Die Gründerin möchte sich als selbständige Nageldesignerin im Raum … mit ihrem eigenen Nagelstudio etablieren. Als Primärleistung werden Dienstleistungen rund um die Hand- und Nagelpflege angeboten. Dazu gehört bei Frau … ein umfangreiches Behandlungsangebot des modernen Nageldesigns wie die Verlängerung der Naturnägel mit Tips oder Schablonentechnik, die Verstärkung der Naturnägel und das Auffüllen von Naturnagelverstärkungen oder Nagelverlängerungen. Gearbeitet wird sowohl mit der Geltechnik als auch mit der Pulver-Flüssigkeitsmethode, oft auch als Acryl bezeichnet. Neben der Modellage werden verschiedene Nailart-Varianten angeboten. Dazu gehört die French-Technik, in allen Farben und Formen, Airbrush-Verzierungen, Verzierungen mit Strasssteinen, Nagelpiercings, Marmoriertechniken, Maltechniken, Anbringung von Stickern oder Einlegemotiven. Die Studioinhaberin ist auch auf Spezial-Behandlungen von Nagelbeißern oder auf Nagelanomalien bestens beschult und kann die betroffenen Kunden hier unterstützen, ihre Hände ohne Schamgefühle zeigen zu können. Des Weiteren werden Behandlungen rund den Naturnagel und die Handpflege angeboten. Dazu zählt der Bereich der Maniküre, der Hautpflege in Form von Massagen, Ampullen, Masken und Paraffin-Handbädern. Ein Zusatzangebot stellt die kosmetische Fußpflege dar, die sich um die Pflege und Verschönerung gesunder Füße dreht. Die Pediküre mit Pflege der Füße in Form von Fußbädern, Massagen, Fußmasken. Cremes und Paraffinbädern gehört ebenso dazu, wie die Verstärkung der Fußnägel mit einer speziellen Permanent-French-Technik für die Fußnägel. Alle Behandlungen werden auch in Hausbesuchen angeboten, für Kunden die nicht ins Studio kommen können oder möchten. Gearbeitet wird also beim Kunden zu Hause und im Nagelstudio ….
Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung
2. Gründerpersönlichkeit
2.1. Fachliche Qualifikation
2.2. Persönliche Eigenschaften
3. Geschäftsidee
3.1. Definition
3.2. Gründungsvorhaben
4. Markt und Wettbewerb
4.1. Branche
4.2. Standort
4.3. Kunden
4.4. Kundennutzen
4.5. Mitbewerber
5. Marketing und Vertrieb
5.1. Preisgestaltung und Kalkulation
5.2. Produkt- und Sortimentspolitik
5.3. Kommunikationspolitik
5.4. Abheben von der Konkurrenz
6. Finanzierung
6.1. Investitionsplanung
6.2. Einnahmen - Ausgabenplanung
7. Unternehmensorganisation
7.1. Gründungsart und Rechtsform
7.2. Betriebsaufbau
7.3. Anmeldeformalitäten
7.4. Forderungsmanagement
8. Hygieneverordnung
9. Ausblick
10. Ablaufplan (Zeitplan)
11. Betriebswirtschaftliche Arbeitshilfen
1. Zusammenfassung
Fr. … möchte sich in … als Nageldesignerin mit nachfolgendem Behandlungsangebot mit ihrem eigenen Nagelstudio selbständig machen.
Naturnagelbehandlung
- Klassische Maniküre
- Wellness Maniküre
- Naturnagelversieglung
- Herren Maniküre
- Lackieren
- French Manicure
Handbehandlung
- Aroma-Handmassage
- Handpeeling
- Handmaske
- Paraffinbad
- Paraffinbad mit Serumampulle
Kunstnagelbehandlungen
- Neumodellage künstlicher Fingernägel
- Naturnagelverstärkung
- Refill (Auffüllen)
- Zwischenservice
- French Gel
- Reparatur
- Kunstnägel entfernen
- Nail-Art
- Hochzeitsnägel
- Nagelbeißerbehandlung
Kosmetische Fußpflege
- Klassische Pediküre
- Wellness Pediküre
- Permanent French Pediküre
Darüber hinaus wird sie noch Zusatzangebote in Form von Depilation und Augenbrauen formen und Färben anbieten. Ebenso werden im Nagelstudio von Fr. … Produkte zur Hand und Nagelpflege, sowie zur Fußpflege verkauft. Als ausgebildete Nageldesignerin mit diversen Praktika, Berufserfahrung und zusätzlichen Weiterbildungen im Bereich der Hand- und Fußpflege bringt sie die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen mit. Das Behandlungsangebot richtet sich vorwiegend an erwachsene Frauen, aber auch an Männer und je nach Behandlungsvariante auch an Jugendliche.
In … und Umgebung gibt es noch kein Nagelstudio, so dass Kunden auf die nächstgelegenen Städte …, … und … ausweichen müssen und dort wie Frau … in ihrem Praktikum erkannt hat, lange Wartezeiten auf einen Behandlungstermin in Kauf nehmen. Diese Unterversorgung in der Region und der stetig wachsende Bedarf dieser Dienstleistung bieten somit einen optimalen Markt für das Angebot der Gründerin.
Erster Kunden konnten bereits im Freundes- und Bekanntenkreis gewonnen werden, die sich seit der Ausbildung der Gründerin für die komplette Angebotspalette interessiert haben. Sie stellen sich häufig als Modell zu Übungszwecken oder Modelle bei Schulungen zur Verfügung. Der besondere Erfolgsfaktor ist die Persönlichkeit der Gründerin, die durch Ihre überaus beliebte Art und ihr gepflegtes Äußeres die Kunden begeistern und für sich und ihr Nagelstudio gewinnen kann. Das zeigte sich auch deutlich an den häufigen Telefonanrufen oder Gesprächen, in denen sich potentielle Kunden laufend melden und nachfragen, ab wann sie als Nageldesignerin tätig sein wird und ab wann Behandlungstermine vereinbart werden können. Das Nagelstudio … berücksichtigt sehr detailliert die Kundenwünsche, legt sehr viel Wert auf eine qualitativ hochwertige Verarbeitung und ist stellt somit ein erfolgversprechendes Vorhaben dar.
Der Standort ist die Stadt … mit rund … Einwohnern im Landkreis ... und vielen kleinen umliegenden Dörfern. In unmittelbarer Umgebung befindet sich die Kleinstadt … mit rund … Einwohnern und einem Nagelstudio, … hat circa … Einwohner und verfügt ebenfalls über nur eine Nagelstudio.
Zum Vergleich sind es in … acht Nagelstudios auf rund … Einwohner.
2. Gründerpersönlichkeit
2.1. Fachliche Qualifikation
Die Existenzgründerin (Alter) absolvierte nach dem qualifizierenden … zunächst eine Ausbildung …, danach folgte eine Ausbildung … im … in …. Nach der Ausbildung arbeitete Fr. … in ihrem erlernten Beruf zunächst im Lehrbetrieb, anschließend in anderen Geschäften und vor ihrer zweiten Ausbildung war sie als … in einem … tätig. Im Anschluss an die Berufstätigkeit erfolgte eine Erziehungszeit für den/die heute … jährigen Sohn/Tochter, was zur Stärkung der sozialen Kompetenzen beitrug und eine heute abgeschlossene Kinderplanung zum Vorteil hat.
… begann die Gründerin eine Ausbildung zur Nageldesignerin in der privaten Lehranstalt … in …. Im Rahmen dieser Ausbildung absolvierte sie insgesamt … Praktika und übte während einer Übungsphase verschiedene Behandlungsfelder des Nageldesigns. Der Abschluss dieser Ausbildung erfolgte im Monat … Nach Beendigung der Ausbildung folgten … weitere Praktika im Studio … und Übungsphasen an Modellen im Bereich des Nageldesigns. Im Anschluss an das letzte Praktikum arbeitete Fr. … im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages im Nagelstudio …, einem etablierten Studio für … in …. Durch diese umfangreichen Praktika in ihrem neu erlernten Tätigkeitsbereich konnten viele wichtige Erfahrungen in der Branche gesammelt werden. Im Jahr … absolvierte die Gründerin noch eine Ausbildung bei der Handwerkskammer … zur staatliche geprüften Nageldesignerin (HWK). Hierbei handelt es sich um eine unabhängige und herstellerneutrale staatliche Fortbildungsprüfung mit einer fachtheoretischen Prüfung mit den Bereichen Anatomie, Hygiene, Materialkunde und Betriebswirtsschaft, sowie einer fachpraktischen Prüfung in verschiedenen Verlängerungs- und Nail-Art Techniken. Frau … nimmt zu ihrer Ausbildung als noch an Weiterbildungen in den Bereichen …, … und als … teil.
Kaufmännische Grundkenntnisse wurden in der kaufmännischen Ausbildung der Gründerin zur … vermittelt. Für komplexere Aufgaben im betriebswirtschaftlichen Bereich werden externe Berater eingesetzt. Das Hauptziel in Verbindung mit der Gründung des Unternehmens soll eine solide Basis zur Finanzierung des persönlichen Lebensunterhaltes der Nageldesignerin sein.
Die folgende Darstellung stellt nochmals übersichtlich den Werdegang der Gründerin dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2. Persönliche Eigenschaften
Die persönlichen Eigenschaften, welche die Gründerin auszeichnen, lassen sich kurz zusammengefasst in folgenden Punkten darstellen:
- Gesundes Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein
- Zielstrebigkeit
- Motivation
- Engagement
- Belastbarkeit
- Kreativität
- Teamfähigkeit
- Gute kommunikative Eigenschaften
- Kontaktfreudigkeit
- Überzeugungskraft
- Beliebtheit
- Sehr gepflegtes Äußeres
Ihr fester Vorsatz in Zukunft finanziell unabhängig durch eine eigene Existenz zu leben ist ein weiterer Motivationsfaktor.
3. Geschäftsidee
3.1. Definition
Unter dem Begriff Nageldesign wird die kosmetische Modifikation der menschlichen Nägel zusammengefasst. Es umfasst nur begrenzt die Maniküre und Pediküre, sondern konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Gestaltung der Nägel mit Nagellack und Nagelmodellage. Anders als in Österreich, gilt Nageldesign in Deutschland nicht als medizinischer Beruf, wird aber inzwischen von der Handwerkskammer als Ausbildungsberuf anerkannt und angeboten. Eine Zuordnung als Handwerk ist Anfang 2007 strittig, da eine Nageldesignerin 2005 eine Klage gegen die Handwerkskammer einreichte. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entsprach der Klage, es sieht für entsprechende Gewerbe eine Zuständigkeit der IHK.[1]
Aufgaben und Tätigkeiten einer Nageldesignerin in Kurzform
Sie kümmern sich um die modische Gestaltung und kosmetische Pflege der Fingernägel. Im Beratungsgespräch informieren Nageldesigner/innen die Kunden und Kundinnen zunächst über die verschiedenen Designs und Pflegemöglichkeiten. Nach Kundenwunsch gestalten sie dann die Nägel: Nagelverstärkungen oder -reparaturen sowie Naturnagel-Maniküre können ebenso verlangt werden wie ausgefallene Nagelmodellagen. Mithilfe spezieller Nail-Art-Materialien, z.B. Nagellacke, Glitzersteinchen oder Colour-Gels, werden diese dann umgesetzt. Bei Nagelverlängerungen bzw. French-Maniküre greifen Nageldesigner/innen z.B. auf sog. "Frenchtips" als Verlängerungsmaterial zurück.
Darüber hinaus informieren sie die Kundschaft über Pflege- und Designprodukte, welche sie auch verkaufen.[2]
Inhaberin eines Nagelstudios ist kein Mitglied der Handwerkskammer
Wer ein Nagelstudio betreibt, übt kein handwerksähnliches Gewerbe aus und wird daher nicht Mitglied in der Handwerkskammer, sondern Mitglied der Industrie- und Handelskammer, entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem heute bekannt gegebenen Urteil. Damit gab sie der Klage einer Pforzheimer Betreiberin eines Nagelstudios statt, die sich gegen ihre Eintragung als Mitglied der Handwerkskammer wendete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 9 K 1555/04). Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.
Die beklagte Handwerkskammer Karlsruhe trug die Klägerin, die in einem Nagelstudio in Pforzheim nebenberuflich Nagelmodellage und Maniküre anbietet, im Februar 2003 in ihr Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbebetriebe ein. Die Handwerkskammer ist der Ansicht, Nagel-Design sei ein wesentliches Arbeitsgebiet der Kosmetikerin und die Tätigkeit daher ein handwerksähnliches Gewerbe. Die Klägerin, die damit nicht einverstanden war, wandte sich nach erfolglosem Widerspruchsverfahren an das Verwaltungsgericht und trug vor, Nagel-Design sei in kurzer Zeit erlernbar und daher nicht handwerksähnlich.
Die 9. Kammer gab der Klägerin im Ergebnis Recht: Nagelmodellage und Fingernägelpflege gehörten zwar zum Arbeitsgebiet einer Kosmetikerin, deren Tätigkeit ein handwerksähnliches Gewerbe darstelle, heißt es in den Urteilsgründen. Kosmetik beziehe sich als „Kunst der Verschönerung“ allerdings typischerweise auf den gesamten Körper und diene nach landläufiger Meinung über die Körperpflege hinaus vor allem der Verschönerung des Gesichts nach dem jeweils geltenden Schönheitsideal. Ein Nagelstudio, in dem ausschließlich Fingernägel gepflegt und gestaltet werden, weiche nach seinem Erscheinungsbild von dem Prototyp eines Kosmetikstudios erheblich ab. Die Tätigkeit einer Nagel-Designerin, die tatsächlich in kürzester Zeit zu erlernen sei, gehe auf die sog. „Nail-Shops“ in den USA zurück, die sich ab den 80er Jahren auch in Europa selbstständig entwickelt hätten. Vom Betrieb eines klassischen „Schönheitssalons“ sei ein Nagelstudio daher weit entfernt. Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.06.2005 - 9 K 1555/04[3]
[...]
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Nageldesign
[2] Bundesagentur für Arbeit
http://www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_pn=0&_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_id=resultShort&status=T01
[3] Verwaltungsgericht Karlsruhe, http://vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1197522/index.html?ROOT=1197412Urteil vom 09.06.2005 - 9 K 1555/04 Pressemitteilung vom 07.11.2005
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