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Die Petition

Ein Überblick

Title: Die Petition

Elaboration , 2022 , 24 Pages

Autor:in: Wolfgang Neuefeind (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Beginnend mit der Erklärung der Wortherkunft und der Beschreibung des Inbegriffs der Petitionseingabe umfasst die Darstellung die Punkte Petitionsgrundrecht, Petenten, Adressaten, Petitionsinhalt, Petitionsform, rechtliche Dimensionen des Petitionsrechts sowie Petitionsverfahren und Verfahrensabschluss. Ein Exkurs behandelt das Ombudswesen und das Institut der Bürgerbeauftragten.

Das Petitionsaufkommen beim Deutschen Bundestag belegt, dass die Bürger das Instrument der Petition in erheblichem Maße für Individualinteressen nutzen – aber auch zum Zwecke der politischen Partizipation im Allgemeinen wahrnehmen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

A. Wortherkunft und -bedeutung

B. Inbegriff

C. Petitionsgrundrecht

D. Petenten

I. Jedermann

II. Juristische Personen

III. Beamte

E. Adressaten

I. Zuständige Stellen

II. Volksvertretungen

F. Petitionsinhalt

G. Petitionsform

H. Dimensionen

I. Freiheitsrechtliche Dimension

II. Leistungsrchtliche Dimension

1. Behandlungsanspruch

2. Rechtsnatur des Petitionsbescheids

3. Rechtsweg

I. Petitionsverfahren

J. Verfahrensabschluss

K. Exkurs: Ombudsmann und Bürgerbeauftragter

Zielsetzung & Themen

Das Werk verfolgt das Ziel, einen kompakten Überblick über das Petitionsrecht als formloses Institut für die Eingabe von Anliegen an Parlamente oder zuständige öffentliche Stellen zu geben und dessen verfassungsrechtliche sowie verfahrenstechnische Grundlagen zu erläutern.

  • Grundlagen und verfassungsrechtliche Verankerung des Petitionsrechts
  • Die Rolle der Petenten (Jedermannsrecht) und der Adressaten
  • Inhaltliche Anforderungen und formale Voraussetzungen für Petitionen
  • Die freiheitsrechtliche und leistungsrechtliche Dimension der Petition
  • Der Ablauf des Petitionsverfahrens bis zum Abschluss

Auszug aus dem Buch

C. Petitionsgrundrecht

● Das Recht zur Eingabe einer Petition ist im GG (Art. 17 GG) und inhaltsgleich in den Verfassungen der Bundesländer (z.B. Art. 115 BV, Art. 34 VvB, Art. 26 VerfND, Art. 4 Abs. 1 VerfNRW, Art. 35 VerfSN) je eigenständig als ein Grundrecht (d.h. als ein verfassungsrechtlich positiviertes Menschenrecht)3 gewährt.4 Die Verfassungsbereiche des Bundes und der Bundesländer stehen selbständig nebeneinander (vgl. Art. 142 GG): 5 Bundes- und Landes-Grundrechte existieren daher je eigenständig und sozusagen Seite an Seite 6 – wobei freilich die Bundesgrundrechte (auch) in den Ländern unmittelbar geltendes Recht darstellen (Art. 1 Abs. 3 GG).

● Auf EU-Ebene existiert das mit der Unionsbürgerschaft bzw. mit dem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat verbundene (zum Primärrecht als gleichsam dem Verfassungsrecht der Union zählende) Petitionsrecht zum Europäischen Parlament (Art. 24 Abs. 2 AEUV).7

Zusammenfassung der Kapitel

Vorwort: Einführung in den Anlass der Publikation anhand eines aktuellen Fallbeispiels zur Zwangsvollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils.

Einleitung: Überblick über die Bedeutung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag und die barrierefreie Teilhabemöglichkeit für Bürger.

A. Wortherkunft und -bedeutung: Etymologische Herleitung des Begriffs aus dem Lateinischen als Bitte oder Ersuchen.

B. Inbegriff: Definition der Petition als Jedermannsrecht für Bitten oder Beschwerden gegenüber öffentlichen Stellen.

C. Petitionsgrundrecht: Darstellung der verfassungsrechtlichen Verankerung auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene.

D. Petenten: Erläuterung der Petitionsberechtigung für natürliche und juristische Personen sowie Besonderheiten für Beamte.

E. Adressaten: Identifikation der zur Entgegennahme von Petitionen berufenen Stellen und Volksvertretungen.

F. Petitionsinhalt: Abgrenzung von Bitten und Beschwerden sowie Kriterien für die Zulässigkeit von Eingaben.

G. Petitionsform: Anforderungen an die Schriftform und die Identifizierbarkeit des Petenten.

H. Dimensionen: Analyse der freiheitsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekte des Petitionsrechts.

I. Petitionsverfahren: Beschreibung der praktischen Durchführung und der Online-Petitionsmöglichkeiten.

J. Verfahrensabschluss: Detaillierte Darstellung der Prüfungsschritte und möglichen Ergebnisse einer Petition.

K. Exkurs: Ombudsmann und Bürgerbeauftragter: Einordnung der Ombudsstelle und des Bürgerbeauftragten als ergänzende Kontrollinstanzen.

Schlüsselwörter

Petition, Petitionsrecht, Petent, Petitionsausschuss, Grundrecht, Jedermannsrecht, Verwaltungsrechtsweg, Beschwerde, Bittsteller, Volksvertretung, Petitionsbescheid, Online-Petition, Ombudsmann, Bürgerbeauftragter, Verwaltungsakt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundlegende Ziel dieser Publikation?

Das Ziel ist es, einen strukturierten und verständlichen Überblick über das Petitionsrecht als verfassungsrechtlich verankertes Instrument der Bürgerbeteiligung zu bieten.

Welche Personen sind petitionsberechtigt?

Das Petitionsrecht ist als Jedermannsrecht ausgestaltet, was bedeutet, dass prinzipiell alle natürlichen sowie juristische Personen des Privatrechts in jeder Angelegenheit Petitionen einreichen können.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bitte und einer Beschwerde im Petitionskontext?

Bitten sind Forderungen oder Vorschläge für zukünftiges Handeln oder Unterlassen durch öffentliche Stellen, während Beschwerden sich gegen ein bereits erfolgtes Handeln oder Unterlassen richten.

Muss eine Petition eine bestimmte Form einhalten?

Ja, eine Petition muss schriftlich erfolgen, was eine eigenhändige Unterschrift oder eine gleichwertige elektronische Signatur voraussetzt, um den Urheber identifizierbar zu machen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Petent nach einer ablehnenden Entscheidung?

Nach Ausschöpfung des Verwaltungsrechtsweges kann der Petent gegen einen Bescheid vorgehen, sofern das Petitionsgrundrecht durch eine nicht ordnungsgemäße Sachbehandlung verletzt wurde.

Welche Rolle spielt der Petitionsausschuss im Verfahren?

Der Petitionsausschuss ist für die Prüfung und Beantwortung der Eingaben zuständig und bereitet das Votum für das Parlament vor.

Was unterscheidet den Bürgerbeauftragten vom klassischen Petitionsverfahren?

Der Bürgerbeauftragte fungiert als vorgeschaltete Institution oder "Sieb", das durch ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgerschaft einvernehmliche Lösungen anstrebt, bevor ein förmliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Können laufende Gerichtsverfahren Gegenstand einer Petition sein?

Nein, aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit können laufende Gerichtsverfahren nicht Gegenstand einer Petition sein, wobei die Zwangsvollstreckung aus Gerichtstiteln Ausnahmen zulassen kann.

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Details

Title
Die Petition
Subtitle
Ein Überblick
Author
Wolfgang Neuefeind (Author)
Publication Year
2022
Pages
24
Catalog Number
V1191541
ISBN (PDF)
9783346621542
ISBN (Book)
9783346621559
Language
German
Tags
Petitionsrecht Petenten und Adressaten Petitionsverfahren Petitionsbesheid Ombudsstelle und Bürgerbeauftragter
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Wolfgang Neuefeind (Author), 2022, Die Petition, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1191541
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