Vergleich der modernen Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland mit den Merkmalen der antiken attischen Demokratie (5. Klasse Gesellschaftswissenschaften)


Unterrichtsentwurf, 2019

58 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Kontext: Einordnung der Stunde in die Unterrichtssequenz

2. Bedingungsanalyse (Bemerkungen zur Lerngruppe)

3. Themenfeldplanung

4. Sachanalyse

5. Didaktische Analyse
5.1. Lernziele / Kompetenzentwicklung

6. Reflexion

7. Generalisierung

8. Literatur

9. Verlaufsplanung

10. Anlagen

1. Kontext: Einordnung der Stunde in die Unterrichtssequenz

Die Unterrichtsstunde schlieftt die funf Unterrichtsstunden umfassende Unterrichts- sequenz zum Thema „Das Antike Griechenland - Demokratie“ ab. Der Schwerpunkt dieser Unterrichtsstunde liegt dabei auf dem Vergleich der attischen Demokratie mit unserer heutigen Demokratie, beispielhaft erklart an der Bundesrepublik Deutschland und derer demokratischer Regierungsform. Ziel der Unterrichtsstunde ist es, dass die Schuler und Schulerinnen in Einzel- und Partnerarbeit ein ihnen zugeteiltes Themen- feld zum Oberthema „Moderne Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutsch­land" erarbeiten. Anschlieftend werden sie ihre Ergebnisse mithilfe eines Luckentex- tes fur die anderen erklaren. Den SuS werden hierzu Materialien an die Hand gege- ben zur Bewaltigung der Aufgabe. Die Erarbeitung und Ergebnisprasentation, sowie der anschlieftende Vergleich mit der attischen Demokratie bilden den Abschluss der Sequenz zum Thema Demokratie. Die Schuler und Schulerinnen sollen das in den vorangegangen Unterrichtsstunden Gelernte reaktivieren und dieses mit den neuen Inhalten der Unterrichtsstunde in Beziehung setzen. Die SuS erkennen und erlautern wesentliche Unterschiede und Merkmale beider Demokratieformen und ordnen diese in ihren jeweiligen historischen Kontext ein.

2. Bedingungsanalyse (Bemerkungen zur Lerngruppe)

Die Unterrichtsstunde findet am grundstandigen Gymnasium X in Berlin statt, welches bereits ab der 5. Klasse die Moglichkeit bietet das Gymnasium zu besuchen. Das Gymnasium hat eine 133-jahrige Geschichte und die Schuler und Schulerinnen erlernen neben der Fremdsprache Englisch auch Latein und Altgriechisch. Die Ver­mittlung dieser alten Sprachen ist eine Besonderheit dieses Gymnasiums und er- moglicht den Schulern und Schulerinnen insbesondere im Hinblick auf historische Quellenarbeit ein wesentlich tieferes Verstandnis zeitgenossischer Quellen. Ab der 7. Klasse besteht die Moglichkeit im Rahmen der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) auch Neugriechisch zu erlernen im sogenannten „Neugriechischzug“. Des Weiteren bietet das Gymnasium X zahlreiche AG's an, darunter u.a. die Hebraisch- und Literatur-AG.

Die zu unterrichtende Klasse 5 besteht aus insgesamt 33 Schulern und Schulerin- nen, wovon 25 Schuler und 8 Schulerinnen sind. Das Klassenzimmer befindet sich im Erdgeschoss und ist sowohl mit einer Tafel, als auch einem Overheadprojektor und einem Beamer ausgestattet. In dem Klassenzimmer befinden sich ebenfalls Schlieftschranke, in denen die Schuler und Schulerinnen Unterrichtsmaterialien, Schulbucher, Hefter usw. unterbringen konnen. Die SuS sind somit nicht gezwungen all ihre Unterrichtsmaterialien stets und standig bei sich zu tragen. Allerdings entsteht immer auch ein wenig Unruhe, wenn die Schuler/innen Materialien oder Dinge aus eben diesen Schranken wahrend des Unterrichts entnehmen wollen. Des Weiteren rauben die Schranke aufgrund der Klassengrofte und Raumkonzeption dringend no- tigen Platz, der den hinteren Teil des Klassenraums sehr beengt wirken lasst. Bei den Tischen an der linken und rechten Wand handelt es sich jeweils um Tische fur zwei Personen und die Tische in der Mitte des Raumes stehen beieinander, wodurch in der Mitte jeweils vier Schuler und Schulerinnen in einer Reihe sitzen.

Im Vorfeld erhielten wir durch die Hospitation einen ersten Eindruck von der Klasse, welche sich als aufterst neugierig, lernbereit und wettbewerbsorientiert erwies. Zum Zeitpunkt unserer Hospitation wiederholten die Schuler und Schulerinnen ihr Wissen zum Romischen Reich, da eine themenbezogene Leistungskontrolle kurz bevor- stand. Sie offenbarten dabei enormes Sachwissen und teilweise bemerkenswertes Detailwissen zum besprochenem Thema. Die Schuler/innen haben im Vorfeld Pra- sentationen ausgearbeitet und stellten diese nun vor. Ihre Mitschuler zeigten hierbei reges Interesse und stellten Fragen bei Unklarheiten oder Interesse und erganzten, wenn notig. Es fiel auf, dass die meisten Schuler/innen sehr bemuht sind am Unter- richt teilzunehmen und ihr Wissen zu teilen. Zu bemerken ist, dass insbesondere die Schuler und Schulerinnen der mittleren Bankreihe aufterst aufmerksam und lernwillig sind und am aktivsten am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Die Bankreihen der lin- ken und rechten Wand arbeiten im Vergleich eher weniger mit und neigen zu abwe- senden bzw. storendem Verhalten. Hier ist zu erwahnen, dass ein Schuler der Klasse moglicherweise besondere Forderbedarf benotigt, dieser aber momentan nicht ge- wahrleistet wird, wodurch er im Unterricht dadurch auffallt, dass er nicht mitarbeitet, es vorzieht alleine zu arbeiten oder, vorausgesetzt er nimmt am Unterricht teil, durch unpassende bis teilweise provokante Redebeitrage auffallt.

Da es sich um eine 5. Klasse handelt, spricht der Rahmenlehrplan des Landes Berlin hier nicht vom klassischen Geschichtsunterricht, sondern von Gesellschaftswissen- schaften. Diese bilden eine Symbiose der Themengebiete Geschichte, Geografie und Politik, was zum Ziel hat den Schulern und Schulerinnen ein grundlegendes Verstandnis der spateren Unterrichtsfacher Geschichte, Geografie und Politische Bil- dung zu vermitteln1. Durch die Verknupfung dieser drei Themenbereiche haben die Schuler/innen die Moglichkeit die Komplexitat von verschiedenen und doch mitein- ander korrelierenden Spannungsfeldern zu erfahren und eigenstandig Zusammen- hange zu erkennen, die zu Problemstellungen gefuhrt haben bzw. fuhren.

Die Unterrichtssequenz stellt sich der Frage, inwiefern die antike bzw. attische De­mokratie als Wiege unserer modernen Demokratie betrachtet werden kann. Die Klasse besitzt groftes historisches Interesse und bereits grundlegendes Wissen zur attischen und modernen Demokratie. Des Weiteren sind die Schuler und Schulerin- nen in der Lage Aufgabenstellungen zugig und angemessen zu bearbeiten. Ver- schiedene Aufgabenformate bereiten ihnen keine Probleme und sie sind ebenfalls in der Lage Sachtexte auszuarbeiten und Prasentationen anzufertigen.

Wahrend der Hospitation fiel auf, dass ihr geografischer Kenntnisstand jedoch noch Schwachen aufweist, was bei der Unterrichtskonzeption gesondert betrachtet werden muss. Hier muss entweder eine Einarbeitung in den Umgang mit Karten erfolgen, bevor man diese nutzen will oder es sollte von der Arbeit mit Karten bzw. sehr kom- plexen Karten, abgesehen werden, um Verstandnisprobleme zu vermeiden. Ansons- ten verfugen die Schuler/innen uber umfassende fachspezifische und facherubergrei- fende Methodenkompetenzen. Aufgrund des groften historischen Vorwissens eines Groftteils der Klasse sollte die Unterrichtsstunde entsprechend inhaltlich abwech- selnd und motivierend gestaltet werden. Eine zu starke Reduktion oder Vereinfa- chung kann hier gegebenenfalls demotivierend bzw. lernhemmend wirken.

3. Themenfeldplanung

Thema der Unterrichtseinheit: Attische Demokratie

Leitfrage der Unterrichtseinheit: Inwieweit kann das antike Griechenland/ Athen als Wiege der modernen Demokratie verstanden wer- den?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.Sachanalyse

Spricht man heutzutage von der attischen Demokratie wird diese meist als Wiege unserer modernen Demokratie bezeichnet.2 Doch wie kann das sein? Zwischen dem Ende der attischen Demokratie und unserer heutigen Demokratie liegen mehr als zweitausend Jahre. Man kann also nicht davon sprechen, dass sich unsere heutige Staatsform generisch aus der antiken Demokratie gebildet hat und dennoch spielt Athen und dessen Volksherrschaft fur unser Demokratieverstandnis auch heute noch eine wesentliche Rolle.

Der Grundgedanke der attischen Demokratie uberlebte bis zu den Zeiten der Re­naissance. Es gehorte zum guten Ton eines gebildeten europaischen Burgers jener Zeit, Wissen uber die Antike zu besitzen. Wahrend der Aufklarung, als Descartes den Mut fand sich seinen eigenen Verstandes zu bedienen und der Aberglaube und Dogmatismus der Wissenschaftlichkeit und dem Fortschrittsgedanken wich, entdeck- ten Aufklarer die Schriften der antiken Historiker wie Thukydides und Philosophen wie Platon und Aristoteles wieder und interpretierten diese neu. Bekannt als Kritiker der attischen Demokratie, vermittelten sie anhand ihrer Schriften dennoch ein Bild der antiken athenischen Demokratie, was den aufklarerischen Geistern des 17. und 18. Jahrhunderts neue Horizonte eroffnete.3 Das aufgeklarte Volk, was nun unab- hangig von Rang und Vermogen uber seine Geschicke selbst entscheidet, entsprach ganz wesentlich dem aufklarerischen Gedanken von Liberte, Egalite und Fraternite und somit auch den Prinzipien der attischen Demokratie - Freiheit, Gleichheit, Ge- rechtigkeit und Mitbestimmung. Diese Prinzipien gelten noch heute als demokratisch und bilden einen ganz essentiellen Teil unseres modernen Demokratieverstandnis. Betrachtet man das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird schnell deut- lich, dass die o.g. Prinzipien als die Grundlage fur unsere Gesetzgebung dienten. Ar- tikel 2 (GG) sichert uns das Recht auf die freie Entfaltung zu, Artikel 3 (GG) gewahrt Gleichberechtigung vor dem Gesetz, und Artikel 20 (GG) verankert die Demokratie als Grundlage unserer Verfassung und gewahrt dem deutschen Volk das Wahl- und Abstimmungsrecht.4

Zwar verfugte die attische Demokratie nicht uber Grundgesetze oder Menschenrech- te. Dennoch orientierte sie sich an Prinzipien, die unserem Grundgesetz und unseren Wertvorstellungen nicht unahnlich sind. Zu unserem modernen Verstandnis von De­mokratie gehort es, dass ein Jeder, ob Mann oder Frau, wahlen darf sobald er dafur alt genug ist und die entsprechende Staatsburgerschaft besitzt. Das unterscheidet sich wesentlich von den Partizipationsbedingungen im antiken Athen des 5. Jahrhun- derts. Wahlen durften dort ausschlieftlich attische mannliche Vollburger ab 18 Jah- ren. Ausgenommen von den Wahlen waren Frauen, Metoken und Sklaven. Das heiftt gemessen an der Gesamtbevolkerung entschieden nur ca. 15 bis 16 Prozent5, je nach Quelle auch nur ca. 10 Prozent6, uber die Politik des Stadtstaats. Insbesondere die Sklaven stellten mengenmaftig den groftten Anteil an Menschen dar, die im anti­ken Griechenland zu dieser Zeit lebten. Schuller spricht von einem Verhaltnis von 100.000 Sklaven und Sklavinnen im Vergleich zu ca. 40.000 sogenannten „Freien“ zur Zeit von Perikles.7 Dennoch sah es die attische Demokratie nicht vor ihnen Rech- te zuzugestehen. Den Frauen, die in der griechischen Gesellschaft ebenso nur eine untergeordnete Rolle spielten, stand ebenfalls kein Recht zur politischen Teilhabe zu. Auslander, sogenannte Metoken, welche in Griechenland lebten, arbeiteten und so- gar Kriegsdienst leisten mussten8, erhielten dennoch keine Moglichkeit die attische Vollburgerschaft zu erlangen und somit an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Angesichts unserer modernen Auffassung von Demokratie wirkt dies ruckstandig und wenig demokratisch. Hierbei muss jedoch einerseits dringend auf den historischen Kontext verwiesen werden und andererseits ebenfalls auf den Umstand aufmerksam gemacht werden, dass Frauenrechte in Europa noch bis in 20. Jahrhundert nicht existent waren und Deutschland erst kurzlich den 100. Jahrestag des Frauenwahl- rechts feierte. Das Frauenwahlrecht ist also auch in Europa eine noch recht junge Entwicklung. Die griechischen Demokratie, welche mehr als 2000 Jahre alt ist, also ausschlieftlich aufgrund ihrer fur unsere heutigen Verhaltnisse einge- schrankten Teilhabemoglichkeiten zu bewerten, wurde zu kurz greifen und den histo- rischen Kontext nicht ausreichend betrachten. Des Weiteren ist es auch heute nur Staatsburgern vorbehalten in dem Staat in welchem sie leben, zu wahlen. Ohne die entsprechende Staatsburgerschaft ist es Auslandern auch heute nicht moglich in Deutschland zu wahlen.9 Allerdings gibt es heutzutage die Moglichkeit die Staatsbur- gerschaft zu erlangen. Die enorme Burgerbeteiligung bei den Volksversammlungen, bei denen gleichzeitig mehr als 6000 Menschen zusammen kamen, war das be- zeichnendste Merkmal der attischen Demokratie und wog mehr als die Gleichbe- handlung der Individuen10, auf welche wir heute sehr viel Wert legen und dies durch entsprechende Grundrechte schutzen. Im Vergleich zu anderen politischen Ordnun­gen wie Sparta oder dem Persischen Reich, stellte Athen mit seinem vergleichsweise groften Anteil politisch partizipierender Burger eine enorme Ausnahme zu jener Zeit dar.11 Die Volksversammlung fand fur gewohnlich 40 mal pro Jahr statt und erreichte jedesmal eine Beteiligung von mehr als 6000 Burgern.

Bei der attischen Demokratie handelte es sich zudem um eine direkte Demokratie. Jeder Burger konnte seine Rechte demnach personlich und unmittelbar mithilfe der Staatsorgane, wie der Vollversammlung ( ekklesia ), dem Rat ( boule ) und den Volks- gerichten ( heliaia ) ausuben. Die attische Demokratie benotigte keine Zwischenin- stanzen, wie Abgeordnete oder Parteien. Es gab in der ekklesia (Volksversammlung) keine Sitzordnungen nach bestimmten Gruppierungen12, wie beispielsweise im heu- tigen Bundestag, in welchem die Abgeordneten einer Fraktion geordnet beieinander sitzen und die Sitze der Fraktionen je nach politischen Spektrum angeordnet werden. Aufgrund der Grofte unserer modernen Staaten ware eine Demokratie in dieser Form jedoch so nicht mehr moglich. Stattdessen wahlt man Reprasentanten, sogenannte Abgeordnete, welche im Sinne des Wahlers politisch agieren sollen.

Diese Regierungsform wird deshalb als Reprasentative Demokratie bezeichnet. Die Abgeordneten sind dabei jedoch nicht dem Wahler, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet. Das heiftt es gibt kein Gesetz, was Abgeordnete dazu verpflichtet den Willen ihrer Wahler durchzusetzen. Wenn der Wahlerwille und der Wille des Abge- ordneten diametral zueinander stehen, wird der Abgeordnete sich bei der politischen Entscheidungsfindung eher auf sein Gewissen berufen, als auf den Willen seiner Wahler. Allerdings kann die Gewissensfrage durchaus auch mit Organen des moder- nen Staats kollidieren wenn ein Abgeordneter als Teil einer Fraktion beispielsweise der Fraktionsdisziplin unterliegt. Dann entscheidet nicht das Gewissen des Abgeord- neten, sondern der allgemeine Wille der Fraktion.

Die attische Staatsform, welche eine direkte Demokratie war und die heutige deut­sche Staatsform, die sogenannte reprasentative Demokratie unterscheiden sich also hauptsachlich in der Form der politischen Partizipation des Volkes, welche bei uns durch unser Grundgesetz geregelt ist. Wahrend in der attischen Demokratie nur ein mannlicher in Athen geborener Burger als Vollburger zahlte und somit wahlberechtigt war, konnen heutzutage alle deutschen Staatsburger, unabhangig von Herkunft, Ge- schlecht o.a. wahlen und politisch teilhaben. Dies wird durch unser Grundgesetz ge- regelt. Der wesentliche Unterschied zwischen der antiken griechischen und unserer heutigen Demokratie besteht also in der Art der Demokratieausubung - direkt oder reprasentativ - und der Frage, wer wahlberechtigt war bzw. ist. Die attischen Demo­kratie als undemokratisch zu bezeichnen, weil nicht jeder wahlberechtigt war, ver- gisst bei seiner Beurteilung die Einbettung in den entsprechenden historischen Kon- text. Dem Volk, wenn auch nur einem Teil davon, die Moglichkeit zur Mitbestimmung einzuraumen, unabhangig von dessen gesellschaftlichen Stand oder Vermogen, ist in einer Zeit, in welcher Sklavenhaltung, Aristokratie und Tyrannei an der Tagesordnung waren, mehr als progressiv. Es stellt sich die Frage inwieweit die Demokraten der An­tike unsere heutige Demokratie als demokratisch bezeichnen wurden. Zwar vertritt unser Grundgesetz die Prinzipien der demokratischen Ordnung, jedoch stellt sich die Frage inwiefern eine reprasentative Demokratie tatsachlich den Volkswillen abbilden kann, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die gewahlten politischen Ver- treter niemandem, aufter sich selbst und ggf. ihrer Fraktion, Rechenschaft schuldig sind.

5.Didaktische Analyse

Die Leitfrage meiner Unterrichtsstunde stimmt mit der Leitfrage der Unterrichtsse- quenz uberein und versucht zu beantworten, inwiefern die attische Demokratie als Wiege der modernen Demokratie verstanden werden kann. Die von mir geplante Un- terrichtsstunde bildet den Abschluss der Sequenz und soll die Schuler und Schule- rinnen aus der Antike in die Moderne fuhren. Ziel der Stunde ist es den SuS die wich- tigsten Bestandteile unserer heutigen Demokratie, exemplarisch am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland erklart, zu vermitteln. Die Schuler und Schulerinnen sol- len am Ende der Sequenz sowohl die wichtigsten Merkmale der attischen Demokra­tie, als auch unserer Demokratie kennen und beide Demokratien miteinander ver- gleichen konnen. Sie sollen in der Lage sein beide Demokratien in ihren jeweiligen historischen Kontext einzuordnen und aufgrund ihrer historischen Einordnung ein fundiertes Sach- und Werturteil bzgl. der o.g. Leitfrage bilden zu konnen. Um die Leit- frage der Unterrichtsstunde angemessen beantworten zu konnen, entschied ich mich dafur ausgewahlte Aspekte der attischen und modernen Demokratie untersuchen und miteinander vergleichen zu lassen.

Der inhaltliche Zugriff erfolgt daher mittels eines historischen Vergleichs. Die Schuler/ innen sollen anhand ausgewahlter Materialien wesentliche Merkmale der heutigen Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland herausarbeiten und diese anschlie- ftend den anderen Schulern und Schulerinnen anhand eines Luckentextes prasentie- ren. Die Merkmale unserer modernen Demokratie und der antiken attischen Demo­kratie sollen sie dann abschlieftend miteinander vergleichen. Es handelt sich hierbei um einen historischen Vergleich, da Unterschiede zweier historischer Phanomene untersucht werden.13 Sinnvoll ist dieses Strukturierungskonzept, weil sich hierdurch eine historische Fragestellung bildet.14 Ziel ist es, die wesentlichen Unterschiede und Besonderheiten beider Demokratieformen zu erkennen. Der historische Ver- gleich erfullt hier eine deskriptive Funktion, da die jeweiligen Besonderheiten

[...]


1 Rahmenlehrplan des Landes Berlin, Teil C Gesellschaftswissenschaften, Jahrgangsstufen 5/6, S.3.

2 Obama: Athen „Wiege der Demokratie“. In: https://www.fr.de/politik/obama-athen-wiege- demokratie-11075653.html, Zugriff am 05.06.2019 um 08.32 Uhr.

3 Vgl. Gehrke, Hans-Joachim, Steinecke, Ernst: Demokratie in Athen. Die attische Demokratie - Vorbild der modernen Demokratie?, Berlin 2005, S. S.7f.

4 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland, In: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJN- R000010949.html, Zugriff am 15.05.2019.

5 Vgl. Gehrke (u.a.): Demokratie in Athen, S. S.5.

6 Schuller, Wolfgang: Griechische Geschichte, Oldenbourg Grundriss der Geschichte , Bd.1, 4. Aufla- ge, Munchen 1995, S.37.

7 Barcelo, Pedro: Kleine Griechische Geschichte, Darmstadt 2004, S.76.

8 Schuller: Griechische Geschichte, S.36.

9 Vgl. Fragen zur Bundestagswahl 2017, In: Bundeszentrale fur politische Bildung, URL: http://ww- w.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahl-2017/249001/fragen-und-antworten-faq, Zugriff am 15.05.2019.

10 Llanque, Marcus: Ideengeschichte I: von der Antike bis zur Franzosischen Revolution, (=In: Schmidt, Manfred G., Wolf, Frieder, Wurster, Stefan (Hrsg.): Studienbuch Politikwissenschaft, Heidel­berg, o.J.), S.53

11 Vgl. ebd.

12 Vgl. Schuller: Griechische Demokratie, S. 35.

13 Vgl. Gunther-Arndt, Hilke: Methodik des Geschichtsunterrichts. Strukturierungskonzepte, (=In; Gun­ther-Arndt, Hilke, Zulsdorf-Kersting, Meike (Hrsg.): Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch fur die Sekun- darstufe I und II), 6. Auflage, Berlin 2014, S.174.

14 Vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 58 Seiten

Details

Titel
Vergleich der modernen Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland mit den Merkmalen der antiken attischen Demokratie (5. Klasse Gesellschaftswissenschaften)
Hochschule
Universität Potsdam  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Schulpraktische Studien Geschichtsdidaktik
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
58
Katalognummer
V1196263
ISBN (eBook)
9783346647900
ISBN (Buch)
9783346647917
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, Geschichtsunterricht, Unterrichtsentwurf, Gesellschaftswissenschaften, Demokratie, Gymnasium
Arbeit zitieren
Sina Wilde (Autor:in), 2019, Vergleich der modernen Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland mit den Merkmalen der antiken attischen Demokratie (5. Klasse Gesellschaftswissenschaften), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1196263

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