Eine Zensur findet nicht statt?

Ein kritischer Blick auf die Filmzensur in Deutschland


Hausarbeit, 2005

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Was ist Zensur? - Versuch einer Begriffserklärung

2. Die Geschichte der Zensur - ein Überblick
2.1 Zensur vom 15. bis zum 18. Jahrhundert
2.2 Zensur im 19. Jahrhundert
2.3 Kinoreformer, Lichtspielgesetze, Totalzensur – Zensur von den 10er Jahren des 20. Jahrhunderts bis zum Dritten Reich
2.4 Vom Ende des Dritten Reiches bis zur BRD

3. Jugendschutz und Strafrecht – Gesetzgebung in Deutschland
3.1 Jugendschutzgesetze
3.2 §184 StGB - Verbreitung pornographischer Schriften
3.3 §131 StGB - Gewaltdarstellung

4. FSK, BPjS, Staatsanwaltschaft – Kontrollierende (zensierende) Institutionen in Deutschland
4.1 Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
4.2 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS)
4.3 Staatsanwaltschaft und Gerichte

5. Der konkrete Fall: Evil Dead, ein fast zehnjähriger Streit um die Auslegung von §131

6. Die Medienwirkungsforschung als Argument für Zensur

7. Die Forderung nach Medienfreiheit und Selbstbestimmung – Argumente gegen Zensur

8. Aktuelle Verschärfungen des Rechts

9. Fazit

10. Literaturverzeichnis

11. Anhang: Übersicht der Schnitte in der deutschen Fassung von Evil Dead

1. Einleitung

In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es ‘Eine Zensur findet nicht statt’. Angesichts der Tatsache, daß “die BRD […] das einzige Land der Welt [ist], in dem Gewaltdarstellungen in Massenmedien durch allgemeine Strafgesetze verboten sind.“ [1], scheint die Realität jedoch häufig anders.

Filme werden indiziert oder verboten. Genres, wie der Horrorfilm, die extreme Gewalt implizieren, sind davon besonders stark betroffen.

Trotz des bestehenden Zensurverbotes gibt es in Deutschland scheinbar ein Zensurproblem. Die im GG eingeräumte Freiheit wird durch andere Gesetze eingeschränkt, eine Reihe von Institutionen zensiert mit dem Argument, die Zuschauer ‘beschützen zu wollen’ Filme und andere Medien. Gestützt durch die Argumente von Jugendschützern, der Medienwirkungsforschung, besorgter Eltern und Interessengruppen, kontrolliert der Staat so systematisch den Medienbereich und legt die bestehende Gesetzgebung dabei oftmals weitest möglich aus.

Doch wie funktioniert dieser Mechanismus? Wie wird Zensur definiert und warum wird in Deutschland trotz eines gesetzlichen Zensurverbotes zensiert? Welche Gesetze schränken die Freiheiten in Artikel 5 GG ein und wann werden sie angewandt? Welche Institutionen spielen hierbei eine Rolle? Welche Auswirkungen hat Zensur auf den Medienbereich und den Film im Besonderen?

Die folgende Hausarbeit soll die Zensurproblematik in Deutschland einer kritischen Betrachtung unterziehen. Dabei soll zunächst der Begriff der Zensur definiert und eingegrenzt werden. Danach wird ein grober Überblick über die Zensurgeschichte gegeben, um dann die Gesetzeslage in Deutschland, sowie die kontrollierenden Institutionen im Bereich des Films näher zu betrachten.

Schließlich werden am konkreten Beispiel des Films Evil Dead die Anwendung des §131 und die damit verbundene Zensur, sowie einige Argumente von Zensurbefürwortern und -gegnern beschrieben, bevor mit Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und auf die Bedeutung von Zensur für das Genre des Horrorfilms ein (vorläufiges) Fazit gezogen wird.

Aufgrund der Komplexität der Thematik kann und soll nur ein kritischer Blick gewagt werden und die Frage nach einer Lösung des (Zensur-)Problems wird keiner endgültigen Beantwortung zugeführt werden.

1.1 Was ist Zensur? - Versuch einer Begriffserklärung

In dem interdisziplinären Lexikon Gedächtnis und Erinnerung findet sich folgende Definition unter dem Stichwort ‘Zensur’:

(lat. censere: taxieren, abschätzen, beschließen). Verfahren, das die Weitergabe von kulturellen Produkten regulieren soll. Gestützt auf eine breite Palette von Operationen – Beschlagnahme, Bann, Verbrennung, Verstümmelung bis hin zu den sog. kosmetischen Veränderungen – soll die Proliferation von à Büchern, à Filmen, Bildern, à Musik oder Aufführungen unterbunden bzw. nach Vorgaben einer weltlichen oder kirchlichen Obrigkeit gesteuert werden. […] [2]

Seim erweitert diese Begriffsdefinition, durch die Unterteilung in Vor-, Nach- und Selbstzensur. [3]

Während eine Vorzensur, auch Präventivzensur, in Deutschland per Gesetz verboten ist, findet Nachzensur, auch Prohibitivzensur, gesteuert durch verschiedene Institutionen, häufig statt, da sich das gesetzliche Zensurverbot grundsätzlich nur auf die Vorzensur bezieht. [4]

Die Selbstzensur, bezeichnet Seim als ‘Schere im Kopf’ der Autoren beziehungsweise der Filmemacher. Aus Angst vor Repressalien, beispielsweise vor Strafe durch die Nachzensur, wird bereits im Vorfeld freiwillig selbst zensiert. [5] Kienzle und Mende vertreten gar die Meinung, daß Selbstzensur das direkte Resultat erfolgreicher (Nach-)Zensur sei. [6] Durch das Statuieren einiger Exempel durch nachzensierende Institutionen wird quasi eine Vor-Vorzensur bewirkt.

Dies macht, so Kienzle und Mende, Zensur zu einem produktiven Mittel der sozialen Kontrolle. Produktiv deshalb, weil sie Denken und Äußerungen verändert. [7]

Auch für Seim ist Zensur in erster Linie Kontrolle zur Aufrechterhaltung von Macht:

Grundsätzlicher Zweck aller Zensurbestrebungen ist die Aufrechterhaltung bestehender Herrschaftsverhältnisse und Interessenstrukturen durch Kontrolle und womöglich Beschneidung der Äußerungsfreiheit […] und die Beeinflussung der freien Meinungs- und Willensbildung, um Form und Inhalt medialer Produkte zu dirigieren […], etwa um Gefährdungen und Straftaten zu vermeiden und die öffentliche Meinung zu lenken. [8]

2. Die Geschichte der Zensur - ein Überblick

Wenngleich sich verschiedene Formen der Zensur bereits seit der Antike feststellen lassen, soll dieser Überblick der Zensurgeschichte erst im 15. Jahrhundert beginnen. Dies geschieht einerseits aus Platzgründen, andererseits markiert das 15. Jahrhundert einen Zeitraum, in dem das System der Zensur in Europa, ausgelöst durch die Verbreitung des Buchdrucks, institutionalisiert wurde.

Die Beschreibung wird bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sehr knapp gehalten sein und soll nur einen groben Überblick geben. Etwas ausführlicher wird dann die Situation ab dem 19. Jahrhundert geschildert, da durch die Entstehung der Pornographie “als massenhaft verbreitete ‘Volkskultur’ mit ‘Warencharakter’“ [9] gegen Ende des 18. Jahrhunderts verstärkt jene Formen von und die Debatten über Zensur aufkamen, welche sich bis heute gehalten haben.

2.1 Zensur vom 15. bis zum 18. Jahrhundert

Seit der Entstehung des Buchdrucks wollten Institutionen diese neue Form der Kommunikation kontrollieren. Tortarolo schreibt von der ersten päpstlichen Regelung zur Zensur, welche bereits 1479 von Papst Sixtus IV erlassen wurde und der Universität zu Köln, die für die Druckerei in der Stadt verantwortlich war, überlassen wurde. [10]

Bereits 1559 entstand der erste kirchliche, geheime Index, welcher eine Liste der ‘gefährlichen’ Bücher enthielt. [11] Ausgehend von diesem Index, dem ‘Index librorum prohibitorum’ führt, so Seim, eine logische Entwicklungsline zum ‘Gesamtverzeichnis der indizierten Schriften’ der BPjS. [12] Der erste offizielle Index wurde 1596 herausgegeben, die Institutionalisierung der kirchlichen Zensur hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt stetig weiterentwickelt und “machte […] deutliche Fortschritte“. [13]

Vorrangiges Ziel der Kirche war es, “das Monopol des Klerus als Interpreten der Heiligen Schrift zu verteidigen“. [14] Aus diesem Grunde wurden in Italien beispielsweise bevorzugt Bibeln in italienischer Sprache vernichtet, aber auch für das einfache Volk bestimmte Schriften, wie Populärliteratur über Hexen und Zauberei wurden stark eingegrenzt. [15]

Widerstand gegen die kirchlichen Institutionen war zwecklos:

[…]am Ende des 16. Jahrhunderts [war] der Erfolg der Kirche fast total. Verleger und Schriftsteller mussten sich der Kontrolle der Zensur beugen, deren Maßstäbe und Funktionieren an erster Stelle von Vertretern der Kirche bestimmt wurden. [16]

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gab es zwar Spannungen zwischen kirchlichen und weltlichen Mächten, so Tortarolo weiter, jedoch betonten alle Seiten die potentiellen Gefahren, die von schriftlichen Kommunikationsformen ausgingen. [17] Im Bereich der Zensur und damit der Machterhaltung waren sich Kirche und Staat (zumeist) einig.

Während im weiteren Verlauf der Geschichte die Zensur in Italien und Spanien weiterhin in der Hand der Kirche lag, hatte in Frankreich der König das letzte Wort. Am Ende des 17. Jahrhunderts “stand die präventive Zensur fest unter der Kontrolle der Librairie, also einer staatlichen Einrichtung.“ [18]

Im 18. Jahrhundert oblag die Zensur auch im deutschsprachigen Raum dem Staat, während die Kirche in diesem Bereich langsam kaum noch Einfluss zu haben schien. Durch die Aufklärung und später vor allem durch die Revolution in Frankreich erhielt zudem die Öffentlichkeit einen neuen Stellenwert. Dies führte auch zu Reformen im System der Zensur. Ein besonders prägnantes Beispiel ist hier die josephinische Zensurreform, die versuchte das Konzept einer freiwilligen Selbstkontrolle den Autoren, Buchhändlern und Buchdruckern nahe zu bringen. Diese ging aber nicht so weit das Eingriffsrecht des Staates aufzugeben, für den Fall, dass die Staatsräson in Gefahr geraten sollte. [19]

2.2 Zensur im 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert kam, neben der politischen, verstärkt eine ästhetische Zensur auf, bedingt durch die Entstehung der Pornographie und der Angst vor einem ‘Verfall der Sitten’.

Seim konstatiert einen Zusammenhang der Entstehung und Rezeption von Pornographie mit einer einsetzenden Demokratisierung der Kultur, die wiederum durch eine ‘Hygienezensur’ überwacht wurde. [20]

Speziell das neue Medium der Fotographie, das seit der Mitte des 19. Jahrhunderts rasch zu einem populären und billigen Mittel wurde, das auch ärmeren Schichten zugänglich war, löste Besorgnis bei den Sittenwächtern aus, da sich auch Kinder und soziale Unterschichten dieses neue Medium leisten konnten. [21]

Es kam zu vermehrten Bildverboten. Die Zensur- und Verbotskriterien, im Zusammenhang mit dem medial dargestellten ‘Schmutz und Schund’ waren hierbei stets subjektiv und juristisch vage. [22] Es galt den “Kampf zwischen Natur und Moral“ [23] zu unterdrücken.

1871 wurde die Verbreitung ‘unzüchtiger Schriften’ durch den § 184 im Deutschen Reich unter Strafe gestellt. Vor allem die Jugend sollte vor einem Sittenverfall geschützt werden.

Die aufkommende Debatte um ‘Schmutz und Schund’, zunächst in der Literatur, dann in der Fotographie, später im Film, beschäftigte Öffentlichkeit, Justiz und Jugendschützer und dauert bis heute an. [24]

Eine vom Kaiser 1891 per Erlaß angeregte Strafrechtsverschärfung – die lex Heinze – wurde 1900 nach der Ermordung eines Zuhälters und seiner Frau, in entschärfter Form zum Gesetz. Das Überlassen oder Anbieten unzüchtiger Schriften, Abbildungen oder Darstellungen an Personen unter 16 Jahren wurde durch dieses Gesetz, welches eigentlich die Eindämmung von Prostitution zum Ziel hatte, verboten. [25] Die Angst vor sozial- und moralethischer Desorientierung wurde auch zum Kern der späteren Jugendschutzgesetze, so Seim. [26]

Auch Gewaltdarstellungen wurden zensiert. Die Entwicklung der Zensur in diesem Bereich verlief ähnlich wie im Bereich der Pornographie. Jedoch wurde der Darstellung von Gewalt (noch) nicht jene Bedeutung beigemessen, wie es später der Fall sein sollte.

2.3 Kinoreformer, Lichtspielgesetze, Totalzensur – Zensur von den 10er Jahren des 20. Jahrhunderts bis zum Dritten Reich

Als zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Film als neues Massenmedium aufkam, erweiterten sich auch die Eingriffe durch und die Forderungen nach Zensur auf diesen Bereich.

Die Filmzensur unterstand ab 1908 der Polizeikontrolle.

Etwa um 1910 entstand die sogenannte Kinoreformbewegung, zu der Professoren, Lehrer, Richter und Bürger der oberen Mittelschicht gehörten. [27] Durch sie wurde die öffentliche Debatte um die möglicherweise schädigende Wirkung von Filmen auf deren Rezipienten eröffnet. Dabei ähneln die Vorwürfe der Kinoreformer denen der heutigen Kritiker medialer Gewalt:

[sie] unterstellen […] dem Film, er führe zu einer moralischen Primitivierung seiner Rezipienten, die sich neben einer allgemeinen Amoralität und Verhaltenskrudisierung in kriminellen und sexuellen Abweichungen niederschlage. [28]

Ziel der Kinoreformer war es, dem Film eine Art erzieherischer Aufgabe zukommen zu lassen. Er sollte der Stabilisierung von sittlicher Identität und Gesellschaftsordnung dienen. [29]

In der Folge wurde in vielen Gesellschaftskreisen der Ruf nach Zensur laut, aus der Besorgnis um Moral und Anstand. Durch den ersten Weltkrieg jedoch gerieten diese Vorstöße in den Hintergrund, da mit Beginn des Krieges in Deutschland eine Generalzensur einsetzte. [30]

Nachdem 1919 in der Nationalversammlung die Freiheit der Kunst in der Verfassung verankert und somit die Zensur formal abgeschafft wurde, trat 1920 das erste Lichtspielgesetz in Kraft, welches wiederum die zugesicherte Freiheit im Bereich des Films einschränkte. [31]

Bis zum Beginn des Nationalsozialismus wurden noch eine Reihe weiterer Gesetze vom Reichstag verabschiedet, die dem Schutz vor ‘Schmutz und Schund’ dienen sollten. Aufgrund dieser neuen Gesetze wurde die ‘Deutsche Zentralpolizeistelle für die Bekämpfung unzüchtiger Bilder und Schriften’ aufgebaut, welche für die Durchführung der zensorischen Maßnahmen zuständig war. Es entstand ein Index verbotener Medien, der geheime Polunbi-Katalog, der über 2500 Titel enthielt. [32]

In der Zeit des Nationalsozialismus herrschte in Deutschland eine völlige Zensur in allen Bereichen. Die Totalzensur im Dritten Reich umfaßte eine Reihe strenger Gesetze, die alles verboten, was in irgendeiner Form geeignet sein konnte das ‘nationalsozialistische Empfinden’ zu stören. [33]

Die zensorischen Maßnahmen reichten von generellem Verbot ausländischer Filme über Bücherverbrennungen bis zu Verhaftungen und Hinrichtungen von Autoren.

2.4 Vom Ende des Dritten Reiches bis zur BRD

Mit der Kapitulation des Hitler-Regimes 1945 unterstand der Bereich der Zensur, wie auch alle anderen Bereiche bis zur Gründung der BRD 1949, den Siegermächten des 2. Weltkrieges. Zur Entnazifizierung und Demokratisierung bedienten sich auch die Alliierten gezielt der Möglichkeiten der Zensur. Nationalsozialistisches Schrifttum wurde unterdrückt und demokratisches Gedankengut gefördert. [34]

Mit der Gründung der BRD im Jahre 1949 wurde auch die Kontrolle der Medien in die Hände der jungen Demokratie gegeben.

Im Zuge der Verabschiedung des Grundgesetzes der BRD wurde auch der für die aktuelle Zensurdebatte relevante Artikel 5 verabschiedet, der eine Zensur (im Sinne einer Vorzensur) verbietet:

Artikel 5 [Freiheit der Meinung Kunst und Wissenschaft]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. [35]

Die Befürchtungen eines Verfalls von Sitte und Moral blieben jedoch auch nach der Einführung des Zensurverbotes bestehen. Durch den zweiten Absatz in Artikel 5 GG war deshalb eine Lücke gelassen worden, die es erlaubt durch weitere Gesetze eine Nachzensur möglich zu machen.

[...]


[1] Michael Kienzle: Logophobie. In: Michael Kienzle / Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der BRD. Fakten und Analysen. Wien: Hanser 1980, S. 35.

[2] Nicolas Pethes / Jens Ruchatz (Hrsg.): Gedächtnis und Erinnerung. Ein interdisziplinäres Lexikon. Hamburg: Rohwolt 2001, S. 667.

[3] Vgl. Roland Seim: Cut or Ban. Aspekte von Film und Zensur. In: F.LM – Texte zum Film, 1/2003, S. 32.

[4] Vgl. ebd., S. 32.

[5] Vgl. ebd., S. 32.

[6] Vgl. Michael Kienzle / Dirk Mende: Stichwort „Zensur“. In: Michael Kienzle / Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der BRD. Fakten und Analysen. Wien: Hanser 1980, S. 231.

[7] Vgl. ebd., S. 231.

[8] Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Eine medien- und rechtssoziologische Untersuchung zensorischer Einflußnahmen auf bundesdeutsche Populärkultur. Münster: Telos 1997, S. 33.

[9] Ebd., S. 62.

[10] Vgl. Eduardo Tortarolo: Zensur als Institution und Praxis im Europa der frühen Neuzeit. Ein Überblick. In: Helmut Zedelmaier / Martin Mulsow (Hrsg.): Die Praktiken der Gelehrsamkeit in der frühen Neuzeit, Tübingen: Niemeyer 2001, S. 279.

[11] Vgl. ebd., S. 281.

[12] Vgl. Seim: Cut or Ban, S. 34.

[13] Tortarolo: Zensur als Institution der frühen Neuzeit, S. 281.

[14] Tortarolo: Zensur als Institution der frühen Neuzeit, S. 282.

[15] Vgl. ebd., S. 282, 284.

[16] Ebd., S. 282.

[17] Vgl. ebd., S. 282.

[18] Ebd., S. 286.

[19] Vgl. Bodo Plachta: Damnatur – Toleratur – Admittitur: Studien und Dokumente zur literarischen Zensur im 18. Jahrhundert. Tübingen: Niemeyer 1994, S. 3.

[20] Vgl. Seim: Medienfreiheit, S. 62.

[21] Vgl. ebd., S. 63.

[22] Vgl. ebd., S. 65.

[23] Ebd., S. 65.

[24] Vgl. ebd., S.112.

[25] Vgl. ebd., S. 113.

[26] Vgl. ebd., S. 113.

[27] Vgl. Thomas Hausmanninger: Kritik der medienethischen Vernunft. Die ethische Diskussion über den Film in Deutschland im 20. Jahrhundert. München: Fink 1992, S. 80.

[28] Ebd., S. 196.

[29] Vgl. ebd., S. 196.

[30] Vgl. Seim: Medienfreiheit, S. 115.

[31] Vgl. Seim: Medienfreiheit, S. 115.

[32] Vgl. ebd., S. 117.

[33] Vgl. ebd., S. 119-121.

[34] Vgl. ebd., S. 123.

[35] http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Eine Zensur findet nicht statt?
Untertitel
Ein kritischer Blick auf die Filmzensur in Deutschland
Hochschule
Universität zu Köln  (Institut für Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar III, Einführung in den Horrorfilm
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V120215
ISBN (eBook)
9783640241040
ISBN (Buch)
9783640247967
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eine, Zensur, Proseminar, Einführung, Horrorfilm
Arbeit zitieren
Christian Honeck (Autor:in), 2005, Eine Zensur findet nicht statt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120215

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Eine Zensur findet nicht statt?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden