Außenpolitik internationaler Organisationen: Die Vorgaben von Maastricht und Folgeverträgen

Institutionelle und instrumentelle Faktoren als Handlungsgrundlage in den Außenbeziehungen: Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungshilfe angesichts militärischer Machtasymmetrien. Der Versuch multilateralistischer Politik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

33 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Fragestellung der Seminararbeit

2 Allgemeines
2.1 Internationale Beziehungen
2.2 Wirtschaftspolitik
2.3 Institutionelle Ausgestaltung und vertraglicher Hintergrund

3 Handelspolitische Instrumente
3.1 Das autonome Einfuhrregime
3.1.1 Zölle
3.1.2 Abschöpfungen
3.1.3 Einfuhrkontingente
3.2 Das autonome Ausfuhrregime
3.2.1 Ausfuhrbeschränkungen
3.2.2 Ausfuhrförderung
3.2.3 Schutzklausel
3.3 Embargo

4 Vertragliche Handelspolitik
4.1 Die EU und die WTO
4.2 Präferenzabkommen und multilaterale Verhandlungen
4.3 EU-interne Politikausrichtung
4.3.1 Akteure auf der EU-Ebene
4.3.2 Die aktuelle Politik der Kommission
4.4 APSplus und die Menschenrechte
4.4.1 Motive und Anreize für das APSplus
4.4.2 APSplus als Instrument effektiver Menschenrechtspolitik?

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Mitgliedstaaten der EU

Abbildung 2: Das System der Handelspräferenzen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zusammenfassung

Die gemeinsame Handelspolitik der EU ist Bestandteil der ersten Säule des EGV, der vergemeinschafteten Politik. Sie entsteht im Diskussionsprozess der Mitgliedstaaten (im Rat) und der Kommission mit Drittstaaten.

Die EU ist vertraglich dazu verpflichtet, Handelsschranken abzubauen und für freien (Welt-)Handel einzutreten.

Die Handelspolitik findet auf zwei Ebenen statt. Intern innerhalb der EU versuchen NGOs, Vertreter ziviler Organisationen, wirtschaftlicher Intereressenverbände, der Unternehmen und der Mitgliedstaaten sowie die Institutionen der EU selber, ihre Interessen in die GHP einzubringen und durchzusetzen. Extern gegenüber Drittstaaten / Verbünden repräsentiert die Kommission die EU, damit ein einheitliches Bild in Verhandlungen vertreten wird. Teilweise jedoch vermischen sich die Kompetenzen, wenn wie in vielen Fällen des Dienstleistungs- und Servicebereiches die Mitgliedstaaten Vereinbarungen zustimmen müssen (und nicht nur der Rat).

Einerseits kann das interne, komplexe Gefüge der EU ihre Position nach außen stärken, da sie glaubhaft machen kann, dass sie sich auf keine andere Position intern einigen kann. Andererseits wirkt sie deshalb auch sehr starrköpfig und gilt als schwieriger Verhandlungspartner.

Dennoch hat die EU in den letzten Jahren die Hauptrolle im Vorantreiben des freien Handels von den USA übernommen. Sie ist der wichtigste Handelspartner vieler Entwicklungsländer und leistet monetär die bedeutendste finanzielle Unterstützung im Bereich der Handelsvergünstigungen und der Entwicklungshilfe.

Autonome Handelspolitik im klassischen Sinne ist in der EU von heute nicht mehr möglich. Viele Aspekte anderer Politikbereiche (Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungshilfe, Umweltschutz) fließen in die Handelspolitik ein und benutzen diese als Sprachrohr. Immer weniger können die einzelnen Mitgliedstaaten der EU selber über ihre nationale Handelspolitik entscheiden, da immer mehr Bereiche bereits indirekt oder direkt von der EU vorgegeben wird. Von einigen befürwortet, äußern andere hieran heftige Kritik. Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft EU-interne Interessen wie Verbraucher- und Umweltschutz die Handelspolitik dominieren werden, oder die Gesamtwohlfahrt der Weltwirtschaft und damit entwicklungspolitische Aspekte und Liberalisierung der Märkte den ersten Platz einnehmen.

1. Einführung

Die EU als internationaler Akteur ist komplex und vielfältig. Nach ihrem Anwachsen auf 27 Mitgliedstaaten und nunmehr fast 500 Millionen Einwohnern übertrifft sie sogar die USA in der Bevölkerungsstärke. Auch politisch sowie wirtschaftlich hat die EU im vergangenen Jahrzehnt an Einfluss hinzugewonnen und befindet sich in den meisten Bereichen gleichauf mit den USA und anderen Akteuren auf der weltweiten Bühne. Trotzdem ist die Kritik, die nicht nur durch Externe geäußert wird, sondern auch intern von NGOs, Bürgern oder den Mitgliedstaaten selber kommt, nicht zu überhören.

Im Zeitalter des wachsenden Dienstleistungs- und Servicesektors, verbunden mit weniger Industrie- und Landwirtschaft, haben die Menschen Angst. Angst vor Arbeitsplatzverlust, Armut und sozialem Absturz. Freier Handel bietet Chancen. Arbeitnehmerfreizügigkeit wird in der EU als eine wichtige Errungenschaft gepriesen. Doch wollen die Bürger überhaupt immer wieder der Arbeit hinterherziehen? Wollen sie zu immer geringeren Löhnen arbeiten, sich immer weniger leisten können? Wohl kaum. Die Handelspolitik orientiert sich an den Interessen der Wirtschaft. Und die kapitalistischen Unternehmen sind am Profit orientiert, und nicht dem Wohl der Arbeitnehmer. Es ist daher die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass auch deren Interessen im Diskussionsprozess Beachtung finden.

1.1 Einleitung

Geld regiert die Welt. Auch in Europa? Wer hat wirklich die Macht und die Entscheidungsbefugnis, wenn es um Fragen des Handels mit der Welt geht? Die vorliegende Seminararbeit versucht, das komplexe Machtgeflecht innerhalb der EU darzustellen und deren Implikationen für die multilaterale Ebene der Handelspolitik anzureißen. Hierbei soll es darum gehen, die Unterschiede zwischen den formalen Gegebenheiten und der tatsächlichen Tagespolitik aufzuzeigen. Dabei soll zwischen der EU-internen Politikentstehung und der Politik der EU gegenüber Drittstaaten differenziert werden.

Die historische Veränderung der GHP wird nur kurz angeschnitten. Zeitlich liegt der Fokus der Arbeit in der jüngeren Gegenwart seit den späten 90er Jahren, wobei aufgrund größerer Veränderungen ein kurzer Abschnitt die Uruguay-Verhandlungen mit einbezieht.

1.2 Fragestellung der Seminararbeit

Welche Akteure spielen in der Handelspolitik der EU eine wichtige Rolle? Und über welche Kanäle üben diese ihre Macht aus? Die Politik der EU findet auf mehreren Ebenen statt. Daher können auch viele verschiedene Akteure Einfluss nehmen.

Die These der Hausarbeit ist, dass die EU sich im Widerstreit verschiedener Machtinteressen befindet. Die Balance zwischen diesen kann sich je nach der Lage in der Welt zu Gunsten des einen oder anderen Akteurs bewegen. Handelspolitik unterliegt damit auch sich verändernden Paradigmen und Grundsätzen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig allen Ansprüchen gerecht zu werden. Durch Veränderungen gibt es Gewinner und Verlierer. Letztere fordern Ausgleich für ihren Verlust.

2. Allgemeines

Nach der letzten Erweiterung im Jahre 2007 besteht die EU nun aus 27 Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 1). Das heißt, dass auch in 27 Ländern Vertreter für das Europäische Parlament gewählt werden. Das bedeutet ebenso, dass es für jedes der 27 Länder einen eigenen Kommissar gibt. Und das besagt genauso, dass im Rat Vertreter aller dieser 27 Länder tagen. Es ist also nötig, einen Konsens unter 27 verschiedenen, teilweise sehr heterogenen Interessen zu finden (bzw. 232 der insgesamt 321 Stimmen des Rates für die qualifizierte Mehrheit zu erlangen). Die Anzahl der Stimmen der Länder ist über einen Schlüssel ihrer Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft angepasst. Auch historisch gesehen haben daher Deutschland und Frankreich sowie Großbritannien größeren Einfluss auf die Meinungsbildung in der EU als kleinere Länder, wie Österreich oder die Niederlande. Jedoch können gerade diese Länder auch das „Zünglein an der Waage“ bilden. In vielen Politikbereichen gingen Frankreich und Deutschland Seite an Seite und formierten eine Opposition zu den Briten. Diese traditionellen Machtblöcke bzw. Koalitionen brechen jedoch in jüngster Zeit immer mehr auf. Mit dem Versuch einer institutionelle3wn Reform soll den veränderten Anforderungen einer EU mit 27 Mitgliedern Rechnung getragen werden. Nach der jüngsten irischen Ablehnung bleibt jedoch abzuwarten, wann ein Reformvertrag in Kraft gesetzt werden kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Mitgliedstaaten der EU[1]

Mit 20,9 % Anteil am internationalen Handel liegt die EU an der Spitze vor den USA und Japan. In den vergangenen Jahren war die EU oft in der Kritik wegen der GAP (Bananenstreit), heute jedoch eher wegen dem Stahlsektor.[2]

2.1 Internationale Beziehungen

Grundsätzlich hat die EU keine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie der größte Wirtschaftszusammenschluss von mehreren Staaten politischen Einflusses. Die EU unterhält in den Mitgliedstaaten und vielen weiteren Staaten (insbesondere EFTA-Mitgliedern) Botschaften und diplomatische Vertretungen. Die internationalen Beziehungen sind in auf die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien ausgelegten bi- und multilateralen Abkommen geregelt. Gegenüber anderen Staaten und Organisationen vertreten der Rat der Europäischen Union und die Kommission im Auftrag des Rates die Interessen der EU. Die Beziehungen zwischen der EU und anderen Staaten können als der Versuch eines Ausgleichs von Interessen betrachtet werden.

Es gibt ein enges Netz von Verträgen und Abkommen der EU mit internationalen Organisationen, die eng mit ihr verbunden sind (EFTA, CEFTA, Mittelmeerunion, Staaten in Beitrittsverhandlungen). Durch die Europäische Nachbarschaftspolitik besteht ein dichtes Vertragsnetz mit den EU-Nachbarn, beispielsweise bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU und die Euro-mediterrane Partnerschaft. Auch wurden angrenzende Staaten auf ihre Mitgliedschaft durch Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen gezielt vorbereitet und Beitrittskandidaten wirtschaftlich und politisch stärker an die EU gebunden.

Neben Abkommen mit den AKP-Staaten hat die EU auch mit anderen Vereinigungen Bindungen, z.B. als sogenannte Dialogpartner mit den ASEAN-Staaten. Auch zu Mercosur unterhält die EU gute Beziehungen. Die Kontakte zur NAFTA existieren zwar, durch das unklare und gespaltene Verhältnis der Mitgliedstaaten zu den USA ist dieses jedoch getrübt.

Die europäischen Zwergstaaten haben einen besonderen EU-Rechtsstatus. Es existieren spezielle politische und wirtschaftliche Beziehungen zu den Zwergstaaten, die dem europäischen Kontinent, aber nicht dem Staatenverbund angehören (Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikanstadt). Die assoziierten Überseegebiete nach Art. 182 EGV sind durch ihre koloniale Entwicklungsgeschichte mit einem Mitgliedstaat verbunden. Hier existieren Assoziationsabkommen und Zoll- oder Handelsverträge mit verschiedenen Graden der Integration. So sind die Überseedepartements Frankreichs (französisch Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie Réunion im Indischen Ozean) integraler Bestandteil der EU (Geltungsbereich des Acquis communautaire). Für die meisten Gebiete gelten jedoch nur die Bestimmungen der Zollunion, wie die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar.

Alle Mitgliedstaaten sind eigenständige Mitglieder in der Welthandelsorganisation, doch Sprecherin für sie ist die EU als WTO-Mitglied.

2.2 Wirtschaftspolitik

Die Handelspolitik ist der Politikbereich der Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst. Im Gegensatz dazu regelt die Binnenmarktpolitik die Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten untereinander. Die Kompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich der Außenhandelspolitik ist durch den EGV stark beschnitten. Die Handelspolitik steht in engem Verhältnis zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Entwicklungspolitik. Die Politik im Bereich Handel muss sich ständig aktuellen Herausforderungen anpassen und auf dem neuesten Stand bleiben. Durch die wachsenden Interdependenzen zwischen den Mitgliedstaaten erweiterte sich automatisch auch das Themenspektrum der Handelsbeziehungen mit Drittländern.

Die EU ist ein gemeinsames Zoll- und Handelsgebiet. Die GHP regelt die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten und ist dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet. Dennoch kann die EU zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen, sowohl autonome Maßnahmen als auch vertragliche Handelspolitik (WTO-Abkommen) sind möglich.

In der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) aus dem Jahre 1951, dem Vorläufer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG (1957), war die Handelspolitik noch weitgehend Sache der Mitgliedstaaten und auf den Montanbereich beschränkt. Im Rahmen der auf alle Wirtschaftsbereiche erweiterten EG folgten 1964 die Etablierung einer gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer handelspolitischen Komponenten sowie die Errichtung der Zollunion für Industriegüter (bis 1968). Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) und ihrer Realisierung des EG-Binnenmarktes bis 1992 entwickelte sich die Handelspolitik einen großen Schritt weiter. In den Verträgen von Maastricht (1992) kam die Wirtschafts- und Währungsunion hinzu, der Vertrag von Amsterdam (1997) enthielt zusätzlich Klauseln zur Sozialpolitik und in Nizza (2001) beschloss man neue Abstimmungsregeln im Hinblick auf die Osterweiterung der EU, bis schließlich im Jahre 2003 der Entwurf für eine Europäische Verfassung vorgelegt wurde, in dessen Kapitel 3 (Gemeinsame Handelspolitik) eine umfassende gemeinschaftliche Kompetenz in der Handelspolitik vorgesehen war. Über die Zukunft des Reformvertrages besteht jedoch nach der irischen Volksabstimmung Unklarheit.[3]

[...]


[1] Aus: http://europa.eu/abc/european_countries/eu_members/index_de.htm; 6.8.2008, 17:01 Uhr

[2] Vgl. http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/handel/entwickl.shtml

[3] Vgl. Koopmann (2004), S. 4ff

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Außenpolitik internationaler Organisationen: Die Vorgaben von Maastricht und Folgeverträgen
Untertitel
Institutionelle und instrumentelle Faktoren als Handlungsgrundlage in den Außenbeziehungen: Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungshilfe angesichts militärischer Machtasymmetrien. Der Versuch multilateralistischer Politik
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Politik)
Veranstaltung
Der Fall der EU / Foreign Policy of International Organisations: The Case of EU
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
33
Katalognummer
V119829
ISBN (eBook)
9783640234806
ISBN (Buch)
9783640235995
Dateigröße
554 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Außenpolitik, Organisationen, Vorgaben, Maastricht, Folgeverträgen, Fall, Foreign, Policy, International, Organisations, Case
Arbeit zitieren
Jessica Mohr (Autor:in), 2008, Außenpolitik internationaler Organisationen: Die Vorgaben von Maastricht und Folgeverträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119829

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Titel: Außenpolitik internationaler Organisationen: Die Vorgaben von Maastricht und Folgeverträgen



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