Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob bei Bestehen einer typisch stillen Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft und gleichzeitiger Schachtelbeteiligung an derselben Gesellschaft das internationale Schachtelprivileg des DBA Luxemburg auch auf die Vergütungen aus der typisch stillen Beteiligungen Anwendung findet und somit eine Freistellung dieser Vergütungen in Deutschland erfolgen muss. In einem gesonderten Abschnitt werden die Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) untersucht. Gegebenenfalls kann durch die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auch auf ausländische Tochterkapitalgesellschaften ohne steuerliche Anknüpfungspunkte in Deutschland eine weitgehende Freistellung der besagten Vergütungen aufgrund rein innerstaatlicher Regelungen erzielt werden.
I. Problemstellung
II. Deutsche Bankentöchter in Luxemburg
1. Der Finanzplatz Luxemburg und seine Bedeutung für deutsche Banken
2. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
III. Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen der Stillen Gesellschaft
1. Hybride Finanzierungsformen und stille Beteiligung
2. Die stille Gesellschaft im deutschen Recht
a) Gesellschaftsrecht
(1) Begriff und Wesen
(2) Erscheinungsformen
(3) Abgrenzung gegenüber anderen Rechtsverhältnissen
(i) Partiarisches Darlehen
(ii) Metageschäft
(iii) Unterbeteiligung
b) Steuerrecht
(1) Einkünftequalifikation
(2) Steuersubjekteigenschaft
(i) Atypisch stille Gesellschaft
(ii) Typisch stille Gesellschaft
3. Die stille Gesellschaft im luxemburgischen Recht
a) Gesellschaftsrecht
b) Steuerrecht
(1) Steuersubjekteigenschaft
(2) Einkünftequalifikation
IV. Steuerliche Behandlung in Luxemburg
1. Ebene der Tochtergesellschaft
2. Ebene der Muttergesellschaft
V. Die stille Gesellschaft im DBA Luxemburg
1. Entstehung und Aufbau des DBA Luxemburg
2. Grundsätze der Abkommensanwendung
3. Abkommensberechtigung der stillen Gesellschaft
4. Einkünftequalifikation der Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen
a) Allgemeine Einordnung
(1) OECD-MA
(2) Deutsche Abkommenspraxis
b) Einordnung im DBA Luxemburg
(1) Einbeziehung in den Dividendenbegriff
(2) Ausschüttende Person
(i) Deutsche Sicht
(ii) Luxemburgische Sicht
(3) Ergebnis
VI. Gewährung des Schachtelprivilegs für Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen im DBA Luxemburg
1. Schachtelprivileg im Quellenstaat
a) Zahlung von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten
b) Zahlung an eine Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz im anderen Staat
c) Vorliegen einer Schachtelbeteiligung
d) Ergebnis
2. Schachtelprivileg im Wohnsitzstaat
a) Bisherige Praxis und derzeitige Situation
b) Rechtsauffassung der Finanzverwaltung
c) Auslegung der Abkommensvorschriften
(1) Bedeutung des WÜRV
(2) Methoden der Auslegung
(3) Grammatikalische und systematische Auslegung
(i) Dividendenbegriff
(ii) Einheitlichkeit des Dividendenbegriffs
(iii) Zahlung von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat
(iv) Zahlung an eine Kapitalgesellschaft im Wohnsitzstaat
(v) Vorliegen einer Schachtelbeteiligung
(vi) Ergebnis
(4) Teleologische Auslegung
(i) Objektiv-teleologische Auslegung
(ii) Historisch-teleologische Auslegung
(iii) Teleologische Reduktion
(5) Auslegung durch Abkommensvergleich
(i) Abkommensvergleich als Auslegungsmethode
(ii) Durchführung
(iii) Ergebnis
(6) Gesamtergebnis der Auslegung
VII. Auswirkungen des § 8a KStG
1. Einführung
2. Anwendungsbereich
3. Umqualifizierung mit Wirkung für Anteilseigner
4. Fiktive Anwendung auf ausländische Tochter
5. Europarechtliche Vorgaben
a) Verletzung einer Grundfreiheit
b) Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit
c) Eingriff in den Schutzbereich
(1) Diskriminierungsverbot
(2) Beschränkungsverbot
d) Rechtfertigung des Eingriffs
(1) Art. 46 Abs. 1 EGV
(2) Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
(i) Wirksame steuerliche Kontrolle
(ii) Missbrauchsbekämpfung
(iii) Steuereinbußen
(iv) Kohärenz der Steuersystems
e) Ergebnis
6. Zusammenfassende Würdigung
VIII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen deutscher Gesellschaften an luxemburgischen Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Schachtelprivilegs im DBA Luxemburg. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob bei einer gleichzeitigen Schachtelbeteiligung das internationale Schachtelprivileg des DBA Luxemburg auf diese Vergütungen Anwendung findet und somit eine Freistellung in Deutschland ermöglicht, wobei auch die Auswirkungen der Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) beleuchtet werden.
- Steuerliche Einordnung typisch stiller Beteiligungen in Deutschland und Luxemburg
- Analyse der Behandlung im DBA Luxemburg unter Anwendung der Auslegungsmethoden des WÜRV
- Untersuchung der Anwendbarkeit des Schachtelprivilegs im Quellen- und Wohnsitzstaat
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung
- Bewertung der Auswirkungen des § 8a KStG auf grenzüberschreitende Finanzierungen
Auszug aus dem Buch
3. Abkommensberechtigung der stillen Gesellschaft
Der allgemeinen Einordnung im OECD-MA zufolge ist eine stille Gesellschaft keine Gesellschaft i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA und auch nicht i.S.v. Art. 4 OECD-MA in einem der Vertragstaaten ansässig. Mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 DBA Luxemburg wird erkenntlich, dass eine stille Gesellschaft die Personeneigenschaft dieses Abkommens ebenfalls nicht erfüllt, da sie weder juristische Person ist noch als solche bei der Besteuerung behandelt wird. Sie kann zudem keinen Wohnsitz i. S. d. Art. 3 DBA Luxemburg innehaben, da dieser nur für natürliche und juristische Personen i. S. d. Art. 2 Abs. 1 DBA Luxemburg bestimmbar ist. Somit ist sie in keinem der Vertragstaaten ansässig. Bei der Abkommensanwendung ist folglich stets auf die an der stillen Gesellschaft beteiligten Personen abzustellen; nur diese können abkommensberechtigt sein.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Problemstellung: Einführung in die Problematik der steuerlichen Behandlung von stillen Beteiligungen luxemburgischer Tochtergesellschaften durch deutsche Muttergesellschaften.
II. Deutsche Bankentöchter in Luxemburg: Überblick über den luxemburgischen Finanzsektor und die dort geltenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditinstitute.
III. Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen der Stillen Gesellschaft: Analyse der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Charakteristika stiller Gesellschaften nach deutschem und luxemburgischem Recht.
IV. Steuerliche Behandlung in Luxemburg: Untersuchung der Besteuerung von Vergütungen auf Ebene der Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft unter luxemburgischem Steuerrecht.
V. Die stille Gesellschaft im DBA Luxemburg: Eingehende Analyse der Einordnung der stillen Gesellschaft in das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg.
VI. Gewährung des Schachtelprivilegs für Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen im DBA Luxemburg: Untersuchung der Voraussetzungen für die Anwendung des Schachtelprivilegs auf Vergütungen aus stillen Beteiligungen.
VII. Auswirkungen des § 8a KStG: Erörterung der Auswirkungen der Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf den untersuchten Sachverhalt.
VIII. Fazit: Zusammenfassende Würdigung der Ergebnisse und Beurteilung der Position der Finanzverwaltung.
Schlüsselwörter
Typisch stille Beteiligung, Luxemburg, Schachtelprivileg, DBA Luxemburg, Körperschaftsteuer, Betriebsausgabenabzug, Gewinnanteile, Doppelbesteuerungsabkommen, § 8a KStG, Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Quellensteuer, Freistellungsmethode, Kapitalimportneutralität, Unternehmensbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Behandlung von Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen, die von luxemburgischen Kapitalgesellschaften an deutsche Gesellschafter gezahlt werden, insbesondere im Kontext des DBA Luxemburg.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Themenfelder umfassen das Zivil- und Steuerrecht der stillen Gesellschaft in beiden Ländern, die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Auswirkungen der deutschen Gesellschafter-Fremdfinanzierungsregeln (§ 8a KStG).
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu klären, ob unter dem DBA Luxemburg eine Freistellung der Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung in Deutschland möglich ist, sofern gleichzeitig eine Schachtelbeteiligung besteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV), um die Bestimmungen des DBA Luxemburg zu interpretieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Einordnung stiller Gesellschaften in das Abkommensrecht, der Prüfung des Schachtelprivilegs und der teleologischen Auslegung der einschlägigen Vorschriften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Typisch stille Beteiligung, Schachtelprivileg, DBA Luxemburg, Körperschaftsteuer und Gesellschafter-Fremdfinanzierung.
Wie bewertet der Autor die Haltung der deutschen Finanzverwaltung zur Schachtelfreistellung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Versagung der Schachtelfreistellung durch die Finanzverwaltung nicht gerechtfertigt ist und in zukünftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wahrscheinlich keinen Bestand haben wird.
Welche Rolle spielt § 8a KStG in der Argumentation?
Der § 8a KStG dient als ergänzender Untersuchungsgegenstand, um zu prüfen, ob dessen Neuregelung zu einer steuerfreien Vereinnahmung der Vergütungen auf Ebene der Muttergesellschaft führen kann.
- Quote paper
- Adrian Lohmann (Author), 2004, Steuerliche Behandlung von Einkünften aus typisch stillen Beteiligungen deutscher Gesellschafter an luxemburger Kapitalgesellschaften aus Abkommenssicht und nationaler Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120662