„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Mit dieser wichtigen Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland werden wesentliche Aussagen zum bundesdeutschen politischen System getroffen. So ist damit die Bundesstaatlichkeit als verfassungsrechtliches Struktur- und Organisationsprinzip festgelegt. Nach Art. 79 Abs. 3 GG ist diese bundesstaatliche Ordnung unantastbar und unabänderbar. Auch eine Zweidrittelmehrheit des Bundesrates und Bundestages darf die föderative Struktur und Organisation der Bundesrepublik nicht auflösen.
Zu Beginn dieser Arbeit soll nun der Föderalismusbegriff betrachtet werden.
„Föderalismus bezeichnet das Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Grundlegendes Merkmal ist dabei, dass sowohl die Glieder als auch die übergreifende Gesamtheit einerseits eigenständig sind und andererseits gleichzeitig miteinander in enger Verbindung stehen.“
Dabei gibt es Unterschiede in der jeweiligen Ausgestaltung des föderalen Systems, abhängig vom Grad der Einheit bzw. Vielfalt des Gemeinwesens, vom Maß der Homogenität bzw. der Zulassung besonderer Interessen der Mitglieder und des Bundes.
Grob kann man zwei föderalistische Gestaltungsmöglichkeiten bzw. Gliederungsprinzipien unterscheiden: den Staatenbund und den Bundesstaat.
Der Staatenbund, auch Konföderation genannt, ist eine lockere Vereinigung souveräner Staaten auf der Basis von völkerrechtlichen Verträgen. Die Gliedstaaten bleiben auch im völkerrechtlichen Sinn souverän. Sie bilden gemeinsame Organe zur Besorgung gemeinschaftlicher Aufgaben. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten.
Der Bundesstaat, dessen Geburtsstunde 1787 in den USA war, zeichnet sich dadurch aus, dass durch den Zusammenschluss von Staaten (oder Ländern, Bundesländern, Kantonen) ein neuer Staat entsteht. Die völkerrechtliche Souveränität liegt allein beim übergeordneten Zentralstaat. Die zusammengeschlossenen Staaten bleiben aber neben dem neu gebildeten Gesamtstaat als Gliedstaaten mit eigener originärer Staatsgewalt bestehen, und müssen die Möglichkeit haben, sich an der Willensbildung des Zentralstaates zu beteiligen. Ein souveräner Staat räumt also mehreren geographisch eingegrenzten Teilgebieten seines Staates eine gewisse politische Autonomie ein. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Der Föderalismusbegriff
2. Die historische Entwicklung des Föderalismus in Deutschland
3. Die Kompetenzverteilung im bundesdeutschen Föderalismus
3.1. Gesetzgebung
3.2. Verwaltung
3.3. Rechtssprechung
3.4. Gemeinschaftsaufgaben
4. Die spezifischen Ausprägungen des deutschen Föderalismus
4.1. Bundesdeutscher Verbundföderalismus
4.2. Die Unitarisierung des bundesdeutschen Föderalismus
4.3. Bundesdeutscher Exekutivföderalismus
5. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die funktionale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im deutschen Föderalismus sowie die Auswirkungen der jüngsten Föderalismusreform auf das politische System der Bundesrepublik.
- Grundlagen des Föderalismusbegriffs und historische Entwicklung in Deutschland.
- Strukturelle Analyse der Kompetenzverteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung.
- Einfluss von Gemeinschaftsaufgaben auf die föderale Zusammenarbeit.
- Charakterisierung des deutschen Systems als Verbund- und Exekutivföderalismus.
- Kritische Bewertung der Unitarisierungstendenzen im Kontext der Föderalismusreform.
Auszug aus dem Buch
3.1. Gesetzgebung
Da, wie es in einem Bundesstaat erforderlich ist, sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland als auch die verschiedenen Bundesländer Staatscharakter und damit Organe der Legislative haben, muss festgelegt werden, wer in welchem Umfang für den jeweiligen Bereich die Gesetzgebungskompetenz inne hat.
Gesetzgebungskompetenz bezeichnet also das Recht, für einen bestimmten Lebensbereich die Gesetze erlassen zu dürfen, um diesen zu regeln.
Nach dem Grundgesetz haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz es nicht auf den Bund übertragen hat (Art. 70 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz kennt zwei Formen der Kompetenzübertragung auf den Bund, die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung. Das Instrument der Rahmengesetzgebung des Bundes (früher Art. 75 GG) hingegen wurde im Zuge der jüngsten Grundgesetzänderungen, der Föderalismusreform von 2006, abgeschafft. Ihre Materien gehören nun hauptsächlich der konkurrierenden Gesetzgebung und weniger der ausschließlichen des Bundes an oder sind von den Ländern zu regeln. Dadurch sollen Kompetenzen in den Länderbereich zurück verlagert werden.
Der Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes wird in den Artikeln 71 und 73 des Grundgesetzes geregelt. Die Gesetzgebungskompetenz für die im Art. 73 GG aufgeführten Rechtsgebiete liegt ausschließlich beim Bund. Die Länder dürfen nur dann tätig werden, wenn sie durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden. Aufgrund der Tatsache, dass nur in sehr wenigen Fällen von dieser Ermächtigungsklausel Gebrauch gemacht wird, sind den Ländern demzufolge die in Art. 73 GG genannten Bereiche im Wesentlichen verschlossen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Der Föderalismusbegriff: Definition der zentralen Begriffe wie Föderalismus, Staatenbund und Bundesstaat zur Einordnung der bundesdeutschen Staatsordnung.
2. Die historische Entwicklung des Föderalismus in Deutschland: Überblick über die historische Entwicklung von der Gründung des Deutschen Bundes bis hin zur Wiedervereinigung und der Etablierung des Grundgesetzes.
3. Die Kompetenzverteilung im bundesdeutschen Föderalismus: Untersuchung der funktionalen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und Gemeinschaftsaufgaben.
3.1. Gesetzgebung: Analyse der Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Ländern, inklusive der Auswirkungen der Föderalismusreform auf die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung.
3.2. Verwaltung: Erörterung der administrativen Dominanz der Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen und der damit einhergehenden Politikverflechtung.
3.3. Rechtssprechung: Darstellung der Zweiteilung der Rechtsprechung zwischen Bundes- und Landesgerichten sowie deren Rolle bei Streitfällen.
3.4. Gemeinschaftsaufgaben: Analyse der kooperativen Form der Aufgabenwahrnehmung zwischen Bund und Ländern bei finanzintensiven Themen.
4. Die spezifischen Ausprägungen des deutschen Föderalismus: Analyse der prägenden Merkmale des deutschen Systems als Verbund-, Exekutiv- und unitarisch geprägter Föderalismus.
4.1. Bundesdeutscher Verbundföderalismus: Untersuchung der engen Verflechtung der staatlichen Ebenen und der daraus resultierenden Kooperationsnotwendigkeiten.
4.2. Die Unitarisierung des bundesdeutschen Föderalismus: Diskussion des Strebens nach einheitlichen Lebensverhältnissen und der damit verbundenen schleichenden Kompetenzverlagerung zum Bund.
4.3. Bundesdeutscher Exekutivföderalismus: Beschreibung der machtpolitischen Verschiebung hin zu den Landesexekutiven innerhalb des Bundesrates.
5. Schlussbemerkung: Resümee über die Auswirkungen der Politikverflechtung auf die Entscheidungsprozesse und die Legitimität des politischen Handelns.
Schlüsselwörter
Föderalismus, Grundgesetz, Kompetenzverteilung, Verbundföderalismus, Unitarisierung, Exekutivföderalismus, Gesetzgebung, Verwaltung, Gemeinschaftsaufgaben, Politikverflechtung, Bundesrat, Gesetzgebungsreform, Landesverwaltung, Staatsfunktionen, Rechtssprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die institutionelle und funktionale Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Schwerpunkte sind die historische Entwicklung, die Zuständigkeitsbereiche in Gesetzgebung und Verwaltung sowie die spezifischen Ausprägungen des deutschen Föderalismus.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Komplexität der bundesdeutschen föderalen Ordnung zu durchdringen und kritisch zu prüfen, ob die Föderalismusreform 2006 die beabsichtigte Klärung der Zuständigkeiten erreichte.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse auf Basis der Auswertung von Fachliteratur, Verfassungsbestimmungen und Gesetzestexten des Grundgesetzes.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Mittelpunkt?
Im Hauptteil werden die legislativen, administrativen und judikativen Aufgabenverteilungen detailliert analysiert und die Besonderheiten des kooperativen Verbund- und Exekutivföderalismus erläutert.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit am besten?
Typische Schlagworte sind Kompetenzverteilung, Verbundföderalismus, Politikverflechtung und Unitarisierung.
Wie wirkt sich die Föderalismusreform 2006 auf die Gesetzgebung der Länder aus?
Die Reform hat durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und neue Abweichungsrechte punktuell die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder gestärkt, gleichzeitig aber in bestimmten Feldern auch Kompetenzen des Bundes konsolidiert.
Was versteht der Autor unter dem Begriff "Exekutivföderalismus"?
Der Begriff beschreibt eine Machtverschiebung, bei der die Landesregierungen über den Bundesrat zum eigentlichen Träger der föderalen Mitgestaltung werden, während die Landtage in ihrer Kontrollfunktion eher in den Hintergrund treten.
- Arbeit zitieren
- Thomas Brandl (Autor:in), 2008, Die Kompetenzverteilung im deutschen Föderalismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121248