Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern die jeweiligen Anwendungen von Folter rechtlich und moralisch begründet wurden, wobei sie bewusst keine psychoanalytischen Erklärungsmodelle berücksichtigt, da diese häufig spekulativ sind. Die Arbeit analysiert die ausgewählten Quellen kritisch und vor dem zeitlichen Hintergrund ihrer Entstehung, sowie
ihrer medialen Aussagekraft. Da der angesprochene Themenkomplex sehr umfangreich ist und nicht allein die neuere Geschichte tangiert, haben sich viele interdisziplinäre Forschungszweige und Untersuchungsfelder herausgebildet. Die historische Kriminologie formulierte im Laufe der Forschungsgeschichte immer neue Fragen an die Geschichte. Die
Forschung zu dieser Thematik hat vor allem in den letzten beiden Jahrzehnten viele frühere Annahmen revidieren können, weshalb sich die Arbeit, neben den Primärquellen, vor allem auf jüngere Publikationen stützt.
Um der Frage nachzugehen, wie die Folter und die Hexenprozesse gerechtfertigt wurden, wird die Arbeit in fünf Kapiteln unterteilt. Das erste Kapitel widmet sich dem Begriff der Hexe und dem Hexenhammer. Diese sollten definiert und klargestellt werden, um dem Verständnis des Themas beizutragen. Darauf folgend wird die Strafpraxis der frühen Neuzeit diskutiert, wobei der Fokus hierbei auf der alten Praxis der Gottesurteile und auf der Carolina liegt. Weiterhin, werden auch die Hexenprozesse, einschließlich des Verfahrens crimen exceptum näher erläutert. Das darauf folgende Kapitel widmet sich der Folterpraxis und dessen juristischer Rechtfertigung, wobei die Folter im Hexenprozess analysiert und der Prozess von Margareta Böhmen, die in Bamberg 1595 als Hexe verdächtigt, verhört, gefoltert und exekutiert wurde, beispielhaft dargestellt. Das Fazit der Arbeit schließt die Grundaussagen, sowie die Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Hexe und der Hexenhammer
3. Das frühe neuzeitliche Recht
4. Die Folter
4.1 Folter im Hexereiprozess
4.2 Die Rechtfertigung der Folter
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern die Anwendung von Folter in den Hexenprozessen der Frühen Neuzeit rechtlich und moralisch begründet wurde, wobei der Fall der Margareta Böhmer als beispielhafte Illustration für die Praxis der Wahrheitsfindung und die Abweichung von gesetzlichen Standards dient.
- Rechtsgeschichte und Strafjustiz der Frühen Neuzeit
- Entwicklung und Bedeutung des Hexenhammers
- Die Rolle der Folter als "crimen exceptum" im Hexenprozess
- Legitimation und ethische Diskursanalyse der Folterpraxis
- Fallanalyse des Hexenprozesses gegen Margareta Böhmer (1595)
Auszug aus dem Buch
4.1 Folter im Hexereiprozess
Um der Frage nachzugehen, wie Folter, als das ,,Quälen des Körpers” Legitimation fand, sollte zuerst auf die Inquisitionsprozesse eingegangen werden. Interessant für diese Arbeit ist im Besonderen, dass die Menschen, die unter Häresieverdacht standen, von der Gesellschaft ausgegrenzt wurden. Diese aus christlicher Sicht als Ketzer typologisierten, das heißt diejenigen, die nicht der Christianitas angehörten oder nicht die gleichen Glaubensvorstellungen teilten, wurden als Anhänger des Teufels angesehen. Diese Vorgehensweise lässt sich auch bei den Hexenverfolgungen wieder finden.
Die Folter als eine Rechtsinstitution war das wichtigste Werkzeug der Hexenverfolgungen. Es herrschte die Überzeugung, dass ohne sie keine glaubhaften Geständnisse erzeugt werden konnten. Die traditionellen, noch im germanischen Recht des Mittelalters üblichen Beweisverfahren, wie das Bestehen eines Gottesurteils, waren nicht von Relevanz, weshalb die neue Methode der sogenannten confessio eingeführt wurde. Diese sah vor, dass der Angeschuldigte die Tat nacherzählen müsse. Das Eingeständnis der Schuld und die Schilderung des Tathergangs erfolgte meist nicht freiwillig ohne Zwang, was die Anwendung von Folter notwendig machte.
Ein Hexereidelikt wurde meist als Sonderverbrechen, ein sogenanntes crimen exceptum angesehen, was dem zuständigen Landesherren und den Verhörern Spielräume gab, die über die Constitutio Criminalis der Carolina hinausgingen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Folter und deren historische sowie rechtliche Einordnung ein und steckt den Rahmen auf die Hexenprozesse der Frühen Neuzeit ab.
2. Die Hexe und der Hexenhammer: Dieses Kapitel definiert den Hexenbegriff und analysiert die Bedeutung des Hexenhammers für die Institutionalisierung der Hexenverfolgung.
3. Das frühe neuzeitliche Recht: Es wird die Struktur der Strafjustiz dieser Epoche unter besonderer Berücksichtigung der Carolina und deren Auswirkungen auf das Prozessrecht beleuchtet.
4. Die Folter: Das Kapitel befasst sich mit der Folter als Instrument der Wahrheitsfindung, der Praxis in Hexereiprozessen anhand eines Fallbeispiels sowie deren theoretischer Rechtfertigung.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, wonach der Ausnahmecharakter des Hexereidelikts und die Definition der Hexe als "Böses" eine systematische Rechtfertigung der Folter ermöglichten.
Schlüsselwörter
Folter, Hexenprozess, Frühe Neuzeit, Hexenhammer, Carolina, Rechtfertigung, Wahrheitsfindung, Inquisition, Margareta Böhmer, Strafjustiz, crimen exceptum, confessio, Dämonenglaube, Hexenverfolgung, Rechtsgeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und moralischen Rechtfertigung der Folter im Kontext der Hexenprozesse während der Frühen Neuzeit.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Zu den Schwerpunkten zählen die Entwicklung der Strafjustiz, der Einfluss des Hexenhammers auf die Prozessführung und die instrumentelle Nutzung von Folter zur Wahrheitsfindung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es zu untersuchen, wie die Anwendung von Folter rechtlich legitimiert wurde, um in Hexereiprozessen – unter dem Status als "crimen exceptum" – Geständnisse zu erzwingen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine quellenkritische Analyse, basierend auf historischen Fachpublikationen und einer detaillierten Auswertung von Prozessakten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung des Hexenbegriffs, des frühneuzeitlichen Rechtsrahmens sowie eine detaillierte Fallanalyse des Prozesses gegen Margareta Böhmer von 1595.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wesentliche Begriffe sind Hexenprozess, Folter, Legitimation, Carolina, Wahrheitsfindung und der status als crimen exceptum.
Welche Bedeutung kommt dem "crimen exceptum" in den Prozessen zu?
Dieser Status ermöglichte es den Verhörern, über die regulären Bestimmungen der Carolina hinauszugehen und Spielräume für die Folterpraxis zu schaffen.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin zum Fall Margareta Böhmer?
Der Fall verdeutlicht, dass die Folter trotz festgelegter Rechtsnormen oft willkürlich eingesetzt wurde, um das vom Inquisitor erwartete Geständnis zu erzwingen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2017, Die Rechtfertigung von Gewaltanwendung im Hexenprozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1224419