Das im folgenden Text erarbeitete Thema beinhaltet einen Überblick über das Wahlrecht des
deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland auf der
zentral staatlichen Ebene.
Die leitende Fragestellung der vorliegenden Arbeit ist, ob die jeweiligen Staatssysteme die
drei Funktionserwartungen an Wahlsysteme: „Repräsentation im Sinne einer gewissen
prozentualen Übereinstimmung von Stimmen und Mandaten, Konzentration im Sinne einer
gewissen Begünstigung der Mehrheitsbildung durch eine Partei oder Parteiallianz und
Förderung der Herausbildung eines strukturierten Parteiensystems, sowie schließlich
Partizipation im Sinne der Auswahlchance des Wählers nicht nur unter Parteien, sondern auch
unter Kandidaten“ erfüllen und welche spezifischen Auswirkung das jeweilige Wahlrecht auf
das Parteiensystem hat.
Kapitel 2 unterteilt den Begriff Wahlrecht in zwei Begriffe, zum einen in Wahlrecht im
engeren Sinne, kurz Wahlrecht (i.e.S.), und zum anderen in Wahlsystem, wobei ich hierbei je
eine lexikalische Definition heranziehe, um eine wissenschaftliche Definitionsbasis als
Fundament dieser Arbeit zu schaffen.
Im folgenden Kapitel 3 wird das Wahlrecht (i.e.S.) der Staatssysteme Deutsches Kaiserreich,
Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland dargestellt.
Kapitel 4 beinhaltet die Grundsätze genannter Wahlsysteme, die in absolutes
Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen des Deutschen Kaiserreichs, reines
Verhältniswahlrecht mit starrer Liste der Weimarer Republik und personalisiertes
Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik Deutschland unterteilt ist.
In Kapitel 5 werden die vorgestellten Wahlsysteme Deutsches Kaiserreich, Weimarer
Republik und Bundesrepublik Deutschland auf die Erfüllung der Funktionserwartungen
unserer leitenden Fragestellung hin kontrolliert.
Die spezifischen Auswirkung des jeweiligen Wahlrechts auf das Parteiensystem, wird im
Kapitel 6 behandelt.
In meinem abschließenden persönlichen Fazit, unter Kapitel 7, werden die drei Wahlsysteme
nacheinander, unter Berücksichtigung der vorherigen Kapitel, kritisch in Bezug zu der
Leitfrage ausgewertet.
Diese Arbeit wurde von mir unter Beachtung des historisch-analytisch zu verortenden Erkenntnisinteresses erstellt. Die von mir angewandte wissenschaftliche Methodik ist
hermeneutischer Natur.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Unterteilung des Wahlrechtsbegriff
2.1 Wahlrecht im engeren Sinne (i.e.S.)
2.2 Wahlsystem
3 Das Wahlrecht (i.e.S.) in den verschiedenen Staatssystemen
3.1 Deutsches Kaiserreich
3.2 Weimarer Republik
3.3 Bundesrepublik Deutschland
4 Die verschiedenen Wahlsysteme
4.1 Das absolute Mehrheitswahlrecht nach Einerwahlkreisen
4.2 Das reine Verhältniswahlrecht mit starrer Liste
4.3 Das personalisierte Verhältniswahlrecht
5 Die Erfüllung der drei Funktionserwartungen durch das Wahlsystem
5.1 Deutsche Kaiserreich
5.2 Weimarer Republik
5.3 Bundesrepublik Deutschland
6 Die spezifische Auswirkung des Wahlrechts auf das Parteiensystem
6.1 Das Deutsche Kaiserreich
6.2 Weimarer Republik
6.3 Bundesrepublik Deutschland
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht vergleichend das Wahlrecht und die Wahlsysteme im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik sowie der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, zu analysieren, inwiefern diese Systeme drei zentrale Funktionserwartungen – Repräsentation, Konzentration und Partizipation – erfüllen und wie sich die jeweiligen Regelungen auf die Parteiensysteme auswirkten.
- Historischer Vergleich der Wahlrechtsentwicklung in Deutschland
- Analyse der Funktionserwartungen an Wahlsysteme
- Untersuchung der Wechselwirkung zwischen Wahlrecht und Parteienlandschaft
- Evaluation der Demokratiequalität durch Wahlsysteme
- Unterschiede zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht
Auszug aus dem Buch
3.1 Deutsches Kaiserreich
Die Verkündung des Deutschen Kaiserreichs durch Kaiser Wilhelm I. fand am 18.01.1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles statt. Die Verabschiedung der Verfassung des Deutschen Kaiserreichs durch den am 03.03.1871 gewählten ersten Reichstag geschah am 16.04.1871.
In dieser Verfassung wurde festgelegt, dass die allgemeine Wahlberechtigung für jeden 25jährigen, männliche Deutschen gilt, dessen Name in der vorweg öffentlich ausgelegten Liste in seinem Wahlbezirk stand. Die Stimmabgabe bei der Wahl, wurde geheim, in Form eines Urnengangs, durchgeführt. Einem Wähler war es nur gestattet, seine Stimme in dem Bundesland abzugeben, indem auch sein Wohnsitz war.
Soldaten im Dienste der Reichswehr wurden vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. Ein Ausschluss von der Wahl, betraf auch all diejenigen Bürger, die sich in einem gerichtlichen Konkursverfahren befanden, die unter Vormundschaft bzw. Pflegschaft standen oder Gelder aus den öffentlichen Mitteln der Armenunterstützung erhielten, bzw. solche, deren staatsbürgerlichen Rechte gerichtlich aberkannt worden waren.
Bei der Reichstagswahl besaß jeder Wähler genau eine zu vergebende Stimme, wodurch eine Gleichsetzung der Wähler stattfand. Die Stimmabgabe wurde gemäß des gesetzten Kreuzes auf dem Wahlzettel direkt dem gewählten Kandidaten zugerechnet.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Thematik des Wahlrechtsvergleichs und Definition der zentralen Fragestellung sowie der methodischen Vorgehensweise.
2 Unterteilung des Wahlrechtsbegriff: Klärung der wissenschaftlichen Definitionsgrundlage durch die Trennung in Wahlrecht im engeren Sinne und Wahlsystem.
3 Das Wahlrecht (i.e.S.) in den verschiedenen Staatssystemen: Historische Darstellung der wahlrechtlichen Rahmenbedingungen für das Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Bundesrepublik Deutschland.
4 Die verschiedenen Wahlsysteme: Erläuterung der technischen Unterschiede zwischen Mehrheitswahlrecht, reinem Verhältniswahlrecht und personalisiertem Verhältniswahlrecht.
5 Die Erfüllung der drei Funktionserwartungen durch das Wahlsystem: Überprüfung der drei historischen Wahlsysteme auf ihre Leistungsfähigkeit hinsichtlich Repräsentation, Konzentration und Partizipation.
6 Die spezifische Auswirkung des Wahlrechts auf das Parteiensystem: Analyse der direkten Einflüsse der Wahlsysteme auf die Struktur und Entwicklung der Parteien in den jeweiligen Staatsformen.
7 Fazit: Kritische Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf die leitende Fragestellung.
Schlüsselwörter
Wahlrecht, Wahlsystem, Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland, Funktionserwartungen, Verhältniswahlrecht, Mehrheitswahlrecht, Parteiensystem, Reichstag, Bundestag, Repräsentation, Partizipation, 5%-Hürde, Erststimme, Zweitstimme.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen vergleichenden Überblick über die Entwicklung und Ausgestaltung des Wahlrechts im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die technischen Wahlsysteme (Mehrheits- vs. Verhältniswahl), die Funktionserwartungen an Wahlen und deren Rückwirkung auf die Parteienlandschaft.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob die gewählten Systeme die drei Funktionserwartungen – Repräsentation, Konzentration und Partizipation – erfüllen konnten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-analytische Methode, die im Kern hermeneutisch ausgerichtet ist.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Wahlrechtsgrundlagen, die technischen Wahlsysteme, die Erfüllung der Funktionserwartungen und die Auswirkungen auf das jeweilige Parteiensystem.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören Wahlrecht, Wahlsystem, Funktionserwartungen, Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Parteiensystem und Parlamentarismus.
Warum war das Mehrheitswahlrecht im Kaiserreich problematisch?
Es führte dazu, dass viele Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, bei der Mandatsvergabe unberücksichtigt blieben, was die Repräsentationsfunktion schwächte.
Wie hat die Weimarer Republik die Stimmabgabe verändert?
Durch die Einführung des Verhältniswahlrechts mit starren Listen wurde eine sehr hohe Übereinstimmung von Stimmenanteilen und Mandaten erreicht, was jedoch gleichzeitig zu einer Entpersonalisierung der Wahl führte.
Was zeichnet das personalisierte Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik aus?
Es kombiniert die Personenwahl in Einerwahlkreisen mit der Verhältniswahl über Landeslisten, wobei die 5%-Hürde die Parteienvielfalt stabilisiert.
Welche Rolle spielt die 5%-Sperrklausel?
Sie reduziert die Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien und zwingt diese zur Zusammenarbeit, was zu einer höheren Stabilität des Bundestags führt.
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- Larsen Prange (Author), 2007, Das Wahlrecht des deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122537