[...] Da sich die Frage nach dem „sui-generis Charakter“ des politischen Systems EU nicht am Anfang einer Hausarbeit schon beantworten lässt, sondern erst nach sorgfältiger Bearbeitung bewertet werden kann, will ich mich bei der Erörterung von einer abstrakten Problembeschreibung zu einer eher praktisch orientierten Darstellung bewegen, um nicht schon eine mögliche Antwort auf die Frage vorwegzunehmen. Die Komplexität der Europäischen Gemeinschaft - mit ihrem institutionellen Mehrebenencharakter und ihrem historischen Erbe - bedarf einer Reduktion. Solch eine Reduktion von Komplexität kann erreicht werden, indem der Druck der „ständig zunehmenden Möglichkeit von der beschränkt belastbaren Erlebnisfähigkeit des Menschen“ minimiert wird. Eine geistige Ordnung zur Erfassung der relevanten Aspekte des von mir zu bearbeitenden Themas erhoffe ich mir daher von dem Versuch der Betrachtung der EU aus der Perspektive von Eastons Systemtheorie. Aus seiner Analyseperspektive ist es klar, dass aufgrund des hohen Abstraktionslevels, die von mir zu bearbeitende Fragestellung nicht beantwortet werden kann; die Möglichkeit der Beantwortung hierauf liegt wohl vielmehr auf der konkreteren Dimension der polities, des Mehrebenencharakters der europäischen Gemeinschaft sowie der sozialen Legitimation der EU in der Bevölkerung. Trotzdem erlaubt mir Eastons Systematik eine Einordnung der auch für die EU geltenden verschiedenen Dimensionen des Politikbegriffs, nämlich polity, politics und policy.
Ich stelle mir im Folgenden die Frage, ob die an Kompetenzen gewachsene europäische Gemeinschaft (EG) bei ihrer Entwicklung hin zu einer politischen Union (EU) mit komparativen demokratietheoretischen Kriterien, die sich aus dem Vergleich mit Nationalstaaten entwickelt haben, zu messen ist oder ob man an eine Grenze der Übertragbarkeit entsprechender Konzepte stößt. Hierbei werde ich auch näher auf die politischen Institutionen (polities) sowie aktuelle politische Inhalte (policies) und die Prozesse, welche die politischen Entscheidungen (politics) für die Menschen in der EU verbindlich machen, eingehen. Außer mit politikwissenschaftlichen Methoden ist das politische System der EU aber auch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu betrachten. Der eigentlich aus den Rechtswissenschaften stammende Terminus „sui generis“, der hier in meiner Fragestellung im Zusammenhang mit der EU verwendet wird, rechtfertigt einen Exkurs in die Juristerei, um die Idee hinter dieser umständlichen und gewollt uneindeutigen Bezeichnung für das vereinte Europa zu erläutern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Perspektiven der Analyse
2.1. Moderne Demokratietheorien als Maßstab der Analyse
2.1.1. Parlamentarismus- Präsidentialismus- Theorie
2.1.2. Mehrheits- Konsensusdemokratie- Theorie
2.2. Schlussfolgerungen für das politische System der EG
3. Das „sui generis“ Problem aus juristischer Sichtweise
4. Perspektiven / Schluss
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einordnung der Europäischen Union (EU) als politisches System „sui generis“, indem sie diese anhand klassischer politikwissenschaftlicher Demokratietheorien sowie rechtswissenschaftlicher Kriterien auf ihre Vergleichbarkeit mit Nationalstaaten hin analysiert.
- Analyse der EU mittels Demokratietheorien (Parlamentarismus vs. Präsidentialismus)
- Untersuchung nach dem Mehrheits- bzw. Konsensusdemokratie-Modell von Arendt Lijphart
- Juristische Betrachtung der EU hinsichtlich ihrer Rechtspersönlichkeit und Kompetenzzuweisungen
- Reflektion des sozialen Legitimationsdefizits der europäischen Einigung
- Diskussion über die Notwendigkeit, traditionelle Begrifflichkeiten für supranationale Systeme anzupassen
Auszug aus dem Buch
2. Perspektiven der Analyse
Der Ausdruck „sui generis“ ist ein dem lateinischen entnommener Terminus und bedeutet wörtlich übersetzt „durch sich selbst eine Klasse werdend, einzig, besonders“. Die Verwendung des Ausdrucks ist also in diesem Zusammenhang als eine Abgrenzung von dem Üblichen oder Normalen zu verstehen. Gleichzeitig hat der Terminus in der Philosophie auch die Bedeutung der Bezeichnung einer Idee, die nicht durch ein höheres Konzept eingeordnet werden kann.
Der Ausdruck nimmt also nicht nur eine Differenzierung eines Sachverhaltes vor, sondern seine Abgrenzung von dem Üblichen. Die Frage im Kontext des besonderen politischen Systems der EU lautet also: Von was grenzt sich das politisches System EU ab.
Wie schon oben erwähnt, ist der Terminus im Fach der Philosophie und den Rechtswissenschaften nicht unbekannt. Auch aus Sicht der Politikwissenschaften ist es möglich die Frage nach der Abgrenzung einer solch außerordentlichen politischen Ordnung wie die des modernen, vereinigten Europas von anderen politischen Systemen zu beantworten.
Die Fragestellung der Analyse ist nun klar: Sind die Unterschiede zwischen dem politischen System der EU und anderen „gesellschaftlichen Subsystemen“ – um die Definition Eastons für ein politisches System zu gebrauchen - so außerordentlich, dass sie sich durch die in unserem Fach gemachten Erkenntnisse bisher nicht theoretisch erfassen und zuordnen lassen?
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des „sui-generis“-Charakters der EU ein und erläutert die methodische Herangehensweise unter Nutzung der Systemtheorie von David Easton.
2. Perspektiven der Analyse: In diesem Kapitel werden klassische Demokratietheorien und das Modell von Lijphart angewandt, um die EU als politisches System hinsichtlich ihrer institutionellen Struktur zu bewerten.
2.1. Moderne Demokratietheorien als Maßstab der Analyse: Dieser Abschnitt erörtert die Anwendbarkeit demokratietheoretischer Kriterien auf ein supranationales System, das durch einen diffusen Mehrebenencharakter geprägt ist.
2.1.1. Parlamentarismus- Präsidentialismus- Theorie: Hier wird geprüft, inwieweit die EU-Organe wie Kommission, Ministerrat und Parlament klassische Konzepte von Parlamentarismus oder Präsidentialismus erfüllen.
2.1.2. Mehrheits- Konsensusdemokratie- Theorie: Dieser Abschnitt analysiert die EU basierend auf Lijpharts Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Konsensusdemokratie, um den Grad der Machtverteilung zu ermitteln.
2.2. Schlussfolgerungen für das politische System der EG: Dieses Kapitel fasst die Schwierigkeiten einer Einordnung der EU in bestehende Schemata zusammen und diskutiert Begriffe wie „intergouvernementaler Semipräsidentialismus“.
3. Das „sui generis“ Problem aus juristischer Sichtweise: Hier wird der Charakter der EU als Rechtspersönlichkeit und Völkerrechtssubjekt vor dem Hintergrund fehlender Kompetenzzuweisungen und der Konstruktion als Staatenverbund diskutiert.
4. Perspektiven / Schluss: Der Schluss reflektiert, dass die EU weder durch politikwissenschaftliche noch rechtswissenschaftliche Standards vollständig als „sui generis“ gefasst werden kann, und betont das soziale Legitimationsdefizit.
Schlüsselwörter
Europäische Union, politische Systeme, sui generis, Demokratietheorien, Parlamentarismus, Präsidentialismus, Mehrheitsdemokratie, Konsensusdemokratie, Rechtspersönlichkeit, Staatenverbund, Legitimation, politische Kultur, Mehrebenencharakter, Supranationalität, institutionelle Ordnung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob die Europäische Union als ein „sui generis“ (einzigartiges) politisches System betrachtet werden kann, das sich außerhalb der klassischen Kategorien von Nationalstaaten bewegt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Einordnung der EU in die vergleichende Regierungslehre, die Anwendung von Demokratietypologien nach Lijphart sowie die juristische Klärung der Rechtspersönlichkeit der Union.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erforschung der institutionellen und rechtlichen Charakteristika der EU, um zu klären, ob diese eine Abgrenzung von herkömmlichen politischen Systemen rechtfertigen.
Welche wissenschaftlichen Methoden finden Anwendung?
Der Autor nutzt Ansätze der Systemtheorie, vergleichende Demokratietheorien sowie rechtswissenschaftliche Analysen zur Erfassung der europäischen Ordnung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine demokratietheoretische Typologisierung der EU-Institutionen und eine rechtswissenschaftliche Untersuchung der Kompetenzzuweisungen und der Staatenverbund-Definition.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind „sui generis“, Mehrebenensystem, Demokratiedefizit, parlamentarische bzw. präsidentielle Elemente und der Staatenverbund.
Wie bewertet der Autor den Begriff „intergouvernementaler Semipräsidentialismus“?
Der Autor steht diesem Begriff kritisch gegenüber und sieht darin eher ein Zeichen für die Erschöpfung oder Überdehnung der klassischen Begriffe der Regierungslehre bei der Beschreibung der EU.
Welche Rolle spielt die „soziale Legitimation“ im Fazit der Arbeit?
Das Fazit betont, dass die EU neben ihren institutionellen Strukturen vor allem unter einem sozialen Legitimationsdefizit leidet, da sie bisher kaum eine kollektive Identität unter den Bürgern aufbauen konnte.
- Arbeit zitieren
- Tilman Graf (Autor:in), 2007, Das politische System der Europäischen Union - Ein System „sui generis“?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119197