Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst ein Überblick über die aktuelle Lage der Religion in
Europa gegeben. Auf dieser Basis wird dann versucht das Verhältnis zwischen der EU und
Kirche aus den jeweiligen Sichtweisen zu bestimmen. Der nächste Teil des zweiten
Abschnitts beschäftigt sich mit der Frage nach den Möglichkeiten zur Bildung einer
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europäischen Identität und dem Beitrag der Kirchen zur kollektiven Identität der EU.
Grundlage hierfür ist die Feststellung, dass die Europäische Union mehr als fünfzig Jahre
nach ihrer Gründung nicht mehr nur eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, sondern sie ist heute
im Besonderen eine Wertegemeinschaft. Werte begründen Identitäten. Aus historischer
Perspektive haben neben den politischen Werten der Friedensicherung und der
Wohlstandsförderung im Wesentlichen religiöse Werte, insbesondere das Christentum, die
Werte-Identität des europäischen Kontinents geprägt, dies wird im letzten Punkt des zweiten
Abschnitts verdeutlicht. Danach richtet sich der Blick auf den Vertrag von Lissabon und die
Gottesfrage: Wie ist der Vertrag von Lissabon entstanden? Auf Basis welcher Traditionen
wurde die Diskussion um den Gottesbezug in der Präambel geführt? Welche Interessen
verfolgten die kirchenpolitischen Akteure und wie gestaltete sich ihr Engagement? Und
schließlich: Was ist das Verhandlungsergebnis und wie ist es aus kirchenpolitischer Sicht zu
bewerten? Inwieweit liefert der Vertrag von Lissabon einen Beitrag zur Schaffung einer
europäischen Identität? Auf diese Fragen soll der letzte Abschnitt Antworten liefern.
Bei den Forschungsarbeiten, die sich mit der Thematik Kirche und EU beschäftigten, bildeten
vor allem zwei Richtungen die literarische Grundlage dieser Arbeit: Zum einen Analysen, die
die christliche Werte als Wurzeln Europas und den Beitrag der Kirche zur Schaffung einer
europäischen Identität darstellen. Dazu gehören vor allem Werke von Habermas,
Huntington, Neisser und Tibi sowie das Buch „Ein christliches Europa“ von J.H.H. Weiler.
Zum anderen Abhandlungen, die sich auf die Erwähnung des christlichen Erbes oder Gottes
in der europäischen Verfassung bzw. den späteren Vertrag von Lissabon konzentrieren.
Aufgrund der relativen Aktualität dieses Themas liegen dazu eine Vielzahl von kirchlichen
Dokumenten und wissenschaftlichen Beiträgen vor. Hauptgrundlage für diese Arbeit bildete
das Buch Michael H. Weningers „Europa ohne Gott?“, ein Fachaufsatz Felix Leinemanns mit
dem Titel „Brennpunkte der europäischen Verfassungsdebatte aus kirchlicher Sicht“ sowie
Julia Sauers Beitrag „Sag Europa, wie hast du’s mit der Religion?“.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. RELIGION IN EUROPA – EIN ÜBERBLICK
3. VERHÄLTNIS VON KIRCHE UND EU
3.1. Religion aus Sicht der Europäischen Union
3.2. Europa aus Sicht der katholischen Kirche
3.3. Religion und europäische Identität
3.3.1. Verschiedene Entwürfe zur Bildung einer Identität
3.3.2. Identität durch gemeinsame Werte
4. VERTRAG VON LISSABON UND DIE GOTTESFRAGE
4.1. Entstehung und Aufbau des Vertrags von Lissabon
4.2. Präambeltraditionen in den EU-Mitgliedstaaten
4.3. Präambeldiskussion
4.4. Interesse der Kirchen
4.5. Ergebnis der Verhandlungen
4.5.1. Religion im Vertrag von Lissabon
4.5.2. Beitrag des Vertrags von Lissabon zur europäischen Identität
5. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, das Verhältnis zwischen den Kirchen und der Europäischen Union vor dem Hintergrund der Diskussion über den Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag zu untersuchen. Die zentrale Forschungsfrage dabei ist, inwieweit der Vertrag von Lissabon eine verbesserte rechtliche Grundlage im Umgang der EU mit Kirchen und Religionsgemeinschaften bietet und welche Rolle Religion bei der Identitätsbildung in Europa spielt.
- Analyse des Verhältnisses von Kirche und Europäischer Union
- Die Rolle der Religion bei der Bildung einer europäischen Identität
- Untersuchung der Präambeldiskussion im Kontext des Vertrags von Lissabon
- Kirchenpolitische Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen
- Bewertung des Vertragsergebnisses aus kirchenpolitischer Perspektive
Auszug aus dem Buch
Entstehung und Aufbau des Vertrags von Lissabon
Die letzten drei Jahrzehnte des vergangenen Jahrtausends haben für Europa grundlegende und weit reichende politische Veränderungen mit sich gebracht. Der Europäische Integrationsprozess hat, nachdem sich in den 70er Jahren eine Verlangsamung abzeichnete, vor dem Hintergrund weiterer Integrationsschritte durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion und des Binnenmarktes 2002 wieder an Dynamik gewonnen. Zwischen 1973 und 2007 hat sich die Zahl der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft von 6 auf 27 erhöht. Angesichts dieser Erweiterungswellen drängten sich Fragen nach der Finalität der europäischen Integration auf. Zudem würde die Europäische Union ohne eine Reform an ihre institutionellen Grenzen stoßen.
Noch während der Regierungskonferenz in Nizza wurde eine „Erklärung zur Zukunft der Union“ beschlossen, welche den so genannten Post-Nizza Prozess, eine „eingehendere und breiter angelegte Diskussion über die Zukunft der Union“, einleitete und damit den lauter werdenden Forderungen nach einer umfassenden Reform der Verträge nachkam. Der Europäische Rat von Laeken vom 14./15. Dezember 2001 beschloss die Einberufung eines „Konvents zur Zukunft Europas“ (im Folgenden: Europäischer Konvent), der die dringend zu klärenden Fragen beantworten sollte.
Am 28. Februar 2002 nahm der Europäische Konvent, der sich aus 105 Mitgliedern zusammensetzte, darunter die Staats- und Regierungschefs, Vertreter der nationalen Parlamente sowie des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, seine Arbeit auf. Zum Konventspräsident wurde der ehemalige französische Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing ernannt. Aufgrund des Vorwurfs mangelnder Identität zwischen den EU-Bürgern und den sie vertretenden Institutionen wurde ein öffentliches Forum im Rahmen des Konvents eingerichtet, um die Bürger unmittelbar in die Gestaltung der Zukunft der EU mit einzubeziehen. Ziel des Europäischen Konvents war die Erstellung eines Dokumentes, welches der anschließenden Europäischen Regierungskonferenz als Grundlage für ihre endgültige politische Entscheidung dienen könne. Schon in der Eröffnungsrede zur konstituierenden Sitzung des Konvents formulierte Giscard d’Estaing die Zielvorgabe einen Europäischen Verfassungsvertrag zu erarbeiten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die Thematik der Kirchen-EU-Beziehungen ein und erläutert die Relevanz der Gottesbezug-Debatte für das europäische Einigungsprojekt.
2. RELIGION IN EUROPA – EIN ÜBERBLICK: Dieses Kapitel vermittelt einen statistischen Überblick über die religiöse Landschaft in Europa und die Bedeutung der Religion im Leben der EU-Bürger.
3. VERHÄLTNIS VON KIRCHE UND EU: Hier werden die historischen und aktuellen Perspektiven der EU sowie der katholischen Kirche auf ihre jeweilige Rolle und Interaktion dargelegt.
4. VERTRAG VON LISSABON UND DIE GOTTESFRAGE: Das Hauptkapitel analysiert die Entstehung des Vertrags, die kontroverse Debatte um den Gottesbezug in der Präambel sowie die Lobbyarbeit der Kirchen.
5. FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Bedeutung des Vertrags von Lissabon für den künftigen Dialog zwischen den Kirchen und der Europäischen Union.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Vertrag von Lissabon, Kirche, katholische Kirche, Religion, Gottesbezug, europäische Identität, Präambel, Wertegemeinschaft, christliches Erbe, Zivilgesellschaft, Lobbyarbeit, COMECE, Religionsfreiheit, Dialog.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das vielschichtige Verhältnis zwischen Kirchen und der Europäischen Union, wobei der Schwerpunkt auf der Debatte um den Gottesbezug im Prozess zur Erarbeitung des EU-Verfassungsvertrags bzw. des Vertrags von Lissabon liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernthemen zählen die religiöse Struktur Europas, die Identitätsbildung der EU, die kirchenpolitische Interessenvertretung und die rechtliche Einbettung des Dialogs zwischen Kirchen und EU.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu erörtern, inwieweit der Vertrag von Lissabon eine substanzielle Verbesserung der rechtlichen Grundlage für den Dialog mit Religionsgemeinschaften darstellt und welche Rolle christliche Werte bei der Identitätsstiftung der Union spielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich auf eine Analyse offizieller EU-Dokumente, kirchlicher Stellungnahmen sowie bestehender wissenschaftlicher Literatur und Fachaufsätze zum Thema.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird die Entstehung des Vertrags von Lissabon, die Bedeutung nationaler Präambeltraditionen, die Lobbyarbeit kirchlicher Akteure sowie das tatsächliche Ergebnis der Verhandlungen in Bezug auf religiöse Belange detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Europäische Union, Gottesbezug, christliches Erbe, europäische Identität, Verhältnis von Staat und Kirche sowie der strukturierte Dialog.
Warum blieb ein expliziter Gottesbezug im Vertrag von Lissabon letztlich aus?
Aufgrund der pluralistischen Struktur Europas und der Tatsache, dass nicht alle Europäer ihren Identitätsanker im Glauben an Gott finden, entschied man sich gegen eine explizite Nennung, um die integrative Funktion der Verfassung nicht zu gefährden.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Kirchen als politische Akteure?
Die Kirchen werden als wichtige, wenn auch erst spät institutionalisierte Akteure der organisierten Zivilgesellschaft wahrgenommen, die durch aktive Lobbyarbeit Einfluss auf die Ausgestaltung von Artikeln zum Status der Kirchen nehmen konnten.
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- Nadja Berseck (Author), 2008, Das Verhältnis von EU und Kirche am Beispiel der Diskussion über Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121576