Von der Han-Dynastie (206 v. Chr.-220 n. Chr.) bis zu dem Untergang der Qing-Dynastie im Jahr 1911 diente der Konfuzianismus1 als offizielle Staatslehre in China2 und beeinflusste unter anderem auch die Entwicklung von Recht und Rechtsideen. Im Zusammenhang mit Rechtsideen traditioneller, konfuzianischer Klassiker gelten Gewohnheiten oder auch Verhaltensnormen (li) als grundlegende Quelle von Recht3 und somit als grundlegende Quelle sozialer Ordnung. Als weitere Quelle diente das durch die Autorität des Herrschers festgelegte Gesetz (fa), das als „Sanktionsnorm“ bei Verstößen gegen die „Primärnorm“ li galt.4 Der von Konfuzius vertretene Glaube an die Erziehbarkeit des Menschen und seine Selbstdisziplin5 sollte eine Ausrichtung des Rechtswesens auf Grundlage der li bilden. 6 Dieser Glaube geht einher mit dem Gedanken der Harmonie7, die letztlich das entscheidende Element für das Gleichgewicht zwischen fa und dem zwischenmenschlichen Verhalten auf Basis der li darstellen soll. Die in der vorliegenden Arbeit vorgenommene Untersuchung des formellen Rechts des Strafrechts im Qing-Recht, dem Strafverfahren, ist stets vor diesem Hintergrund zu sehen.8 Ausgehend von einer kurzen Einführung zur Kodifizierung von Vorschriften in der Qing-Dynastie werden im Verlauf dieser Arbeit bestimmte strafverfahrensrechtliche Grundsätze aufgezeigt. In dem sich anschließenden Teil der Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob sich und in welcher Weise sich diese im Qing-Recht niedergeschlagen haben. Dabei wird der Grundsatz nulla poena sine lege in einem gesonderten Kapitel behandelt. Es ist unabdingbar, eine kurze Darstellung über die Automatismen im Strafverfahren selbst voranzustellen. Mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Arbeit werden nicht alle strafverfahrenstechnischen Einzelheiten behandelt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit über die sich aus der Untersuchung ergebenden „Rechtstaatsgedanken“ und einer Feststellung einer historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung.
[...]
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. DIE KODIFIKATION IM QING-RECHT
III. DIE EXISTENZ DES AKKUSATIONS- UND INQUISITIONSPRINZIPS IM OBLIGATORISCHEN UNTERSUCHUNGSVERFAHREN IM QING-RECHT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES OFFIZIALPRINZIPS
1. DAS OBLIGATORISCHE UNTERSUCHUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK
1.1 PRÜFUNG DURCH DEN MAGISTRATEN ALS UNTERSTE JUSTIZBEHÖRDE
1.2 PRÜFUNG DURCH DIE ÜBERGEORDNETEN BEHÖRDEN AUF PROVINZEBENE
1.2.1 PRÜFUNG DURCH DEN PRÄFEKTEN
1.2.2 PRÜFUNG DURCH DIE KREISBEHÖRDE
1.2.3 PRÜFUNG DURCH DEN (GENERAL-) GOUVERNEUR
1.3.1 PRÜFUNG DURCH DAS MINISTERIUM FÜR STRAFWESEN
1.3.2 PRÜFUNG DURCH DAS MINISTERIUM FÜR STRAFWESEN, DAS ZENSORAT UND DEN „OBERSTEN GERICHTSHOF“
1.4 DER KAISER
2. GRUNDSÄTZE DES STRAFVERFAHRENS IM OBLIGATORISCHEN UNTERSUCHUNGSVERFAHREN
2.1 DAS AKKUSATIONSPRINZIP
2.2 DAS OFFIZIALPRINZIP
2.3 „AUSGLEICHENDE BESTRAFUNG FÜR EINE FALSCHE BESCHULDIGUNG“ UND „AUSGLEICHENDE FOLTER“
2.4 DAS INQUISITIONSPRINZIP
IV. DER GRUNDSATZ NULLA POENA SINE LEGE UND SEINE AUSWIRKUNGEN IM QING RECHT
1. RÜCKWIRKUNGSVERBOT
2. ANALOGIE
V. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das formelle Strafrecht der Qing-Dynastie und analysiert, inwieweit strafverfahrensrechtliche Grundsätze wie das Akkusations- und Inquisitionsprinzip sowie der Grundsatz nulla poena sine lege in diesem Rechtssystem verankert waren und wie diese mit der historisch bedingten Verflechtung von Recht und Verwaltung korrespondieren.
- Struktur und Hierarchie des obligatorischen Untersuchungsverfahrens in der Qing-Zeit.
- Existenz und Anwendung von Akkusations- und Inquisitionsprinzip im chinesischen Rechtskontext.
- Die Rolle der Beamten und des Zensorats bei der Strafverfolgung.
- Analyse des Grundsatzes nulla poena sine lege unter Berücksichtigung von Rückwirkungsverbot und Analogie.
- Verhältnis zwischen gesetzlichen Normen (fa) und konfuzianischer Sittlichkeit (li).
Auszug aus dem Buch
1.2.3 Prüfung durch den (General-) Gouverneur
Die Genehmigung des (General-)Gouverneurs der jeweiligen Provinz besaß in allen an ihn weitergeleiteten Fällen endgültige Wirkung. Der Gouverneur oder Generalgouverneur besaß absolute Strafgewalt in Fällen, die eine zeitlich beschränkte Verbannung zur Rechtsfolge hatten. Die Entscheidung des Gouverneurs basierte in der Regel auf den Vorschlägen des Justizkommissars, wobei zwischen ihnen kein direktes Weisungsverhältnis bestand. War der Justizkommissar nicht mit Weisungen des Gouverneurs einverstanden, durfte er dem Bericht des Gouverneurs seinen Widerspruch beifügen, der dann an den Hof weitergeleitet wurde.
Eine Beratung mit der dem (General-) Gouverneur überstehenden Behörde, dem Ministerium für Strafwesen (xingbu), erfolgte in Fällen, in denen die Strafe entweder zeitlich unbeschränkte Verbannung, Militärische Verbannung oder Abschiebung in ein Grenzgebiet erfasste. Bei abschließender Zustimmung über derartige Fälle durch das Strafministerium konnte ein Fall zu seinem Abschluss gebracht werden. In Fällen, die besonders abscheulich verübt wurden, durfte eine direkte Anordnung der Todesstrafe ergehen. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts und einer wiederholten Vernehmung des Angeklagten wurde der Fall an das Ministerium für Strafwesen weitergeleitet.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Die Einleitung bettet die Untersuchung des Strafverfahrens in den konfuzianischen Kontext der Qing-Dynastie ein und definiert den Rahmen der Arbeit, insbesondere hinsichtlich der Rechtskultur und des Verhältnisses von Moral und Gesetz.
II. DIE KODIFIKATION IM QING-RECHT: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die maßgeblichen Gesetzesquellen der Qing-Dynastie, wie das Da Qing lü li, und verdeutlicht die Kontinuität zum Ming-Kodex.
III. DIE EXISTENZ DES AKKUSATIONS- UND INQUISITIONSPRINZIPS IM OBLIGATORISCHEN UNTERSUCHUNGSVERFAHREN IM QING-RECHT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES OFFIZIALPRINZIPS: Der Hauptteil analysiert die Instanzenzüge und die verfahrensrechtlichen Prinzipien, wobei die Rolle der Magistraten, Präfekten und des Ministeriums für Strafwesen im Hinblick auf Inquisitions- und Akkusationselemente detailliert beleuchtet wird.
IV. DER GRUNDSATZ NULLA POENA SINE LEGE UND SEINE AUSWIRKUNGEN IM QING RECHT: Das Kapitel untersucht das Rückwirkungsverbot und die Analogie als Bestandteile des Grundsatzes nulla poena sine lege und reflektiert deren faktische Anwendung im bürokratischen System der Qing-Zeit.
V. FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass trotz Ansätzen von rechtsstaatlichem Denken das Strafverfahren primär durch eine starke Verflechtung von Recht und Verwaltung geprägt war.
Schlüsselwörter
Qing-Dynastie, Strafverfahren, Rechtskultur, Konfuzianismus, Akkusationsprinzip, Inquisitionsprinzip, Offizialprinzip, nulla poena sine lege, Rückwirkungsverbot, Analogie, Magistrat, Zensorat, Ministerium für Strafwesen, Rechtsgeschichte, chinesisches Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das formelle Strafverfahren während der Qing-Dynastie in China und untersucht dessen rechtliche Struktur vor dem Hintergrund der konfuzianischen Staatslehre.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Kodifizierung des Rechts, dem Aufbau des instanzgeprägten Untersuchungsverfahrens sowie der Anwendung spezieller rechtlicher Prinzipien wie Akkusations-, Inquisitions- und Offizialprinzip.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es wird untersucht, in welcher Form strafverfahrensrechtliche Grundsätze im Qing-Recht existierten und ob man von einer historischen Form der Rechtsstaatlichkeit in diesem Kontext sprechen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse kodifizierter Rechtsquellen der Qing-Zeit sowie auf eine historisch-rechtliche Einordnung unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sekundärliteratur zur chinesischen Rechtsgeschichte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung des Instanzenzuges von der lokalen Ebene bis zum Kaiser sowie in die kritische Untersuchung der verfahrensrechtlichen Prinzipien und deren Anwendung in der Praxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Qing-Recht, Akkusations- und Inquisitionsprinzip, Offizialprinzip, nulla poena sine lege, Konfuzianismus und die Verflechtung von Recht und Verwaltung.
Welche Rolle spielt das „Zensorat“ im Strafprozess der Qing-Dynastie?
Das Zensorat fungierte als Kontrollbehörde gegenüber Beamten und handelte bei Verstößen ex officio, unterschied sich jedoch in seiner Funktion von einer modernen Anklagebehörde.
Warum wird im Qing-Recht die Analogie als Instrument der Rechtsfindung diskutiert?
Da nicht für jeden denkbaren Fall ein explizites Gesetz vorlag, diente die Analogie dazu, Lücken zu schließen, wobei die Entscheidung über die Anwendung meist dem Kaiser als Hüter des Gesetzes vorbehalten blieb, um Willkür zu vermeiden.
Existierte das Rückwirkungsverbot im Strafrecht der Qing-Dynastie tatsächlich?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rückwirkungsverbot bei Modifikationen von Gesetzen faktisch garantiert war, da neue Sub-Statuten grundsätzlich nicht auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden durften.
- Citar trabajo
- Maria Melanie Heinicke (Autor), 2008, Das Strafverfahren im Qing-Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119308