Die Tatsache, dass sich die Vorschriften der Verfassung in erster Linie an die obersten Staatsorgane richten, welche im System der Gewaltenteilung zwar verschiedene, jedoch gleichberechtigte Positionen einnehmen, warf die Problematik auf, wer sich bei Unklarheiten auf das Recht der letztverbindlichen Verfassungsinterpretation berufen kann und darf (vgl.
Isensee 1995:51). Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesverfassungsgericht als letztes Verfassungsorgan im Jahre 1951, also erst zwei Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ins Leben gerufen und nahm am 07. September 1951 mit Sitz in Karlsruhe seine Arbeit auf.
Obwohl die Verfassung den rechtlichen Rahmen setzt, in dem sich die Politik frei entfalten kann und nur für dessen Einhaltung das Bundesverfassungsgericht sorge zu tragen hat, gerät das Bundesverfassungsgericht als Streitschlichter zwischen Verfassungsorganen oftmals in ein Spannungsfeld von Politik und Recht (vgl. Piazolo 1995:8), so dass sich auch die Vorwürfe über einen Einbruch des Bundesverfassungsgericht in die Politik und Gesetzgebung mehren. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe sich seit Beginn seiner nunmehr 57-jährigen Existenz vom „Hüter der Verfassung“ zu einem „Lenker der Politik“ bzw. zu
einer Parallelregierung entwickelt, wird vor allem damit begründet bzw. dort deutlich, wo das
Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen konkrete sachliche und zeitliche Vorgaben für den Gesetzgeber festlegt oder dort, wo das Bundesverfassungsgericht als „verlängerter Arm der Opposition“ fungiert, welche sich durch das verfassungsrechtliche Verfahren, aus ihrer Minderheitspotision heraus erhofft, auf die Regierung und die sie tragende Bundestagsmehrheit Kontrolle und Einfluß auszuüben (vgl. Stüwe 1979a:545).
Das Ziel dieser Hausarbeit ist es daher diese Vorwürfe zu untersuchen, um letztlich eine Antwort für die Frage zu finden, inwieweit wir es denn tatsächlich mit einer Judizialisierung der Politik oder auf der anderen Seite mit einer Politisierung der Verfassungsjustiz zu tun
haben. Um dies zu erreichen, beschäftigen wir uns zunächst mit der Stellung des Bundesverfassungsgerichts, um im Anschluss auf dessen Aufgaben als „Hüter der Verfassung“ näher einzugehen. Anschließend wird versucht das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik zu untersuchen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Stellung des Bundesverfassungsgerichts
3. Die Aufgaben als Hüter der Verfassung
3.1. Die Kontrolle des Gesetzgebers
3.2. Die Kontrolle der öffentlichen Gewalt
3.3. Entscheidung bei Verfassungsstreitigkeiten
4. Im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik
4.1. Die Judizialisierung der Politik
4.2. Die Politisierung der Verfassungsjustiz
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die kontroversen Vorwürfe gegen das Bundesverfassungsgericht, wonach es sich von einem neutralen „Hüter der Verfassung“ zu einem politischen Akteur entwickelt habe. Ziel ist es, die Forschungsfrage zu klären, inwieweit das Gericht tatsächlich zur „Judizialisierung der Politik“ beiträgt oder selbst Gegenstand einer „Politisierung der Verfassungsjustiz“ durch die Opposition ist.
- Stellung und verfassungsrechtliche Einordnung des Bundesverfassungsgerichts
- Analyse der zentralen Aufgaben: Normenkontrolle und Streitschlichtung
- Untersuchung des Spannungsfeldes zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung
- Rolle des Gerichts als Kontrollinstrument der parlamentarischen Opposition
Auszug aus dem Buch
4.1. Die Judizialisierung der Politik
Die enormen Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts, vor allem im Bereich der Normenkontrolle, führen zwangsläufig zum Vorwurf der Grenzüberschreitung oder der Grenzverschiebung bzw. zu dem Vorwurf der Judizialisierung der Politik (vgl. Säcker 1995:189). Obwohl das Bundesverfassungsgericht nur dort tätig wird, wo eine vom Gesetzgeber getroffene Regelung eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes Gesetzeskraft haben, darf es nicht unter Mißachtung der Gewaltenteilung, für nichtig bzw. ungültig erklärte Rechtsnormen, durch neue Rechtsnormen ersetzen, sondern muss die Beseitigung des Verfassungsverstoßes dem Gesetzgeber überlassen (vgl. Säcker 1995:194 ff.). Dabei kann das Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus in einen Konflikt eingreifen oder gar einen verfassungswidrigen Zustand von sich aus beheben. Es entscheidet stets nur auf Antrag und nur über den Gegenstand des Antrages (vgl. Isensee 1995:53 f.).
Allerdings lassen sich in diesem Zusammenhang einige Beispiele finden, die den Vorwurf über den Einbruch des Bundesverfassungsgerichtes in die Politik bekräftigen. Ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, ist in diesem Zusammenhang der Beschluss aus dem Jahre 1991 über die Regelung, dass der Mannesname zum Ehenamen wird gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem Grundgesetz verstößt, sowie der Beschluss aus dem Jahre 1993 zum Schwangerschaftsabbruch zu nennen. In beiden Fällen bestückte das Bundesverfassungsgericht seine Urteile nicht nur mit konkreten Vorgaben, die den Gesetzgeber in seinem Handlungsspielraum einschränkten, sondern formulierte auch bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung eine vorläufige Regelung, welche aufgrund der Gesetzeskraft von Urteilen verbindlich waren (vgl. Säcker 1995:208 ff.) und erhob sich somit zu einem „Ersatz-Gesetzgeber“ (vgl. Rudzio 2006:290).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Entstehungsgeschichte des Bundesverfassungsgerichts ein und erläutert die Forschungsfrage hinsichtlich des Spannungsfeldes zwischen rechtlicher Kontrolle und politischer Einflussnahme.
2. Die Stellung des Bundesverfassungsgerichts: Hier wird die Sonderstellung des Gerichts als unabhängiges Verfassungsorgan dargelegt, das an der Spitze der rechtsprechenden Gewalt steht und in seiner Besetzung durch eine Zweidrittelmehrheit geschützt ist.
3. Die Aufgaben als Hüter der Verfassung: Dieses Kapitel erläutert die Kernkompetenzen wie die Normenkontrolle, die Verfassungsbeschwerde sowie die Funktion des Gerichts als Streitschlichter zwischen den Staatsorganen.
4. Im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik: Dieser Hauptteil analysiert die Debatte um die Judizialisierung der Politik durch aktive Eingriffe des Gerichts sowie die Politisierung der Justiz durch oppositionelle Verfassungsklagen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass trotz eines Spannungsverhältnisses keine eindeutige Politisierung oder Judizialisierung vorliegt, da das Gericht primär auf die Sicherung der Verfassung ausgerichtet ist.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Verfassung, Recht, Politik, Judizialisierung, Politisierung, Normenkontrolle, Gewaltenteilung, Parlamentarische Opposition, Verfassungsklage, Gesetzgeber, Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz, Verfassungsorgan, Machtkontrolle
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im deutschen politischen System und untersucht, ob das Gericht die Grenzen seiner rechtsprechenden Funktion überschreitet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der verfassungsrechtlichen Stellung des Gerichts, seinen Kontrollbefugnissen gegenüber dem Gesetzgeber und der Interaktion mit politischen Akteuren wie der Regierung und der Opposition.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Vorwürfe einer „Judizialisierung der Politik“ bzw. einer „Politisierung der Verfassungsjustiz“ wissenschaftlich zu beleuchten und zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Literaturanalyse, um die Rolle und die Wirkung des Bundesverfassungsgerichts auf Basis bestehender Forschungsergebnisse zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und eine kritische Analyse des Spannungsfeldes, in dem das Gericht zwischen Recht und Politik operiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Bundesverfassungsgericht, Judizialisierung, Politisierung, Normenkontrolle und Gewaltenteilung.
Wie definiert die Arbeit das Verhältnis von Opposition und Bundesverfassungsgericht?
Die Arbeit beschreibt, wie die Opposition das Gericht zwangsläufig als Instrument der Machtkontrolle nutzt, um politische Standpunkte durchzusetzen, wenn ihr im parlamentarischen Prozess die Mittel dazu fehlen.
Warum wird das Gericht im Text als „Ersatz-Gesetzgeber“ bezeichnet?
Dieser Begriff wird im Kontext von Urteilen verwendet, in denen das Gericht nicht nur Gesetze für nichtig erklärt, sondern zeitweise konkrete Übergangsregelungen vorgibt, die den Gesetzgeber in seinem Handlungsspielraum einschränken.
Kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass das Gericht politisch handelt?
Das Fazit verneint beide Extrempositionen: Das Gericht befindet sich zwar in einem Spannungsfeld, agiert jedoch primär zur Wahrung der Verfassungsmäßigkeit und nicht zur aktiven politischen Gestaltung.
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- Abdessamad Amazzal (Author), 2008, Das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121913