In der vorliegenden Arbeit sollen nun die Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG im Hinblick auf ihre Vorgeschichte in der deutschen Staatsrechtslehre zur Zeit der Weimarer Republik untersucht werden. Dazu soll anhand der Lehre Carl Schmitts der Frage nachgegangen werden, wie das Problem der Grenzen der Verfassungsrevision in der Weimarer Staatsrechtslehre diskutiert wurde, und inwiefern sich von Carl Schmitts Positionen aus inhaltliche Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten, exemplifiziert am Bundesstaatsprinzip, zu den Regelungen des Grundgesetzes ergeben. Hierzu gliedert sich die Arbeit in drei Teile. Zunächst wird im ersten Teil, in welchem die Grenzen der Verfassungsrevision untersucht werden, Art. 79 Abs. 3 GG als Revisionssperrklausel vorgestellt. Die wesentlichen, dort herauszuarbeitenden Aspekte der grundgesetzlichen Verfassungsänderungs-sperre sollen als Kriterien dienen anhand derer die Kennzeichen der Lehre Carl Schmitts aufgezeigt werden. Um zu einem besseren Verständnis seiner Ansichten zu gelangen, wird darüber hinaus die herrschende Lehre im Staatsrecht der Weimarer Republik kontrastierend entgegenzustellen und der Hintergrund des Richtungsstreits der Weimarer Staatsrechtslehre zu erläutern sein. Nachdem im ersten Teil die verfassungstheoretische Grundlegung der Revisionssperrklausel behandelt wurde, soll im zweiten Teil der Arbeit geprüft werden, inwieweit auch normative Gehalte der grundgesetzlichen Revisionssperrklausel bei Carl Schmitt vorgefunden werden können. Dies soll an einem kurzen Fallbeispiel anhand des Bundesstaatsprinzips geschehen. Hierzu werden zunächst die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfassungsordnung umrissen, worauf die Darstellung der Bundesstaatlichkeit in der Lehre Carl Schmitts folgen wird. Im Schlussteil werden sodann die Ergebnisse der Arbeit festgehalten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- A. Die Grenzen der Verfassungsrevision
- I. Art. 79 Abs.3 GG als Revisionssperrklausel
- 1. Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und das Problem der Selbstbindung
- 2. Die Unterscheidung zwischen pouvoir constituant und pouvoir constitué und die Bindung der pouvoir constitué
- 3. Art. 79 Abs. 3 GG als Schutz zentraler Prinzipien des GG
- 4. Die Unabänderlichkeit des Art. 79 Abs. 3 GG und die Justiziabilität der Verfassungsrevsion
- II. Das Problem der Grenzen der Verfassungsrevision in der Weimarer Staatsrechtslehre
- 1. Die Behandlung des Problems in der herrschenden Lehre am Beispiel von Gerhard Anschütz
- 2. Der staatsrechtliche Positivismus und der Richtungsstreit der Weimarer Staatsrechtslehre
- 3. Die Behandlung des Problems in der Lehre von Carl Schmitt
- B. Die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfassungsordnung in der Lehre Carl Schmitts
- I. Die in Art. 79 Abs.3 GG genannten bundesstaatlichen Garantien
- 1. Die einheitliche Absicherung der Bundesstaatlichkeit durch Art. 79 Abs. 3 1./2. Alt GG und Art. 20 Abs. 1 GG
- 2. Die Gliederung des Bundes in Länder
- 3. Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung
- 4. Homogenität
- 5. Treueverpflichtung
- II. Bundesstaatlichkeit in der Lehre von Carl Schmitt
- C. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG im Kontext der Weimarer Staatsrechtslehre. Der Fokus liegt auf der Vorgeschichte dieser Bestimmungen und der Auseinandersetzung mit dem Problem der Grenzen der Verfassungsrevision, insbesondere im Vergleich der herrschenden Lehre mit der Lehre Carl Schmitts.
- Die Grenzen der Verfassungsrevision nach Art. 79 Abs. 3 GG
- Der Vergleich der Weimarer Staatsrechtslehre mit der Lehre Carl Schmitts zum Thema Verfassungsrevision
- Die unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfassungsordnung nach Art. 79 Abs. 3 GG
- Der Einfluss der Alliierten auf die Gestaltung des Art. 79 Abs. 3 GG
- Die historische Entwicklung des bundesstaatlichen Prinzips in Deutschland
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt den fundamentalen Unterschied zwischen dem Grundgesetz und der Weimarer Reichsverfassung hinsichtlich der Verfassungsänderung heraus. Sie erläutert die Intention des Art. 79 Abs. 3 GG und den Einfluss der Alliierten. Der erste Hauptteil analysiert die Grenzen der Verfassungsrevision im Grundgesetz und setzt dies in Bezug zur Weimarer Staatsrechtslehre, wobei die Ansichten von Gerhard Anschütz und Carl Schmitt im Detail betrachtet werden. Der zweite Hauptteil konzentriert sich auf die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfassungsordnung im Kontext von Carl Schmitts Lehre.
Schlüsselwörter
Art. 79 Abs. 3 GG, Verfassungsrevision, Weimarer Reichsverfassung, Bundesstaatsprinzip, Carl Schmitt, Gerhard Anschütz, Staatsrechtslehre, pouvoir constituant, pouvoir constitué, Revisionssperrklausel, Bundesstaatlichkeit.
- Quote paper
- David Liebelt (Author), 2008, Die Grundsätze des Art. 79. Abs. 3 GG in der Weimarer Staatsrechtslehre am Beispiel des Bundesstaatsprinzips und der Lehre Carl Schmitts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119596