Die Gewinnung von Energie durch Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Widersacher. Letztere versuchen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieparks neben der Gründung von Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen, unter anderem auch durch die Einlegung von Rechtsbehelfen zu verhindern. Intention dieser Arbeit ist es, die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Errichtung von Offshore-Windparks aufzuzeigen und die problematischen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbehelfe näher zu beleuchten. Vor allem ist zu untersuchen, ob eine Klagebefugnis für Naturschutzverbände, Gemeinden und Hochseefischereibetriebe besteht.
Zunächst ist zu erläutern, warum die Energiegewinnung aus Windkraft vorangetrieben wird. Darüber hinaus werden die Vor- und Nachteile der Nutzung von Windenergie aufgezeigt. Weiterhin werden die Besonderheiten, die hinsichtlich der Errichtung von Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu beachten sind, und die Genehmigungsvoraussetzungen, sowie der Ablauf des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung einer Windenergieanlage im Offshore-Bereich dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Vor- und Nachteile der Energiegewinnung aus Windkraft
III. Die Ausschließliche Wirtschaftszone
IV. Das Genehmigungsverfahren
1) Anspruchsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung
2) Ablauf des Genehmigungsverfahrens
3) Umfang und Bekanntgabe der Genehmigung
V. Rechtsschutz
1) Erstinstanzliche örtliche Zuständigkeit
2) Klagebefugnis
a) Die Klagebefugnis und ihre Voraussetzungen nach der VWGO
b) Klagerechte Dritter
c) Kritik an der Schutznormtheorie
d) Die Klagebefugnis von Umweltschutzverbänden
aa) Die altruistische und egoistische Verbandsklage
bb) Das Umweltrechtsbehelfsgesetz und die Verbandsklage nach § 61 BNatSchG
(1) Die Verbandsklage nach § 61 BNatSchG
(2) Das Umweltrechtsbehelfsgesetz
(3) Verhältnis von der Verbandsklage nach § 61 BNatSchG zum Umweltrechtsbehelfsgesetz
(4) Kritik am Umweltrechtsbehelfsgesetz und Zweifel an der europarechtlichen Konformität
cc) Beteiligungsrechte von Umweltverbänden im Verwaltungsverfahren und die Partizipationserzwingungsklage
dd) Die Klagebefugnis für Umweltverbände gegen Offshore-Windparks
(1) § 58 BNatSchG
(2) § 5 Abs. 3 SeeAnlVO
(3) § 9 UVPG
(4) § 61 BNatSchG
(5) § 2 UmwRG
(6) EG-Richtlinien
e) Die Klagebefugnis von Küstengemeinden gegen Offshore-Windparks
aa) § 3 SeeAnlVO i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SRÜ
bb) ROG
cc) Art. 28 GG
dd) Eigentum an betroffenen Grundstücken
ee) EG-Richtlinien
f) Die Klagebefugnis von Hochseefischereibetrieben gegen Offshore-Windparks
aa) § 3 SeeAnlVO i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SRÜ
bb) § 3 Seefischereigesetz
cc) Art. 12 GG
dd) Art. 14 GG
ee) EG-Richtlinien
3) Frist
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rechtsschutzmöglichkeiten für Dritte gegen die Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und analysiert kritisch die Voraussetzungen für Klagebefugnisse sowie die Rolle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes.
- Analyse der Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks
- Untersuchung der Klagebefugnis für Naturschutzverbände
- Rechtliche Prüfung der Betroffenheit von Küstengemeinden
- Bewertung der Klagemöglichkeiten für Hochseefischereibetriebe
- Kritische Würdigung der europarechtlichen Konformität des deutschen Rechtsschutzes
Auszug aus dem Buch
Die Klagebefugnis von Umweltverbänden
Aufgrund der durch das System der Verletztenklage entstehenden Begrenzung effektiven Rechtsschutzes im Bereich des Umweltrechts, wurde über Jahrzehnte in Deutschland über die Einführung einer verletzungsunabhäbgigen, altruistischen Verbandsklage kontrovers diskutiert. So umstritten die Einführung einer altruistischen Verbandsklage auch sein mag, so unproblematisch steht den Umweltverbänden nicht das Recht zu, eine egoistische Verbandsklage zu erheben. Bei der egoistischen Vereinsklage macht ein Verband die normativ geschützten Interessen seiner Mitglieder im eigenen Namen gerichtlich geltend. Im Umweltrecht ist die egoistische Verbandsklage weder auf Bundes- noch auf Landesebene vorgesehen und wird auch von der Rechtssprechung insoweit abgelehnt, als dass der Verband im Wege der Prozeßstandschaft die Rechte seiner Mitglieder geltend machen kann.
Bei einer altruistischen Verbandsklage wird den Verbänden als Ausnahme zu den Vorraussetzungen des § 42 Abs. 2 VwGO ein Klagerecht gegeben, um die Verletzung objektiv-rechtlicher Normen zu beanstanden, die dem Schutz des Allgemeininteresses dienen.
Für die Einführung einer altruistischen Verbandsklage wurden im Wesentlichen dabei immer wieder drei maßgebliche Argumente angeführt. Zum einen führe die Begrenzung des Rechtsschutzes zu erheblichen Defiziten bei der Durchführung und Umsetzung des EU-Umweltrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zum anderen ist ein bestehendes Ungleichgewicht zwischen Umweltnutzern gegen staatliche Auflagen vorzugehen und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltschützern gegen die Verletzung gemeinwohlorientierten Umweltrechts vorzugehen rechtsstaatlich fragwürdig. Weiter wurde für die Einführung einer Verbandsklage vorgebracht, dass eine Verbandsklagemöglichkeit geeignet ist, die Akzeptanz verwaltungsrechtlicher Zulassungsentscheidungen zu fördern und präventiv vor allem auch im Verwaltungsverfahren dazu führt, dass Belange des Umweltschutzes nicht hinter wirtschaftlichen Interessen zurückgestellt werden. Eine altruistische Vereinsklage sei somit geeignet, das bestehende Vollzugsdefizit im Umweltrecht zu beheben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Die Einleitung umreißt die rechtliche Problematik der Offshore-Windkraft und formuliert das Ziel, die Klagebefugnisse für Verbände, Gemeinden und Fischer zu beleuchten.
II. Vor- und Nachteile der Energiegewinnung aus Windkraft: Dieses Kapitel erläutert die energiepolitischen Ziele und die technischen sowie wirtschaftlichen Besonderheiten der Offshore-Windenergie.
III. Die Ausschließliche Wirtschaftszone: Es wird der völkerrechtliche Status der AWZ analysiert und die Anwendbarkeit von nationalem Recht geklärt.
IV. Das Genehmigungsverfahren: Der Ablauf des Genehmigungsprozesses nach der Seeanlagenverordnung sowie die materiellen Voraussetzungen werden detailliert beschrieben.
V. Rechtsschutz: Dieser Hauptteil analysiert die Klagebefugnisse verschiedener Gruppen sowie die Rolle von Umweltverbänden und die Klagefristen.
VI. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass der Rechtsschutz für Dritte gegen Offshore-Windparks stark eingeschränkt ist und kritisiert die europarechtliche Umsetzung der Verbandsklagerechte.
Schlüsselwörter
Offshore-Windparks, Klagebefugnis, Rechtsschutz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Naturschutzverbände, Ausschließliche Wirtschaftszone, Seeanlagenverordnung, Schutznormtheorie, Verbandsklage, Küstengemeinden, Hochseefischerei, Aarhus-Konvention, Umweltverträglichkeitsprüfung, Genehmigungsverfahren, Verwaltungsgericht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der gerichtlichen Anfechtbarkeit von Genehmigungen für Offshore-Windparks in Deutschland durch betroffene Dritte.
Welche Akteure stehen im Fokus der Untersuchung?
Zentral sind die rechtlichen Möglichkeiten von Naturschutzverbänden, Küstengemeinden und Hochseefischereibetrieben zur Einlegung von Rechtsbehelfen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Es soll untersucht werden, ob für die genannten Gruppen eine Klagebefugnis besteht, da das deutsche Rechtssystem den Rechtsschutz primär auf subjektive Rechtsverletzungen konzentriert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Verordnungen, einschlägiger Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Hauptteils?
Der Hauptteil behandelt das Genehmigungsverfahren, die Theorie der Klagebefugnis und die spezifische Prüfung der Klagerechte für Verbände, Gemeinden und Fischer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Klagebefugnis, Schutznormtheorie, Offshore-Windparks, Verbandsklage und Umweltrechtsbehelfsgesetz.
Warum haben Küstengemeinden meist keine Klagebefugnis gegen Offshore-Windparks?
Da die Planungshoheit der Gemeinden sich rechtlich nur auf das Gemeindegebiet erstreckt, welches nicht die AWZ umfasst, und der Schutz der Meeresumwelt kein subjektives Recht der Gemeinde begründet.
Welche Rolle spielt das Umweltrechtsbehelfsgesetz für die Arbeit?
Das Gesetz wird als Versuch der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (Aarhus-Konvention) analysiert, wobei die Arbeit die enge Ausgestaltung und die europarechtliche Konformität kritisch bewertet.
Können sich Hochseefischer erfolgreich gegen Offshore-Projekte wehren?
Im Regelfall nein, da Fanggründe keine geschützten Rechtspositionen im Sinne des Eigentumsschutzes darstellen und die Genehmigungen in der Regel nicht in subjektive Rechte der Fischer eingreifen.
Wie ist die Klagesituation für Naturschutzverbände einzuschätzen?
Die Klagemöglichkeiten sind auf spezielle Verbandsklagen begrenzt, wobei die Arbeit zu dem Schluss kommt, dass auch diese im Regelfall an engen gesetzlichen Voraussetzungen scheitern.
- Quote paper
- Tobias Kleinschmidt (Author), 2008, Rechtsschutz gegen Offshore-Windparks unter besonderer Berücksichtigung der Klagen von Gemeinden, Naturschutzverbänden und Hochseefischereibetrieben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123088