Der Öffentliche Dienst ist unflexibel und leistungsfeindlich. Den Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) wird daran eine Mitschuld gegeben. Aus diesem Grund wurde mit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine leistungsorientierte Entgeltkomponente geschaffen, welche grundsätzlich dazu beitragen kann die Leistungsfähigkeit der Organisationen im Tarifbereich zu erhöhen. Bei genauer Betrachtung der tariflichen Regelung muss aber konstatiert werden, dass die monetären Anreize derzeit zu gering ausgeprägt sind um tatsächliche Motivationsanreize zu schaffen, und somit in einem ungünstigen Verhältnis zum notwenigen organisatorischen Aufwand stehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Regelungen des § 18 TVöD (VKA)
2.1 Die betriebliche Kommission
2.2 Das Gesamtvolumen
3 Die Prüfung der Regelungen am praktischen Beispiel
4 Die betriebliche Regelung
5 Bewertung
6 Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Praktikabilität der leistungsorientierten Entgeltregelungen nach § 18 TVöD (VKA) in einer Non-Profit-Organisation, um zu beurteilen, ob diese tatsächlich als Anreiz zur Leistungssteigerung dienen oder lediglich ein konfliktreiches, verwaltungsintensives System darstellen.
- Analyse der tarifvertraglichen Rahmenbedingungen des § 18 TVöD (VKA)
- Untersuchung der Rolle der betrieblichen Kommission bei der Implementierung
- Bewertung des finanziellen Gesamtvolumens und dessen Anreizwirkung
- Praktische Erprobung durch ein Fallbeispiel zur pauschalierten Auszahlung
- Kritische Würdigung des Verhältnisses zwischen administrativem Aufwand und Nutzen
Auszug aus dem Buch
2.2 Das Gesamtvolumen
Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Es ist zweckentsprechend zu verwenden und es besteht die Pflicht zur Ausschüttung. Ausgehend von einem Zielvolumen von 8 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten einigten sich die Tarifvertragsparteien für die Jahre 2007 und 2008 auf ein geringes Gesamtvolumen von lediglich 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Die Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 1 definiert zudem, welche Entgeltbestandteile nicht mit einbezogen werden: Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen, Leistungsentgelte, Strukturausgleiche, unständige Entgeltbestandteile und Entgelte der außertariflich Beschäftigten. Diese Ausschlüsse reduzieren das zu Verfügung stehende geringe Ausgangsvolumen nochmals erheblich.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst mit Fokus auf den TVöD und dessen Zielsetzung zur Steigerung der Leistungsorientierung.
2 Die Regelungen des § 18 TVöD (VKA): Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Formen der Leistungsvergütung und die Aufgaben der betrieblichen Kommission.
3 Die Prüfung der Regelungen am praktischen Beispiel: Hier werden die theoretischen Vorgaben anhand einer Beispielorganisation konkret in Euro-Beträge umgerechnet.
4 Die betriebliche Regelung: Das Kapitel beschreibt den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund der geringen finanziellen Anreize eine pauschalierte Auszahlung vorsieht.
5 Bewertung: Es erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Nutzen-Kosten-Verhältnis und den Risiken leistungsorientierter Vergütungsmodelle.
6 Zusammenfassung: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die monetären Anreize aktuell zu gering sind, um den notwendigen administrativen Aufwand zu rechtfertigen.
Schlüsselwörter
TVöD, Leistungsbezahlung, § 18 TVöD, Leistungsprämie, Erfolgsprämie, Leistungszulage, Leistungsbewertung, Betriebsvereinbarung, öffentliche Dienst, Vergütung, Anreizsystem, Personalmanagement, Non-Profit-Organisation, Tarifvertrag, Gesamtvolumen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Einführung und praktische Umsetzung des leistungsorientierten Entgeltbestandteils nach § 18 TVöD im öffentlichen Dienst.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den tariflichen Regelungen, der Rolle der betrieblichen Mitbestimmung und der ökonomischen Sinnhaftigkeit der Leistungsprämie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Überprüfung der Praktikabilität des § 18 TVöD im Hinblick auf Motivationssteigerung und die Verbesserung der Gesamtleistung in einer Organisation.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus Literaturanalyse zu Anreizsystemen und eine fallbezogene Prüfung der tariflichen Vorgaben anhand einer Beispielorganisation.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Struktur der Leistungsregelung, dem praktischen Berechnungsbeispiel und der anschließenden betrieblichen Implementierung mittels Betriebsvereinbarung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Leistungsbezahlung, TVöD, Anreizsysteme, Leistungsbewertung und Betriebsvereinbarung.
Warum wurde in der Beispielorganisation eine pauschalierte Auszahlung gewählt?
Die Betriebsparteien kamen zu dem Schluss, dass bei einem Ausschüttungsvolumen unter 2,5 Prozent keine nennenswerten finanziellen Leistungsanreize möglich sind, weshalb eine Pauschalierung gewählt wurde.
Wie steht die Arbeit zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen?
Die Arbeit kritisiert, dass der organisatorische Aufwand für die Leistungsbewertung in keinem Verhältnis zu den geringen monetären Anreizen steht.
- Quote paper
- Martin Rossol (Author), 2009, Die Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123085