Der Abbau der wirtschaftlichen, technischen und institutionellen Hindernisse für den grenzübergreifenden Handel ist mit der zunehmenden politischen Integration in der Europäischen Union (EU) deutlich fortgeschritten. Die Steuersysteme jedoch vollzogen diesen Wandel nur äußerst schleppend nach. Vor allem der Grad der Rechtsvereinheitlichung im Bereich der direkten Steuern, insbesondere der Körperschaftsteuer (KSt), konnte damit nicht mithalten. Bisher existiert eine einheitliche Unternehmensbesteuerung in der EU nicht.
Die Unternehmen in der EU sind heute in einem einzigen Wirtschaftsraum mit 27 verschiedenen nationalen Unternehmensteuersystemen konfrontiert. Diese Koexistenz führt zu enormen Befolgungskosten und Unsicherheiten, die mit der Einhaltung derart vieler unterschiedlicher Regelvorschriften und Netzen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verbunden sind. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden dadurch möglicherweise ganz von einer grenzüberschreitenden Tätigkeit abgehalten. Hinzu kommen zusätzlich besondere Steuerkosten, Effizienzeinbußen und mangelnde Transparenz. Diese grundlegenden Schwierigkeiten erschweren derzeit noch die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen. Je größer das zwischen den Mitgliedstaaten (MS) bestehende steuerliche Belastungsgefälle durch Abweichungen bei den effektiven KSt-Sätzen ist, desto größer ist notwendigerweise das Marktversagen, andernfalls werden der EU wirtschaftlich Verluste an potenzieller Wohlfahrt in Form von Wohlfahrtskosten verursacht.
Die von der Zersplitterung der steuerlichen Gewinnermittlung im Binnenmarkt ausgehenden Probleme haben erneut die Frage nach einer Harmonisierung auf europäischer Ebene aufgeworfen. Der EGV sieht zwar in Art. 93 ein Mandat für die Harmonisierung der indirekten Steuern vor, enthält aber keinen entsprechenden Auftrag für die direkten Steuern. Bei ihren Bemühungen wird die Europäische Kommission (EU-Kommission) nur nach Maßgabe des in der EU-Verfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips (Art. 5) tätig, wonach Entscheidungen möglichst dezentral und auf der unmittelbar berührten Ebene getroffen werden sollten. Auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und damit ein zentrales Element nationaler Steuersouveränität nicht aufgegeben wird, strebt man zumindest derzeit eine Harmonisierung der KSt-Sätze nicht an.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Bestrebungen zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU
- 2.1. Ebene der EU-Kommission
- 2.2. Ebene der Mitgliedstaaten
- 3. Methoden zur Konsolidierung der KSt-Bemessungsgrundlage
- 3.1. Sitzlandbesteuerung
- 3.1.1. Grundkonzept und Verfahren
- 3.1.2. Pilotprojekt
- 3.2. Gemeinsame konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage
- 3.2.1. Konzeptionelle Ausgestaltung
- 3.2.2. Persönlicher Anwendungsbereich und Abgrenzung des Konsolidierungskreises
- 3.1. Sitzlandbesteuerung
- 4. Methoden zur Aufteilung des Steueraufkommens
- 4.1. Zerlegungsmodell (Formula Apportionment Method)
- 4.2. Zurechnungsmodell auf mikroökonomischer Ebene
- 4.3. Zurechnungsformel auf makroökonomischer Ebene
- 5. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Bestrebungen zur Harmonisierung der Konzernbesteuerung innerhalb der Europäischen Union. Das Ziel ist es, verschiedene Ansätze und Methoden zur Konsolidierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und zur Aufteilung des Steueraufkommens zu analysieren.
- Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU
- Methoden zur Konsolidierung der KSt-Bemessungsgrundlage (Sitzlandbesteuerung, gemeinsame konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage)
- Methoden zur Aufteilung des Steueraufkommens (Zerlegungsmodell, Zurechnungsmodelle)
- Ebenen der Harmonisierungsbestrebungen (EU-Kommission, Mitgliedstaaten)
- Konzeptionelle Ausgestaltung verschiedener Modelle
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 dient als Einleitung. Kapitel 2 beleuchtet die verschiedenen Bestrebungen zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung auf EU-Kommissions- und Mitgliedstaatenebene. Kapitel 3 vergleicht verschiedene Methoden zur Konsolidierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, darunter die Sitzlandbesteuerung mit ihren Verfahren und einem Pilotprojekt, sowie die gemeinsame konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage inklusive deren konzeptioneller Ausgestaltung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Kapitel 4 befasst sich mit unterschiedlichen Methoden zur Aufteilung des Steueraufkommens, wie dem Zerlegungsmodell und verschiedenen Zurechnungsmodellen auf mikro- und makroökonomischer Ebene.
Schlüsselwörter
Konzernbesteuerung, EU, Harmonisierung, Körperschaftsteuer (KSt), Bemessungsgrundlage, Konsolidierung, Steueraufkommen, Sitzlandbesteuerung, gemeinsame konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage, Zerlegungsmodell, Zurechnungsmodell, mikroökonomisch, makroökonomisch, EU-Kommission, Mitgliedstaaten.
- Arbeit zitieren
- Ferda Göktas (Autor:in), 2007, Harmonisierung der Konzernbesteuerung in der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119400