Diese Arbeit will der Frage nachgehen, welchen Stellenwert und welche Funktion die langen, zermürbenden Verhöre im prozessualen Kontext des 18. Jahrhunderts hatten und wie die Verschriftlichung derselben zu denken ist. Es soll aufgezeigt werden, dass bereits das Frageschema intendiert war und die Verschriftlichung mehr Mittel zum Zweck als Wort-Protokoll war.
Martinimorgen 1746. Zwei Glaubenswelten prallen an diesem Tag, einem Freitag, im Luzerner Hinterland aufeinander. Zwei Welten, die beide Christus als ihre Mitte sehen und die doch unversöhnlich, unversöhnbar sind. Zwei Welten, von der die eine die geballte Kraft von Kirche und Staat hinter sich weiss, die andere die blosse Überzeugung, das Richtige zu glauben und zu tun. Es sind zwei Glaubenswelten, die an diesem Morgen durch zwei Persönlichkeiten aufscheinen. Da ist Moritz Benninger, Pfarrer von Wolhusen und damit Vertreter des rechten, des einzigen Glaubens – aus Sicht der katholischen Kirche. Und dort ist Jakob Schmidlin, Knecht, Kleinbauer, Küfer und Fuhrmann, der sich auf seinem Heimetli, der Sulzig ob Werthenstein, mit pietistischen Glaubensgenossen traf. Wie weit die beiden Männer an diesem Morgen ahnten, dass ihre beiden Welten in den nächsten Stunden aufeinanderprallen werden, unversöhnlich und mit ungleichen Kräften, ist nicht überliefert.
Zumindest einer wusste es: Fridolin Disler, Wundarzt, der Schmidlin an diesem Morgen bei Benninger denunzierte. Er setzte damit eine Maschinerie in Bewegung, die zu Prozessen und Urteilen gegen 90 Personen führte, eine Maschinerie, die noch einmal – trotz bereits aufflackernder Aufklärung – die Doppelwirkmacht von Staat und Kirche wuchtig unter Beweis stellte, eine Maschinerie auch, die für Jakob Schmidlin am 27. Mai 1747, einem Samstag, mit dem Tod durch Erwürgen und anschliessendem Verbrennen auf der Richtstätte Galgenwäldli endete.
Zwischen Festnahme und Tötung durch Scharfrichter Mathias Mengis lagen für Schmidlin 28 Wochen Untersuchungshaft im Rosengartenturm, lange Wochen, in denen er fünfmal von Ulrich Antoni Göldin verhört wurde, einmal unter Folter.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die rechtlichen Grundlagen
2.1 Der Wandel des Prozesssystems als Ermöglichungsbedingung für die Hexen- und Ketzerprozesse
2.2 Das Ineinander von Staat und Kirche
2.3 Das Recht als basales Prinzip der Gesellschaft
3. Das Verhör
3.1 Die Ketzer als Objekt der Verhörtätigkeit
3.2 Die Konditionierung
3.3 Die Erstbefragung
3.4 Eine Frage der Taktik
3.5 Die Weichenstellung
3.6 Das peinliche Verhör
4. Beobachtungen am Fall Jakob Schmidlin
5. Die Verschriftlichung
5.1 Die Verschriftlichung im mündlichen Kontext
5.2 Die Stimmen im Geständnis
6. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Stellenwert und die spezifische Funktion von Verhören und deren Verschriftlichung im prozessualen Kontext des 18. Jahrhunderts, illustriert am Fall des als Ketzer angeklagten Jakob Schmidlin. Im Zentrum steht dabei die Analyse, inwiefern die Prozessakten eher als Instrumente zur Legitimation von Urteilen denn als wortgetreue Protokolle der Ereignisse fungierten.
- Die Symbiose von Staat und Kirche in der Verfolgung von Abweichlern
- Die rechtshistorische Entwicklung inquisitorischer Verfahren und der Einsatz der Folter
- Die psychologische und taktische Strukturierung des Verhörs
- Der Konflikt zwischen dem aufkommenden Subjektivitätsanspruch und obrigkeitlicher Kontrolle
- Die Rolle der Gerichtsschreiber bei der Konstruktion von Prozessnarrativen
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Ketzer als Objekt der Verhörtätigkeit
Jede Rechtsordnung benötigt eine Systematik, mit der sie Verstössen gegen sie nachgehen und sie ahnden kann. Das Verhör stellt dabei seit alters her das den Prozess dynamisierende und zugleich strukturierende Moment dar. Im alten Rom etwa eröffnete der Prätor ein (Straf-)Verfahren mit der interrogatio des Beklagten. Konnte dieser seine Unschuld nicht hinlänglich beweisen, wurde der diem dicere, der Gerichtstermin, angesetzt.
Der Systematik der Interrogatio bedienen sich auch die Ankläger in den Ketzerprozessen; das Verhör bleibt das basale Moment auf dem Weg zum Urteil. Neu ist jedoch das aktive Moment, das den Verhören innewohnt – und dies im doppelten Sinne: Verhöre werden zum einen aktivierend, das heisst intentional geführt. Zum anderen ist das Verhör in den Ketzerprozessen, das zeigt die Causa Schmidlin, nicht Mittel zum Zweck, sondern ist selber Zweck. Niehaus spricht davon, dass die Ketzer im 13. Jahrhundert zum ersten Gegenstand einer entfesselten Verhörtätigkeit wurden. Sie geben "das Modell für die Subjektposition ab, in der sich der Verhörte befindet". Das Verhör kann man so als intersubjektive Gesprächssituation begreifen. Das verhörte Subjekt trifft auf den Verhörer als eigentliches Subjekt der Tätigkeit. Diese Intersubjektivität muss gelernt sein; hier reicht es nicht mehr, Regelbücher zu beachten, sondern die Regeln müssen auf die konkrete Redesituation adaptiert werden. "Das Erlernen der Verhörtechnik muss daher von einer neuen Form des Umgangs mit Regeln begleitet werden."
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das historische Szenario des Jahres 1746 ein und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Funktion von Verhör und Verschriftlichung im Fall des Jakob Schmidlin.
2. Die rechtlichen Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert den Wandel der Strafprozessrechte hin zum inquisitorischen Verfahren sowie die enge Verflechtung von Staat und Kirche als treibende Kräfte der Verfolgung.
3. Das Verhör: Hier wird die Struktur der Verhörtätigkeit analysiert, wobei besonders die Methoden der Konditionierung, die taktische Befragung und die Rolle der Folter als Instrumente zur Wahrheitsfindung beleuchtet werden.
4. Beobachtungen am Fall Jakob Schmidlin: Das Kapitel wendet die theoretischen Erkenntnisse auf den konkreten Fall Schmidlin an und analysiert seine Aussagen in Bezug auf Subjektwerdung und Widerstand.
5. Die Verschriftlichung: Diese Untersuchung zeigt auf, dass Protokolle als konstruierte Narrative und nicht als wortgetreue Mitschriften zu verstehen sind, bei denen die Schreiber die architektonische Deutungshoheit innehatten.
6. Schluss: Der Schluss fasst die dialektische Natur der Prozessakten zusammen und reflektiert das tragische Ende Schmidlins als Ausdruck der Konfrontation zwischen Absolutheitsanspruch und individuellem Gewissen.
Schlüsselwörter
Jakob Schmidlin, Ketzerprozess, Verhör, Verschriftlichung, Inquisition, Folter, Rechtsgeschichte, Luzern, Staat und Kirche, Subjektwerdung, Strafverfahren, Prozessakte, Machtmittel, Glaubenszwang, Narrativ.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Mechanismen der Strafjustiz im 18. Jahrhundert anhand des Ketzerprozesses gegen Jakob Schmidlin im Luzerner Hinterland.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit behandelt die rechtshistorischen Grundlagen der Ketzerprozesse, die methodische Gestaltung von Verhören und die Art und Weise, wie Protokollführer durch ihre Verschriftlichung die Prozesswahrheit aktiv konstruierten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es herauszuarbeiten, welchen Stellenwert die zermürbenden Verhöre und deren schriftliche Fixierung einnahmen und inwiefern das Frageschema bereits die Zielrichtung des Urteils vorwegnahm.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtshistorische Analyse, die Prozessakten und historische Turmbücher unter Einbeziehung von Fachliteratur zur Verhörtheorie und zur frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmässig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Herleitung der inquisitorischen Praxis und eine empirische Beobachtung des Falls Jakob Schmidlin, insbesondere seiner Verhörprotokolle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit am besten?
Die Kernbegriffe sind Ketzerprozess, Verhörtechnik, Verschriftlichung, Prozesskonstruktion und die Rolle des Subjekts gegenüber kirchlicher und staatlicher Macht.
Wie lässt sich die Rolle des Gerichtsschreibers im Fall Schmidlin zusammenfassen?
Der Gerichtsschreiber fungierte als "Architekt" des Protokolls; er verdichtete die Aussagen so, dass sie einerseits dem angestrebten Urteil dienten und andererseits den Anschein einer sauberen juristischen Form erweckten.
Welche Bedeutung kommt dem "peinlichen Verhör" in Schmidlins Fall zu?
Das peinliche Verhör markierte den Kulminationspunkt der Gewaltanwendung, um das Subjekt zum Geständnis zu zwingen, wobei es in malefizischen Prozessen wie dem vorliegenden primär darum ging, die Verurteilung zum Tode vorzubereiten.
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- Thomas Wehrli (Autor:in), 2021, Die Bemächtigung des Wortes als Machtmittel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1217451