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Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und ihre Ausprägung in VO (EU) 492/2011

Title: Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und ihre Ausprägung in VO (EU) 492/2011

Seminar Paper , 2021 , 25 Pages , Grade: 13

Autor:in: Anonym (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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In Art. 45 Abs. 1 AEUV wird festgehalten, dass in der Europäischen Union die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gilt. Doch was bedeutet dies rechtstatsächlich für europäische Arbeitnehmer? Die Frage ist von großer praktischer Relevanz, arbeiteten schließlich im Jahr 2020 6,4 Millionen Bürger der Europäischen Union ab 15 Jahren in einem anderen EU-Land, ohne die dortige Staatsbürgerschaft zu besitzen.

Angesichts der sich aufwerfenden mannigfaltigen Fragestellungen versucht diese Arbeit einerseits, einen Grobumriss der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu zeichnen. Schwerpunktmäßig wird dabei hinterfragt, ob bezüglich der zentralen Merkmale wie der Arbeitnehmereigenschaft Rechtsklarheit besteht oder gar gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben sein könnte. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der dogmatischen Begründbarkeit von Übergangsregelungen, wie sie aus der EU-Osterweiterung bekannt sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hintergrund, Funktion und Rechtsquellen der Arbeitnehmerfreizügigkeit

C. Art. 45 AEUV

I. Arbeitnehmerbegriff

1. Auslegungskriterien des EuGHs

2. Definition

a. wirtschaftliche Leistung

b. unselbstständige Ausübung

c. Vergütung als Gegenleistung

3. Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV

4. Stellungnahme: Normierung des Arbeitnehmerbegriffs?

II. Gewährleistungsgehalt und Konkretisierung durch VO 492/2011

IV. Eingriffe in Art. 45 AEUV

1. Unmittelbare und versteckte Diskriminierungen

2. Sonstige Beschränkung

3. Stellungnahme: Übertragung der Keck-Rechtsprechung?

IV. Rechtfertigung

D. Exkurs: Übergangsregelungen – dogmatisch tragfähig?

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Seminararbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die praktische Ausgestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV und der Verordnung (EU) 492/2011. Ziel ist es, den Status quo der Arbeitnehmereigenschaft und die Eingriffstatbestände kritisch zu analysieren sowie den bestehenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber aufzuzeigen.

  • Rechtstatsächliche Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Kritische Analyse des unionsrechtsautonomen Arbeitnehmerbegriffs
  • Konkretisierung der Grundfreiheiten durch sekundärrechtliche Vorgaben
  • Differenzierung zwischen Diskriminierungsverboten und sonstigen Beschränkungen
  • Dogmatische Einordnung beitritsbedingter Übergangsregelungen

Auszug aus dem Buch

1. Auslegungskriterien des EuGHs

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGHs ist der Begriff des Arbeitnehmers unionsrechtsautonom und unionseinheitlich zu verstehen. Die Notwendigkeit eines autonomen Verständnisses mag aufgrund der Tatsache, dass das Unionsrecht eine eigenständige Rechtsordnung bildet, selbstverständlich wirken. Da die jeweiligen Nationalstaaten eigene Arbeitnehmerbegriffe kennen (vgl. § 611a Abs. 1 BGB), ist die Differenzierung aber zwingend. Betrachtet man die Judikatur des EuGHs im Einzelnen, stellt man dennoch fest, dass das „autonome“ Verständnis nicht trennscharf vollzogen wird. Das Verhältnis von autonomen europarechtlichen Arbeitnehmerbegriffs zur nationalen Begriffsbestimmung zeigt sich u.a. in dem Umgang mit sog. sittenwidrigen Tätigkeiten. So kann - überzeugenderweise - ein Mitgliedstaat nicht mittels nationaler Verbotsgesetze bestimmte Tätigkeiten dem Schutz des Art. 45 AEUV entziehen. Das Merkmal der Einheitlichkeit des Arbeitnehmerbegriffs suggeriert auf den ersten Blick eine nicht zutreffende Absolutheit. So setzen die Verordnungen 883/2004 und 987/2009 unstreitig einen anderen Arbeitnehmerbegriff als den des Art. 45 AEUV voraus. Dies ist m.E. unter dogmatischen Gesichtspunkten problematisch. Das gilt zum einen in Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Zum anderen müssen auf Grundlage von Art. 288 AEUV ergangene Sekundärrechtsakte primärrechtskonform sein. Hinzu kommt, dass es unter Aspekten der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit problematisch ist, demselben Wortlaut unterschiedliche Regelungsinhalte zuzumessen. Für die vorliegende Arbeit ausschließlich von Interesse ist der Arbeitnehmerbegriff des Art. 45 AEUV. Nach unstreitiger Auffassung des EuGHs ist dieser mit dem der VO 492/2011 deckungsgleich.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit als fundamentalen Grundsatz der EU ein und skizziert die zentrale Problemstellung bezüglich der Rechtsklarheit beim Arbeitnehmerbegriff.

B. Hintergrund, Funktion und Rechtsquellen der Arbeitnehmerfreizügigkeit: Das Kapitel erläutert die Entwicklung der Grundfreiheit von Art. 48 EWG-Vertrag hin zu Art. 45 AEUV und beschreibt deren Zweck zur Verwirklichung des Binnenmarktes.

C. Art. 45 AEUV: Dieser Hauptteil analysiert detailliert den Arbeitnehmerbegriff, die Auslegungskriterien des EuGHs sowie die Eingriffsmöglichkeiten und deren Rechtfertigung.

D. Exkurs: Übergangsregelungen – dogmatisch tragfähig?: Hier wird die Vereinbarkeit von beitritsbedingten Übergangsfristen für neue Mitgliedstaaten mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Freizügigkeit kritisch diskutiert.

E. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit zunehmend zu einem umfassenden Schutzrecht entwickelt hat, wobei die unklaren Abgrenzungen im Einzelfall weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf signalisieren.

Schlüsselwörter

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, VO 492/2011, EuGH, Arbeitnehmerbegriff, Diskriminierungsverbot, Beschränkungen, Binnenmarkt, Übergangsregelungen, Grundfreiheiten, Inländergleichbehandlung, Rechtssicherheit, Arbeitnehmereigenschaft, Unionsrecht, Mobilität

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU, untersucht deren primärrechtliche Verankerung in Art. 45 AEUV sowie die sekundärrechtliche Ausgestaltung durch die VO 492/2011.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentral sind der Arbeitnehmerbegriff, die Auslegung durch den EuGH, Eingriffstatbestände wie Diskriminierungen und Beschränkungen sowie die Rechtfertigungsmöglichkeiten für Mitgliedstaaten.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel besteht in einem Grobumriss der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der kritischen Hinterfragung, ob bezüglich der zentralen Merkmale wie der Arbeitnehmereigenschaft ausreichende Rechtsklarheit herrscht.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Rechtsprechung des EuGH und einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil detailliert diskutiert?

Im Hauptteil steht die Autonomie des Arbeitnehmerbegriffs, die funktionelle Auslegung der Bereichsausnahmen und die Kohärenz der EuGH-Rechtsprechung bei Eingriffen in die Freizügigkeit im Fokus.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Arbeitnehmerfreizügigkeit, Diskriminierung, Inländergleichbehandlung, Unionsrechtsautonomie und das Spannungsfeld zwischen nationalen Interessen und europäischer Freizügigkeit.

Wie bewertet der Autor die Rolle der Übergangsregelungen?

Der Autor hinterfragt die dogmatische Tragfähigkeit von Übergangsfristen bei EU-Beitritten und sieht diese als rechtspolitisch motivierte Abweichungen vom Grundsatz der Freizügigkeit.

Was fordert der Autor im Hinblick auf den Arbeitnehmerbegriff?

Der Autor fordert mehr Rechtsklarheit, da die aktuelle Rechtsprechung und Definition bei Eingriffen im Einzelfall zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt, was den Handlungsbedarf für den Gesetzgeber unterstreicht.

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Details

Title
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und ihre Ausprägung in VO (EU) 492/2011
College
German University of Administrative Sciences Speyer
Grade
13
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2021
Pages
25
Catalog Number
V1191481
ISBN (PDF)
9783346628336
ISBN (Book)
9783346628343
Language
German
Tags
freizügigkeit arbeitnehmer aeuv ausprägung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2021, Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und ihre Ausprägung in VO (EU) 492/2011, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1191481
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