Die Arbeit befasst sich mit dem Thema „Die Existenzvernichtungshaftung nach Trihotel“ (BGH 16.07.2007 – II ZR 3/04). Es wird auf die Entscheidung des BGH eingegangen, deren Kernaussagen herausgearbeitet und der neu entwickelte Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung im Detail erläutert. Des weiteren befasst sich die Arbeit mit der Anwendbarkeit auf Scheinauslandsgesellschaften.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung in die Existenzvernichtungshaftung und Rückblick
- II. Verhältnis der Existenzvernichtungshaftung zum Kapitalschutzsystem des Gesellschaftsrechts
- III. Die Entscheidung „Trihotel“
- 1. Sachverhalt
- 2. Kernaussagen der Entscheidung
- a) Die Haftungsgrundlage
- b) Innenhaftung
- c) Subsidiarität zu den §§ 31, 30 GmbHG
- d) Schaden, Beweislast
- IV. Der Tatbestand der Existenzvernichtung
- 1.) Sittenwidrige Handlung
- a) Bilanziell vermögensneutrale Eingriffe
- b) Kalte Liquidation
- c) Vermögensverschiebung auf Dritte
- 2. Haftung für existenzvernichtendes Unterlassen / materielle Unterkapitalisierung
- 3. Schaden
- 4. Vorsatz
- 5. Gesonderte Feststellung der Sittenwidrigkeit
- 6. Beweislast
- 7. Rechtsfolgen
- 8. Geltendmachung des Anspruchs
- 1.) Sittenwidrige Handlung
- V. Die Haftung von Teilnehmern und Geschäftsführern
- VI. Die Anwendbarkeit der Existenzvernichtungshaftung auf Scheinauslandsgesellschaften
- 1. Internationales Privatrecht
- 2. Europarechtliche Problematik
- VII. Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Existenzvernichtungshaftung, insbesondere im Lichte des BGH-Urteils „Trihotel“. Ziel ist es, die Haftungsgrundlagen, den Tatbestand der Existenzvernichtung und die Anwendbarkeit auf verschiedene Konstellationen (z.B. Scheinauslandsgesellschaften) zu analysieren.
- Haftungsgrundlagen der Existenzvernichtungshaftung
- Tatbestand der Existenzvernichtung (sittenwidriges Handeln und Unterlassen)
- Haftung von Teilnehmern und Geschäftsführern
- Anwendbarkeit auf Scheinauslandsgesellschaften
- Verhältnis zum Kapitalschutzsystem des Gesellschaftsrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I: Einleitung in die Thematik der Existenzvernichtungshaftung und ein kurzer Rückblick auf die Rechtslage.
Kapitel II: Analyse des Verhältnisses zwischen der Existenzvernichtungshaftung und dem bestehenden Kapitalschutzsystem im Gesellschaftsrecht.
Kapitel III: Detaillierte Betrachtung des „Trihotel“-Urteils, einschließlich des Sachverhalts und der zentralen Aussagen des Gerichts zu Haftungsgrundlage, Innenhaftung, Subsidiarität und Beweislast.
Kapitel IV: Ausführliche Darstellung des Tatbestands der Existenzvernichtung, unterteilt in sittenwidriges Handeln (verschiedene Formen) und existenzvernichtendes Unterlassen. Die Kapitel behandeln auch Schaden, Vorsatz und Beweislast.
Kapitel V: Untersuchung der Haftung von Teilnehmern und Geschäftsführern im Kontext der Existenzvernichtungshaftung.
Kapitel VI: Behandlung der Anwendbarkeit der Existenzvernichtungshaftung auf den Fall von Scheinauslandsgesellschaften, einschließlich der relevanten Aspekte des internationalen Privatrechts und des Europarechts.
Schlüsselwörter
Existenzvernichtungshaftung, Trihotel-Urteil, Gesellschaftsrecht, GmbHG, Kapitalschutz, Sittenwidrigkeit, Innenhaftung, Geschäftsführerhaftung, Scheinauslandsgesellschaften, Internationales Privatrecht, Europarecht, Gläubigerschutz.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Existenzvernichtungshaftung nach dem Trihotel-Urteil?
Es handelt sich um eine Haftung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB), wenn Gesellschafter einer GmbH Vermögen entziehen und dadurch die Insolvenz der Gesellschaft herbeiführen.
Was sind die Kernaussagen der BGH-Entscheidung „Trihotel“?
Der BGH klärte, dass es sich um eine Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft handelt, die subsidiär zu den Kapitalschutzregeln der §§ 30, 31 GmbHG steht.
Wann liegt eine sittenwidrige Existenzvernichtung vor?
Beispiele sind die „kalte Liquidation“, vermögensneutrale Eingriffe, die die Gesellschaft handlungsunfähig machen, oder die gezielte Verschiebung von Vermögen auf Dritte.
Gilt die Existenzvernichtungshaftung auch für Scheinauslandsgesellschaften?
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit auf ausländische Gesellschaftsformen (z. B. Limited), die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, unter Berücksichtigung des Europarechts.
Wer haftet bei einer Existenzvernichtung?
In erster Linie haften die Gesellschafter, aber auch Geschäftsführer und Teilnehmer an der sittenwidrigen Handlung können in die Haftung einbezogen werden.
- Quote paper
- Marcus Reischl (Author), 2009, Die Existenzvernichtungshaftung nach Trihotel (BGH 16.07.2007 – II ZR 3/04), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123458