Ausgehend von Hans-Joachim Cremers kritischem Aufsatz „Völkerrecht - alles nur Rhetorik“, in dem er sich mit Jack L. Goldsmiths und Eric A. Posners Buch „The Limits of International Law“ auseinandersetzt, versucht diese Arbeit, die Argumente der genannten beiden Autoren zu entkräften. Im Zentrum der Gegenargumente steht dabei vor allem, dass sie zwar den Nutzen des Völkerrechts anerkennen, aber seine Verbindlichkeit als Rechtsordnung leugnen, ja sogar davon ausgehen, dass es sich um kein Recht im Sinne dieses Begriffs handelt. Kapitel 1 wird sich der Bedeutung des Rechtsbegriffs für das Völkerrecht widmen und dabei untersuchen, welche Elemente für diesen Begriff notwendig sind, welche Eigenschaften das Völkerrecht als Ordnungssystem besitzt und wie es sich mit dem schwächsten Punkt einer Verteidigung vereinbaren lässt, dem Fehlen eines zentralisierten Durchsetzungsmechanismus.
Kapitel 2 wird sich mit möglichen Erklärungen für zwischenstaatliches Handeln beschäftigen. Der erste Abschnitt verfolgt Gegenargumente zur reduktionistischen rational choice-Theorie, mit der Goldsmith und Posner sehr ungeschickt Politik und Recht miteinander vermischen und sodann das daraus resultierende Staatenverhalten kausalwissenschaftlich und nicht normativ erklären wollen. Dabei stehen für sie nur die Staatsinteressen im Mittelpunkt, deren Zweck es gerade ist, Völkerrecht nicht oder nur als bloßes Mittel einzuhalten. Der zweite Abschnitt widmet sich der Problematik rund um das Völkergewohnheitsrecht und einer Verteidigung dieser speziellen Institution des Völkerrechts, die immer besonders heftiger Kritik von Seiten der Leugner und Skeptiker ausgesetzt war. Hier und im dritten Abschnitt, in dem es um das Völkervertragsrecht geht, wird ein funktionelles Konzept des Völkerrechts dargestellt, das sich sowohl auf eine Kosten-Nutzen-Analyse als auch die Bedeutung der reputational costs, dh. einer möglichen Rufschädigung oder eines Gesichtsverlust für den betroffenen Staat, als Zwangsmittel für die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen stützt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Bedeutung des Rechtsbegriffs für das Völkerrecht
2. Erklärungen zwischenstaatlichen Handelns
2.1. Kritik an der rational choice-Theorie
2.2. Völkergewohnheitsrecht
2.3. Völkervertragsrecht
3. Conclusio
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die Thesen von Jack L. Goldsmith und Eric A. Posner in ihrem Buch „The Limits of International Law“, die dem Völkerrecht zwar einen Nutzen zusprechen, aber dessen verbindlichen Charakter als Rechtsordnung in Frage stellen. Ziel ist es, diese reduktionistischen Ansätze zu entkräften und den normativen Charakter sowie die Wirksamkeit des Völkerrechts als Rechtsordnung zu verteidigen.
- Analyse des Rechtsbegriffs im Kontext des Völkerrechts
- Kritische Auseinandersetzung mit der rational choice-Theorie
- Untersuchung von Völkergewohnheitsrecht und Völkervertragsrecht
- Bedeutung von Sanktionsmechanismen und Reputationskosten
- Nachweis der normativen Qualität und Ordnungseigenschaften des Völkerrechts
Auszug aus dem Buch
2.1. Kritik an der rational choice-Theorie
Für die beiden Autoren lässt sich das Verhalten von Staaten zueinander nur durch vier Ursachen erklären: (zufällige) Interessensübereinstimmung, Koordination, Kooperation und Zwang. Diese reduktionistische, ja geradezu behavioristische Theorie scheint jedoch nur die „politische Psychologie“ zwischen Staaten zu erklären, nicht jedoch aber den normativen Charakter des Völkerrechts.
Der amerikanische Jurist Andrew T. Guzman betont im Gegensatz dazu vor allem die Notwendigkeit eines effizienten Sanktionsmechanismus, um Normverletzungen zu ahnden und Staaten zu rechtskonformem Handeln zu bewegen. Unter Sanktionen versteht er aber nicht nur direkte Strafen, sondern ebenso alle Nachteile, die aus einer Rechtsverletzung resultieren, wie z.B. Vergeltungsmaßnahmen oder Rufschädigung, welche die Eignung eines Staates, Verpflichtungen einzugehen, wesentlich beeinträchtigen können.
In diesem Zusammenhang erscheint es ironisch, dass gerade die Vereinigten Staaten nach den Anschlägen vom 11. September ein völkerrechtliches Vorbild in ihrer Vorgangsweise waren, als sie die Taliban in Afghanistan zuerst aufforderten, die Anhänger von Al Qaida auszuliefern, und nach deren Weigerung den Sicherheitsrat gem Art 51 UN-Charter darüber informierten, dass sie nun ihr „naturgegebenes Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ ausüben würden. Sogar vor dem unrechtmäßigen Angriff auf den Irak im März 2003 verfolgten die USA durch Diplomatie und Verhandlungen die Verabschiedung der Resolution 1441, um UN-Waffeninspektoren den Zugang in das Land zu ermöglichen und danach eine mögliche Resolution, die ihr Vorgehen rechtlich absichern würde.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung führt in die Auseinandersetzung mit Goldsmith und Posner ein und erläutert die methodische Herangehensweise zur Verteidigung des Völkerrechts.
1. Bedeutung des Rechtsbegriffs für das Völkerrecht: Das Kapitel untersucht die notwendigen Elemente eines Rechtsbegriffs und analysiert, warum das Völkerrecht trotz fehlender zentraler Durchsetzungsinstanzen als Rechtsordnung einzustufen ist.
2. Erklärungen zwischenstaatlichen Handelns: Hier werden die reduktionistischen Erklärungsmodelle zwischenstaatlichen Verhaltens analysiert und mittels rechtswissenschaftlicher Gegenargumente sowie funktionaler Konzepte widerlegt.
2.1. Kritik an der rational choice-Theorie: Dieser Abschnitt weist die behavioristische Sichtweise zurück und betont die Bedeutung von Sanktionen und Reputationskosten für die Einhaltung völkerrechtlicher Normen.
2.2. Völkergewohnheitsrecht: Es wird erörtert, wie Völkergewohnheitsrecht trotz seiner naturgegebenen Unschärfe als stabiler Bestandteil einer funktionalen Rechtsordnung dient.
2.3. Völkervertragsrecht: Dieser Abschnitt belegt die Verbindlichkeit völkerrechtlicher Verträge durch das Prinzip „pacta sunt servanda“ und deren Rolle in der internationalen Ordnung.
3. Conclusio: Die Conclusio fasst die Argumente zusammen und bekräftigt die Ansicht, dass das Völkerrecht trotz der Kritik eine effiziente und normative Rechtsordnung bleibt.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Rechtsordnung, Goldsmith, Posner, Limits of International Law, rational choice-Theorie, Völkergewohnheitsrecht, Völkervertragsrecht, Sanktionsmechanismus, Reputationskosten, Compliance, Internationale Beziehungen, Rechtsnormen, Pacta sunt servanda, Rechtssicherheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Theorie von Goldsmith und Posner auseinander, die behaupten, das Völkerrecht sei keine verbindliche Rechtsordnung.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Publikation behandelt?
Die Arbeit behandelt den Rechtsbegriff im Völkerrecht, rational choice-Theorien in der Politik, Völkergewohnheitsrecht sowie das Völkervertragsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass das Völkerrecht trotz einiger struktureller Schwächen eine genuine Rechtsordnung mit normativer Kraft darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Argumentation genutzt?
Der Autor verwendet eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der er die reduktionistischen Thesen der Gegenseite durch alternative Konzepte wie das „reputational model“ und die historische und funktionale Bedeutung des Rechts widerlegt.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition des Rechtsbegriffs im Völkerrecht, die Kritik an reduktionistischen Modellen des zwischenstaatlichen Handelns und die Verteidigung der klassischen Völkerrechtsquellen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk am besten?
Völkerrecht, Rechtsordnung, Compliance, Sanktionsmechanismus, Völkergewohnheitsrecht und Völkervertragsrecht sind zentrale Begriffe.
Wie argumentiert der Autor gegen das Fehlen zentraler Sanktionen?
Er verweist darauf, dass Staaten durch Reputationskosten und das „reputational model“ sowie durch vertragliche Schiedsgerichte faktisch sanktioniert werden.
Warum wird die rational choice-Theorie in der Arbeit kritisiert?
Sie wird als zu reduktionistisch abgelehnt, da sie Politik und Recht vermischt und internationale Beziehungen zu einseitig auf rein zweckorientierte Interessen reduziert.
Welche Rolle spielt das Beispiel der diplomatischen Immunität im Text?
Es dient als Illustration dafür, wie gewohnheitsrechtliche Normen durch das „reputational model“ auch ohne kodifizierte Zwangsinstrumente wirksam durchgesetzt werden.
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- Mag.phil. Paul Gragl (Author), 2009, Völkerrecht als Rechtsordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121741