Im Jahre 1945, nach sechs Jahren Krieg liegt Deutschland in Trümmern. Die Alliierten versuchen hochrangige Deutsche aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens für die unter dem NS-Regime begangenen Gräueltaten vor Gericht zu stellen und zu verurteilen. Diese insgesamt 13 Prozesse fanden zwischen 1945 und 1949 in Nürnberg statt. Darunter auch ein Prozess gegen führende NS-Juristen im Jahre 1947.
Rund 16 Jahre später erscheint Stanley Kramers Film ‚Das Urteil von Nürnberg‘. In diesem Film konzentriert sich Kramer auf den Nürnberger Juristenprozess von 1947.
Die Urteile in den Nürnberger Prozessen und insbesondere das Urteil im Nürnberger Juristenprozess, dass dem Film zugrunde liegt, haben in der deutschen Öffentlichkeit Kritik hervorgerufen. Auch dem Film Stanley Kramers war an den deutschen Kinokassen kein Erfolg vergönnt.
Daher möchte ich die Parallelen zwischen dem realen Urteil im Nürnberger-Juristenprozess und dem Film von Stanley Kramer ‚Das Urteil von Nürnberg‘ aufzeigen. Es stellen sich somit unter anderem die Fragen: Warum wurde das Urteil gegen die NS-Juristen in der Bundesrepublik Deutschland negativ aufgenommen und ist diese negative Aufnahme gerechtfertigt? Ist der Misserfolg von Stanley Kramers
‚Das Urteil von Nürnberg‘ an den deutschen Kinokassen der dargestellten Thematik geschuldet?
Den Urteilen der Nürnberger Prozesse haftet das Stigma der Siegerjustiz an. Daher möchte ich untersuchen, inwieweit eine solche Einschätzung zutreffend ist und ob Stanley Kramers Film aus diesem Grund in der Bundesrepublik Deutschland vom Publikum abgelehnt worden ist.
Dazu möchte ich zuerst die Entwicklung des Völkerrechts skizzieren und so verdeutlichen, warum mit den Nürnberger-Prozessen eine neue Etappe des Völkerrechts beginnt. Diese Thematik werde ich im Abschnitt des historischen und rechtlichen Hintergrundes des Films kurz aufgreifen.
Weiterhin werde ich auf die Tätigkeiten der einzelnen Angeklagten während des NS-Regimes eingehen. Anschließend stelle ich die wesentlichen Fälle und Thematiken dar, auf denen das Urteil im Nürnberger Juristenprozess basiert. Dieses Urteil werde ich im Anschluss vorstellen. Dabei untersuche ich auch, ob der Vorwurf der Siegerjustiz auf das Nürnberger-Juristenurteil zutrifft.
Im nächsten Abschnitt werde ich die realen Hintergründe auf den Film übertragen und erläutern, wie sie in Kramers Film dargestellt werden. Den Abschluss bildet eine Deutung des Films.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entwicklung des Völkerrechts
3. Historischer und rechtlicher Hintergrund des Films
3.1 Historisch-rechtliche Hintergründe
3.2 Die Angeklagten
3.3 Wesentliche Fälle
3.4 Urteile
4. Filmische Umsetzung
4.1 Historisch-rechtliche Hintergründe
4.2 Die Angeklagten
4.3 Wesentliche Fälle
4.4 Urteil
5. Deutung des Films
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Parallelen zwischen dem realen Nürnberger Juristenprozess von 1947 und Stanley Kramers Verfilmung „Das Urteil von Nürnberg“. Dabei wird analysiert, inwieweit das reale Urteil rechtlich begründet war, ob der Vorwurf der Siegerjustiz zutrifft und warum der Film in der deutschen Nachkriegsgesellschaft auf eine ablehnende Resonanz stieß.
- Historische und rechtliche Grundlagen der Nürnberger Prozesse
- Analyse der individuellen Schuld und Verantwortung der angeklagten NS-Juristen
- Vergleich zwischen realem Prozessgeschehen und der dramaturgischen filmischen Umsetzung
- Untersuchung der moralischen Schuld im Kontext des Nationalsozialismus
- Reflektion über die Rezeption des Films an deutschen Kinokassen in der Nachkriegszeit
Auszug aus dem Buch
3.1 Historisch-rechtliche Hintergründe
Die Alliierten übernahmen in ihrer Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die Staatsgewalt in denen von ihnen besetzten Teilen Deutschlands. Neuartig war, dass weder ein Friedensschluss noch eine Annexion durch die Alliierten erfolgte. So übten diese die Staatsgewalt aus, während das Staatsvolk und das Staatsgebiet, als Besatzungszonen, in diesem Sinne fortbestanden. Der überwiegende Teil der deutschen Juristen wollte sich damit allerdings nicht abfinden, in ihren Augen waren die Alliierten Besatzer und konnten daher nur als Treuhänder beziehungsweise geschäftsführend verwalten. In diesem Punkt wurden erst mit dem Einigungsvertrag und dem Zwei+Vier-Vertrag 1990 klare Verhältnisse geschaffen (vgl. Gutzeit 1996: 9f).
Zum ersten Mal wurde 1945 auch über die Verursacher des Krieges zu Gericht gesessen (vgl. Krell 2004: 119f). Besondere Kritik an den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen richtete sich an die rückwirkende Anwendung der dem Verfahren zu Grunde liegenden Vorschriften. Der Juristenprozess bildet hierbei keine Ausnahme. Der Grundsatz des Rückwirkungsverbots gilt allerdings nicht in dieser Form im Völkerrecht, denn dieses beruht „auf allgemein anerkannten Grundsätzen und Vereinbarungen“ (Gutzeit 1996: 11). Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bereits während des Krieges zahlreiche Exilregierungen und die Alliierten eine Ahndung der Verbrechen ankündigten und Straftatbestände wie Mord beispielsweise auch im Deutschen Reich strafbar waren. Insofern kann von einer rückwirkender Bestrafung keine Rede sein (vgl. Gutzeit 1996: 11f und 59).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Nürnberger Juristenprozesse und deren filmische Aufarbeitung durch Stanley Kramer ein und formuliert die zentralen Forschungsfragen zur Rezeption und historischen Gerechtigkeit.
2. Entwicklung des Völkerrechts: Das Kapitel skizziert die historische Entwicklung des Völkerrechts von den antiken Ansätzen bis hin zum modernen Gewaltverbot und der Bedeutung der Souveränität.
3. Historischer und rechtlicher Hintergrund des Films: Hier werden die rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Prozesse, die Rolle der angeklagten Juristen sowie die zentralen Anklagepunkte und Urteilsbegründungen detailliert erörtert.
4. Filmische Umsetzung: Dieser Abschnitt vergleicht die filmische Darstellung mit den realen Ereignissen, wobei insbesondere die Auswahl der Angeklagten und die symbolische Bedeutung der verhandelten Fallbeispiele analysiert werden.
5. Deutung des Films: Es wird untersucht, wie der Regisseur durch den Fokus auf moralische Verantwortung und die Einbettung in den zeitgenössischen Antikommunismus eine eigene Interpretation der Nürnberger Prozesse vornimmt.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass das Urteil keine Siegerjustiz darstellte, während der mangelnde Erfolg des Films in Deutschland auf die Konfrontation mit einer schmerzhaften Vergangenheit zurückzuführen ist.
Schlüsselwörter
Nürnberger Juristenprozess, Stanley Kramer, Völkerrecht, NS-Justiz, Siegerjustiz, Menschenrechte, Rückwirkungsverbot, Moral, Historischer Film, Rechtsmissbrauch, Zwangssterilisation, Nationalsozialismus, Kriegsverbrechen, Schuldfrage, Nachkriegsgesellschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Justizverbrechen in den Nürnberger Prozessen und vergleicht diese mit der filmischen Darstellung durch Stanley Kramer.
Welches Ziel verfolgt der Autor mit dieser Untersuchung?
Ziel ist es, die Berechtigung der Kritik am Prozess als „Siegerjustiz“ zu hinterfragen und zu verstehen, warum der Film zur Zeit seines Erscheinens in Deutschland negativ aufgenommen wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dem Text angewandt?
Der Autor nutzt einen komparativen Ansatz, bei dem historische Quellen und Dokumente zum realen Prozess den inszenierten dramaturgischen Elementen des Spielfilms gegenübergestellt werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den Kernbereichen gehören die Entwicklung des Völkerrechts, die rechtliche Grundlage der Nürnberger Militärtribunale und die Analyse moralischer versus politischer Verantwortung in Justizsystemen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst der reale rechtliche Hintergrund beleuchtet, gefolgt von einer detaillierten Analyse, wie der Film die historische Realität interpretiert, verdichtet und ästhetisiert.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Nürnberger Juristenprozess, Siegerjustiz, NS-Justiz, Völkerrecht, moralische Schuld und historische Aufarbeitung beschreiben.
Welche Bedeutung kommt dem Geständnis von Dr. Janning im Film zu?
Das Geständnis ist ein dramatischer „Kunstgriff“ des Regisseurs; im realen Prozess hat keiner der Angeklagten ein derartiges Schuldeingeständnis abgelegt.
Warum wird der Begriff der „Siegerjustiz“ in der Arbeit kritisch betrachtet?
Der Autor argumentiert, dass das Urteil auf bestehenden Völkerrechtsnormen basierte, die auch in der Weimarer Verfassung verankert waren, und eine differenzierte individuelle Schuldzuweisung erfolgte.
Inwiefern beeinflusste der Kalte Krieg die Filmhandlung?
Der Film reflektiert den wachsenden Antikommunismus in den USA zur Entstehungszeit, indem Richter Haywood als moralische Instanz gegen politischen Druck und opportunistische Einflüsse dargestellt wird.
Welche Rolle spielen die drei Fallbeispiele im Film?
Die Zwangssterilisation, der Fall Feldenstein und die Konzentrationslager dienen dazu, die sukzessive Eskalation und den Missbrauch des Rechtssystems unter dem NS-Regime für das Kinopublikum zu veranschaulichen.
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- Alexander Schröder (Author), 2009, Das Urteil von Nürnberg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123452