Einem wesentlichen direktdemokratischen Verfahren, nämlich dem in seiner politischen Bedeutung hoch im Kurs stehenden Volksbegehren, widmet sich die vorliegende Arbeit vordergründig mit dem Anspruch, zu eruieren, wie sich die Beschaffenheit und Ausgestaltung der direkten Demokratie im historischen Verlauf der Zweiten Österreichischen Republik verändert haben.
Eng mit dieser Frage steht auch die Diskussion darüber in Verbindung, welchen gesellschaftspolitischen Stellenwert das Volksbegehren als wichtiges Instrument der direkten Demokratie mittlerweile erlangt hat und wie sich dieser seit Beginn der Zweiten Republik verändert hat. In Hinblick auf die mindestens genauso bedeutende Thematik linguistischer
Inklusionsprozesse, sprich gezielter Einbeziehung von (offiziell anerkannten) Minderheitensprachen, geht diese Untersuchung auch der Frage nach, inwieweit Aufrufe zur bürgerlichen Partizipation mittels anlassbezogener Inanspruchnahme direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte ausschließlich in der ‚Staatssprache‘ Deutsch erfolgen und die Volksbegehren selbst lediglich monolingual durchgeführt wurden und werden. Angesichts zahlreicher gesellschaftlich anerkannter und auch gesetzlich geschützter Minderheiten(-rechte) wird im Rahmen der Arbeit auch analysiert, ob und inwiefern die zu diesen Minderheiten gehörenden Sprachen im Zuge direktdemokratischer Vorgänge in ausreichendem bzw. angemessenem Maße berücksichtigt werden. Abgerundet wird die Analyse mit einer kurzen Diskussion darüber, wie es der direkten Demokratie gelingen kann, eine markante Ergänzung zum System der repräsentativen Demokratie zu bilden, ohne diese letztlich auszuhebeln.
"Demokratie [wird] heute vielfach als sehr abstrakte Angelegenheit betrachtet, deren konkreter Stellenwert im gesellschaftlichen Entwicklungsprozess kaum noch reflektiert wird (…); [v]ielfach wird die Frage gestellt, wieweit die traditionellen Einrichtungen der politischen Demokratie heute noch echte Beteiligungschancen sichern."
Angesichts dieser bereits vor etwa dreißig Jahren zutreffenden Feststellung erscheint eine tiefgreifende Debatte über die Möglichkeiten einer sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Elemente ebenso sinnvoll wie notwendig.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellungen
2. Methodische Vorgehensweise & Aufbau der Arbeit
3. Direkte Demokratie & Volksbegehren: Eine begriffliche Einordnung
4. Der historische Wandel des Volksbegehrens in der Zweiten Republik
5. Exkurs: Ein kurzes Für und Wider der direkten Demokratie
6. Die Einbeziehung anerkannter Minderheiten(-sprachen)
7. Die Schweiz als Musterbeispiel für gelungene direkte Demokratie?
8. Zusammenfassung und abschließende Bemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung des Volksbegehrens als direktdemokratisches Instrument in der Zweiten Österreichischen Republik und untersucht kritisch, inwieweit diese Prozesse unter Berücksichtigung offiziell anerkannter Minderheitensprachen gestaltet wurden.
- Historische Entwicklung direktdemokratischer Instrumente in Österreich.
- Begriffsbestimmung und Funktion des Volksbegehrens.
- Analyse der sprachlichen Inklusion von Minderheiten in politischen Beteiligungsprozessen.
- Vergleichende Analyse der direkten Demokratie mit dem Beispiel Schweiz.
- Diskussion über das Spannungsfeld zwischen repräsentativer und direkter Demokratie.
Auszug aus dem Buch
6. Die Einbeziehung anerkannter Minderheiten(-sprachen)
Nachdem sich die vorangegangenen Kapitel mit der Definition der einschlägigen Begrifflichkeiten, der historischen Entwicklung der Volksbegehren in Österreich sowie unterschiedlichen Positionen hinsichtlich des Ausbaus direktdemokratischer Instrumente beschäftigt haben, geht es im Folgenden um die im Rahmen der germanistischen Untersuchung hoch relevante Frage der damit verbundenen Sprache mit besonderem Fokus auf die Einbeziehung von in Österreich offiziell anerkannten Minderheitensprachen.
Zu diesen zählen neben der österreichischen Gebärdensprache aktuell Ungarisch, Tschechisch, Slowenisch, Slowakisch, Burgenland-Kroatisch sowie Romani, welche auf Basis des Volksgruppengesetzes aus dem Jahr 1976 gleichzeitig auch die gesetzlich geschützten autochthonen, also einheimischen, Minderheiten-Volksgruppen in Österreich konstituieren.
Im Gesetzestext ist Folgendes festgeschrieben: „Die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres Bestandes sind gewährleistet. Ihre Sprache und ihr Volkstum sind zu achten. Volksgruppen (…) sind die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum. (…) Der Bund hat Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, zu fördern.“
Bereits der eingangs erwähnte Staatsvertrag von 1955 erkennt darüber hinaus die Minderheitenrechte der Burgenland-Kroaten und der Kärntner Slowenen sowie die ungarische Sprache in mehreren burgenländischen Gemeinden an, während die Festschreibung der Minderheitenrechte der Burgenland-Roma, Lovara und Sinti erst knapp vierzig Jahre später, im Jahre 1993, im o.a. Volksgruppengesetz erfolgte. Um diesem Rechtsstatus, kombiniert mit den o.a. Bestimmungen, Rechnung zu tragen, läge eine möglichst weitreichende Berücksichtigung dieser Minderheitensprachen auch im politischen Kontext auf der Hand, jedoch stellt die aktuelle Situation, wenn es nach einschlägigen Experten des Ministerkomitees des Europarats geht, nicht das ‚Ende der Fahnenstange‘ dar.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Fragestellungen: Die Einleitung beleuchtet den Stellenwert der direkten Demokratie und formuliert die Forschungsfrage hinsichtlich der Berücksichtigung von Minderheitensprachen bei Volksbegehren.
2. Methodische Vorgehensweise & Aufbau der Arbeit: Dieses Kapitel erläutert die verwendeten Primär- und Sekundärquellen sowie den komparativen Ansatz mit der Schweiz.
3. Direkte Demokratie & Volksbegehren: Eine begriffliche Einordnung: Hier werden die theoretischen Grundlagen und die rechtliche Definition des Volksbegehrens in Österreich dargelegt.
4. Der historische Wandel des Volksbegehrens in der Zweiten Republik: Dieser Abschnitt beschreibt die zeitliche Entwicklung der Volksbegehren seit 1945 und analysiert die Zunahme ihrer Frequenz.
5. Exkurs: Ein kurzes Für und Wider der direkten Demokratie: Der Exkurs diskutiert die kontroversen Argumente für und gegen den Ausbau direktdemokratischer Verfahren.
6. Die Einbeziehung anerkannter Minderheiten(-sprachen): Hier wird untersucht, ob und wie Minderheitensprachen in der politischen Kommunikation und bei Volksbegehren in Österreich berücksichtigt werden.
7. Die Schweiz als Musterbeispiel für gelungene direkte Demokratie?: Kapitel 7 analysiert das Schweizer Modell der direkten Demokratie als Referenzrahmen für politische Partizipation.
8. Zusammenfassung und abschließende Bemerkungen: Die Arbeit schließt mit einem Fazit zur mangelnden sprachlichen Inklusion und einem Plädoyer für ein multinationale Selbstverständnis.
Schlüsselwörter
Volksbegehren, Direkte Demokratie, Österreich, Minderheitensprachen, Politische Partizipation, Zweite Republik, Sprachliche Inklusion, Staatsvertrag, Volksgruppengesetz, Schweiz, Politische Kommunikation, Demokratisierung, Repräsentative Demokratie, Bürgerbeteiligung, Mehrsprachigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit analysiert die Entwicklung des Volksbegehrens als Instrument der direkten Demokratie in Österreich mit einem besonderen Fokus auf die sprachliche Einbeziehung von Minderheiten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung der Volksbegehren, der Theorie der direkten Demokratie sowie der Analyse sprachlicher Inklusionsprozesse für anerkannte Volksgruppen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu eruieren, wie sich das Volksbegehren historisch entwickelt hat und inwiefern Minderheitensprachen in diesem politischen Prozess bisher Berücksichtigung fanden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus Primärdaten (Statistiken zu Volksbegehren), Sekundärquellen (politikwissenschaftliche Literatur) und einen komparativen Blick auf das Schweizer Modell.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine begriffliche Einordnung, eine historische Übersicht der Volksbegehren, eine kritische Diskussion der direkten Demokratie und eine detaillierte Analyse der sprachlichen Inklusion von Minderheiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Volksbegehren, direkte Demokratie, Minderheitensprachen, politische Partizipation und Österreich.
Wie unterscheidet sich die Situation der Minderheitensprachen in Österreich von der in der Schweiz?
Während in der Schweiz Informationen zu politischen Verfahren mehrsprachig für alle Staatsbürger aufbereitet werden, findet in Österreich eine solche Inklusion bei Volksbegehren praktisch nicht statt.
Welche Rolle spielen historische Dokumente für die Argumentation der Autorin?
Die Autorin nutzt historische Plakate aus den Jahren 1920 und 1938 als Belege dafür, dass bilinguale Aufrufe in der Vergangenheit möglich waren, während heute eine fast ausnahmslose Monolingualität herrscht.
- Arbeit zitieren
- Elvina Machleidt (Autor:in), 2019, Das Volksbegehren als Inbegriff der direkten Demokratie in der Zweiten Österreichischen Republik. Eine Analyse der historischen Entwicklung politischer Beteiligungsprozesse mit Fokus auf Minderheitensprachen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1215350