Die Veranstaltung, in deren Rahmen diese Seminararbeit erstellt worden ist, trägt den Namen “Zehn Jahre Wiedervereinigung”. Aus diesem Grunde soll die Arbeit ihren Anfang mit einem Blick in den “Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland” vom 12. September 1990, besser bekannt als Zwei-plus-Vier-Vertrag1 und nicht zu verwechseln mit dem Einigungsvertrag, nehmen. Dort steht in Artikel 7 Abs.1 Satz 1: “Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.”
Wenn hier von “Berlin und Deutschland als Ganzen” die Rede ist, dann geht daraus deutlich hervor, daß Berlin zumindest bis zu diesem Vertrag kein Teil wie alle anderen Teile Deutschlands war. Wie es zu diesem Sonderstatus kam und seine genauen Inhalte sollen Thema der folgenden Ausführungen sein. Dabei werden völker- und staatsrechtliche, historische und stellenweise politische Überlegungen versuchen, einen möglichst vielseitigen Einblick in diese teilweise heftig umstrittene und emotional belastete Materie zu geben. Das Geschehen in “Deutschland als Ganzen” sowie die Entstehung der in Artikel 7 genannten “Rechte und Pflichten” der Alliierten, können dabei natürlich nicht ausgeklammert werden, sie werden aber nur insoweit in groben Zügen beleuchtet, wie es für die Erläuterungen im bezug auf Berlin relevant ist, was gleichzeitig bedeutet, daß soweit von Deutschland im allgemeinen die Rede ist, hier natürlich auch Berlin gemeint ist. Desweiteren sind die wichtigsten Texte im Anhang beigefügt, um das Bild abzurunden und einmal die Möglichkeit zu geben, einen zwanglosen Blick auf diese historischen Dokumente zu werfen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Situation im Deutschen Reich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und Grundlagen der Vier-Mächte-Rechte
1. Schicksal des Völkerrechtssubjekt “Deutsche Reich”
a) Annexion
aa) Effektive Inbesitznahme
bb) Subjektives Element
b) Debellation
2. Völkerrechtliche Ermächtigung
III. Berlin und seine Besonderheiten nach 1945
1. Gründe für die Sonderposition
2. Geschichte Groß-Berlins als organisatorische Einheit
IV. Berlin – Hauptstadt der DDR ?!
1. Das Vier-Mächte-Abkommen
a) Systematik
b) Art. 31 I Wiener Vertragsrechtsübereinkommen
2. Ersitzung
a) Herrschaftsgewalt
b) Unangefochten
c) Zeitraum
V. Berlin – Ein Land der Bundesrepublik ?!
1. Berlin und das Grundgesetz
2. Die Berliner Verfassung von 1950
3. Berlin und die Bundesgesetze
VI. Schlußbemerkung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die völkerrechtliche Sonderstellung Berlins im Zeitraum zwischen 1945 und der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse, ob Berlin als Hauptstadt der DDR fungierte oder als alliiertes Treuhandgebiet einzuordnen war, insbesondere unter Berücksichtigung der Vier-Mächte-Rechte und der tatsächlichen Entwicklung der Gebietsverwaltung.
- Analyse des völkerrechtlichen Status des Deutschen Reiches nach 1945
- Untersuchung der Sonderstellung Berlins innerhalb der Besatzungszonen
- Status von Ost-Berlin im Kontext der DDR-Staatsbildung und Ersitzung
- Verfassungsrechtliche Einordnung von West-Berlin zur Bundesrepublik
Auszug aus dem Buch
1. Schicksal des Völkerrechtssubjekts “Deutsches Reich”
Die Tatsache, daß das im übertragenen Sinne völlig am Boden liegenden Deutsche Reich von einer alliierten Übermacht besetzt worden ist, die schon im Beginn ihrer Besatzungszeit angekündigt hat, weitreichende Kriegsziele zu verfolgen und Wort gehalten hat, legt die Vermutung nahe, daß das Deutsche Reich auch als Subjekt des Völkerrechts aufgehört hat, zu existieren. Hierfür kommen die völkerrechtlichen Institute der Annexion und der Debellation in Frage.
a) Unter Annexion ist der gewaltsame Erwerb fremden Territoriums durch einen Staat zuungunsten eines anderen zu verstehen. Voraussetzungen sind die völlige, endgültige und effektive Inbesitznahme des zu annektierenden Gebiets und als subjektive Elemente der Wille des annektierenden Staates zu Annexion des fraglichen Territoriums und das Zwangselement, das besagt, daß die Annexion gegen den Willen des betroffenen Staates vollzogen worden ist.
aa) Die völlige, endgültige und effektive Inbesitznahme Deutschlands durch die Alliierten ist nach der Kapitulation unstreitig zu bejahen.
bb) Fraglich ist aber, ob seitens der Alliierten ein Wille zur Annexion vorhanden war. Das Handeln der Alliierten läßt keinen eindeutigen Rückschluß auf ihren Willen zur Annexion zu. In ihrer Erklärung vom 5. Juni 1945 betreffend der Bekanntgabe der Übernahme der Regierungsgewalt wird aber unmißverständlich gesagt, daß das vorher genannte Verhalten gerade nicht die Annexion des Deutschen Reichs bewirken soll. Somit kann ein Wille zur Annexion nicht konstatiert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Vorstellung des Themas und der zentralen Fragestellung bezüglich des völkerrechtlichen Sonderstatus Berlins bis zur Wiedervereinigung.
II. Situation im Deutschen Reich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und Grundlagen der Vier-Mächte-Rechte: Untersuchung der völkerrechtlichen Kontinuität des Deutschen Reiches und der Ermächtigungsgrundlagen der alliierten Besatzungsmächte.
III. Berlin und seine Besonderheiten nach 1945: Erläuterung der Gründe für den alliierten Sonderstatus der Stadt und ihre Geschichte als organisatorische Einheit.
IV. Berlin – Hauptstadt der DDR ?!: Analyse der staatsrechtlichen Ambitionen der DDR bezüglich Ost-Berlins und Prüfung einer möglichen Gebietshoheit durch Ersitzung.
V. Berlin – Ein Land der Bundesrepublik ?!: Untersuchung der gescheiterten Versuche, Berlin als ordentliches Land in die Bundesrepublik Deutschland zu integrieren, sowie die Praxis der Rechtsübernahme.
VI. Schlußbemerkung: Fazit zur Rechtslage Berlins, das die Aufrechterhaltung des Sonderstatus bis 1990 unterstreicht.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Berlin, DDR, Bundesrepublik, Vier-Mächte-Abkommen, Besatzungsrecht, Sonderstatus, Ersitzung, Staatsgewalt, Grundgesetz, Treuhandgebiet, Souveränität, Wiedervereinigung, Gebietsverwaltung, Rechtsnachfolge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die völkerrechtliche Rechtsstellung Berlins zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Einheit 1990.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Status von Ost-Berlin im Rahmen der DDR, die Anbindung West-Berlins an die Bundesrepublik und die alliierten Vier-Mächte-Rechte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob Berlin rechtlich als Hauptstadt der DDR oder als alliiertes Treuhandgebiet zu qualifizieren war.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine völker- und staatsrechtliche Analyse unter Einbeziehung historischer Dokumente wie dem Zwei-plus-Vier-Vertrag und den Londoner Protokollen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Staatsqualität Deutschlands nach 1945, die Untersuchung des Sonderstatus Berlins und die rechtliche Bewertung der administrativen Einbindungsversuche in DDR und BRD.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Völkerrecht, Sonderstatus, Vier-Mächte-Rechte, Besatzung, Ersitzung und Souveränität.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der DDR bei der Ersitzung von Ost-Berlin?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Ost-Berlin durch einen kontinuierlichen Prozess der Ausübung der Staatsgewalt über einen langen Zeitraum als von der DDR ersessen betrachtet werden kann.
Galt West-Berlin als alliiertes Treuhandgebiet?
Die Autorin bejaht dies im Sinne einer Aufrechterhaltung des Sonderstatus bis zur Wiedervereinigung, lehnt den Begriff „Treuhandgebiet“ jedoch als präzisen völkerrechtlichen Terminus in diesem Kontext ab.
- Quote paper
- Sandra Paeselt (Author), 2001, Rechtslage Berlins bis zum 3. Oktober 1990: Hauptstadt der DDR oder alliiertes Treuhandgebiet?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12174