Um in das Thema einzuführen und eine Ausgangsgrundlage zu schaffen soll im Folgenden zunächst eine Begriffsbestimmung stattfinden. Anschließend wird es einen Überblick über die Entstehungsgeschichte des Strafvollzuges geben, um ein wenig Hintergrundwissen zu erschließen und die heutige Entwicklung des (Jugend)Strafvollzugsgesetzes in Relation setzen zu können. In Punkt 4. wird umfassend auf das (Erwachsenen)Strafvollzugsgesetz, die Grundsätze und Ziele und den Ablauf im Strafvollzug eingegangen. In Punkt 5. wird der bisherige Jugendstrafvollzug dargestellt und die Entwicklung zu den neuen Jugendstrafvollzugsgesetzen erörtert. Zu dem werden einige Vergleiche zum Erwachsenenstrafvollzug gezogen. Weiterhin wird die Ausgangslage und der Entwurf zu dem Jungendstrafvollzugsgesetz des Landes Bremen betrachtet und mit einer Stellungnahme von Prof. Johannes Feest, des Leiters des Strafvollzugsarchivs der Uni Bremen kritisch beleuchtet. Abschließend werden durch ein Fazit eigene Gedanken zum Thema dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsklärung
3. Überblick über die Entwicklung des Strafvollzuges
4. Der (Erwachsenen)Strafvollzug
4.1 Grundsätze und Ziele des Strafvollzugs
4.2 Der Ablauf des Strafvollzuges
4.2.1 Der Vollzugsplan
5. Der Jugendstrafvollzug im Vergleich zum Erwachsenenstrafvollzug
5.1 Ausgangslage und Jugendstrafvollzugsgesetz im Land Bremen
6. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der Struktur und Entwicklung des Erwachsenen- sowie des Jugendstrafvollzugs in Deutschland auseinander, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren praktische Umsetzung – mit besonderem Fokus auf das Land Bremen – analysiert werden, um die Diskrepanz zwischen gesetzlichem Resozialisierungsanspruch und der realen Haushalts- und Personalsituation zu verdeutlichen.
- Historische Entwicklung des Strafvollzuges und des Resozialisierungsgedankens
- Rechtliche Grundlagen, Ziele und Abläufe im (Erwachsenen-)Strafvollzug
- Vergleichende Analyse zwischen Erwachsenenstrafvollzug und dem neuen Jugendstrafvollzugsrecht
- Kritische Betrachtung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Bremen
- Evaluation der Auswirkungen von Personalmangel und Sparmaßnahmen auf die Resozialisierung
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Der Vollzugsplan
„Der Vollzugsplan bildet die Grundlage für die Behandlung des Gefangenen.“ (de Gruyter (Hrsg) 1978, S. 100) Dieser setzt, wie aus § 7 Abs.1 StVollzG ersichtlich, eine Behandlungsuntersuchung gem. § 6 StVollzG voraus. Die Behandlungsuntersuchung § 6 SzVollzG schreibt vor, dass nach dem Aufnahmeverfahren die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen zu erforschen sind, wenn davon nicht auf Grund zu kurzer Dauer des Aufenthaltes in einer Haftanstalt abzusehen ist. Die Untersuchung ist auf eine planvolle Behandlung des Betreffenden auszurichten. (vgl. § 6 StVollzG) Der Vollzugsplan sollte mindestens Angaben über die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug (§ 10), die Zuweisung zu Wohngruppen und Behandlungsgruppen (§ 143 Abs. 2), die Zuweisung von Arbeit sowie die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Förderung (§ 37), die Teilnahmen an Maßnahmen der Weiterbildung (§§ 37 Abs. 3, 67) , besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen (soziale oder therapeutische Hilfe (vgl. (de Gruyter (Hrsg) 1978, S. 101)), Lockerungen des Vollzuges (§ 11) und notwendige Maßnahmen zu Vorbereitung der Entlassung (§§ 15, 16, 74, 75) enthalten. Der Vollzugsplan ist mit der Entwicklung des Gefangenen fortzuführen und mit weiteren Ergebnissen der Persönlichkeitsforschung in Einklang zu halten. Hierfür muss der Vollzugsplan angemessenen Fristen vorsehen. (vgl. § 7 StVollzG)
„Sinn dieser Regelung ist es, eine flexible, den jeweiligen Erfordernissen angepaßte Behandlung zu gewährleisten. Das ist nur möglich, wenn der Vollzugsplan variabel (offen) gehalten wird und die zu Beginn gewonnenen Erkenntnisse nicht für die ganze Dauer des Freiheitsentzuges festschreibt.“ (de Gruyter (Hrsg) 1978, S. 101) Über die Frage, ob ein Gefangener ein Recht darauf hat den Vollzugsplan einzusehen streiten sich die Geister. (vgl. Metzner 1994, S. 77) „ Die Verneinung des Anspruchs durch das OLG Karlsruhe beruht auf der fehlerhaften Annahme, daß der Vollzugsplan auch geheimzuhaltende Sicherungs- und Beobachtungsmaßnahmen enthalte. Das ist aber nicht der Fall.“ (Metzner 1994, S. 77) In § 6 Abs. 3 StVollzG heißt es: „Die Planung der Behandlung wird mit dem Gefangenen erörtert.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Autorin legt ihre Motivation zur Themenwahl dar und skizziert den Aufbau der Hausarbeit, die den Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug sowie deren gesetzliche Grundlagen beleuchtet.
2. Begriffsklärung: Dieses Kapitel definiert den Strafvollzug als Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßnahmen und grenzt den Begriff von historischen sowie engeren Auslegungen ab.
3. Überblick über die Entwicklung des Strafvollzuges: Es wird der geschichtliche Wandel vom reinen Vergeltungsgedanken hin zur Resozialisierung sowie die Entwicklung gesetzlicher Regelungen bis zum Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1977 dargestellt.
4. Der (Erwachsenen)Strafvollzug: Das Kapitel analysiert die gesetzliche Verankerung des Strafvollzugsgesetzes, dessen Aufgaben, Grundsätze und Ziele sowie die Struktur des Vollzugs.
4.1 Grundsätze und Ziele des Strafvollzugs: Hier wird der Aufbau des StVollzG erläutert, wobei besonderer Wert auf die Resozialisierung und den Schutz der Allgemeinheit als zentrale Ziele gelegt wird.
4.2 Der Ablauf des Strafvollzuges: Es werden die Phasen von der Aufnahme bis zur Entlassung sowie die damit verbundenen psychischen Belastungen und notwendigen Hilfsmaßnahmen thematisiert.
4.2.1 Der Vollzugsplan: Dieses Unterkapitel beschreibt die Funktion des Vollzugsplans als flexibles Instrument der Behandlungsplanung und die Notwendigkeit, diesen gemeinsam mit dem Gefangenen zu erörtern.
5. Der Jugendstrafvollzug im Vergleich zum Erwachsenenstrafvollzug: Die Autorin untersucht die Notwendigkeit gesonderter Regelungen für Jugendliche und kritisiert den Mangel an verfassungskonformen Grundlagen vor den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
5.1 Ausgangslage und Jugendstrafvollzugsgesetz im Land Bremen: Dieser Abschnitt bietet eine Fallstudie zu den Zuständen im Vollzug Bremen-Oslebshausen und setzt sich kritisch mit dem neuen Entwurf des Bremer Jugendstrafvollzugsgesetzes auseinander.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Entwicklungen, wobei die mangelnde Umsetzung der Resozialisierungsansätze aufgrund unzureichender Ressourcen besonders hervorgehoben wird.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, Resozialisierung, Jugendstrafvollzug, Jugendstrafvollzugsgesetz, Strafvollzugsgesetz, Erziehungsgrundsatz, Bremen, Oslebshausen, Vollzugsplan, Freiheitsstrafe, Kriminalität, Sozialarbeit, Haushaltsnotlage, Rückfallprävention, Justizvollzugsanstalt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche und praktische Situation des Erwachsenen- und Jugendstrafvollzugs in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Entwicklungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Resozialisierungsziel, die gesetzlichen Grundsätze des Strafvollzugs, der Vergleich zwischen Erwachsenen- und Jugendvollzug sowie die Analyse konkreter Praxisbeispiele.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die neuen gesetzlichen Anforderungen im Jugendstrafvollzug mit der Realität der Vollzugspraxis in Bremen korrespondieren und wo Diskrepanzen bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Auswertung gesetzlicher Bestimmungen sowie der kritischen Betrachtung aktueller Berichte und Stellungnahmen, ergänzt durch einen Vor-Ort-Besuch der JVA Bremen-Oslebshausen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen des Strafvollzugsgesetzes, den Aufbau des Vollzugs, den Vollzugsplan und den spezifischen Vergleich mit den Reformen im Jugendstrafvollzug.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Strafvollzug, Resozialisierung, Jugendstrafvollzugsgesetz, Erziehungsgrundsatz und Praxisdefizite charakterisiert.
Wie bewertet die Autorin die Situation im Jugendstrafvollzug Bremen?
Die Autorin äußert sich kritisch über die Haushaltslage und das Personalverhältnis, die eine echte Resozialisierung in Bremen-Oslebshausen faktisch kaum ermöglichen.
Warum wird die „Mitwirkungspflicht“ im Bremer Gesetzentwurf kritisiert?
Experten wie Prof. Johannes Feest kritisieren diese als kontraproduktiv, da sie sanktionsbewehrt ist und den erzieherischen Ansatz gegenüber Jugendlichen in Frage stellt.
Welche Rolle spielt der Vollzugsplan in der Arbeit?
Der Vollzugsplan wird als essentielles, variables Instrument zur individuellen Behandlung dargestellt, dessen Einsehbarkeit und Erörterung mit dem Gefangenen als wichtig erachtet werden.
- Arbeit zitieren
- Lea Dalldorf (Autor:in), 2007, Der Strafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122516