Diese Hausarbeit wird sich mit dem sechzehnten. Text der „Texte zur Theorie der Erkenntnis
und der Wissenschaft“, der dort auf den Seiten 99 bis 102 zu finden ist, auseinandersetzen.
Diese Textsammlung beinhaltet verschiedene Texte der Summa Logicae des Wilhelm von
Ockham. In seiner Summa Logicae beschäftigte sich Ockham mit den logischen und
semantischen Voraussetzungen von Sprache. Er schuf damit ein systematisches Handbuch der
Logik. Er stellte dabei aber im Gegensatz zu Aristoteles nicht zuerst auf den Wahrheitsgehalt
von Aussagen ab, sondern kümmerte sich zuerst um die einzelnen Bestandteile von Aussagen.
Erst nach einer Definition und Darstellung derselben, beschäftigte er sich näher mit der Frage
nach dem Wahrheitsgehalt von Aussagen.
Innerhalb dieser Hausarbeit ist keine klare Gliederung und Unterscheidung zwischen einer
Inhaltsangabe und Analyse des Textes vorgenommen worden. Ihr Gegenstand bot es an,
beides zusammen zu fassen. Dementsprechend werden auch Begriffe von zentraler Bedeutung
nicht in einem vorangestellten Teil bzw. einem vom Text unabhängigen Teil dargestellt und
definiert, sondern dies geschieht ebenfalls innerhalb des Hauptteils. So vorzugehen, schien
aus zwei Gründen sinnvoll zu sein. Zum einen ergibt sich dadurch die Möglichkeit, Begriffe
darzustellen, ohne dass dies willkürlich erscheint. Würde vorab eine Begriffsklärung
stattfinden, so könnte der mit der Arbeit Ockhams vertraute Leser den Eindruck gewinnen,
dass die Darstellung unvollständig sei. Da diese Hausarbeit jedoch keine Zusammenfassung
der gesamten vorliegenden Textsammlung sein soll, müssen einfach bestimmte Dinge
weggelassen werden. Deshalb erschien es eben sinnvoller, nur die in Text 16 vorkommenden
Begriffe gesondert darzustellen und etwas vertiefter zu behandeln. Zum zweiten wird so ein
Leser, der mit der Gesamtmaterie weniger vertraut ist, nicht mit Fakten überhäuft, die unter
Umständen für die Rezeption des sechzehnten Textes nicht von vorrangiger Bedeutung sind.
Insgesamt muss man sagen, dass eine Begriffsklärung nicht generell unterbleiben kann, da
manche Begriffe, die im Text vorkommen, heute anders verstanden werden, bzw. weil die
Übersetzung teilweise etwas holprig ist und für das genaue Verständnis eines Textes nun
einmal das Verstehen der in ihm verwendeten Begriffe wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Hauptteil
Schlusswort
Einleitung
Diese Hausarbeit wird sich mit dem sechzehnten. Text der „Texte zur Theorie der Erkenntnis und der Wissenschaft“, der dort auf den Seiten 99 bis 102 zu finden ist, auseinandersetzen. Diese Textsammlung beinhaltet verschiedene Texte der Summa Logicae des Wilhelm von Ockham. In seiner Summa Logicae beschäftigte sich Ockham mit den logischen und semantischen Voraussetzungen von Sprache. Er schuf damit ein systematisches Handbuch der Logik. Er stellte dabei aber im Gegensatz zu Aristoteles nicht zuerst auf den Wahrheitsgehalt von Aussagen ab, sondern kümmerte sich zuerst um die einzelnen Bestandteile von Aussagen. Erst nach einer Definition und Darstellung derselben, beschäftigte er sich näher mit der Frage nach dem Wahrheitsgehalt von Aussagen.
Innerhalb dieser Hausarbeit ist keine klare Gliederung und Unterscheidung zwischen einer Inhaltsangabe und Analyse des Textes vorgenommen worden. Ihr Gegenstand bot es an, beides zusammen zu fassen. Dementsprechend werden auch Begriffe von zentraler Bedeutung nicht in einem vorangestellten Teil bzw. einem vom Text unabhängigen Teil dargestellt und definiert, sondern dies geschieht ebenfalls innerhalb des Hauptteils. So vorzugehen, schien aus zwei Gründen sinnvoll zu sein. Zum einen ergibt sich dadurch die Möglichkeit, Begriffe darzustellen, ohne dass dies willkürlich erscheint. Würde vorab eine Begriffsklärung stattfinden, so könnte der mit der Arbeit Ockhams vertraute Leser den Eindruck gewinnen, dass die Darstellung unvollständig sei. Da diese Hausarbeit jedoch keine Zusammenfassung der gesamten vorliegenden Textsammlung sein soll, müssen einfach bestimmte Dinge weggelassen werden. Deshalb erschien es eben sinnvoller, nur die in Text 16 vorkommenden Begriffe gesondert darzustellen und etwas vertiefter zu behandeln. Zum zweiten wird so ein Leser, der mit der Gesamtmaterie weniger vertraut ist, nicht mit Fakten überhäuft, die unter Umständen für die Rezeption des sechzehnten Textes nicht von vorrangiger Bedeutung sind. Insgesamt muss man sagen, dass eine Begriffsklärung nicht generell unterbleiben kann, da manche Begriffe, die im Text vorkommen, heute anders verstanden werden, bzw. weil die Übersetzung teilweise etwas holprig ist und für das genaue Verständnis eines Textes nun einmal das Verstehen der in ihm verwendeten Begriffe wichtig ist.
Hauptteil
Im sechzehnten Text beschäftigt sich Ockham mit den Wahrheitsbedingungen singulärer assertorischer Aussagen, die sich auf die Gegenwart beziehen. Der Text setzt sich aus vier Abschnitten zusammen. Im ersten Abschnitt erläutert Ockham seine Vorgehensweise. Die Aussagen, welche er nun prüft, stehen im Gegensatz zu hypothetischen Aussagen, befinden sich im Präsens und deren Subjekt und Prädikat stehen im Nominativ.
Zunächst zur Begriffserklärung des Wortes „assertorisch“: Assertorisch bedeutet behauptend. Eine singuläre assertorische Aussage ist somit eine einzelne Aussage, die eine Behauptung aufstellt. Eine solche assertorische Aussage wäre z.B.: „Die Katze ist ein kluges Tier.“
Was Ockham ganz allgemein unter einer Aussage versteht, woraus sie sich zusammensetzt, ist im vorhergehenden Teil der Textsammlung zu finden. Eine Aussage beinhaltet Termini und Sätze. Ein Terminus ist nach Ockhams Ansicht der kleinste bedeutungstragende Bestandteil einer Aussage[1]. Der Begriff „Terminus“ findet jedoch unterschiedliche Entsprechungen, genau genommen sind es deren drei. Dies stellt Ockham im zweiten Text der Sammlung dar. Im heutigen Sprachgebrauch wird Terminus allgemein eher als ein Fremdwort für Begriff oder die Bezeichnung eines Fachausdrucks verwendet. Ockham unterscheidet nun die gedachten, gesprochenen und geschriebenen Termini voneinander. Sie stehen in einem Stufenverhältnis zueinander, da der gesprochene Terminus dem gedachten und der geschriebene Terminus dem gesprochenen nachfolgt. Diese Hierarchie ergibt sich aus dem von Ockham angenommenen Zeichencharakter der verschiedenen Termini. Gemein haben die gesprochenen und geschriebenen Termini, dass sie konventioneller Art sind und dass sie durch Übereinkunft veränderbar sind. Außerdem werden sie in einer jeweiligen Sprache ausgedrückt. Der gesprochene Terminus ist ein Zeichen des mentalen Terminus, der geschriebene Terminus ist ein Zeichen des gesprochenen Terminus. Gedachte Termini sind hingegen natürlich, da sie von Natur aus etwas bedeuten. Ihnen sind keine weiteren Termini vorgeschaltet, von denen die gedachten Termini nur Kennzeichen wären. Sie existieren in der Seele. Der Ausdruck „Seele“ mag eine etwas unglückliche Übersetzung des lateinischen Begriffs „animae“ sein. Treffender, oder für heutige Ohren verständlicher ist es vielleicht, wenn man darunter Geist oder Bewusstsein verstände. Falsch wäre es jedenfalls, den bei Ockham gebrauchten Ausdruck Seele mit dem spirituellen Begriff von Seele gleichzusetzen.
Nachdem Ockham damit geklärt hatte, wo Termini vorkommen und wie sie einander folgen, zeigt er des Weiteren auf, dass mit dem Begriff „Terminus“ verschiedene Satzteile gemeint sein können. Hier vollzieht er wieder einen Dreierschritt innerhalb der Unterscheidung. Erstens kann mit Terminus eine Bezeichnung der verschiedenen Satzteile Subjekt und Prädikat gemeint sein. Dabei beschränkt sich dies nicht auf einzelne Wörter, die grammatikalisch Subjekt oder Prädikat genannt werden, sondern auf die semantische Einheit von Aussagen. Als Beispiel nennt Ockham: „Der Mensch ist ein Lebewesen [erster Halbsatz, fungiert als Subjekt] ist eine wahre Aussage [zweiter Halbsatz, fungiert als Prädikat].“[2] Zweitens kann mit Terminus jeder unverknüpfte Satzbestandteil gemeint sein. Drittens gibt es noch die Möglichkeit, dass mit Terminus signifikativ verwendete Ausdrücke gemeint sind. Signifikativ bedeutet, dass auf etwas verwiesen wird, wie z.B. bei: „Dieser Mensch da hat mich geärgert.“ Man kann sich geradezu ein auf die gemeinte Person gerichtetes Zeigegerät vorstellen. Bei einem solchen Verständnis von Terminus hängt die terminelle Bedeutung des verwendeten Ausdrucks von seiner konkreten Supposition ab.
[...]
[1] Beckmann, S.68.
[2] Text 3 (2), S. 21/23.
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