Die gemeinsame Handelspolitik der EU ist Bestandteil der ersten Säule des EGV, der vergemeinschafteten Politik. Sie entsteht im Diskussionsprozess der Mitgliedstaaten (im Rat) und der Kommission mit Drittstaaten.
Die EU ist vertraglich dazu verpflichtet, Handelsschranken abzubauen und für freien (Welt-)Handel einzutreten.
Die Handelspolitik findet auf zwei Ebenen statt. Intern innerhalb der EU versuchen NGOs, Vertreter ziviler Organisationen, wirtschaftlicher Intereressenverbände, der Unternehmen und der Mitgliedstaaten sowie die Institutionen der EU selber, ihre Interessen in die GHP einzubringen und durchzusetzen. Extern gegenüber Drittstaaten / Verbünden repräsentiert die Kommission die EU, damit ein einheitliches Bild in Verhandlungen vertreten wird. Teilweise jedoch vermischen sich die Kompetenzen, wenn wie in vielen Fällen des Dienstleistungs- und Servicebereiches die Mitgliedstaaten Vereinbarungen zustimmen müssen (und nicht nur der Rat).
Einerseits kann das interne, komplexe Gefüge der EU ihre Position nach außen stärken, da sie glaubhaft machen kann, dass sie sich auf keine andere Position intern einigen kann. Andererseits wirkt sie deshalb auch sehr starrköpfig und gilt als schwieriger Verhandlungspartner.
Dennoch hat die EU in den letzten Jahren die Hauptrolle im Vorantreiben des freien Handels von den USA übernommen. Sie ist der wichtigste Handelspartner vieler Entwicklungsländer und leistet monetär die bedeutendste finanzielle Unterstützung im Bereich der Handelsvergünstigungen und der Entwicklungshilfe.
Autonome Handelspolitik im klassischen Sinne ist in der EU von heute nicht mehr möglich. Viele Aspekte anderer Politikbereiche (Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungshilfe, Umweltschutz) fließen in die Handelspolitik ein und benutzen diese als Sprachrohr. Immer weniger können die einzelnen Mitgliedstaaten der EU selber über ihre nationale Handelspolitik entscheiden, da immer mehr Bereiche bereits indirekt oder direkt von der EU vorgegeben wird. Von einigen befürwortet, äußern andere hieran heftige Kritik. Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft EU-interne Interessen wie Verbraucher- und Umweltschutz die Handelspolitik dominieren werden, oder die Gesamtwohlfahrt der Weltwirtschaft und damit entwicklungspolitische Aspekte und Liberalisierung der Märkte den ersten Platz einnehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG
1.1 EINLEITUNG
1.2 FRAGESTELLUNG DER SEMINARARBEIT
2 ALLGEMEINES
2.1 INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK
2.3 INSTITUTIONELLE AUSGESTALTUNG UND VERTRAGLICHER HINTERGRUND
3 HANDELSPOLITISCHE INSTRUMENTE
3.1 DAS AUTONOME EINFUHRREGIME
3.1.1 Zölle
3.1.2 Abschöpfungen
3.1.3 Einfuhrkontingente
3.2 DAS AUTONOME AUSFUHRREGIME
3.2.1 Ausfuhrbeschränkungen
3.2.2 Ausfuhrförderung
3.2.3 Schutzklausel
3.3 EMBARGO
4 VERTRAGLICHE HANDELSPOLITIK
4.1 DIE EU UND DIE WTO
4.2 PRÄFERENZABKOMMEN UND MULTILATERALE VERHANDLUNGEN
4.3 EU-INTERNE POLITIKAUSRICHTUNG
4.3.1 Akteure auf der EU-Ebene
4.3.2 Die aktuelle Politik der Kommission
4.4 APSPLUS UND DIE MENSCHENRECHTE
4.4.1 Motive und Anreize für das APSplus
4.4.2 APSplus als Instrument effektiver Menschenrechtspolitik?
5 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das komplexe Machtgefüge innerhalb der Europäischen Union bei der Gestaltung der gemeinsamen Handelspolitik. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen formalen institutionellen Rahmenbedingungen und der tatsächlichen politischen Praxis aufzuzeigen sowie die Auswirkungen auf multilaterale Handelsbeziehungen zu analysieren.
- Institutionelle Rahmenbedingungen der EU-Handelspolitik
- Einfluss von Interessengruppen und Akteuren auf die Politikformulierung
- Anwendung autonomer handelspolitischer Schutzinstrumente
- Verknüpfung von Handelspolitik mit Menschenrechten (APSplus)
- Spannungsfeld zwischen Freihandel und nationalen Interessen
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Zölle
Der Einfuhrzoll ist das zentrale tarifäre Instrument der EU. Es wird nach Art. 23. Abs. 1 EGV ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten erhoben. Die Höhe für die einzelnen Wirtschaftsgüter wird nach Art. 26 EGV vom Rat autonom festgesetzt und angepasst. Der GAZ ist eine Art Gemeinschaftspräferenz, da auf "interne" Einfuhren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kein Zoll erhoben wird und diese damit automatisch günstiger behandelt werden als möglicherweise preiswertere Importe aus externen Drittländern.
Für bestimmte, in der Gemeinschaft nicht verfügbare Rohstoffe und Halbfertigprodukte kann der gemeinsame Zolltarif vorübergehend ausgesetzt und zollfreie Einfuhrkontingente zugelassen werden.
Eine weitere Ausnahme bildet das Allgemeine Präferenzsystem (APS) mit seinen entwicklungspolitischen Zielsetzungen. Bestimmten Entwicklungsländern werden Zollvergünstigungen eingeräumt, die sich nach dem Produkt richten: für nicht empfindliche Waren (von deren Import keine Gefahr für die Produzenten innerhalb der EG ausgeht) gilt völlige Zollbefreiung; für landwirtschaftliche und gewerbliche Waren aus bestimmten Ländern Süd- und Mittelamerikas sowie Pakistans gilt diese ebenfalls. Für Textilien gibt es derzeit eine Zollsenkung um 20%. Bei empfindlichen Waren gilt eine Zollsenkung um 3,5%; wenn der Exportstaat bestimmte Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards beachtet um 8,5%. Für die ärmsten Entwicklungsländer (least developed countries – LDCs) gibt es völlige Zollbefreiung auf alle Exportgüter außer Waffen. Alle Vergünstigungen können jedoch ausgesetzt werden, um z.B. auf unlautere Handelspraktiken des Exportstaats, auf Missachtung der Menschenrechte oder unzureichende Kontrolle der Drogenausfuhr zu reagieren.
Die vollständige einseitige Zollbefreiung war Grundlage der vier stark entwicklungspolitisch ausgerichteten Lomé-Abkommen (1975-2000) mit den AKP-Staaten. Das Nachfolgewerk Cotonou-Abkommen (2000) hält flexiblere Mechanismen bereit. Die Einfuhrzölle der EG werden hierin nur im Gegenzug gegen stärkere eigenverantwortliche Anstrengungen der AKP-Staaten ermäßigt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINFÜHRUNG: Erläutert die Komplexität der EU als Akteur und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Machtverhältnisse in der Handelspolitik.
2 ALLGEMEINES: Beschreibt die institutionellen Grundlagen, die internationale Einbettung der EU sowie die Entwicklung der handelspolitischen Kompetenzen.
3 HANDELSPOLITISCHE INSTRUMENTE: Detaillierte Darstellung der autonomen Instrumente wie Zölle, Abschöpfungen, Kontingente und Embargos zur Steuerung des Außenhandels.
4 VERTRAGLICHE HANDELSPOLITIK: Analysiert die Rolle der WTO, bilaterale Abkommen sowie die interne Interessenvertretung und das APSplus-System.
5 FAZIT: Fasst das Spannungsfeld zwischen ökonomischer Liberalisierung, politischer Steuerung und dem Schutz europäischer Interessen zusammen.
Schlüsselwörter
Handelspolitik, Europäische Union, WTO, Binnenmarkt, Zollpolitik, APSplus, Menschenrechte, Interessengruppen, Freihandel, Protektionismus, Multilateralismus, GATT, Außenwirtschaftspolitik, Entwicklungshilfe, Institutionelle Reform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das komplexe Machtgeflecht und die Entscheidungsprozesse der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Neben den rechtlichen Grundlagen werden vor allem die internen Akteure, der Einsatz handelspolitischer Instrumente und die Verknüpfung von Handel mit entwicklungspolitischen Zielen beleuchtet.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Autorin untersucht, welche Akteure in der Handelspolitik Einfluss ausüben und wie sich die Diskrepanz zwischen formeller Institutionenstruktur und tatsächlicher Tagespolitik gestaltet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die auf einer Untersuchung institutioneller Rahmenbedingungen sowie der Auswertung von Fachliteratur und Dokumenten basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Handelspolitik als Instrument, die vertragliche Handelspolitik, den Einfluss von Lobbygruppen sowie die Konditionalität von Handelspräferenzen durch Menschenrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen Europäische Union, Handelspolitik, Welthandelsorganisation (WTO), Autonome/Vertragliche Handelspolitik, APSplus und Interessenvertretung.
Wie unterscheidet sich das 133er-System von anderen Entscheidungswegen?
Das 133er-Ausschusssystem ermöglicht eine wöchentliche Koordination zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, kann aber den Prozess verlangsamen und führt oft zu Kompromissen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Warum ist das APSplus ein ambivalentes Instrument der EU?
Es verbindet wirtschaftliche Vorteile mit der Forderung nach Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, gilt jedoch aufgrund mangelnder Sanktionskonsequenz in der Praxis oft als unglaubwürdig.
- Citation du texte
- Jessica Mohr (Auteur), 2008, Außenpolitik internationaler Organisationen: Die Vorgaben von Maastricht und Folgeverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119829