Die Darstellung der Klientelbeziehungen in der späten Römischen Republik in Quintus Tullius Ciceros 'commentariolum petitionis'

Eine quellennahe Untersuchung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das commentariolum petitionis

3. Gegenstandsbestimmung: Klienten und Patrone

4. Alltag: Die morgendliche salutatio

5. Wertschätzung: Die Unterscheidung zwischen einem Klienten und einem Freund

6. Kategorisierung: Die hierarchische Eingliederung der Klienten

7. Stabilität der Klientelbeziehungen

8. Fazit

9. Literaturnachweise

1. Einleitung

In der späten Römischen Republik, die den Zeitraum zwischen dem Tribunat des Gracchus im Jahre 133 v. Chr. bis zur Errichtung des Augusteischen Prinzipats 27 v. Chr. umfasste, erschwerte vor allem ein Faktor den armen Landbewohnern die Anteilnahme an der politischen Willensbildung: Das Römische Reich war zu einem Großstaat mit Provinzen und Bundesgenossen expandiert. Für die Bewohner dieser Gebiete wurde es äußerst schwierig, ihre politischen Rechte wahrzunehmen, da sie sich, wenn sie an den Wahlen teilnehmen wollten, einen mehrtägigen Dienstausfall leisten können mussten, und das teilweise im Sommer, wenn die Ernte abzutragen war. Neben diesem finanziellen Risiko konnte sich der Landbewohner nicht einmal sicher sein, ob er überhaupt per Losverfahren zur Wahl zugelassen werden würde. Volksversammlungen und Wahlen entwickelten sich somit zu nahezu reinen Stadtveranstaltungen, die nur durch einige reiche Landbewohner vervollständigt wurden.[1]

Die Gesellschaftsstruktur an sich durchlief ebenfalls einen Veränderungsprozess. In der frühen Römischen Republik war das Regieren den adligen Patriziern vorbehalten. Da dieser Stand aus einer abzählbaren Anzahl an Familien bestand, reduzierte er sich mit den Generationen von selbst, da es bald keine unverbrauchten Familienverbindungen mehr gab. Um frisches Blut in das Adelsgeschlecht zu bringen, waren sie gezwungen, ihren Stand durch Nichtadlige zu erweitern. Verbunden mit den rechtlichen Zugeständnissen, die die Patrizier den Plebejern, also Nichtadligen, nach den Ständekämpfen machen mussten, führte dies zur faktischen Auflösung ihres bis dato geschlossenen Standes. Die nun neu entstandene Elite, die Nobilität, besaß nun nicht mehr, wie es bei den Patriziern der Fall war, das von Geburt an verliehene Recht zu regieren, sondern musste sich besonders hervortun, um die Ämterlaufbahn antreten zu können. Dies gelang ihr, wie Cicero es ausdrückte, durch „Beredsamkeit und Gunst“[2]. In zwei Worten sind hier die elementaren Aufgaben eines aufstrebenden Politikers, oder auch eines „neuen Mannes“ (hominus novus) zusammengefasst: Beredsamkeit ist notwendig, um sich im Gericht durch Verteidigung oder Anklage einen Namen zu machen. Schon im adoleszenten Alter begannen die Machtstrebenden, dieser Tätigkeit eifrig nachzugehen.[3] Gunst steht für Prestige unter Nobilen sowie Beliebtheit im Volk – diese Gunst zu erlangen, ist eine Aufgabe, die täglichen Einsatz forderte. Dazu gehört die Schaffung von Nah- und Treueverhältnissen, den so genannten Patronaten oder auch Klientelbeziehungen, zu potenziellen Wählern und einflussreichen Persönlichkeiten. Solche dauerhaften und persönlichen Verhältnisse sind Beziehungen, bei denen ein Austausch von Gütern und Leistungen zwischen Personen ungleichen gesellschaftlichen Ranges stattfindet[4]. Durch den direkten Kontakt mit den Amtsbewerbern erhielten die Klienten u.a. die Möglichkeit, an der politischen Willensbildung teilzuhaben, indem sie ihre Wünsche vorbrachten. Diese Verbindungen zwischen machtarmen Personen, den Klienten, und einflussreichen Patronen, durchziehen die gesamte römische Gesellschaft. Doch sie hatten nicht nur Einfluss auf das politische Mitwirkungsrecht, sondern auch auf das allgemeine Gesellschaftsleben. Ob und wie dieser Einfluss in den Quellen dargestellt wurde soll Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sein.

Will man das Klientelwesen aus kulturhistorischer Sicht beleuchten, muss in Bezug auf die Quellenauswertung anders vorgegangen werden als bei üblichen historischen Betrachtungen, bei denen großpolitische und -strukturelle Aspekte im Vordergrund stehen. Bei der kulturhistorischen Betrachtung versucht der Forschende, das Alltägliche und die kleinen Lebenswelten zu ergründen.[5] Dies stellt in Bezug auf die Antike eine Herausforderung dar: Das Spezifikum der römischen literarischen Quellen liegt darin, dass deren Autoren fast ausschließlich aus der gebildeten Oberschicht stammten und somit folgerichtig nur deren Sichtweise überliefert ist. Private Quellen, z.B. Briefe oder Ähnliches, die Aufschluss über die Einstellung des nicht-nobilen Bürgers zum Klientelwesen geben würden, liegen nach Wissensstand des Autors nicht vor. Somit kann zwar aus Privatkorrespondenzen der bekannten Autoren gezogen werden, wie sie, nicht jedoch ihre Gegenüber, zu diesen Treueverhältnissen standen. Dieser Aspekt, also die Einstellung der Klienten zu den Patronaten, würde also zum größten Teil nur durch Spekulationen beantwortet werden können und rückt daher in den Hintergrund. Was aber den spätrepublikanischen Quellen zu entnehmen ist, sind indirekte Hinweise darauf, wie sich das Klientelwesen auf den Alltag der Römer verschiedener Stände auswirkte. Des Weiteren erfährt der Leser, welche Formen und Verflechtungen dieser Bindungen existierten und wozu sie beiden Parteien dienten.

Die repräsentativsten Quellen verfassten mit Sicherheit die Cicero-Brüder. Marcus Tullius Cicero lieferte uns eine Reihe an bekannten Werken, die er zur Veröffentlichung freigegeben hatte - im Vergleich zu anderen antiken Autoren kann man bei ihm durchaus von Massen reden. Auch sehr ergiebig, da mit einer anderen Zielstellung verfasst, sind seine vielfältigen Privatkorrespondenzen mit Politikern, anderen Einflussreichen und auch Klienten. Daran besonders interessant sind die Widersprüche, die sich aus den Aussagen in den veröffentlichten Schriften und seinen privaten Zeugnissen ergeben. In Marcus’ literarischem Schatten stand sein jüngerer Bruder Quintus, der jedoch ein Werk verfasste, welches für die genannte Fragestellung von großer Bedeutung ist, da es von Anmerkungen zu Klienten von Anfang bis Ende durchzogen ist: das commentariolum petitionis Auch diese Schrift war in der uns vorliegenden Form nicht zur Veröffentlichung gedacht, was seinen Wert bezüglich der Glaubwürdigkeit umso mehr steigert. Auf Grund dieser beiden Punkte soll das commentariolum im Mittelpunkt der Untersuchung stehen. Anhand dessen sollen zentrale Aspekte der dort beschriebenen Klientelverhältnisse heraus gearbeitet, mit anderen Quellen verglichen und mit Hilfe von Forschermeinungen ausgewertet werden. Dabei wird besonders auf Aussagen zum Alltag und zwischenmenschlichen Aspekten Wert gelegt.

Der Stand der Forschung zum Thema Klientelwesen ist für eine ausführliche, kulturhistorische Betrachtung unzureichend. Im deutschsprachigen Raum sind in neuerer Zeit kaum Monographien oder Essays über soziale Verflechtungen der späten Römischen Republik erschienen. Eine zwar alte, jedoch immer noch herausstechende Arbeit, wurde von Matthias Gelzer[6] geliefert. Sie stellt eine Weiterentwicklung des Klassikers von Fustel de Coulanges[7] dar und befasst sich quellennah und ausführlich mit der engen Verbindung zwischen Klientelwesen und politischen Machtverhältnissen. Etwas mehr Beachtung findet das Thema im englischsprachigen Raum, jedoch sind auch hier die meisten Werke veraltet. Hier sei neben Wallace-Hadrill[8] auch Morstein-Marx[9] genannt, welcher sich auf die politische Bedeutsamkeit der Klientelbeziehungen konzentrierte. Will man die Patronate untersuchen, kommt man also nicht umher, die Quellen unter der gegebenen Fragestellung erneut selbst zu analysieren, da zu wenige Forschungskontroversen vorliegen.

Wenn das commentariolum petitionis einmal direkt behandelt wird, dann eben aus einer politischen und nicht kulturhistorischen Fragestellung heraus – es steht hier stets die Frage im Mittelpunkt, welchen Einfluss die Klientelbeziehungen auf den Wahlerfolg des Kandidaten hatten, nicht jedoch, wie sich die Beziehungen auf das Gesellschaftsleben auswirkten und welche moralische Bedeutung sie tatsächlich hatten. Durch die vorgelegte Arbeit soll dieses Defizit in Ansätzen behoben werden.

2. Das commentariolum petitionis

Das commentariolum petitionis ist ein einmaliges Zeugnis spätrepublikanischer Wahlkampfpraxis. Die zentrale Absicht des Autors ist es, einem Bewerber um das Konsulatsamt Ratschläge zu erteilen, um seine Wahlchancen zu optimieren.

Die Autorschaft des Quintus Tullius Cicero ist bis heute nicht eindeutig geklärt und wird sich auch nicht vollkommen verifizieren lassen, bis mehr Quellenmaterial des Quintus entdeckt wird und zum stilistischen und inhaltlichen Abgleich herangezogen werden kann. Wie Günter Laser in seiner Quellenbesprechung herausstellt, gibt es durchaus Anhaltspunkte, die für ein Plagiat sprechen würden. So gäbe es sprachliche Anachronismen zu Reden des Marcus T. Cicero, die entweder für Marcus als Autoren sprechen oder aber für einen Dritten, der sich an dessen Stil bediente. Für die Echtheit spricht hingegen, dass die Brüder Quintus und Marcus T. Cicero nahezu dieselbe Ausbildung durchliefen und daher Parallelen im Schreibstil nicht als Beweis einer Fälschung gelten müssen. Dies gelte nach Laser auch für den Umstand, dass Quintus, der sich bisher nur für niedrige Ämter beworben hatte, seinem älteren, politisch erfahrenen Bruder Ratschläge zur Bewerbung um das Konsulat gibt – die Nähe zum Bruder und die Details, die nur ein Mitglied der Führungsschicht haben kann, lassen Laser zum Schluss kommen, dass Quintus der tatsächliche Autor des commentariolum war. Dieser Meinung wird sich in der vorliegenden Arbeit angeschlossen.[10]

Der Adressat des Schreibens ist Marcus T. Cicero, welcher sich 64 v. Chr. um das höchste Staatsamt, das Konsulat, bewarb. Traut man der Echtheit des commentariolum und somit auch seinem Entstehungszeitraum, kann davon ausgegangen werden, dass es Marcus T. Cicero Anfang des gleichen Jahres erreichte. Trotz der äußeren Form eines persönlichen Briefes mit Anschreiben, Gruß und Abschiedswort war das commentariolum in überarbeiteter Form zur Veröffentlichung für die spätere Lektüre anderer Bewerber vorgesehen.[11] Quintus bat seinen Bruder um Korrektur und Verbesserung[12], so dass anzunehmen ist, dass die Schrift ohne die persönliche Umrahmung als antiker commentarius nur als Vorlage für ein größeres Werk vorgesehen war[13]. Daher erhält die ursprüngliche, nur persönlich an Marcus gerichtete, Fassung einen hohen Quellenwert, weil Quintus sich direkt und seinen Auffassungen entsprechend ausdrücken konnte.

3. Gegenstandsbestimmung: Klienten und Patrone

Schon 1912 stellte Matthias Gelzer fest, dass politische Maßnahmen in der späten Römischen Republik durch Nah- und Treueverhältnisse zwischen Patronen und Klienten gestaltet wurden. Diese durchzogen die gesamte römische Gesellschaft und bestimmten, nach Gelzer, die Verteilung der politischen Macht.[14] Dadurch agierten sie als zentrales Instrument der römischen Gesellschaftsordnung.[15]

Patron und Klient bezeichnet innerhalb dieser Beziehungen nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stand, sondern nur die Rolle in dem Verhältnis. Dabei ist der Patron laut allgemeinem Forschungskonsens immer derjenige, der den sozial höher gestellten Status hatte, was sich auf seine Einflussmöglichkeiten im Recht oder dem Staat auswirkte.[16] Jedoch sei hierzu angemerkt, dass es durchaus Quellenbelege gibt, die vermuten lassen, dass 1. der Patron auch durchaus die gesellschaftlich schwächere Position haben konnte und dass 2. die beteiligten Parteien nicht immer unterschiedlichen gesellschaftlichen Rang haben mussten, sondern sich auch auf der gleichen Ebene befinden konnten.

[...]


[1] Zur allgemeinen Entwicklung der späten Römischen Republik s. Bleicken, 1999, S. 53 – 61.

[2] Cic.Quinct.1

[3] Vgl. Cic.Brut.229 Hortensius trat zum ersten Mal mit 19 im Gericht auf; Cic.de orat.3,74: L. Crassus klagte mit 21 Jahren den Redner und Konsular C. Papirius Carbo an und gewann. Gell.15,28,3: Cicero selbst trat zum ersten Mal als 26-jähriger als Verteidiger von Quinctius vor Gericht in Erscheinung. Weitere Belege für junge Gerichtsredner in: Cic.Cael.18.47.73.74.78; Dio Cass.38,10,3; Suet.Caes.4,1.

[4] Nach: Nippel, 2002, S. 139

[5] Zu Gegenstand und Problematik der Kulturgeschichte s.: Dinges, 2002, S. 179 – 192.

[6] Gelzer, 1983; Erstausgabe 1912.

[7] Fustel de Coulanges, 1864.

[8] Wallace-Hadrill, 1989

[9] Morstein-Marx, 1998.

[10] Quellenbesprechung in: Laser, 2001, S. 5 – 8.

[11] Laser, 2001, S. 58.

[12] ebd.

[13] Laser, 2001, S. 5.

[14] hier aus Gelzer, 1983, S. 115.

[15] Nippel, 2002, S. 137.

[16] Zur Aussage, Patrone müssen immer der gesellschaftlich Überlegene sein, vgl. z.B. Nippel, 2002, S. 139 und Morstein-Marx, 1998, S. 281.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Darstellung der Klientelbeziehungen in der späten Römischen Republik in Quintus Tullius Ciceros 'commentariolum petitionis'
Untertitel
Eine quellennahe Untersuchung
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Veranstaltung
Kulturgeschichte der Römischen Republik
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V121595
ISBN (eBook)
9783640262168
ISBN (Buch)
9783640263400
Dateigröße
486 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Klientelwesen, Klientelbeziehung, Patronat, Patronage, Cicero, commentariolum petitionis, Römische Republik, Klient, Klientel, Patron, Kulturgeschichte
Arbeit zitieren
Lisa Zell (Autor:in), 2007, Die Darstellung der Klientelbeziehungen in der späten Römischen Republik in Quintus Tullius Ciceros 'commentariolum petitionis', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121595

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