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Ansatz und Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - nach IFRS und BilMoG

Title: Ansatz und Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - nach IFRS und BilMoG

Term Paper (Advanced seminar) , 2008 , 31 Pages , Grade: 2.2

Autor:in: Almut Chanier (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Summary Excerpt Details

Die handelsrechtliche Rechnungslegung unterliegt einer unaufhaltsam zunehmenden Globalisierung. In der Vergangenheit bezog sich diese Globalisierung nur auf die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Allerdings ist seit mehreren Jahren auch eine kontinuierlich steigende Tendenz der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen zu internationalen Rechnungslegungsstandards wie den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) zu beobachten. Um eine weitere Annäherung an das europäische Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes zu erreichen, sind international einheitliche Rechnungslegungsinstrumente zur Erhöhung der Transparenz und Erleichterung von Vergleichen nationaler Jahresabschlüsse notwendig.
Durch die Wandlung von der industriellen Gesellschaft zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sind die immateriellen Werte als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ zu wesentlichen Wertgeneratoren aufgestiegen. Bei Unternehmen mit zunehmend erheblichen immateriellen Werten würde die Nichtaktivierung dieser Werte eine „Entleerung“ der Bilanz nach sich ziehen und so die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzerren. Widersprüchlich erscheint, dass der Unternehmer zwar jeden Betrag über zehn Euro zu aktivieren hat, aber andererseits Entwicklungsin-vestitionen unabhängig von ihren finanziellen Dimensionen nicht aktivieren darf. Dies kann man als „gesetzliche[n] Zwang zu einem verfälschten Ver-mögens- und Gewinnausweis“ auffassen.
[...]
Diese Arbeit vergleicht die Aktivierung und Bewertung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach IAS 38 und nach dem Referenten- und Regierungsentwurf des BilMoG. Es wird Bezug auf die jeweiligen Aktivierungskriterien in einem dreistufigen Aufbausystem und auf die Bewertungsregelungen genommen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Ausrichtung des nationalen Bilanzrechts zusehends in Richtung der IFRS tendiert.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Stufe 1: Vorliegen eines immateriellen Vermögenswertes des Anlagevermögens

1.1 a) Identifizierbarkeit

1.2 b) Nicht monetär

1.3 c) Ohne physische Substanz

1.4 d) Kontrolle

1.5 e) Wahrscheinlichkeit künftigen wirtschaftlichen Nutzens

1.6 f) Zuverlässig bewertbar

2. Stufe 2: Ergänzende Ansatzkriterien für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

2.1 a) Forschungsphase

2.2 b) Entwicklungsphase

2.2.1 aa) Technische Realisierbarkeit der Fertigstellung

2.2.2 bb) Absicht zur Fertigstellung

2.2.3 cc) Fähigkeit zur internen Nutzung oder externen Vermarktung

2.2.4 dd) Art und Weise der Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens

2.2.5 ee) Verfügbarkeit aller notwendigen Ressourcen

2.2.6 ff) Fähigkeit des Unternehmers zur zuverlässigen Bewertung aller Entwicklungskosten

3. Stufe 3: Ansatzverbote/-beschränkungen für bestimmte immaterielle Vermögenswerte

4. Stufe 1: Immaterieller Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens (abstrakte Aktivierungsfähigkeit)

4.1 a) Wirtschaftliches Nutzenpotential

4.2 b) Greifbarkeit

4.2.1 aa) Einzelverwertbarkeit

4.2.2 bb) Einzelbewertbarkeit

5. Stufe 2: Ergänzende Ansatzkriterien für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

5.1 a) Forschungsphase

5.2 b) Entwicklungsphase

5.2.1 aa) Projekt initiiert

5.2.2 bb) Projektabgrenzung und –beschreibung möglich

5.2.3 cc) Projektbezogene Ausgaben dem Projekt zurechenbar

5.2.4 dd) Möglicher Projektnutzen darstellbar

5.2.5 ee) Sicherstellung der weiteren Projektverfolgung

6. Stufe 3: Ansatzverbote/-beschränkungen für bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände

7. Erstbewertung

8. Folgebewertung

8.1 a) Fortgeführte Herstellungskosten

8.2 b) Neubewertung

9. Abschreibungen

9.1 a) Planmäßige Abschreibungen

9.2 b) Außerplanmäßige Abschreibungen

10. Zugangsbewertung

11. Folgebewertung

12. Abschreibungen

12.1 a) Planmäßige Abschreibung

12.2 b) Außerplanmäßige Abschreibung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert und vergleicht die Ansätze sowie die Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und der International Financial Reporting Standards (IFRS).

  • Vergleich der Aktivierungskriterien in einem dreistufigen System.
  • Untersuchung der Forschungs- und Entwicklungsphasen bei der Aktivierung.
  • Analyse der Bewertungsmethoden (Anschaffungskosten vs. Zeitwert).
  • Bewertung der Auswirkungen von Abschreibungspraktiken auf den Jahresabschluss.
  • Diskussion zur Tendenz des nationalen Bilanzrechts Richtung IFRS.

Auszug aus dem Buch

a) Forschungsphase

Der Begriff „Forschung“ ist in IAS 38.8 definiert als die eigenständige und zielgerichtete Suche nach neuen Erkenntnissen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die in der Forschungsphase entstehen, unterliegen einem Ansatzverbot und sind als Aufwand zu erfassen (IAS 38.54). Dies liegt daran, dass zu diesem Zeitpunkt der Herstellung noch nicht nachvollziehbar ist, ob ein immaterieller Vermögenswert vorliegt, der darüber hinaus auch noch zukünftig einen Nutzen generieren wird (IAS 38.55). Wenn die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten nicht möglich ist, unterliegen diese Kosten einem Aktivierungsverbot (IAS 38.53 i.V.m. IAS 38.54).

Zusammenfassung der Kapitel

I. Ansatz IFRS: Dieses Kapitel erläutert das dreistufige System für den Ansatz immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38, das von der abstrakten Aktivierungsfähigkeit über ergänzende Kriterien bis zu Ansatzverboten reicht.

II. Ansatz BilMoG: Hier wird der Wechsel vom Aktivierungsverbot zum Aktivierungsgebot durch das BilMoG analysiert, wobei besonders die spezifischen Anforderungen an den Vermögensgegenstand im HGB und die Abgrenzung zur IFRS-Systematik beleuchtet werden.

III. Bewertung IFRS: Dieses Kapitel behandelt die Erst- und Folgebewertung nach IFRS, einschließlich des Wahlrechts zwischen Anschaffungskosten- und Neubewertungsmodell sowie der Abschreibungsmethoden.

IV. Bewertung BilMoG: Der Abschnitt beschreibt die handelsrechtliche Zugangsbewertung und die Methoden der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibung nach den neuen Regeln des BilMoG.

Schlüsselwörter

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG, IFRS, IAS 38, immaterielle Vermögenswerte, Anlagevermögen, Aktivierung, Bewertung, Forschungsphase, Entwicklungsphase, Herstellungskosten, Abschreibung, Wertminderung, Gläubigerschutz, Rechnungslegung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit vergleicht die handelsrechtlichen Regelungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach dem BilMoG mit den internationalen Standards nach IFRS.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Felder sind die Ansatzkriterien, die Unterscheidung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die unterschiedlichen Bewertungs- und Abschreibungsverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Regelungswerke aufzuzeigen und zu untersuchen, ob sich das deutsche Bilanzrecht durch das BilMoG den IFRS annähert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine vergleichende Analyse von Gesetzen, Standards (IAS 38) und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in ein dreistufiges Aufbausystem für die Aktivierung und beleuchtet detailliert sowohl die IFRS- als auch die BilMoG-Regelungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Aktivierungsgebot, Immaterielle Werte, Bilanzierung, Neubewertung und Gläubigerschutz geprägt.

Welche Rolle spielt die Forschungsphase?

Die Forschungsphase unterliegt sowohl im IFRS als auch im BilMoG einem Aktivierungsverbot, da der künftige wirtschaftliche Nutzen zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachweisbar ist.

Was bedeutet das Kriterium der Einzelverwertbarkeit beim BilMoG?

Dieses Kriterium dient der Greifbarkeit und Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und erschwert die Aktivierung im Vergleich zu den weniger strengen IFRS-Kriterien.

Gibt es Unterschiede in der Bewertung nach der Aktivierung?

Ja, während das IFRS ein Neubewertungsmodell ermöglicht, fokussiert das BilMoG primär auf das Anschaffungskostenmodell mit planmäßigen fortgeführten Herstellungskosten.

Wie unterscheidet sich die Abschreibung bei Wertminderung?

Im IFRS erfolgt ein jährlicher Impairment-Test, während im BilMoG außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung gefordert werden.

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Details

Title
Ansatz und Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - nach IFRS und BilMoG
College
University of Cologne  (Institut für Gesellschaftsrecht)
Course
Seminar im Bilanzrecht
Grade
2.2
Author
Almut Chanier (Author)
Publication Year
2008
Pages
31
Catalog Number
V120253
ISBN (eBook)
9783640241255
ISBN (Book)
9783640245031
Language
German
Tags
Ansatz Bewertung Vermögensgegenständen Anlagevermögens Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Vergleich Ansatz Bewertung International Financial Reporting Standards Seminar Bilanzrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Almut Chanier (Author), 2008, Ansatz und Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - nach IFRS und BilMoG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120253
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