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Menschenrechte. Zur Legitimation eines universellen Rechtsprinzips

Title: Menschenrechte. Zur Legitimation eines universellen Rechtsprinzips

Seminar Paper , 2007 , 17 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Philipp Einhäuser (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
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Die Menschenrechte sind auf dem Vormarsch. Internationale Dokumente des Völkerrechts bescheren ihnen einen regelrechten Siegeszug. Mehrheitlich haben die Länder bereits die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UNO von 1948 ratifiziert und damit dem Menschenrechtsschutz Vorschub geleistet. Denn auch wenn die Menschenrechtserklärung ihrerseits keine rechtsverbindliche Kraft besitzt, findet sie doch in zahlreichen Gesetzgebungen Eingang. Gleichsam als notwendige Antwort auf die unbeschreiblichen Unrechtserfahrungen des 2. Weltkriegs bestehen die Menschenrechte heute unangefochten und haben seit der Mitte des 20. Jahrhunderts sukzessive ihren Wirkungskreis ausgedehnt.
Dabei sind wenige Themen so kontrovers diskutiert worden. Es gibt berechtigte Kritik, die ernstzunehmende Aspekte gegen einen Universalanspruch der bestehenden Menschenrechte bereithält. Im Vordergrund stehen dabei Argumente, die sich vor allem auf den euro-amerikanischen Entstehungszusammenhang beziehen, den Menschenrechten unter dem Deckmantel der Ethik gar neo-imperialistische Tendenzen vorwerfen oder ein westlich-individualistisches Menschenbild ablehnen. Um diese Kernproblematik gruppieren sich heute etliche Ansätze, die von Ergänzungsvorschlägen bis hin zu radikal (kultur-) relativistischen Positionen reichen. Aus diesem Diskurs will ich fragmentarisch einige Aspekte aufgreifen.
Es sollen zunächst zentrale Argumente, zunächst von Wolfgang Welsch, dann von Jürgen Habermas, für universell gültige Menschenrechte nachgezeichnet werden, die beide angesichts drohender Konflikte und grober Menschenrechtsverletzungen einen solchen Universalanspruch zu legitimieren versuchen. Im Gegensatz dazu werden im Anschluss an zwei Beispielen aus dem afrikanischen und südostasiatischen Kontext exemplarisch Defizite der Allgemeinen Menschenrechtserklärung aufgezeigt, und relativistische Argumente für eine kulturspezifische Realisierung menschenrechtlicher Erfordernisse angeführt. Schließlich versuche ich, unter Zuhilfenahme von Reuter und erneut Habermas, einen Lösungsvorschlag zu skizzieren.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Argumente für die Universalität der Menschenrechte

1. Selbstkritische Menschenrechte: Wolfgang Welschs Argumentation

2. Modernisierung und Menschenrecht: Jürgen Habermas´ Argumentation

II. Relativistische Einwände gegen die Menschenrechte

1. Menschenrechte im afrikanischen Kontext: Bénézet Bujos Kritik

2. Menschenrechte als Landrechte: John D´Arcy Mays Forderung

III. Skizze einer Lösung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem universellen Anspruch von Menschenrechten und berechtigter kulturspezifischer Kritik, um Wege für eine legitime, interkulturell anschlussfähige Rechtsgrundlage zu identifizieren.

  • Eurozentrismus-Debatte in der Menschenrechtsdiskussion
  • Habermas' Theorie der Modernisierung und Rechtsgarantie
  • Kulturrelativistische Perspektiven aus dem afrikanischen Kontext
  • Landrechte als vernachlässigte Dimension der Menschenrechte
  • Symmetrische Diskursteilhabe zur Lösung normativer Konflikte

Auszug aus dem Buch

1. Selbstkritische Menschenrechte: Wolfgang Welschs Argumentation

Ein wesentliches Argument, das immer wieder gegen einen Universalanspruch der Menschenrechte hervorgebracht wird, ist das des Eurozentrismus´. Welsch diskutiert diese Problematik eingehend.

Da eine erste Idee der Menschenrechte entstehungsgeschichtlich in der europäischen Aufklärung zu verorten ist respektive aus den Glaubenskriegen des 16. und 17. Jahrhunderts resultiert und in ihrer gegenwärtig gültigen Rechtsform von 1948 mehrheitlich von europäischen Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen verfasst worden ist, scheint der Vorwurf der eurozentrischen Menschenrechtskonzeption nahe liegend. Eine solche Kritik argumentiert in zweierlei Hinsicht gegen einen Universalanspruch: zum einen richtet sie sich gegen eine spezifisch europäische Menschenrechtskonzeption, zum anderen schlägt sie, zumindest auf den ersten Blick, die Menschenrechtserklärung mit ihren eigenen Waffen, gebietet diese doch - ihren eigenen Prämissen zufolge - jegliches Gegenargument schlicht und ergreifend ernst zu nehmen.

Konkret bedeutet das: diejenigen Kritiker, die vorwerfen, unter dem Deckmantel der Philanthropie (oder Ethik, oder Moral usw) würde „rechtstheoretischer Kolonialismus“ betrieben, gilt es also gleichermaßen zu berücksichtigen, wie die Befürworter der Menschenrechte. Welsch formuliert, dass „die Alterität [des Menschenrechtsgedankens] anzuerkennen essentielle Idee der Menschenrechte“ seien. Er entgegnet also der eurozentrischen Kritik mit dem Argument, dass der Idee nach gerade darauf abgezielt würde, nicht-universalistische Prägungen abzulegen und attestiert der Menschenrechtserklärung damit gleichsam eine „selbstkritische Struktur“. Eine Verordnung der Menschenrechte widerspräche dieser Argumentation zufolge in höchstem Maß ihrer Idee.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Arbeit führt in die Kontroverse um den universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte ein und skizziert die methodische Vorgehensweise anhand philosophischer und kulturspezifischer Positionen.

I. Argumente für die Universalität der Menschenrechte: Dieses Kapitel analysiert die Ansätze von Wolfgang Welsch und Jürgen Habermas, die trotz Anerkennung historischer Bedingtheit eine universale Geltung der Menschenrechte philosophisch zu legitimieren suchen.

II. Relativistische Einwände gegen die Menschenrechte: Anhand afrikanischer und pazifischer Beispiele wird aufgezeigt, wie westlich geprägte Menschenrechtskonzepte lokale Lebensrealitäten und Gemeinschaftsstrukturen verletzen können.

III. Skizze einer Lösung: Abschließend werden die Voraussetzungen für einen interkulturellen Menschenrechtsdiskurs erörtert, wobei Habermas' Fokus auf die „Verrechtlichung der Politik“ als notwendiger Weg zur Wahrung universaler Standards bei gleichzeitiger Respektierung kultureller Diskurse dient.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Universalismus, Relativismus, Eurozentrismus, Jürgen Habermas, Wolfgang Welsch, Menschenrechtserklärung, Moderne, Landrechte, Kulturrelativismus, Autonomie, Rechtsindividualismus, Bénézet Bujo, John D´Arcy May, Interkultureller Diskurs

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die philosophische Legitimation universeller Menschenrechte vor dem Hintergrund globaler Kritik an deren angeblicher eurozentrischer Prägung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Auseinandersetzung zwischen westlichen Rechtskonzepten, der Kritik aus afrikanischen und pazifischen Kontexten sowie der Suche nach einer interkulturell tragfähigen Basis.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, den universalen Anspruch der Menschenrechte kritisch zu hinterfragen und Ansätze aufzuzeigen, wie diese angesichts kultureller Vielfalt und Machtkritik dennoch Geltung beanspruchen können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine diskursanalytische Methode, indem sie zentrale philosophische Positionen (Welsch, Habermas) mit ethnologischen Fallbeispielen zur Menschenrechtsproblematik in Dialog setzt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert erst universalistische Argumentationen, kontrastiert diese mit Einwänden gegen das westliche Individualitätsverständnis und diskutiert die Bedeutung von Landrechten für die Menschenwürde.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Universalismus, Eurozentrismus, Kulturrelativismus, Landrechte und der interkulturelle Diskurs über Menschenrechte.

Warum spielt die Selbstkritik eine zentrale Rolle bei Wolfgang Welsch?

Welsch argumentiert, dass die Fähigkeit der Menschenrechtsidee, sich selbst zu reflektieren und Alternativen zuzulassen, erst den Schutz vor einem dogmatischen Eurozentrismus ermöglicht.

Inwiefern unterscheiden sich afrikanische Perspektiven beim Eigentumsverständnis?

Bénézet Bujo zeigt auf, dass in vielen afrikanischen Gesellschaften Eigentum gemeinschaftlich verwaltet wird, wodurch das westliche Modell des privaten Eigentums als inkompatibel zur dortigen sozialen Realität erscheint.

Warum sieht John D´Arcy May eine Verbindung zwischen Landrechten und Menschenrechten?

Er verdeutlicht, dass für viele indigene Völker die Beziehung zum Land eine religiöse Dimension hat, die bei der aktuellen Menschenrechtserklärung fehlt, was zu schweren Verletzungen der kulturellen Identität führt.

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Details

Title
Menschenrechte. Zur Legitimation eines universellen Rechtsprinzips
College
LMU Munich  (Institut für Religions-und Missionswissenschaft)
Course
Menschenrechte und Menschenpflichten
Grade
1,0
Author
Philipp Einhäuser (Author)
Publication Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V121887
ISBN (eBook)
9783640267132
ISBN (Book)
9783640267354
Language
German
Tags
Menschenrechte Menschenpflichten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Philipp Einhäuser (Author), 2007, Menschenrechte. Zur Legitimation eines universellen Rechtsprinzips, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121887
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