Die Zwei-Klassen-Medizin im deutschsprachigen Raum. Mythos oder Realität?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2022

14 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil / Ergebnisse
2.1 Schnellere Termine und geringere Wartezeiten
2.2 Lücken bei der Steuerung von Leistungen und deren Ausgaben
2.3 Patienten/Innen als Wirtschaftsgut
2.4 Soziales Ungleichgewicht

3 Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit

4 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Gesundheitssystem im deutschsprachigen Raum verfolgt das Prinzip der Solidarität (Klein-Schmeink, 2021, S. 35). Dieses Prinzip beruht darauf, dass eine einzelne Person im Bedarfsfall eine Hilfestellung von der Gemeinschaft erhält und umgekehrt genauso. Es wird nach dem Grundsatz „Einer für alle und alle für einen“ gehandelt (Henke & Rachold, 2018, S. 11). Die Solidarität im Gesundheitswesen sollte dabei im Zuge der medizinischen Versorgung und der Finanzierung dieser hervortreten. Hierbei entsteht jedoch eine Problematik aufgrund der Versicherungsstrukturen, da neben der gesetzlichen Krankenversicherung, auch GKV genannt, eine private Krankenversicherung, kurz PKV, abgeschlossen werden kann. Kritisiert wird diesbezüglich vor allem, dass private Krankenversicherungen, vor allem was die Finanzierung des Gesundheitssystems angeht, nicht in ausreichendem Ausmaß involviert werden, obwohl deren Klientel von bestimmten Leistungen ebenso Gebrauch machen können. Somit kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, welche sowohl das Gesundheits- als auch das Versicherungssystem zwangsläufig in zwei Klassen teilt (Klein-Schmeink, 2021, S. 35).

Während gesetzliche Krankenversicherungen nicht gewinnorientiert handeln, steht die Gewinnerzielung bei privaten Krankenversicherungen im Vordergrund. Die Erlöse werden hierbei anhand von Prämien der Versicherten erzielt. Die Prämie wird dabei am Risiko einer Erkrankung der zu versichernden Person ermittelt. Wenn die Versicherung in niedrigem Alter abgeschlossen wird, so wird zu dem gezahlten Beitrag ein Aufpreis hinzugerechnet, welcher am Beispiel des steigenden Risikos einer möglichen Erkrankung berechnet wird. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Art der Beitragsberechnung nicht. Das Prinzip der Solidarität besteht bei privaten Krankenversicherungen jedoch kaum, da im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung diesbezüglich keine Unterteilung der versicherten Personen in Hinsicht auf deren Einkommen vorgenommen wird. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass privat versicherte Personen bei Behandlungen aus monetären Gründen bevorzugt werden können, da niedergelassene Ärzte/Ärztinnen mit dieser Gruppe mehr Erträge erzielen (Birkner et al., 2021, S. 77 – 80). Daraus resultierend lässt sich folgende Frage stellen: Inwiefern wird in der Literatur aufgrund von Vergleichen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eine Zwei-Klassen-Medizin im deutschsprachigen Raum beschrieben? Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, Beispiele für eine Zwei-Klassen-Medizin im deutschsprachigen Raum, anhand wissenschaftlich fundierter Literatur, aufzuzeigen.

2 Hauptteil / Ergebnisse

Im Hauptteil werden die Ergebnisse dargestellt, die auch zugleich die Forschungsfrage beantworten sollen.

2.1 Schnellere Termine und geringere Wartezeiten

Etwas mehr als ein Drittel der Österreicher/Innen nimmt Angebote der privaten Krankenversicherung in Form von ambulanter oder stationärer Versorgung an, Tendenz steigend. Diese Entwicklung ist im deutschsprachigen Raum generell zu beobachten. Die Versicherten begründen einen Abschluss der Privatversicherung häufig damit, dass gesetzliche Krankenkassen eine Vielzahl von Leistungen nicht in ausreichendem Ausmaß abdecken würden. Zudem besteht beim Abschluss einer Privatversicherung das Recht der freien Ärzte/Innenwahl. Die sogenannte Hotelkomponente dürfte bei der Wahl der Versicherung ebenso eine Rolle spielen. Mit dieser haben privat versicherte oftmals den Anspruch auf ein Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalt. Außerdem enthält die Hotelkomponente Leistungen wie das Aussuchen von Mahlzeiten aus einer Menükarte, welche nur Sonderklassepatienten/Innen erhalten. All diese Mehrleistungen werden im Vergleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung als legitim betrachtet, da Patienten/Innen, welche eine Privatversicherung in Anspruch nehmen, für diese Mehrleistungen deren Beiträge entrichten. Am Klassensystem wird jedoch häufig kritisiert, dass Sonderklassepatienten/Innen geringere Terminwartezeiten und geringere Zeiten im Wartezimmer in Anspruch nehmen als Kassenversicherte (Rainer, 2017, S. 46 – 49).

Bei der Vereinbarung von Terminen mit jeglichen Ärzten/Innen, darunter auch Hausärzte/Innen und Fachärzte/Innen, müssen gesetzlich Versicherte öfter mit verzögerten Terminen, als privat Krankenversicherte, rechnen. Hierbei wird der Gesundheitszustand der zu untersuchenden Personen in die Terminvergabe miteinbezogen. Das heißt, dass bei Personen mit ähnlichem Gesundheitszustand, jene bei der Terminfixierung oftmals bevorzugt werden, welche einen Abschluss einer Privatversicherung vorweisen. Eine solche Vorgehensweise seitens der Ärzte/Innen kann aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen, da diese für die Behandlung von privat versicherten Personen ein besseres Entgelt als bei der Behandlung von gesetzlich versicherten Personen erzielen. Zudem decken Privatversicherungen bei Vertragsärzten/innen beispielsweise bestimmte Gesundheitsleistungen ab, welche bei gesetzlichen Krankenversicherungen nicht inkludiert sind. Die Terminvereinbarung erfolgt daher möglicherweise abhängig von der Erstattungsfähigkeit diverser Leistungen (Tille et al., 2017, S. 58 – 62).

Czypionka und Achleitner (2019, S. 84) führen an, dass Privatpatienten/Innen bestimmte Leistungen sogar häufiger ohne vorherige Terminvereinbarung bei Ärzten/Innen beanspruchen können als dies bei Kassenversicherten der Fall ist. Die Terminvergabe an sich erfolgt im Regelfall für beide Gruppen sofort, diese unterscheidet sich jedoch wie aus den Beispielen hervorgeht oftmals in der Terminwartezeit selbst. Kassenpatienten/Innen sind demnach häufiger von Terminwartezeiten von über drei Wochen betroffen als Privatversicherte (Czypionka & Achleitner, 2019, S. 84). Eine bevorzugte Terminvereinbarung ist jedoch nicht nur im niedergelassenen Bereich zu beobachten. Demnach besteht die Möglichkeit, dass Personen bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung schnellere Operationstermine erhalten (Kramer, 2018, S. 44). Begründet wird dies damit, dass Klassepatienten/Innen für Bevorzugungen solcher Art deren Beiträge schließlich entrichten würden. In diesem Zusammenhang wird von einer Zwei-Klassen-Medizin gesprochen, da unter anderem sozial schwache und zugleich einkommensschwache Gesellschaftsschichten benachteiligt werden. Der Grund hierfür ist, dass diese Personengruppe die finanziellen Mittel für eine Zusatzversicherung im Gesundheitssystem nicht aufbringen kann (Kramer, 2018, S. 79).

Bei der Terminwahrnehmung an sich gibt es jedoch auch weitere Unterschiede bezüglich Wartezeiten (Czypionka & Achleitner, 2019, S. 85). Patienten/Innen mit einer Zusatzversicherung können im Vergleich zu Kassenversicherten häufiger ohne Wartezeit ins Behandlungszimmer eintreten und die Behandlung antreten als gesetzlich krankenversicherte Personen. Überdies warten allgemein Krankenversicherte öfter bis oder gar über zwei Stunden in Praxen als Sonderklassepatienten/Innen. Hierbei ist jedoch fraglich, ob längere Wartezeiten bei Kassenpatienten/Innen durch die Bevorzugung von Klassepatienten/Innen entstehen, da Letztere insgesamt einen geringeren Anteil im deutschsprachigen Raum einnehmen (Czypionka & Achleitner, 2019, S. 85). Die genannten Entwicklungen sind nicht auf das gesamte Gesundheitswesen bezogen zu pauschalisieren. So wurden beispielsweise Untersuchungen bezüglich der Bevorzugung von Sonderklassepatienten/Innen gegenüber Allgemeinklassepatienten/innen in etlichen deutschen Universitätskliniken, wie die der Köln-Lindenthal und Frankfurt am Main, angestellt. Der Schwerpunkt hierbei lag auf den Transplantationszentren dieser Universitätskliniken. In diesem Bereich konnte keine Bevorzugung von Privatpatienten/Innen festgestellt und somit kein Zusammenhang mit einer Zwei-Klassen-Medizin identifiziert werden (Purwins & Bürger, 2020, S. 377).

2.2 Lücken bei der Steuerung von Leistungen und deren Ausgaben

Experten/Innen warnen davor, dass die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems unter den derzeitigen Umständen, in Zukunft eine unübersichtliche Form annehmen wird. Als Hauptfaktor hierfür werden die verschiedenen Versicherungsgruppen genannt. Demnach steht die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems in den nächsten Jahrzehnten vor immensen Herausforderungen, da ein immer stärker werdendes Ungleichgewicht zwischen Gesundheitseinnahmen und Gesundheitsausgaben entsteht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Zwei-Klassen-Medizin im deutschsprachigen Raum. Mythos oder Realität?
Hochschule
Hochschule Fresenius; Hamburg
Note
1,0
Jahr
2022
Seiten
14
Katalognummer
V1234653
ISBN (eBook)
9783346654526
ISBN (Buch)
9783346654533
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwei-Klassen-Medizin, Gesundheitssystem
Arbeit zitieren
Anonym, 2022, Die Zwei-Klassen-Medizin im deutschsprachigen Raum. Mythos oder Realität?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1234653

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