Die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat die Pflege in Deutschland in Bezug auf Finanzierung und Qualität vollständig gewandelt. Durch gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsanforderungen, der Verpflichtung von Pflegeeinrichtungen zur Qualitätssicherung als Zulassungsvoraussetzung sowie die Einführung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes 2001 haben ihren Beitrag zur Umsetzung der Weiterentwicklung von Pflegequalität geleistet. In der vorliegenden Arbeit soll ein Überblick über die Qualitätsanforderungen, Qualitätsrichtlinien, Qualitätssicherung und deren Überprüfung nach dem Pflegeversicherungsgesetz ge-geben werden. Doch bevor diese Darstellung erfolgen kann, muss ein erster Einstieg in die Begrifflichkeit und die Dimensionen von Qualität (in der Pflege) erfolgen.
Häufig gestellte Fragen zu: Qualitätsanforderungen in der Pflegeversicherung
Was ist der Gegenstand des Textes?
Der Text bietet einen umfassenden Überblick über Qualitätsanforderungen, Richtlinien und deren Überprüfung in der deutschen Pflegeversicherung. Er behandelt die Definition von Qualität in der Pflege, relevante Paragrafen des SGB XI, das Pflegequalitätssicherungsgesetz, Qualitätsdefizite und Forderungen zur Weiterentwicklung der Pflegequalität.
Wie definiert der Text den Begriff „Qualität“ in der Pflege?
Der Text bezieht sich auf die DIN ISO 9004/8402, die Qualität als „die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen“ definiert. Im Kontext der Pflegeversicherung wird Qualität nach Donabedian in Strukturqualität (Rahmenbedingungen), Prozessqualität (pflegerisches Handeln) und Ergebnisqualität (Zustand des Pflegebedürftigen und des Personals) unterteilt.
Welche Qualitätsrelevanten Paragrafen des SGB XI werden genannt?
Der Text nennt § 87 (Angemessenheit der Entgelte), § 2 (Selbstbestimmung), § 11 (Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen), § 28 (Leistungsarten, Grundsätze) und § 71 (Pflegeeinrichtungen) des SGB XI als qualitätsrelevante Paragrafen. Diese Paragrafen betreffen unter anderem Selbstbestimmung, aktivierende Pflege, den allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse und die Vermeidung von Vereinsamung.
Welche Rolle spielt das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQSG)?
Das PQSG spielt eine zentrale Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Es soll die Weiterentwicklung der Pflegequalität, die Förderung der Eigenverantwortung der Leistungsanbieter, die Einführung von Personalbemessungsverfahren, die Stärkung des Verbraucherschutzes und die Zusammenarbeit von MdK und Heimaufsicht fördern.
Wie wird die Qualität in der Pflege überprüft?
Die Überprüfung der Qualität erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) und die Heimaufsichtsbehörde. Sie prüfen die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, die Durchführung von Qualitätsmanagement- und -sicherungsverfahren und deren Ergebnisse. Externe Überprüfungsverfahren wie Zertifizierungen spielen ebenfalls eine Rolle.
Welche Qualitätsdefizite werden im Text angesprochen?
Der Text erwähnt die Existenz von Qualitätsdefiziten in der pflegerischen Versorgung, ohne diese konkret zu benennen. Er kündigt jedoch eine Darstellung vorhandener Defizite und eine Ursachenermittlung an.
Welche Forderungen zur Weiterentwicklung der Pflegequalität werden genannt?
Der Text erwähnt den „Runden Tisch Pflege“ und dessen Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität in der stationären und häuslichen Betreuung und Pflege. Zusätzlich werden allgemeine Entwicklungsnotwendigkeiten an die Pflegequalität und die stationäre Versorgung aufgeführt, die aber nicht als gesetzliche Anforderungen, sondern als Anregungen zur Verbesserung in der Praxis verstanden werden sollen.
Welche Bedeutung haben Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität?
Strukturqualität beschreibt die Rahmenbedingungen der Pflege (Personal, Ausstattung etc.). Prozessqualität bezieht sich auf das pflegerische Handeln (Pflegeplanung, -dokumentation etc.). Ergebnisqualität bewertet den Zustand des Pflegebedürftigen und das Wohlbefinden von Pflegebedürftigen und Personal.
Was sind Pflegestandards?
Pflegestandards sind allgemeine Aussagen über das akzeptable Niveau von Pflegeleistungen und deren messbare Elemente. Sie definieren Aufgabenbereiche und Qualität der Pflege und dienen der Erfolgskontrolle.
Welche Grundforderungen der Pflegeversicherung werden genannt?
Die wesentlichsten Grundforderungen sind Menschenwürde, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
INHALTSVERZEICHNIS
1 QUALITÄT
1.1 Strukturqualität
1.2 Prozessqualität
1.3 Ergebnisqualität
2 QUALITÄT IN DER PFLEGEVERSICHERUNG
2.1 Qualitätsrelevante Paragrafen der sozialen Pflegeversicherung
2.2 Qualitätsrichtlinien und Qualitätssicherung nach SGB XI
2.3 Überprüfung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege
2.4 Qualitätsmanagementverfahren
2.5 Qualitätssicherung
2.6 DIN ISO 9004 als Grundlage für Zertifizierungen
3 INHALTE UND ZIELE DES PFLEGE-QUALITÄTSSICHERUNGSGESETZES
3.1 Weiterentwicklung der Pflegequalität
3.2 Eigenverantwortung der Leistungsanbieter
3.3 Personalbemessung
3.3.1 Erprobung von Personalsbemessungsverfahren in der Praxis (PLAISIR)
3.4 Stärkung des Verbraucherschutzes
3.5 Zusammenarbeit von MdK und Heimaufsicht
4 EXKURS: ZUKUNFTSSICHERUNG IN DER ALTENPFLEGE – PFLEGE ALS BERUF
4.1 Belastungen und Fluktuation im Pflegeberuf
5 QUALITÄTSDEFIZITE IN DER PFLEGERISCHEN VERSORGUNG
6 FORDERUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER QUALITÄT IN DER PFLEGE
6.1 Runder Tisch Pflege
6.1.1 Runder Tisch Pflege – Empfehlungen und Forderungen zur Verbesserung der Qualität in der Stationären Betreuung und Pflege
6.1.2 Runder Tisch Pflege – Empfehlungen und Forderungen zur Verbesserung der Qualität und Versorgungsstrukturen in der häuslichen Betreuung und Pflege
6.2 Entwicklungsnotwendigkeiten an die Pflegequalität
6.3 Entwicklungsnotwendigkeiten der stationären Versorgung
7 SCHLUSSBETRACHTUNG
EINFÜHRUNG
Die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat die Pflege in Deutschland in Bezug auf Finanzierung und Qualität vollständig gewandelt. Durch gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsanforderungen, der Verpflichtung von Pflegeeinrichtungen zur Qualitätssicherung als Zulassungsvoraussetzung sowie die Einführung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes 2001 haben ihren Beitrag zur Umsetzung der Weiterentwicklung von Pflegequalität geleistet.
In der vorliegenden Arbeit soll ein Überblick über die Qualitätsanforderungen, Qualitätsrichtlinien, Qualitätssicherung und deren Überprüfung nach dem Pflegeversicherungsgesetz gegeben werden. Doch bevor diese Darstellung erfolgen kann, muss ein erster Einstieg in die Begrifflichkeit und die Dimensionen von Qualität (in der Pflege) erfolgen.
Nachdem der Begriff der Qualität und insbesondere die Qualitätsdimensionen, die für den Pflegebereich nach dem SGB XI von besonderer Bedeutung sind, erläutert wurden, erfolgt eine Einführung in die für die Pflegequalität relevanten Paragrafen des Sozialgesetzbuches 11. Da im SGB XI Pflegequalität und Pflegestandards nicht explizit benannt und normiert sind, können zur Festlegung des Qualitätsbegriffes in der Pflege lediglich die werteformenden Paragrafen zur Orientierung herangezogen und beschrieben werden. Um dem Qualitätsbegriff näher zu kommen, soll im Anschluss eine Darstellung der Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung, die in Zusammenarbeit der Pflegekassen und Betreiberverbände erstellt wurden, erfolgen. Nur so kann der unbestimmte Rechtsbegriff gefüllt werden.
Notwendigerweise kommt nach der Festlegung und Forderung von Qualität die Überprüfung dieser durch eingesetzte Sachverständige. Diese prüfen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität, sondern auch die Durchführung der vorgeschriebenen Qualitätsmanagement- und -sicherungsverfahren sowie deren Ergebnisse. Diese Verfahren sollen in dem folgenden Abschnitt zur Übersicht, ebenso wie externe Überprüfungsverfahren z.B. durch Zertifizierung, kurz skizziert werden.
Neben dem SGB XI spielt besonders das Pflegequalitätssicherungsgesetz eine wichtige Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Dieses soll durch seine Regelungen in Verbindung und Rückkoppelung zum SGB XI zur Weiterentwicklung der Pflegequalität, Förderung der Eigenverantwortung der Leistungsanbieter, der Einführung von Personalbemessungsverfahren, der Stärkung des Verbraucherschutzes sowie zur Förderung der Zusammenarbeit des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Heimaufsicht beitragen.
Nicht nur gesetzliche Vorgaben und Regelungen spielen bei der Zielerreichung einer hohen Qualität in der Pflegelandschaft eine wichtige Rolle. Besonders bedeutsam sind vor allem die an dem Pflegeprozess beteiligten MitarbeiterInnen[1]. Dieser Gegebenheit soll im Exkurs Rechnung getragen werden.
Im letzten Teil der vorliegenden Arbeit, sollen vorhandene Qualitätsdefizite im Bereich der Pflege dargestellt werden. Ein Versuch der Ursachenermittlung für schlechte Pflegequalität soll unternommen werden. Wobei die Abgrenzung zwischen Pflegeeinrichtungen mit hoher und anderen mit geringer Qualität sowie ihren Verteilungen nicht vernachlässigt werden soll.
Zum Abschluss folgt eine Illustration, die den Kreis zwischen gesetzlichen Forderungen und praktischer Umsetzung schließen soll: Forderungen und Anregungen zur Verbesserung, Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der Zukunft. Die aufgeführten Entwicklungsnotwendigkeiten sind keine gesetzlichen Anforderungen sondern Anregungen für die Verbesserungsmöglichkeiten in der Praxis auf wissenschaftlicher und praktischer Basis. Abschießend soll ein Eindruck optimaler Pflege mit entsprechender konzeptioneller Ausrichtung und Umsetzung gegeben werden, wobei nicht vergessen werden sollte, dass die soziale Pflegeversicherung eine Basisversicherung ist, die lediglich die Grundversorgung mit entsprechenden Qualitäten sein kann.
1 QUALITÄT
Nach DIN ISO 9004/8402 wird Qualität als „die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen“ definiert[2].
Im SGB XI sowie den Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen[3] und der Heimaufsicht wird Pflegequalität in die drei Variablenkomplexe nach Donabedian unterteilt: Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität[4]. In ihrer Wirkung beeinflussen sich Struktur, Prozess und Ergebnis gegenseitig sowohl vorwärts als auch rückwärts. Anerkannte wissenschaftlich und praktisch erarbeitete Pflegemodelle und -standards[5] werden zur Sicherung der Pflegequalität herangezogen[6].
1.1 Strukturqualität
Die Strukturqualität meint die Rahmenbedingungen, unter denen pflegerische Dienstleistungen erbracht werden. Sie ist gekennzeichnet durch die Eigenschaften der eingesetzten personellen und sachlichen Ressourcen, die die Versorgung, Betreuung und Pflege sicherstellen soll. Zur Strukturqualität zählen Organisationsform, Materialausstattung, Größe, Bau und Ausstattung einer Pflegeeinrichtung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die quantitative und qualitative Personalausstattung[7]. Qualitätsrichtlinien und Maßstäbe zur Strukturqualität umfassen den strukturellen Rahmen des Pflegedienstes sowie die fachliche Voraussetzungen für Leitung und Mitarbeiter[8].
1.2 Prozessqualität
Die Prozessqualität umfasst Art und Umfang des pflegerischen Handelns und ist demnach auf die pflegepraktischen Handlungen selbst bezogen. Die Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Kontrolle der Pflege sowie die Entwicklung von Pflegestandards gehören zur Prozessqualität[9]. Qualitätsrichtlinien und Maßstäbe zur Prozessqualität umfassen die Selbstdarstellung der Einrichtung mit dem daran orientierten Pflegeprozess, Dokumentationssystem, Angehörigenarbeit sowie die Kooperation mit anderen Institutionen[10].
1.3 Ergebnisqualität
Die Ergebnisqualität wird sowohl am Pflegezustand des Zu-Pflegenden, als auch am physischen, psychischen und sozialen Wohlbefinden des Pflegebedürftigen sowie des Pflegepersonals deutlich[11]. Qualitätsrichtlinien und Maßstäbe zur Ergebnisqualität umfassen die Zufriedenheit der Kunden, die Überprüfung an Hand der Pflegeziele sowie die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und aktivierende Pflege mit der Dokumentation der Ergebnisse[12].
2 QUALITÄTIN DERPFLEGEVERSICHERUNG
Die Einführung der Pflegeversicherung hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation in der Pflege und den Pflegeeinrichtungen beigetragen. Eine weitere Verstärkung hat durch die Etablierung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes sowie des Heimgesetzes stattgefunden. Allerdings gibt es weiterhin Entwicklungsnotwendigkeiten in Bezug auf die Qualität in der Pflege[13].
Der gesetzliche Auftrag der Pflegekassen ist die Gewährleistung bedarfsgerechter, gleichmäßiger und dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende Versorg]ung der Versicherten. Die Qualität der erbrachten Leistungen muss diesem und gleichzeitig den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Die Überprüfung der gesetzlichen Richtlinien erfolgt durch den MdK sowie der Heimaufsichtsbehörde nach dem Heimgesetz[14].
Pflegequalität und Pflegestandards werden durch Gesetze geregelt. Diese sind als Mindestnormen zu betrachten und bedürfen der ständigen Überwachung und Weiterentwicklung. Das Heimgesetz (HeimG) regelt die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Heimen, die Heimpersonalverordnung (HeimPersVO) den Einsatz des Personals und die Heimmindestbauverordnung (HeimMindbauVO) die baulichen und räumlichen Standards, die einzuhalten sind. Des Weiteren regelt die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) sowie das Pflegequalitätssicherungsgesetzt (PQsG) weitere Qualitätsbereiche im Gebiet der Pflege.[15]
Das Pflegeversicherungsgesetz wurde 1995 mit dem Prinzip der Marktöffnung und Wettbewerbsneutralität eingeführt. Die Qualität soll als Marktzugangsregelung wirken[16]. „Für die pflegerische Qualitätsentwicklung bieten die gesetzlichen Grundlagen einen normativen Rahmen, den es mit qualitätsbezogenen Maßnahmen zu füllen gilt. [17] “.
Abbildung 1: Kreislauf der Qualitätsentwicklung und -sicherung[18]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Qualitätsrichtlinien der Pflegeversicherung sind abstrakte Zielvorgaben[19] und müssen von den beteiligten Pflegepersonen konkretisiert, fachlich begründet und umgesetzt werden. Besonders gefragt ist in diesem Zusammenhang die Pflegeforschung sowie die Reflexion der praktischen Arbeit zur Entwicklung allgemein gültiger Pflegestandards, deren Ausbau und umfassende Anwendung[20].
Die Qualität und Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen ist die Grundlage für die Zulassung und Preisgestaltung. Zur Zielerreichung muss die Pflege dem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Stand entsprechen und wirtschaftlich sein. Die Pflegekasse hat dabei die Prüfungsrechte und die Einrichtungen die Nachweispflichten[21].
2.1 Qualitätsrelevante Paragrafen der sozialen Pflegeversicherung
„Die vorausgesetzten Erfordernisse für die Qualität der Pflegeleistungen ergeben sich aus den §§ 2 ff. SGB XI: Förderung der Selbstständigkeit, aktivierende Pflege, Einbeziehung von Pflegepersonen und Ehrenamtlichen, Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes von Pflege und Medizin usw.“ [22]. In der sozialen Pflegeversicherung sind diese Qualitätsmerkmale in verschiedenen Paragrafen benannt:
- §87SGB XIEntgelte für Unterkunft und Verpflegung müssen in einem angemessenem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.
- §2SGB XISelbstbestimmung
(1) Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens, entsprechend der Würde des Menschen, Ressourcen erhalten und wiedererlangen.
(2) Wahlfreiheit zwischen Einrichtungen und Dienstleistungen.
- §11SGB XIRechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
(1) Erbringung der Pflege entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinischpflegerischer Erkenntnisse, humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde.
- §28SGB XILeistungsarten, Grundsätze
(4) Gefahr einer Vereinsamung entgegenwirken, Bedürfnissen nach Kommunikation nachkommen.
·§71SGB XIPflegeeinrichtungen
(1) Einsatz einer ausgebildeten Pflegefachkraft.
Die wesentlichsten Grundforderungen der Pflegeversicherung, welche die Pflege und Versorgung der Leistungsnehmer umfassen soll sind:
Menschenwürde, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit[23].
Rechtliche Grundlagen sind zusammengefasst in den §§37, 77, 78, 80, 80a, 104, 106 und 112 SGB XI festgeschrieben. Maßstäbe zur Bestimmung der Beschaffenheit von Pflegequalität bilden die allgemein anerkannten Standards, wie z.B. zur Dekubitusprophylaxe, die Maß- stäbe zur Weiterentwicklung der Pflegequalität sowie die individuell verhandelten Leistungsund Qualitätsvereinbarungen[24]
[...]
[1] Im Folgenden wird die männliche Form genutzt, welche beide Geschlechter einschließen soll.
[2] Vgl. Klie 1996, S.4.
[3] Der MdK (§§18 und 84 SGB XI) berät die Pflegekassen in medizinisch-pflegerischen Fragestellungen, führt die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit durch, ist beteiligt an den Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §17 SGB XI, der Erstellung der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach §80 SGB XI sowie an Qualitätsprüfungen nach §§112, 114 und 115 SGB XI (vgl. Vogel 2005, S.263).
[4] Qualitätsdimensionen
[5] Qualitäts-/Pflegestandards sind allgemeine Aussagen über das akzeptierbare Niveau von Pflegeleistungen und deren messbare Elemente. Es gibt vereinbarte Einzelmerkmale von Dienstleistungen sowie allgemeingültige und akzeptierte Normen, die Aufgabenbereiche und Qualität von Pflege definieren. Ein professionell abgestimmtes Niveau der Leistungen, dass den Bedürfnissen der Kunden angepasst ist und mit Kriterien zur Erfolgskontrolle der entsprechenden Pflege versieht, sind ein weiteres Bestandteil von Pflegestandards (vgl. Klie a.a.O., S.8).
[6] Vgl. Geroweb 2005, Kap. Pflegequalität.
[7] Vgl. ebd.
[8] Vgl. Dangel-Vogelsang 1999, S.65.
[9] Vgl. Geroweb a.a.O.
[10] Vgl. Dangel-Vogelsang a.a.O., S.66.
[11] Vgl. Geroweb 2005, Kap. Pflegequalität.
[12] Vgl. Dangel-Vogelsang 1999, S.67.
[13] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S.269.
[14] Vgl. Köther 2005, S.787.
[15] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.134f.
[16] Vgl. Müller, Thielhorn 2000, S.55.
[17] ebd., S.57.
[18] Abb. nach Barth 1999, S.3.
[19] Unbestimmter Rechtsbegriff.
[20] Vgl. Dangel-Vogelsang 1999, S.62.
[21] Vgl. Udschig, Peter 2000, S.12.
[22] Gültekin, Liebchen 2003, S.81.
[23] Vgl. Barth 1999, S.16ff.
[24] Vgl. Vogel 2005, S.193f..
- Arbeit zitieren
- Andrea Schulz (Autor:in), 2006, Gesetzliche Qualitätsanforderungen in der Pflege und die tatsächliche Umsetzung in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121148