Schönheit ist relativ, denn über Schönheit lässt sich bekanntlich nicht streiten. Die Geschmäcker sind und waren zu allen Zeiten verschieden. Wir sollten daher jedem Menschen seinen eigenen, individuellen Sinn für das Schöne zubilligen. Völlig vergeblich wäre es, eine Diskussion über ästhetische Empfindungen zu führen, da solche persönlichen und emotionalen Fragen für sachliche Argumente nicht zugänglich sind...
Inhaltsverzeichnis
Über Geschmack lässt sich nicht streiten – oder doch!?
„Dieses x ist schön“ - Das ästhetische Urteil bei Kant
Was geschieht beim Urteilen?
„Aber was heißt hier eigentlich Geschmack?“
Über die Bedeutung des sensus communis innerhalb der Urteilskraft
Ein Geschmacksurteil nimmt Stellung: zwischen Baumgarten und Hume. Über einen möglichen Stellenwert des sensus communis als Platzhalter.
Der Begriff des sensus communis
Der Begriff des sensus communis bei Kant
Die Funktion(en) des sensus communis
Eine Schlussbetrachtung. Oder: „Hiermit endige ich also mein ganzes kritisches Geschäft“ (KU X)
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Begründungszusammenhang der subjektiven Allgemeingültigkeit in Immanuel Kants „Kritik der Urteilskraft“ und analysiert in diesem Kontext die Rolle des „sensus communis“ (Gemeinsinn) als zentrales, aber umstrittenes Fundament für ästhetische Urteile.
- Kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff des sensus communis bei Kant.
- Vergleich unterschiedlicher Interpretationsansätze in der Forschungsliteratur (u.a. Fricke, Felten, Wenzel, Kulenkampff).
- Untersuchung der Verbindung zwischen Ästhetik, Erkenntnistheorie und moralisch-sozialen Aspekten.
- Hinterfragung der These, ob der Gemeinsinn als notwendige Voraussetzung oder als Resultat ästhetischer Urteilsbildung zu verstehen ist.
Auszug aus dem Buch
Die Funktion(en) des sensus communis
Wir konnten bisher sehen, dass an den wesentlichen Stellen innerhalb Kants Geschmackstheorie immer dort, wo wir mit nicht gelösten Fragen endeten, die Antwort im sensus communis begründet zu liegen schien. Ihm wurde damit eine Funktion zugeschrieben, die einem geheimnisvoll-mystischen Heilsversprechen nahe kommt, alle Ungereimtheiten und alle offenen Fragen in sich klären und auflösen zu können. Dieser Eindruck ist nicht völlig unbegründet, denn wir finden keine wirklich zufriedenstellenden Ausführungen zum sensus communis bei Kant selbst, welches sicherlich auch der Grund für die vielen unterschiedlichen Interpretationen zum Gemeinsinn ist.
Wie sich uns gezeigt hat, führt Kant den sensus communis im Zusammenhang mit der subjektiven Allgemeingültigkeit ein und spricht sogar selbst davon, dass der sensus communis eine klare Bedingung für diese subjektive Notwendigkeit ist (§§ 19/20). Die subjektive Allgemeingültigkeit ist jedoch das Herzstück des Geschmacksurteils; ohne sie würde die ganze Theorie Kants in sich zusammenstürzen. Sollte nun wirklich der sensus communis eine notwendige Voraussetzung für die subjektive Allgemeingültigkeit sein, so könnte er ohne Wenn und Aber als das Fundament der Urteilskraft gelten: ohne sensus communis demnach keine subjektive Allgemeingültigkeit – ohne subjektive Allgemeingültigkeit keine ästhetische Urteilskraft im Sinne Kants.
Zusammenfassung der Kapitel
Über Geschmack lässt sich nicht streiten – oder doch!?: Dieses Kapitel führt in die historische Problematik des Geschmacksurteils ein und kontrastiert Humes Auffassung von individuellen Empfindungen mit Kants Anspruch auf allgemeine Beistimmung.
„Dieses x ist schön“ - Das ästhetische Urteil bei Kant: Der Autor erläutert das ästhetische Urteil als Prozess des freien Spiels zwischen Einbildungskraft und Verstand sowie dessen Abgrenzung vom Angenehmen und Guten.
Über die Bedeutung des sensus communis innerhalb der Urteilskraft: Dieser Abschnitt ordnet Kants Theorie historisch ein und betrachtet den sensus communis als potenzielles „Mittelglied“ im wissenschaftstheoretischen Diskurs zwischen Empirismus und Rationalismus.
Die Funktion(en) des sensus communis: Hier findet eine detaillierte Analyse und kritische Diskussion von vier zentralen Forschungspositionen (Fricke, Felten, Wenzel, Kulenkampff) zur Funktion des Gemeinsinns statt.
Eine Schlussbetrachtung. Oder: „Hiermit endige ich also mein ganzes kritisches Geschäft“ (KU X): Der Autor zieht Bilanz und vertritt die These, dass der sensus communis nicht als Voraussetzung, sondern als methodische Norm oder Resultat einer spezifischen ästhetischen Denkungsart zu verstehen ist.
Schlüsselwörter
Kants Kritik der Urteilskraft, sensus communis, Gemeinsinn, Geschmacksurteil, subjektive Allgemeingültigkeit, freies Spiel, Erkenntniskräfte, ästhetisches Urteil, Reflexionsvermögen, exemplarische Notwendigkeit, Denkungsart, Urteilskraft, Christel Fricke, Jens Kulenkampff, Immanuel Kant
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Stellenwert und die theoretische Funktion des Begriffs „sensus communis“ innerhalb der „Kritik der Urteilskraft“ von Immanuel Kant.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Ästhetik Kants, die Frage nach der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile und die unterschiedlichen wissenschaftlichen Interpretationen des Gemeinsinns.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob der sensus communis als transzendentale Voraussetzung für ästhetische Urteile fungiert oder ob er eher als ein regulatives Prinzip bzw. eine methodische Norm zu begreifen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine hermeneutische Textanalyse durch, die Kants Originaltexte (Akademie-Ausgabe) mit zentralen Positionen der zeitgenössischen Forschungsliteratur vergleicht und synthetisiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die ästhetische Urteilskraft, die historische Genese des Gemeinsinns und diskutiert ausführlich vier verschiedene Deutungsansätze, wie der sensus communis in Kants System zu verorten ist.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „sensus communis“, „subjektive Allgemeingültigkeit“, „Geschmacksurteil“, „freies Spiel“ und „Urteilskraft“ bestimmt.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der „Voraussetzung“?
Der Autor argumentiert gegen die Auffassung, dass der sensus communis ein „wirklich Existierendes“ oder eine zwingende Grundbedingung sei; er interpretiert ihn stattdessen als Folge einer spezifischen ästhetischen „Denkungsart“.
Wie unterscheidet der Autor zwischen „sensus communis logicus“ und „aestheticus“?
Er differenziert zwischen dem logischen Gemeinsinn (intellektuelle Urteilskraft/Verstand) und dem ästhetischen Gemeinsinn (ästhetische Urteilskraft), wobei letzterer auf die Reflexion eines Gefühls abzielt.
- Arbeit zitieren
- Timo Nitz (Autor:in), 2008, Die Idee des "sensus communis" als Fundament der Urteilskraft?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119178