Betrachtet man die im deutschen Kaiserreich ab 1878 getroffenen Schutzmassnahmen für Frauen fällt auf den ersten Blick auf, dass diese im Vergleich zu denen für männliche Arbeiter äußerst progressiv waren. Die Frage, warum dies so war ist eine erste der im Rahmen dieser Hausarbeit diskutierten Leitfragen. Hierzu werden zunächst knapp die Situation der arbeitenden Frauen zu Beginn der Industrialisierung und im Kaiserreich allgemein (Kapitel 2) und die in dieser Zeit ausbrechende öffentliche Debatte um Frauenerwerbsarbeit dargestellt (Kap. 3). Hintergrund dieser Debatte war insbesondere die dynamische Zunahme weiblicher Erwerbstätigkeit in neuen außerhäuslichen industriellen Produktions- und Arbeitsbereichen seit Mitte des 19. Jahrhunderts, die aufgrund der mit diesen einhergehenden Trennung von Wohnung und Arbeitsplatz das Spannungsverhältnis der Frau zwischen Produktion und Reproduktion besonders verdeutlichte. Eine weitere zentrale Frage ist die nach der Art und Beschaffenheit der Schutzgesetze und dem Verlauf der Gesetzesgenese. Dabei sind die gesetzlich getroffenen Regelungen zum Arbeiterinnenschutz auch auf ihre Wirksamkeit in der Praxis zu überprüfen (Kap. 4). Unter dem Begriff „Arbeiterinnenschutz“ wird dabei definitorisch dreierlei gefasst: Erstens Maßnahmen betreffend der zulässigen Arbeitszeit, zweitens Arbeitsverbote für bestimmte Tätigkeiten und Industriezweige sowie drittens Regelungen zum Mutterschutz. Allen diesen gesetzlichen Bestimmungen war formal juristisch gemein, dass sie öffentlich-rechtliche Pflichten der Arbeitgeber gegenüber dem Staat begründeten. Zeitlich differenziert wird zwischen der Epoche zwischen 1878 und 1914 (Kap. 4.1) und der Zeit des Ersten Weltkriegs (Kap. 4.2). Hierbei ist die in der Forschung oft artikulierte These Stefan Bajohrs, der 1. Weltkrieg habe für die Entwicklung der Frauenarbeit in Deutschland die wohl entscheidende Zäsur dargestellt, zu überprüfen.
Da die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben fast ausschließlich für eine kleine Gruppe der arbeitenden Frauen, namentlich die Fabrikarbeiterinnen, Geltung erlangten, wird abschließend exemplarisch für die vom Arbeitsschutz im Kaiserreich weitgehend ausgeschlossenen Gruppen in einem knappen Exkurs die Situation und rechtliche Stellung der Dienstmädchen dargestellt (Kap. 5).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Situation und Lage der Frauenarbeit im Zeitalter der Industrialisierung
3. Zur öffentlichen Debatte um Frauenerwerbsarbeit im deutschen Kaiserreich
4. Die rechtliche Entwicklung des Arbeiterinnenschutzes im Kaiserreich
4.1 Die Gesetzesgenese zwischen 1878 und 1914
4.2 Frauenarbeit und Arbeitsschutz im Ersten Weltkrieg
5. Zur rechtlichen Stellung der Dienstmädchen
6. Fazit und Ausblick
7. Literatur
1. Einleitung
Als Anfang 2007 der Augsburger Bischof Mixa die Familienpolitik der Bundesregierung als unsozial und familienfeindlich kritisierte, löste er damit eine – wenn auch kurzlebige - Debatte über die Rolle der Frau zwischen Beruf und Familie aus.[1] Insbesondere degradiere – so der Geistliche – die geplante Streichung finanzieller Leistungen für Familien zugunsten eines Ausbaus von Kindertagesstätten die Frauen zu „Gebärmaschinen“ und diene lediglich dazu, „junge Frauen als Arbeitskräfte-Reserve für die Industrie zu rekrutieren.“[2] Die historischen Wurzeln des Streits um Kinderbetreuung, Elterngeld und Krippenplätze aus dem Jahre 2007 liegen – wie im Rahmen dieser Hausarbeit gezeigt wird - im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, als in Deutschland erstmals das Thema Frauenarbeit und damit verbunden Arbeiterinnen- bzw. Mutterschutz auf die politische Agenda rückte.
Infolge der Industrialisierung stieg auf dem Gebiet des späteren deutschen Kaiserreiches ab etwa 1850 der Bedarf an billigen, ungelernten Arbeitskräften rapide an.[3] Da sich zugleich die soziale Misere in den unteren Schichten graduell verschlimmerte waren es nicht zuletzt immer mehr Frauen, die aus der materiellen Not heraus, auf den industriellen Arbeitsmarkt drängten. Mädchen aus Arbeiterfamilien waren nach dem Volksschulabschluss in der Regel auf schnellen Gelderwerb ohne Vorbildung angewiesen. Neben einer hausgebundenen Erwerbstätigkeit etwa im Dienstmädchenbereich bot sich ihnen dank der fortschreitenden Technisierung zunehmend auch die Möglichkeit moderne, außerhäusliche Lohnarbeit zu ergreifen.[4]
Als Hauptprobleme des nun neu entstandenen Berufsstandes der Fabrikarbeiterin kristallisierten sich einerseits die Arbeitsbedingungen in den Fabriken, andererseits die Doppelbelastung vieler Frauen mit Haushaltsführung und Erwerbsarbeit heraus, was zur Forderung nach entsprechenden Schutzmaßnahmen von verschiedensten Seiten führte.[5] Die in dieser Zeit entstandene öffentliche Debatte um das Spannungsverhältnis der Frau zwischen Produktion und Reproduktion wurde dabei – so die einhellige Meinung in der modernen Historiographie – nicht etwa durch eine neue Quantität oder Qualität von Frauenarbeit in der industrialisierten Gesellschaft hervorgerufen. So blieb der Anteil weiblicher Erwerbstätigkeit seit Mitte des 19. Jahrhunderts konstant bei 35-38 %.[6] Auch seien Frauen schon zuvor in Landwirtschaft und Heimgewerbe in erheblichem Maße ausgebeutet worden.[7] Vielmehr zeichneten sich strukturelle Veränderungen, insbesondere die dynamische Zunahme weiblicher Erwerbstätigkeit in neuen außerhäuslichen industriellen Produktions- und Arbeitsbereichen, die aufgrund der mit ihnen einhergehenden Trennung von Wohnung und Arbeitsplatz das oben genannte Spannungsverhältnis besonders verdeutlichten, dafür verantwortlich, dass die Frauenarbeit zu einem Thema in der öffentlichen Diskussion und zu einem Gegenstand der Politik wurde.[8]
Betrachtet man die im deutschen Kaiserreich ab 1878 getroffenen Schutzmassnahmen für Frauen fällt auf den ersten Blick auf, dass diese im Vergleich zu denen für männliche Arbeiter äußerst progressiv waren. Die Frage, warum dies so war wird eine erste der im Rahmen dieser Hausarbeit diskutierten Leitfragen sein. Hierzu werden zunächst knapp die Situation der arbeitenden Frauen zu Beginn der Industrialisierung und im Kaiserreich allgemein (Kapitel 2) und die in dieser Zeit ausbrechende öffentliche Debatte um Frauenerwerbsarbeit dargestellt (Kap. 3). Eine weitere zentrale Frage wird die nach der Art und Beschaffenheit der Schutzgesetze und dem Verlauf der Gesetzesgenese sein. Dabei werden die gesetzlich getroffenen Regelungen zum Arbeiterinnenschutz auch auf ihre Wirksamkeit in der Praxis zu überprüfen sein (Kap. 4). Unter dem Begriff „Arbeiterinnenschutz“ wird im Folgenden definitorisch dreierlei gefasst: Erstens Maßnahmen betreffend der zulässigen Arbeitszeit, zweitens Arbeitsverbote für bestimmte Tätigkeiten und Industriezweige sowie drittens Regelungen zum Mutterschutz. Allen diesen gesetzlichen Bestimmungen war formal juristisch gemein, dass sie öffentlich-rechtliche Pflichten der Arbeitgeber gegenüber dem Staat begründeten.[9] Zeitlich differenziert wird zwischen der Epoche zwischen 1878 und 1914 (Kap. 4.1) und der Zeit des Ersten Weltkriegs (Kap. 4.2). Hierbei ist die in der Forschung oft artikulierte These Stefan Bajohrs, der 1. Weltkrieg habe für die Entwicklung der Frauenarbeit in Deutschland die wohl entscheidende Zäsur dargestellt, zu überprüfen.[10]
Da die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben - wie gezeigt wird – fast ausschließlich für eine kleine Gruppe der arbeitenden Frauen, namentlich die Fabrikarbeiterinnen, Geltung erlangten, wird abschließend exemplarisch für die vom Arbeitsschutz im Kaiserreich weitgehend ausgeschlossenen Gruppen in einem knappen Exkurs die Situation und rechtliche Stellung der Dienstmädchen dargestellt (Kap. 5).
In der Forschung wurde die Frage nach der Rolle und dem Stellenwert der Frauenarbeit in der sich industrialisierenden Gesellschaft des deutschen Kaiserreichs lange Zeit stiefmütterlich behandelt.[11] Dies gilt insbesondere für die Geschichte des Arbeiterinnenschutzes, welche bis in die 1980er-Jahre hinein kaum Beachtung geschenkt wurde[12] und die erst in jüngster Zeit im Rahmen einiger Dissertationsschriften, welche im Wesentlichen auch dieser Hausarbeit inhaltlich zugrunde liegen, genauer beleuchtet wurde.
2. Die Situation und Lage der Frauenarbeit im Zeitalter der Industrialisierung
Die durch die Industrialisierung geprägte außerhäusliche Erwerbsarbeit von Frauen unterschied sich in erheblichem Maße von den traditionellen vorindustriellen Formen weiblicher Lohnarbeit.[13] Jedoch begann die Integration der Frauen in industrielle, marktvermittelnde Arbeitsverhältnisse in Deutschland relativ spät und wurde erst durch die zunehmende Technisierung der Produktionsprozesse, infolge deren Körperkraft und Fachwissen der Arbeiter an Bedeutung verloren, seit den 1880er-Jahren ermöglicht.[14] Die Zahl der in Industrie und Handel beschäftigten Frauen wuchs folglich zwischen 1875 und 1900 von 500.000 auf 1 Million und stieg nach der Jahrhundertwende weiter an.[15] Da die Zahl der insgesamt arbeitenden Frauen jedoch unverändert blieb (s.o.) ist demnach ein Wandel der Arbeitsformen und der -branchen, mithin eine Entwicklung weg von traditionellen Formen weiblicher Beschäftigung als mithelfende Familienangehörige in Landwirtschaft oder Gewerbe oder als Dienstmädchen hin zu industrieller außerhäuslicher Fabrikarbeit zu konstatieren, welche die Auflösung der für weiblicher Arbeiter zuvor vorhandenen Einheit von Haus und Beruf zur Folge hatte.[16] Dabei zeichnete sich innerhalb der Oberkategorie Industriearbeit rasch die Entwicklung typischer „Frauenindustrien“ ab.[17] Namentlich in der Textil-, der Papier-, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie im Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe erreichte der Anteil weiblicher Arbeitskräfte früh zum Teil bis zu 50 %.[18] Jedoch darf nicht übersehen werden, dass der Anteil der im industriellen Umfeld arbeitenden Frauen insgesamt dennoch bis 1914 bescheiden blieb. Noch 1907 waren nur 22,2 % der Frauen in Fabriken beschäftigt während das Gros der weiblichen Erwerbstätigen weiterhin in Landwirtschaft und Hauswirtschaft arbeitete.[19]
Für die Arbeiterinnen[20] in den Fabriken boten sich wenigstens bis 1878 zumeist äußerst schlechte Arbeitsbedingungen. Zu den zumeist überlangen Arbeitszeiten und der aufgrund der Arbeitsteilung vorhandenen Monotonie der Arbeitsprozesse gesellte sich oft das Problem der Umweltbeeinflussung durch Lärm, Staub und hohe Temperaturen sowie die schlechten sanitären und hygienischen Verhältnisse.[21] Hinzu kam die Erfahrung der Dequalifizierung gerade auch infolge der Tatsache, dass sich die Frauen ihren männlichen Kollegen innerbetrieblich unterzuordnen hatten und sowohl von der Art der ihnen zugeteilten Tätigkeiten als auch von ihren Löhne her deutlich schlechter gestellt waren.[22] Die Aufstiegsmöglichkeiten für weibliche Arbeiterinnen in den Fabriken waren gering was zu einer mangelnden Teilnahme an Führungspositionen (etwa beim Aufsichtspersonal) führte.[23] Verschärft wurde dieses Problem dadurch, dass fast alle Arbeiterinnen ungelernte Arbeitskräfte waren – ein Umstand, der durch die Tatsache bedingt war, dass Frauen bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts keine beruflichen Ausbildungsgänge besuchen konnten.[24] Zum Teil wird in der Forschung in diesem Zusammenhang auch auf die latente Unterrepräsentation von Frauen in den sich entwickelnden Gewerkschaften verwiesen, wodurch Frauen nicht in gleichem Maße von der durch diese erreichte Besserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen profitiert hätten.[25]
Trotz dieser Missstände gab es bis 1878 fast keine gesetzgeberische Aktivität zum Schutz der industriell erwerbstätigen Frauen.[26] Diverse Initiativen etwa in den Beratungen zur Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund 1869 scheiterten und erst 1874 wurde eine erste Schutzbestimmung im Preußischen Abgeordnetenhaus verabschiedet, die ein Verbot von Frauenarbeit unter Tage und der Nachtarbeit minderjähriger Arbeiterinnen in Preußen vorsah.[27]
Die Ursache dafür, dass nicht nur ledige, sondern zunehmend auch verheiratete Frauen dennoch vermehrt in den Fabriken Arbeit suchten ist primär in der materiellen Not der meisten Arbeiterfamilien zu finden, die einen Zusatzverdienst der Frau unentbehrlich machte.[28] So konstatiert Nicol Matzner-Vogel eine geringe Erwerbsneigung bei Frauen von besser ausgebildeten und gut verdienenden Männern, was den Schluss nahe legt, dass das Phänomen weiblicher Fabrikarbeit weniger aus einer Erwerbsneigung der Arbeiterinnen heraus entstand, sondern vielmehr durch eine Erwerbsnotwendigkeit bedingt war.[29]
3. Zur öffentlichen Debatte um Frauenerwerbsarbeit im deutschen Kaiserreich
Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts setzte in Deutschland eine Diskussion um die wachsende außerhäusliche Berufstätigkeit der Frauen ein.[30] Ausgangspunkt dieser Debatte waren zum einen der bereits beschriebene sozioökonomische Wandel in Form der strukturellen Veränderungen der Frauenerwerbstätigkeit sowie demographische Entwicklungen wie der Geburtenrückgang und die Säuglingssterblichkeit, die eine teils völlig übertriebene Sorge um die nationale, militärische und volkswirtschaftliche Zukunft des Kaiserreichs zur Folge hatten.[31] Zum anderen fand – wie neuere Untersuchungen zeigen – im Zuge der Industrialisierung und des Anstiegs der Reallöhne eine schrittweise Übertragung des bürgerlichen Berufskonzepts und Weiblichkeitsideal auf die proletarische Unterschichten statt, nach dem die Aufgaben der Frau und ihre eigentliche Berufsbestimmung in der Hausarbeit zu finden war und dem Mann alleine die Aufgabe des „Familienernährers“ zu kam.[32] Nur vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum die Debatte um Frauenerwerbsarbeit, mit der sich Forderungen nach einer Arbeiterinnenschutzgesetzgebung verbanden, von gänzlich unterschiedlichen sozialen Gruppierungen und Bewegungen geführt wurde.
[...]
[1] Vgl. hierzu http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,476115,00.html (18.06.2007).
[2] Zitiert nach: http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/mixa/aktuell.html?f_action=show&f_newsitem_id=7363 (18.06.2007).
[3] Andrea Purpus: Frauenarbeit in den Unterschichten. Lebens- und Arbeitswelt Hamburger Dienstmädchen und Arbeiterinnen um 1900 unter besonderer Berücksichtigung der häuslichen und gewerblichen Ausbildung. Münster/Hamburg 2000, S. 6.
[4] Ebd., S. 303.
[5] Vgl. Elke Maria Schmitz: Mutterschutz und Mutterpflichten. Eine Darstellung der Sondernormen für Schwangere und Wöchnerinnen von der römischen Antike bis zur Gegenwart. Köln, Univ., Diss., 1992, S. 139.
[6] Sabine Richebächer: Uns fehlt nur eine Kleinigkeit. Deutsche proletarische Frauenbewegung 1890-1914. Frankfurt a.M. 1982, S. 25.
[7] Jürgen Kocka: Arbeitsverhältnisse und Arbeiterexistenzen. Grundlagen der Klassenbildung im 19. Jahrhundert. Bonn 1990, S. 467.
[8] Nicol Matzner-Vogel: Zwischen Produktion und Reproduktion. Die Diskussion über Mutterschaft und Mutterschutz im späten Kaiserreich und der Weimarer Republik (1905-1929). Frankfurt a.M. u.a. 2006, S. 85. Vgl. auch Purpus, Frauenarbeit, S. 303f.
[9] Vgl. hierzu Sabine Schmitt: Der Arbeiterinnenschutz im deutschen Kaiserreich. Zur Konstruktion der schutzbedürftigen Arbeiterin. Stuttgart/Weimar 1995, S. 11.
[10] Stefan Bajohr: Die Hälfte der Fabrik. Geschichte der Frauenarbeit in Deutschland 1914 – 1945. Marburg 1979, S. 101.
[11] Vgl. Purpus, Frauenarbeit, S. 21. Ein ausführlicher Forschungsüberblick findet sich ebd., S. 11- 23.
[12] Vgl. Schmitt, Arbeiterinnenschutz, S. 14.
[13] Vgl. etwa Purpus, Frauenarbeit, S. 304.
[14] Matzner-Vogel, Produktion, S. 87f.
[15] Ute Edel: Die Entwicklung des Mutterschutzrechtes in Deutschland. Baden Baden 1993, S. 22f.
[16] Matzner-Vogel, Produktion, S. 85. Vgl. auch Purpus, Frauenarbeit, S. 303.
[17] Vgl. Richebächer, Kleinigkeit, S. 25.
[18] Kocka, Arbeitsverhältnisse, S. 466. Vgl. auch Marlene Ellerkamp: Die Feminisierung einer Männerbastion. Gewerkschaftliche Frauenpolitik in der Textilindustrie vor 1914, in: Internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung 34 (1998), Nr. 3-4, S. 396-411, hier S. 396.
[19] Matzner-Vogel, Produktion, S. 89.
[20] Unter dem Begriff Arbeiterin wird im Folgenden sofern nicht anders ersichtlich immer die Industriearbeiterin verstanden.
[21] Vgl. zu den Arbeitsbedingungen v.a. Elisabeth Plößl: Weibliche Arbeit in Familie und Betrieb. Bayrische Arbeiterfrauen 1870-1914. München 1983, S. 232-242.
[22] Ebd. S. 4 sowie S. 253f. Vgl. auch Kocka, Arbeitsverhältnisse, S. 462 und Matzner-Vogel, Produktion, S. 97.
[23] Vgl. Kocka, Arbeitsverhältnisse S. 253 sowie Plößl, Arbeit, 256.
[24] Purpus, Frauenarbeit, S. 7 und S. 311. Siehe Hierzu auch Ellerkamp, Feminisierung, S. 398 und Richebächer, Kleinigkeit, S. 54f.
[25] Bajohr, Fabrik, v.a. S. 87-91. Vgl. zum Punkt der mangelnden Beteiligung von Frauen in den Gewerkschaften auch Ellerkamp, Feminisierung, S. 399 und S. 411.
[26] Vgl. hierzu auch die zeitgenössische Darstellung von Hans I. Davidson: Socialpolitische Erörterungen über die deutsche Schutzgesetzgebung zu Gunsten der Arbeiterinnen in der neuesten Zeit. Braunschweig 1891, S. 6f.
[27] Edel, Entwicklung, S. 24. Vgl. auch Schmitz, Mutterschutz, S. 141f.
[28] Plößl, Arbeit, S. 28 sowie Kocka, Arbeitsverhältnisse, S. 472.
[29] Matzner-Vogel, Produktion, S. 97f.
[30] Purpus, Frauenarbeit, S. 35.
[31] Matzner-Vogel, Produktion, S. 469.
[32] Hierzu Purpus, Frauenarbeit, S. 32-34.
- Arbeit zitieren
- Florian Greiner (Autor:in), 2007, Zwischen Produktion und Reproduktion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121302
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