Die voranschreitende Globalisierung und Verflechtung der Wirtschaftsräume waren wesentliche Faktoren für die Gründung neuer Übereinkommen und Institutionen, wie z.B. der World Trade Organization (WTO), des North American Free Trade Agreements (NAFTA), der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder auch der Asia Pacific Economic Cooperation (APEC). Grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren des internationalen Wirtschaftsverkehrs ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die Beteiligten. Gerade Schwellenländer und junge Staaten sind jedoch oft noch nicht ausreichend entwickelt, um mit den Anforderungen der ausländischen Investoren umgehen zu können. Verfahren vor den Gerichten können sehr zeitaufwendig sein und bevorteilen nach Auffassung der Investoren den Gaststaat.
Weil die Abschätzung von bestimmten Risiken eines Gastlandes sowie die Möglichkeit, sich vor diesen Risiken zu schützen maßgeblichen Einfluss auf die Investitionsentscheidung eines ausländischen Investors haben, bemühen sich kapitalexportierende und -importierende Staaten um den Abschluss von bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzverträgen (Bilateral Investment Treaty – BIT, International Invest-ment Agreement – IIA) die regelmäßig auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit verweisen. Ein Schiedsgericht befriedigt das Bedürfnis der Parteien einen Rechtsstreit nicht durch ein staatliches Organ, sondern durch einen neutralen, nichthoheitlich handelnden Dritten entscheiden zu lassen. Die Parteien erwarten dabei eine echte Jurisdiktion, die der staatlichen Gerichtsbarkeit nicht nachsteht, ein geregeltes Verfahren und die Möglichkeit, diese Regeln selbst festzulegen (Parteiautonomie).
Grundsätzlich lässt sich die öffentlich-rechtliche Schiedsgerichtsbarkeit, die völkerrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit und die private Schiedsgerichtsbarkeit unterscheiden. Nur auf die letztgenannte soll im Folgenden näher eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Private Schiedsgerichtsinstitutionen
B. Das ICSID
I. Institutioneller Rahmen
II. Organisation
1. Verwaltungsrat
2. Sekretariat
III. Das Schiedsverfahren
1. Exklusivität des Verfahrens
2. Konstituierung des Schiedsgerichtes
3. Die Schiedsvereinbarung
4. Die Parteien (rationae personae)
5. Der Streitgegenstand (rationae materiae)
6. Die Verhandlung
7. Überprüfung von Schiedssprüchen
8. Vollstreckung
IV. Sonstige ICSID-Verfahren
V. Kosten des Verfahrens
C. Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert die Strukturen und Mechanismen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung des ICSID (International Centre for the Settlement of Investment Disputes). Ziel ist es, die Funktionsweise dieses Systems zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und ausländischen Investoren darzulegen und die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu beleuchten.
- Institutioneller Rahmen und Organisation des ICSID
- Verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Schiedsvereinbarungen
- Definition von Investition und Streitgegenstand (rationae materiae)
- Möglichkeiten zur Überprüfung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
- Kostenstrukturen und Wirtschaftlichkeit des Schiedsverfahrens
Auszug aus dem Buch
Die Parteien (rationae personae)
Das WBÜ verlangt, dass es sich für die Anwendbarkeit des ICSID um einen Konflikt zwischen einem Vertragsstaat und einem Angehörigen eines anderen Vertragsstaates handeln muss.
Die staatliche Partei muss das WBÜ ratifiziert haben, das WBÜ wird 30 Tage nach Hinterlegung der Urkunde für den Vertragsstaat wirksam (Art. 68 II WBÜ). Fraglich ist nun, ob der Vertragsstaat bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsklausel oder erst zum Zeitpunkt des Schiedsantrages Mitglied des WBÜ sein muss. Entschieden wurde hier in entsprechenden Präzedenzfällen, dass letztlich der Zeitpunkt des Schiedsantrags ausschlaggebend ist. Partei muss jedoch nicht immer der Staat direkt sein, dieser kann vielmehr dem ICSID auch eine Gebietskörperschaft oder andere staatliche Stelle benennen (Art. 25 I WBÜ). Es ist dabei auch ausreichend, wenn diese erst im Laufe des Verfahrens benannt wird.
Die Person des Angehörigen eines anderen Vertragsstaates ist im WBÜ relativ ausführlich geregelt. Es kann sich grundsätzlich um natürliche oder juristische Personen handeln, die kein Vertragsstaat sein dürfen (Art. 25 II WBÜ). Das schließt Unternehmen in staatlichem Besitz als Antragssteller nicht aus.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Kontext der globalisierten Wirtschaft und stellt die Notwendigkeit von Investitionsschutzverträgen dar.
A. Private Schiedsgerichtsinstitutionen: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über verschiedene nationale und internationale Schiedsgerichtsinstitutionen wie DIS, ICC und WIPO.
B. Das ICSID: Das Hauptkapitel beschreibt das ICSID, seinen institutionellen Aufbau, das Schiedsverfahren, die Parteifähigkeit, den Streitgegenstand sowie Regelungen zur Verhandlung, Überprüfung und Vollstreckung.
C. Schlussbetrachtung und Ausblick: Das Fazit bewertet die Akzeptanz des ICSID durch Staaten und Investoren und reflektiert die zukünftigen Herausforderungen bei der Auslegung des Investitionsbegriffs.
Schlüsselwörter
ICSID, Investitionsschutz, Schiedsgerichtsbarkeit, Weltbank, WBÜ, Investitionsstreitigkeit, Schiedsspruch, Vollstreckung, Parteiautonomie, Gaststaat, Investor, rationae personae, rationae materiae, Schiedsvereinbarung, Investitionsbegriff
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) als zentrale Institution für die Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und privaten Investoren.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Die zentralen Themen umfassen die rechtliche Organisation des ICSID, die Voraussetzungen für ein Schiedsverfahren, die Bestimmung der Parteien und des Investitionsbegriffs sowie die Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine fundierte Darstellung des ICSID-Verfahrensrechts und die Analyse, wie dieses System Investitionen rechtlich absichert.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung des Weltbankübereinkommens (WBÜ), der ICSID-Verfahrensregeln und relevanter Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die institutionelle Struktur des ICSID, die spezifischen Anforderungen an die Schiedsvereinbarung und Parteien sowie die verfahrenstechnischen Aspekte von der Verhandlung bis zur Vollstreckung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie ICSID, Investitionsschutz, Schiedsverfahren, WBÜ und Schiedsspruch definiert.
Warum wird das ICSID als Institution "sui generis" bezeichnet?
Aufgrund seiner hybriden Natur zwischen völkerrechtlichem Verfahren und privater Schiedsgerichtsbarkeit lässt es sich nicht eindeutig in eine Kategorie einordnen.
Was geschieht, wenn ein Schiedsspruch nicht freiwillig befolgt wird?
Die Schiedssprüche werden analog zu rechtskräftigen Urteilen nationaler Gerichte in den Vertragsstaaten vollstreckt, wobei der Druck auf Staaten auch durch den drohenden Vertrauensverlust bei Investoren entsteht.
Wie unterscheidet sich das Schlichtungsverfahren vom Schiedsverfahren?
Der wesentliche Unterschied liegt im Charakter des Ergebnisses: Während das Schiedsverfahren einen bindenden Spruch erzeugt, haben Schlichtungsverfahren lediglich einen empfehlenden Charakter.
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- Ullrich Janke (Author), 2008, ICSID - Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120367