Nach mehr als vierzig Jahren zähen Verhandelns tritt die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) mit dem Inkrafttreten der Verordnung über den Status der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO) und der dazugehörigen Richtlinie bezüglich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer (SE-RL) am 8. Oktober 2004 in Kraft. Der Europäische
Gesetzgeber hat damit nach Jahrzehnten der kontroversen Diskussion die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes auch im Bereich der Rechtsformen geschaffen.
Das Bestreben, eine europäische Gesellschaftsform zu schaffen, lässt sich bis in die Gründungszeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zurückverfolgen. Bereits 1952 wurden im Europarat Vorschläge für eine europäische Gesellschaft vorgelegt, dennoch ist es bis heute nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Vereinheitlichung in Europa gekommen. Die Gründe sind vielfältiger Art; der wichtigste Grund ist sicherlich das in den einzelnen
Mitgliedstaaten äußerst uneinheitliche Niveau der Mitbestimmungsregelung, das von völliger
Ablehnung bis zu kompliziert ausgebauter Mitbestimmung reicht. Aus diesem Sachverhalt heraus entstand das politisch höchst wirksame Argument der angeblichen Flucht aus der Mitbestimmung für die Mitgliedstaaten mit hoch entwickelter Mitbestimmung.
Es wird befürchtet, dass Unternehmen aus Staaten mit stark ausgebildeten Mitbestimmungssystemen ihren Sitz in andere Mitgliedstaaten verlegen, um so den Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer in den Unternehmen zu entgehen.
Diese Ausarbeitung setzt sich im Folgenden mit der Europäischen Aktiengesellschaft und der dazugehörigen Richtlinie betreffend der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auseinander. Ziel der Hausarbeit ist es die aufgestellte These „ Die europäische Aktiengesellschaft eine
Strategie gegen Unternehmensmitbestimmung“ auf ihr Wahrheitsinhalt zu analysieren. Zu diesem Zweck sollen zwei Fragen beantwortet werden. „Besteht das Risiko, bestehende Beteiligungsrechte zu verlieren?“ lautet die erste Forschungsfrage. Die zweite
Forschungsfrage lautet: „Kann eine SE dazu missbraucht werden, Mitbestimmungsrechte zu vermeiden bzw. zu verhindern?“
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Gliederung der Arbeit
2 Arbeitnehmerbeteiligung
3 Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung
3.1 Allgemein
3.2 Das besondere Verhandlungsgremium
4 Kernelemente der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE
4.1 Grundsatz: Erhalt bestehender Mitbestimmungsrechte
4.2 Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung
4.2.1 Regelfall: Mitbestimmung durch Vereinbarung
4.2.2 Negativbeschluss des BVG: Anwendung nationaler Regelungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer
4.2.3 Fristablauf und ergebnislose Verhandlungen: Eingreifen der Auffangregelung
4.2.3.1 Unternehmensmitbestimmungen per Auffangregelung
4.2.3.2 Opting out
5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die These, ob die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Strategie zur Umgehung von Unternehmensmitbestimmung dient, und analysiert hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerbeteiligung.
- Rechtliche Grundlagen der SE-VO und SE-RL
- Mechanismen der Arbeitnehmerbeteiligung und des besonderen Verhandlungsgremiums
- Auffangregelungen bei gescheiterten Verhandlungen
- Analyse des "Opting out"-Verfahrens
- Gefahren und Schutzmechanismen der Mitbestimmungsrechte
Auszug aus dem Buch
3.2 Das besondere Verhandlungsgremium
Das BVG hat die Aufgabe, mit der zentralen Leitung eine Vereinbarung über eine grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer abzuschließen.
Durch das BVG werden die in jedem Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer alles beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betriebe repräsentiert. Für jeden Mitgliedstaat und je angefangene 10 % der Gesamtzahl der in allen Mitgliedstaaten beschäftigten Arbeitnehmer der beteiligten Gesellschaften, ist ein Mitglied in das BVG zu wählen, so dass sich eine Mindestanzahl von zehn Mitgliedern des Gremiums ergibt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer der einzelnen Gesellschaften möglichst gerecht in dem BVG repräsentiert sind.
Bei einer Verschmelzungsgründung gilt für die Zusammensetzung des BVG die besondere Regelung des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a SE-RL. In diesem Fall kommen so viele zusätzliche Mitglieder in das BVG hinzu, wie erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass jede beteiligte Gesellschaft, die eingetragen ist und Arbeitnehmer in dem betreffenden Mitgliedstaat beschäftigt und die auf die SE verschmolzen wird, in dem BVG durch mindestens ein Mitglied vertreten wird, ohne dass daraus eine Doppelvertretung der betroffenen Arbeitnehmer entstehen darf. Die Zahl dieser zusätzlichen Mitglieder darf 20 % der sich nach dem Länderschlüssel ergebenen Mitgliederzahl nicht überschreiten.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der SE ein und formuliert die Forschungsfrage, ob die SE eine Strategie zur Vermeidung von Mitbestimmung darstellt.
2 Arbeitnehmerbeteiligung: Es werden die begrifflichen Grundlagen der Beteiligung sowie die Unterscheidung zwischen Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung im europäischen Kontext erläutert.
3 Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung: Dieser Abschnitt beschreibt das allgemeine Verfahren zur Aushandlung von Beteiligungsrechten und die Rolle des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG).
4 Kernelemente der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE: Hier werden detailliert die Grundsätze der Mitbestimmung, die Szenarien von Negativbeschlüssen sowie die gesetzlichen Auffangregelungen und das "Opting out" analysiert.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass eine strategische Umgehung der Mitbestimmung durch die SE-RL rechtlich wirksam begrenzt wird und die These der "Mitbestimmungsflucht" theoretisch bleibt.
Schlüsselwörter
Europäische Aktiengesellschaft, SE, Arbeitnehmerbeteiligung, Mitbestimmung, SE-VO, SE-RL, besonderes Verhandlungsgremium, BVG, Auffangregelung, Opting out, Unternehmensmitbestimmung, grenzübergreifende Unternehmen, Verschmelzungsgründung, Arbeitnehmervertretung, Mitbestimmungsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und untersucht das Risiko einer bewussten Vermeidung von Mitbestimmungsrechten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Verhandlungsverfahren zur Mitbestimmung, der Rolle des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) und den Konsequenzen bei gescheiterten Vereinbarungen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Analyse der These, ob die Rechtsform der SE als Strategie gegen die Unternehmensmitbestimmung genutzt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis der einschlägigen EU-Verordnungen (SE-VO) und -Richtlinien (SE-RL) sowie einschlägiger Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Bildung des BVG, die Verhandlungsspielräume, die Mechanismen der Auffangregelungen und die Bedingungen für ein "Opting out" im Detail dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind SE, Arbeitnehmerbeteiligung, BVG, Mitbestimmungsrechte, SE-RL und Auffangregelung.
Wie unterscheidet sich der Regelfall von der Auffangregelung?
Im Regelfall wird eine individuelle Vereinbarung zwischen der Arbeitnehmerseite (BVG) und der Unternehmensleitung getroffen, während die Auffangregelung greift, wenn keine Einigung zustande kommt.
Was bedeutet das "Opting out" in diesem Zusammenhang?
Das Opting out ermöglicht unter strengen Voraussetzungen den Verzicht auf die Anwendung der Auffangregelungen, jedoch nicht die vollständige Umgehung von Mindeststandards bei bereits bestehenden Rechten.
Warum wird die Flucht aus der Mitbestimmung als theoretisches Risiko bezeichnet?
Aufgrund der Richtlinie 2001/86/EG und nationaler Umsetzungsgesetze sind Mechanismen implementiert, die den Missbrauch der SE zur Aushöhlung von Beteiligungsrechten präventiv verhindern sollen.
- Quote paper
- Maxim Baraschkow (Author), 2007, Europäische Aktiengesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120791