Der Öffentliche Dienst ist unflexibel und leistungsfeindlich. Den Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) wird daran eine Mitschuld gegeben. Aus diesem Grund wurde mit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine leistungsorientierte Entgeltkomponente geschaffen, welche grundsätzlich dazu beitragen kann die Leistungsfähigkeit der Organisationen im Tarifbereich zu erhöhen. Bei genauer Betrachtung der tariflichen Regelung muss aber konstatiert werden, dass die monetären Anreize derzeit zu gering ausgeprägt sind um tatsächliche Motivationsanreize zu schaffen, und somit in einem ungünstigen Verhältnis zum notwenigen organisatorischen Aufwand stehen.
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