„Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben und doch ein Idiot sein
kann“. Dieses Zitat von Martin Kessler spiegelt wider, was nicht nur zahlreiche Ärzte über die
Macher der derzeitigen Gesundheitspolitik denken. Die Kritik der Ärzteschaft am deutschen
Gesundheitssystem war selten Größer als im Jahr 2006. Beklagt wurden insbesondere zu
geringe Honorare, zu viel Bürokratie, mangelnde Perspektiven für die ambulante Versorgung
und zu große Risiken bei einer Niederlassung.
Zwar ist man teilweise immer noch überzeugt davon, eines der besten Gesundheitssysteme
der Welt zu besitzen, doch gibt es seit langem zunehmende Kritik an der Effektivität der
Versorgung und an der Effizienz des Mitteleinsatzes. Aus diesem Grund wird ununterbrochen
versucht, die Produktivität des Gesundheitswesens zu erhöhen, so dass das deutsche
Gesundheitswesen, neben dem Steuerrecht, mittlerweile das am häufigsten reformierte
Rechtsgebiet Deutschlands ist.
Jede größere Gesundheitsreform bedeutet jedoch zugleich weitreichende Konsequenzen für
Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer. Dies gilt auch für die derzeitige
Gesundheitsreform. So führen vor allem das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts
vom 22. Dezember 2006 und das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung5 vom 26. März 2007 zu grundlegenden Veränderungen für die
niedergelassene Ärzteschaft.
Diese Arbeit wird im Folgenden diese grundlegenden Veränderungen darstellen und sich mit
deren Folgen für die niedergelassenen Vertragsärzte kritisch auseinandersetzen. Zunächst soll
jedoch die derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland aufgezeigt werden.
Gliederung
I. Einleitung
II. Derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland
III. Reformversuche zur Vermeidung von Unterversorgung
1. Das GKV – Wettbewerbsstärkungsgesetz
a) Direktverträge
aa) Hausarztzentrierte Versorgung, § 73b SGB V
bb) Besondere ambulante ärztliche Versorgung, § 73c SGB V
cc) Integrierte Versorgung, § 140a SGB V
(1) Funktionsweise der integrierten Versorgung
(2) Auswirkungen der integrierten Versorgung
b) Versicherungspflicht
aa) Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
bb) Pflicht zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung
2. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
a) spezielle Maßnahmen für unterversorgte Gebiete
b) Wegfall von Altersgrenzen
c) Medizinische Versorgungszentren
aa) Das Problem der fachübergreifenden Tätigkeit
bb) Auswirkungen auf niedergelassene Ärzte
cc) Konsequenzen für die Patienten
d) Flexibilisierung vertragsärztlicher Tätigkeiten
aa) Berufsausübungsgemeinschafen
(1) Teil – Gemeinschaftspraxen
(2) Überörtliche Gemeinschaftspraxen
(a) Gründe für die Bildung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
(b) Auswirkungen der Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
bb) Anstellung anderer Ärzte
(1) Unbegrenzte Möglichkeit zur Anstellung anderer Ärzte?
(2) Auswirkungen für niedergelassene Ärzte
cc) Teilzulassung
(1) Zwei Teilzulassungen für einen Arzt
(2) Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzulassung?
dd) Tätigkeit in Praxis, MVZ und Krankenhaus
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die grundlegenden Veränderungen im deutschen Vertragsarztrecht durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Dabei steht die kritische Analyse der Auswirkungen dieser Reformen auf die niedergelassene Ärzteschaft sowie die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Vordergrund.
- Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes und der Versicherungspflicht
- Strukturelle Neuerungen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
- Etablierung und Auswirkungen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch neue Kooperationsformen
- Herausforderungen für freiberufliche Ärzte durch erhöhten Wettbewerbsdruck
Auszug aus dem Buch
c) Medizinische Versorgungszentren
Bereits Anfang 2004 wurde das sogenannte Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) eingeführt. Medizinische Versorgungszentren waren früher in der ehemaligen DDR unter dem Begriff der „Poliklinik“ bekannt und weit verbreitet. Nach der Wiedervereinigung wurden sie jedoch von dem im Westen etablierten System des niedergelassenen Arztes verdrängt.
Medizinische Versorgungszentren sind wie die früheren Polikliniken fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen (§ 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V), die selbst zur vertragsärztlichen, d.h. ambulanten Tätigkeit zugelassen sind und ihre Versorgungsleistungen durch die in ihm angestellten Ärzte erbringen. Der ärztliche Leiter muss zwar selbst nicht ärztlich tätig werden, allerdings soll die ärztliche Leitung sicherstellen, dass die medizinischen Entscheidungen auch nur von Ärzten getroffen werden. Die Medizinischen Versorgungszentren können von sämtlichen zugelassenen Leistungserbringern gegründet und im Rahmen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung zugelassen werden. Gem. § 72 Abs. 1 SGB V gelten hier die Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend. Nach § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB V können sich die Medizinischen Versorgungszentren aller zulässigen Organisationsformen bedienen und damit auch als juristische Personen betrieben werden. Somit ist das MVZ eine neue Versorgungsform, die nicht mit der ärztlichen Praxis gleichgesetzt werden kann. Die Gründung eines MVZs ist weniger ein Zusammenschluss von Freiberuflern, sondern vielmehr eine unternehmerische Tätigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die wachsende Kritik der Ärzteschaft am deutschen Gesundheitssystem und skizziert die gesetzlichen Rahmenbedingungen der jüngsten Gesundheitsreformen.
II. Derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland: Dieses Kapitel analysiert das Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung sowie die Rolle des Bedarfsplans und des allgemeinen Sicherstellungsauftrags.
III. Reformversuche zur Vermeidung von Unterversorgung: Dieser Hauptteil beleuchtet detailliert die Auswirkungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Versorgung und die ärztlichen Tätigkeitsmodelle.
IV. Fazit: Die Zusammenfassung stellt fest, dass der Wandel stetig ist und insbesondere für freiberufliche Fachärzte eine grundlegende Neuausrichtung des Berufsbildes bedeutet.
Schlüsselwörter
Vertragsarztrecht, GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, medizinische Unterversorgung, Medizinische Versorgungszentren, MVZ, hausarztzentrierte Versorgung, integrierte Versorgung, Versicherungspflicht, Berufsausübungsgemeinschaft, Teilzulassung, Sicherstellungsauftrag, freiberuflicher Arzt, ambulante Versorgung, Wettbewerb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Änderungen im deutschen Gesundheitssystem, die speziell durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eingeführt wurden.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die medizinische Versorgungslandschaft, neue vertragliche Versorgungsformen, die Rolle von Medizinischen Versorgungszentren und die Flexibilisierung ärztlicher Arbeitsmodelle.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Auswirkungen der genannten Gesetzesreformen auf die niedergelassene Ärzteschaft kritisch zu bewerten, insbesondere hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherstellung der Patientenversorgung.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle Gesetzesänderungen sowie die dazugehörige Literatur und Rechtsprechung in den Kontext der gesundheitspolitischen Entwicklung setzt.
Was ist der inhaltliche Schwerpunkt im Hauptteil?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit Selektivverträgen, Versicherungsplichten, der Gründung von MVZs, verschiedenen Formen von Berufsausübungsgemeinschaften und der Anstellung von Ärzten.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Vertragsarztrecht, Liberalisierung, Unterversorgung, Flexibilisierung, Selektivverträge und der Wandel des ärztlichen Berufsbildes.
Wie bewertet der Autor die Auswirkungen von MVZs auf niedergelassene Ärzte?
Der Autor sieht in MVZs eine Konkurrenzbedrohung, da sie oft nicht dort entstehen, wo Unterversorgung herrscht, sondern den ökonomischen Druck auf freiberufliche Praxen durch ihre unternehmerische Struktur verstärken.
Welche Bedeutung hat die neue Möglichkeit der Teilzulassung?
Die Teilzulassung bietet insbesondere älteren Ärzten oder Medizinern mit familiären Verpflichtungen die Chance, ihr Arbeitspensum flexibel zu reduzieren, statt den Beruf vollständig aufzugeben.
- Quote paper
- Robert Tischer (Author), 2008, Instrumente des „neuen“ Vertragsarztrechts gegen die medizinische Unterversorgung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122745