„Steuerpläne gefährden die Aktienkultur – Die Finanzbranche ist empört über die Auf-weichung des Bankgeheimnisses.“, „Die Spekulationssteuer gefährdet den Finanzplatz Deutschland“, „Deutschland droht Kapitalflucht“, „Scharfe Steuerpläne gelten nicht als praktikabel“, „Der Staat will mitverdienen“.
Dies sind nur einige Schlagzeilen aus großen deutschen Tageszeitungen und Magazinen im Oktober 2002. Hintergrund für diese schon fast hysterisch zu bezeichnenden Schlag-zeilen ist ein relativ harmlos klingender Satz in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und den Grünen vom 16.10.2002, der da heißt:
„Die Steuerpflicht von Privatpersonen für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wird erweitert, Kapitalerträge wollen wir durch Kontrollmitteilungen besser erfassen.“
Und einige Absätze weiter heißt es:
„Wir werden sicherstellen, dass das geltende Steuerrecht insbesondere für private Veräußerungsgeschäfte und Kapital- sowie Mieterträge effektiver angewandt wird.“
Es wird jedoch – trotz nahezu gleich klingender fatalistischer Schlagzeilen – je nach Autor die Lage äußerst unterschiedlich beurteilt.
Doch worum geht es hier eigentlich?
Kurz gesagt können wir allein aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrages auf mindestens vier Gesetzesnormen schließen, die hier berührt werden:
1. § 23 EStG „Private Veräußerungsgeschäfte“
2. § 20 EStG „Kapitalvermögen“ i.V.m. §§ 43 ff. EStG
3. § 21 EStG „Vermietung und Verpachtung“
4. § 30a AO „Schutz von Bankkunden“
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. VERFASSUNGSRECHTLICHE SCHRANKEN DER BESTEUERUNGSGEWALT
2. 1. Rechtsstaatliche Grenzen
2.1.1. Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
2.1.2. Das Bestimmtheitsgebot
2.1.3. Das Rückwirkungsverbot
2.2. Die grundrechtlichen Grenzen der Besteuerungsgewalt
2.2.1. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs.1 GG als Maßstab der Lastengleichheit
2.2.2. Das Leistungsfähigkeitsprinzip als allgemein anerkanntes Fundamentalprinzip gleicher steuerlicher Lastenverteilung
2.2.3. Beschränkung der Besteuerung durch das Übermaßverbot
2.2.4. Unantastbarkeit des Existenzminimums
2.2.5. Prinzip der eigentumsschonenden Besteuerung
2.2.6. Das Gebot der Förderung von Ehe und Familie im Steuerrecht
3. DAS „BANKGEHEIMNIS“ IM DEUTSCHEN RECHT
3.1. Allgemeine Definition des „Bankgeheimnisses“
3.2. Historische Entwicklung der Abgabenordnung
3.3. Entstehung des § 30a AO
3.4. § 30a AO „Schutz von Bankkunden“
3.4.1. Bestimmungen des § 30a AO
3.4.1.1. § 30a Abs. 1 AO
3.4.1.2. § 30a Abs. 2 AO
3.4.1.3. § 30a Abs. 4 AO
3.4.1.4. § 30a Abs. 5 AO
3.4.1.5. § 30a Abs. 3 AO
3.4.2. Durchbrechungen des „Bankgeheimnisses“
3.4.2.1. Das „Bankgeheimnis“ im Privatrecht
3.4.2.2. Das „Bankgeheimnis“ im Strafrecht
3.4.2.3. Das „Bankgeheimnis“ im Steuerrecht
4. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR ZINSBESTEUERUNG
4.1. Das „Zinsurteil“ des Bundesverfassungsgericht
4.1.1. Der Tatbestand
4.1.2. Die Entscheidung des BVerfG
4.1.3. Die Neuregelung
4.2. Verfassungskonforme Auslegung des § 30a AO? – Die Dualität der Rechtsprechung zwischen VII. und VIII. Senat des BFH
4.2.1. Der VIII. Senat des Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.02.1997
4.2.2. Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs, Beschluss vom 28.10.1997
4.2.3. Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs, Urteil vom 15.12.1998
4.2.4. Kritik an den Urteilen
4.3. Weitere aktuelle Entscheidungen
4.3.1. „Rasterfahndung“ im Bankenbereich
4.3.2. Anfangsverdacht einer Steuerstraftat bei der Durchführung von Tafelgeschäften
4.3.3. „Hinlänglicher Anlass“ für die Ausfertigung von Kontrollmitteilungen
4.3.4. Ermittlung von Spekulationsgewinnen im Wertpapierbereich
4.3.5. Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften
4.3.5.1. Gegenstand der Vorlage
4.3.5.2. Entscheidungsgründe
4.3.5.3. Bewertung des Beschlusses
5. SCHLUSSFOLGERUNG DER AUTOREN MIT AUSBLICK
Zielsetzung und Themen
Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld zwischen dem gesetzlich verankerten Bankgeheimnis und dem grundgesetzlich gebotenen Anspruch auf Steuergleichheit zu untersuchen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie neuere Tendenzen in der Rechtsprechung zu § 30a AO dieses Konfliktpotenzial bewerten und welche Implikationen sich daraus für die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen ergeben.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Besteuerungsgewalt und Grenzen des Staates.
- Detaillierte Analyse des § 30a AO und seiner Schutzfunktion für Bankkunden.
- Kritische Beleuchtung der rechtlichen Durchbrechungen des Bankgeheimnisses.
- Diskussion der Dualität in der Rechtsprechung von Bundesfinanzhof (BFH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
- Bewertung aktueller Entscheidungen zur Zinsbesteuerung und zur Rasterfahndung.
Auszug aus dem Buch
3.1. Allgemeine Definition des „Bankgeheimnisses“
In Deutschland existiert nach überwiegend vertretener Meinung keine rechtliche Regelung des Bankgeheimnisses. Es genießt demzufolge auch „keinen unmittelbaren institutionellen verfassungsrechtlichen Schutz“. Insbesondere die Abgabenordnung kennt ein Bankgeheimnis nicht. Die in ihr enthaltenen Auskunfts- und Vorlagenverweigerungsrechte finden bei der Begriffsbestimmung des Bankgeheimnisses keine Legitimation, da sie in ihrer rechtlichen Anwendbarkeit abschließend und somit nicht frei interpretierbar sind.
In begrifflicher Hinsicht ist das Bankgeheimnis „die Verpflichtung eines Kreditinstitutes, die Bankbeziehungen und Vermögensverhältnisse seiner Kunden gegenüber Dritten geheim zu halten“. Unter dem Bankgeheimnis wird also das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Banken und Sparkassen und ihren Kunden verstanden, welchem die Kreditinstitute mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechnung tragen sollten. Banken und Sparkassen behandeln die Selbstverständlichkeit des vertrauensvollen Umgangs mit ihren Kunden allerdings nicht konform. Während in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken bereits seit 1993 aus Transparenzgründen eine Erläuterung des Bankgeheimnisses aufgenommen wurde (so auch in der aktuellen Fassung vom 01.04.2002), gewährleisten die Sparkassen in Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 ihrer AGB dem Kunden zwar die Wahrung des Bankgeheimnisses, im Gegensatz zu den AGB Banken fehlt bis heute jedoch eine eindeutige Begriffsbestimmung.
Indes mangelt es – wie bereits oben erwähnt – in der deutschen Rechtsprechung an einer gesetzlich geregelten Legaldefinition, und somit stellt sich die Frage, welchen rechtlichen Anspruch der Sparkassenkunde hieraus ableiten kann. Nach Ansicht der Autoren kann es sich bei diesem Begriff nur um die Abstraktion des einem Vertrag zugrunde liegenden Vertrauensverhältnisses handeln, wie unter Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 der AGB Sparkassen festgelegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Darstellung der aktuellen Debatte um Steuerpläne und deren Einfluss auf das Bankgeheimnis sowie Einführung in die Relevanz der untersuchten Gesetzesnormen.
2. VERFASSUNGSRECHTLICHE SCHRANKEN DER BESTEUERUNGSGEWALT: Analyse der Grenzen der staatlichen Besteuerungsgewalt durch rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte, insbesondere unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes.
3. DAS „BANKGEHEIMNIS“ IM DEUTSCHEN RECHT: Definition und historische Herleitung des Bankgeheimnisses sowie Untersuchung des § 30a AO als zentrale Schutzvorschrift im Steuerrecht.
4. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR ZINSBESTEUERUNG: Kritische Analyse der relevanten Rechtsprechung des BFH und BVerfG zur Zinsbesteuerung sowie der bestehenden Auslegungsunterschiede zwischen den Senaten.
5. SCHLUSSFOLGERUNG DER AUTOREN MIT AUSBLICK: Synthese der Untersuchungsergebnisse mit einer Einschätzung zur künftigen Entwicklung der Vereinbarkeit von Steuergleichheit und Bankgeheimnis.
Schlüsselwörter
Steuergleichheit, Bankgeheimnis, § 30a AO, Abgabenordnung, Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht, Zinsbesteuerung, Kontrollmitteilungen, Steuergerechtigkeit, Leistungsfähigkeitsprinzip, Rechtsprechung, Steuerfahndung, Kapitalerträge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert den Konflikt zwischen dem steuerlichen Ziel der Gleichheit (Steuergleichheit) und dem Schutz privater Finanzdaten durch das Bankgeheimnis im deutschen Steuerrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Thematisiert werden verfassungsrechtliche Grenzen der Besteuerung, die Entstehungsgeschichte des § 30a AO sowie die spezifische Rechtsprechung der Finanzgerichte dazu.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung der Vereinbarkeit von Bankgeheimnis und Steuergerechtigkeit unter besonderer Berücksichtigung der neueren Urteile des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturanalyse, einer Auswertung von Gesetzesmaterialien sowie einer vertieften Untersuchung relevanter Grundsatzurteile der Finanzgerichtsbarkeit.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine verfassungsrechtliche Herleitung, eine detaillierte Erläuterung des § 30a AO und eine Analyse der kontroversen Rechtsprechung sowie einzelner Spezialfälle.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Zentrale Begriffe sind Steuergleichheit, Bankgeheimnis, § 30a AO, Kontrollmitteilungen und die verfassungskonforme Auslegung von Steuergesetzen.
Wie bewerten die Autoren die Auslegung des VIII. Senats des BFH zum § 30a AO?
Die Autoren stehen der sogenannten verfassungskonformen Auslegung kritisch gegenüber und schließen sich tendenziell der Auffassung an, dass der Senat damit seine Kompetenzen überschritten und eine Vorlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht verletzt habe.
Warum wird im Kontext des § 30a AO von einem „Eiertanz“ der Rechtsprechung gesprochen?
Der Begriff bezieht sich auf den deutlichen Auslegungsdissens zwischen dem VII. und dem VIII. Senat des BFH, die sich in ihrer Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen und der Reichweite des Bankkundenschutzes fundamental widersprechen.
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- Marc Behring (Author), Stephan Bader (Author), 2002, Steuergleichheit oder Bankgeheimnis? - Neuere Tendenzen der Rechtsprechung zu §30a AO -, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12283