Im Kern der Rs. „Elizabeth Emanuel“1 stand die Irreführungsgefahr im Europäischen Markenrecht, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Die renommierte englische Modedesignerin Elizabeth Emanuel, die u.a. das Brautkleid von Lady Diana entworfen hat, hatte ihren Namen als Marke2 eintragen lassen. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten übertrug Frau Emanuel die eingetragene Marke und den mit ihr verbundenen Goodwill zusammen mit dem Geschäftsbetrieb der Herstellung der Waren auf ein anderes Unternehmen. Unter Berufung auf das angebliche Irreführungspotenzial,3 welches durch die Marke „Elizabeth Emanuel“ hervorgerufen würde, legte Frau Emanuel gegen die Änderung der Marke Widerspruch ein. Des Weiteren beantragte sie den Verfall der Marke Elizabeth Emanuel. Im Wege der Vorabentscheidung hatte der EuGH nun zu entscheiden, ob die Marke „Elizabeth Emanuel“ das Publikum in die Irre führt.
Schließlich könnte ein erheblicher Teil der Kunden der unzu-
treffenden Meinung sein, die Benutzung der Marke bedeute, dass Frau Emanuel weiterhin Einfluss am Design oder an der Kreation der Waren hat.4
Dieser Fall stellt ein Musterbeispiel für Mode, Marken und Märkte dar und bringt zum Ausdruck, wie aktuell und problematisch die Irreführungsgefahr der Verbraucher im Markenrecht ist. Fraglich ist jedoch, wann eine solche Irreführung für den Verbraucher gegeben ist und wonach der Maßstab zu setzen ist. Demnach wird im ersten Teil dieser Arbeit das Verbraucherleitbild näher erläutert. Dabei werden zwei Sichtweisen betrachtet: Zum einen das Verbraucherleitbild des EuGH, an Hand der „Gut – Springenheide Entscheidung“, und zum anderen das des BGH. Mit Hilfe der „Elizabeth Emanuel“ und der „Nissan“ Entscheidung findet im zweiten Teil der Arbeit, die Identifizierung des richtigen Verbraucherleitbilds des EuGH statt. Im dritten Teil wird die Frage, wer das Risiko der Irreführung trägt näher erläutert. Dabei werden auf der einen Seite die berechtigten Interessen des Publikums und auf der anderen die Interessen des Unternehmens, berücksichtigt.5 Zuletzt folgen die Zusammenfassung und der Ausblick auf die Irreführungsgefahr.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Kernprobleme der Irreführungsgefahr
- I. Wie ist das Verbraucherleitbild definiert?
- 1. Die Sichtweise des EuGH
- 2. Der BGH nähert sich dem EuGH an
- II. Die Identifizierung des richtigen Verbraucherleitbilds
- 1. Das Verbraucherleitbild aus der „Elizabeth Emanuel“ – Entscheidung
- 2. Das Verbraucherleitbild aus der „Nissan“ – Entscheidung
- III. Wer trägt das Risiko der Irreführung?
- C. Ergebnisse und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Irreführungsgefahr im europäischen Markenrecht anhand des EuGH-Urteils im Fall „Elizabeth Emanuel“. Ziel ist es, das Verbraucherleitbild im Kontext der Irreführungsgefahr zu klären und die unterschiedlichen Perspektiven des EuGH und des BGH zu analysieren. Weiterhin wird die Frage nach der Risikoübernahme bei Irreführung beleuchtet.
- Das Verbraucherleitbild im europäischen Markenrecht
- Die Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Irreführungsgefahr
- Die Identifizierung des „richtigen“ Verbraucherleitbilds
- Die Risikoallokation bei Irreführung
- Der Fall „Elizabeth Emanuel“ als Fallbeispiel
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in den Fall „Elizabeth Emanuel“ und dessen Relevanz für die Problematik der Irreführungsgefahr im Markenrecht. Die zentralen Fragestellungen der Arbeit werden umrissen.
B. Kernprobleme der Irreführungsgefahr: Dieser Abschnitt definiert den Begriff der Irreführungsgefahr und beleuchtet die damit verbundenen Herausforderungen. Es werden die verschiedenen Aspekte der Definition des Verbraucherleitbilds diskutiert und die unterschiedlichen Sichtweisen des EuGH und des BGH gegenübergestellt. Die Auswahl relevanter Verbraucher zur Beurteilung der Irreführung wird thematisiert.
B. I. Wie ist das Verbraucherleitbild definiert?: Hier wird die Definition des Verbraucherleitbilds im Kontext des Markenrechts im Detail behandelt, unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EuGH.
B. II. Die Identifizierung des richtigen Verbraucherleitbilds: Dieser Teil analysiert die Verbraucherleitbilder, die in den Urteilen „Elizabeth Emanuel“ und „Nissan“ verwendet wurden.
Schlüsselwörter
Irreführungsgefahr, Markenrecht, Verbraucherleitbild, EuGH, BGH, Elizabeth Emanuel, Nissan, Risikoallokation, Markenverfall, Verbraucherinformation.
- Quote paper
- Ilhana Hindija (Author), 2008, Die Irreführungsgefahr im Markenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120748