Vergangenheitsaufarbeitung in der DDR und in der BRD (1945-1989)


Hausarbeit, 2007

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vergangenheitsaufarbeitung in der Bundesrepublik
2.1 Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit
2.2 Politische Aufarbeitung der Vergangenheit
2.3 Historische Aufarbeitung der Vergangenheit
2.4 Gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung der Vergangenheit

3. Vergangenheitsaufarbeitung in der DDR
3.1 Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit
3.2 Politische Aufarbeitung der Vergangenheit
3.3 Historische Aufarbeitung
3.4 Gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung

4. Erklärungsansätze für die unterschiedliche Vergangenheitsaufarbeitung
4.1 Individuelle psychologische Erklärungsansätze
4.2 Politische und systembedingte Erklärungsansätze

5. Fazit und Ausblick

1 Einleitung

Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs hatten die Gesamtheit der Deutschen mit ähnlichen Problemen zu kämpfen: diese Probleme waren nicht nur wirtschaftlicher und familiärer Natur, sondern auch psychologischer Natur. Jeder musste das Geschehene zunächst für sich einordnen und sich seiner Rolle während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft bewusst werden. Auf welch unterschiedliche Art und Weise dies, sowohl auf politischer, als auch auf der gesellschaftlichen Ebene geschehen kann, zeigte sich schon wenige Jahre nach Ende des Krieges. Obwohl man das selbe erlebt hatte, die Niederlage des nationalsozialistischen Deutschlands der gemeinsame Ausgangspunkt war, stellte sich noch vor den Staatsgründungen der Bundesrepublik und der DDR heraus, auf wie ungleiche Art und Weise die Vergangenheit bewältigt, verarbeitet und sogar instrumentalisiert werden kann. In der folgenden Arbeit soll nun überprüft werden, welchen Einfluss das politische System und die damit verbundenen Werte und Normen auf die Vergangenheitsbewältigung eines Landes haben.

Warum kam es also nach dem zweiten Weltkrieg in der BRD und in DDR zu einem unterschiedlichen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und wie sah dieser aus?

Bei der Beantwortung dieser Frage wird zu überprüfen sein, inwiefern es hauptsächlich systembedingte Erklärungsfaktoren waren, die die Vergangenheitsaufarbeitung in beiden Ländern beeinflusst haben, oder ob auch externe Einflüsse eine Rolle gespielt haben könnten. Hierbei bedarf es zunächst einer genaueren Betrachtung der Vergangenheitsaufarbeitung in der Bundesrepublik (Teil 2) und in der DDR (Teil 3), um dann anschließend die Erklärungsfaktoren für die unterschiedliche Vergangenheitsaufarbeitung (Teil 4) genauer herausarbeiten zu können. Im letzen Teil (5) soll dann sowohl ein Fazit versucht werden, als auch ein Ausblick auf den gesamtdeutschen Umgang mit der Vergangenheit nach der Wiedervereinigung geben.

2 Vergangenheitsaufarbeitung in der Bundesrepublik

2.1 Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit

Die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit ist ein erster wichtiger Schritt, um die Vergangenheit zu bewältigen. So können Prozesse und Verurteilungen über ihre Darstellung in den Medien ein Bewusstsein für Unrecht und Gerechtigkeit schaffen. Vor der Staatsgründung der Bundesrepublik waren es zunächst die Alliierten, die für eine juristische Aufarbeitung sorgten, denn sie setzten eigens einen Ad-hoc-Strafgerichtshof ein und initiierten die Nürnberger Prozesse, wo die obersten Vertreter des NS-Staates angeklagt waren.

Neben den Nürnberger Prozessen fanden noch weitere Militärgerichtsprozesse statt, bei denen insgesamt 5000 Personen angeklagt wurden, wovon etwa 800 zum Tode verurteilt wurden.

Des weiteren wurden ehemalige Parteifunktionäre und SS-Mitglieder im „automatic arrest“ zunächst zur Vorbeugung interniert. Doch nicht nur Kriegsverbrecher und ehemaliger Parteifunktionäre und SS-Mitglieder wurden hart bestraft, sondern es wurde auch versucht die sogenannten „Mitläufer“ zu bestrafen: So wurde eine harte Politik der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst festgelegt, die insbesondere in der US-Zone hart durchgesetzt wurde( alle, die der NSDAP vor dem 1.Mai 1937 beigetreten waren, wurden entlassen). Diese so genannte Phase der „politischen Säuberung“ stieß in der Bevölkerung jedoch auf Kritik, weil sie als ungerecht empfunden wurde.(Frei 2005:28f.) So entstand ein „nationales Ressentiment gegenüber der angeblichen „Siegerjustiz““(Frei 2005:31), es wurde nicht nur Kritik an den Urteilen der Alliierten geübt, sondern auch an der Kollektivschuldthese und von der Bevölkerung wurde nun ein Schlussstrich unter die Phase der politischen Säuberung erwartet. Diesem Wunsch wurde schon bald nach der Staatsgründung der BRD auch entsprochen und es begann eine zweite Phase, ein Phase der Verdrängung, in deren Kontext „Anfang der fünfziger Jahre eine beispiellose Strategie der Verharmlosung, Leugnung und Irreführung aufgeboten, die am Ende selbst ruchlosesten NS-Verbrechern zur Freiheit verhalfen.“(Frei 2005:31)So wurde beispielsweise schon 1949 ein Straffreiheitsgesetz vom Bundestag beschlossen, das bewirkte, dass alle Straftaten, die vor dem 15. September 49 begangen wurden amnestiert wurden. Überdies gab es eine Gnadenwelle , von der verurteilte Kriegsverbrecher profitierten und die die begangenen Verbrechen verharmloste: „ die Freilassung verurteilter Kriegsverbrecher Mitte der fünfziger Jahre [bekräftigte] die bei den Deutschen ohnehin bestehende Neigung, den fundamentalen Unrechtscharakter des NS- Regimes und seines Eroberungskrieges aus dem kollektiven Bewusstsein auszublenden.“(Frei 2005:33)

Hinzu kam, dass es eine starke personelle Kontinuität zur NS-Zeit in der Justiz gab, was dazu führte, dass die Bereitschaft in NS-Strafsachen zu ermitteln sank es zu einem faktischen Stillstand bei der Ahndung von NS-Verbrechen kam. Erst Ende der 50er Jahre, wurde die juristische Aufklärung, auch unter Einfluss mehrfacher Vorwürfe seitens der DDR, wieder angekurbelt, denn man wurde sich bewusst, dass zahlreiche NS-Verbrechen noch nicht aufgeklärt waren. In diesem Zusammenhang kam es auch zu der Gründung der Ludwigsburger Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen(1958), die durch ihre Vorermittlungen zahlreiche Prozesse auslöste. Zentral für die Aufarbeitung der Vergangenheit waren dann der Auschwitzprozess 1963 und die Verjährungsdebatte im Bundestag zwei Jahre später. Beide Ereignisse bewirkten ein hohes Medieninteresse, was dazu führte, dass ein Teil der unbewältigten Vergangenheit wieder in das Interesse der Öffentlichkeit gelangte.

Die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen war also ein wesentlicher Bestandteil für die Aufarbeitung der Vergangenheit und spiegelte jeweils auch die allgemeine Stimmung(also den Hang zur Verdrängung bzw. das Bedürfnis nach Aufklärung) in der Bevölkerung wieder. Analog dazu lassen sich auch Parallelen im politischen Umgang mit der Vergangenheit feststellen.

2.2 Politische Aufarbeitung der Vergangenheit

Die BRD übernahm als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs die vollständige Verantwortung für die in den Kriegsjahren begangenen Verbrechen. So war sie es auch, die eine finanzielle Widergutmachung gegenüber Juden und dem Staat Israel zahlte: „Während die DDR jegliche Verantwortung für das NS-Regime von sich wies und die Bundesrepublik immer wieder des Neonazismus und Militarismus bezichtigte, sah sich die Bundesrepublik in der gesamtstaatlichen Verantwortung für dieses negative Erbe und zahlte im Unterschied zur DDR Entschädigungszahlungen in großer Höhe, bis zur Wiedervereinigung mit den bis dahin eingegangenen Verpflichtungen etwa 130 Milliarden DM.“ (Möller 2007:5) Diese übernommene Verantwortung reduzierte sich jedoch nur auf die NS-Führungselite: Nicht das ganze Volk, sondern nur die Inhaber der Macht seien verantwortlich gewesen; Hitler wurde somit dämonisiert. Man kann also insgesamt nur von einer „reduzierten und externalisierten Verantwortung“(Hammerstein 2007:26) sprechen. Eine Auszug aus einer Regierungserklärung Konrad Adenauers von 1949 spiegelt diese externalisierte Verantwortung wider: „Im Übrigen dürften wir nicht mehr zwei Klassen von Menschen in Deutschland unterscheiden: die politisch Einwandfreien und die nicht Einwandfreien.(...). Wo es (...) vertretbar erscheint, (gilt es,) Vergangenes vergangen sein zu lassen, in der Überzeugung, dass viele nicht schwerwiegende Schuld gebüßt haben.“(Hammerstein 2007:26f.)

Man grenzte sich insgesamt nicht nur gegen die Diktatur des Nationalsozialismus ab, sondern es gab einen antitotalitären Grundkonsens der auch die DDR Diktatur betraf/beinhaltete. (Möller 2007:4) Der Kommunismus und der Nationalsozialismus wurden als totalitäre Diktaturen gleichgesetzt: Die NS-Zeit wurde in der Schule beispielsweise im Rahmen der Totalitarismustheorie unterrichtet(Hammerstein 2007:29). Auf diese erste Phase der Verdrängung folgte dann Ende der 50er Jahre eine Phase der „Vergangenheitsbewältigung“(Frei 2005:26), die durch eine gesamtgesellschaftlichen Veränderung hervorgerufen wurde, die in Punkt 2.4 näher erläutert werden soll und an die sich auch die Politik orientiert hat. Im Laufe der Jahre ging die Politik dann also offener und wahrheitsgetreuer mit der Vergangenheit um.

Die Anwendung des Rechts und die Gesten und Taten der Politik sind jedoch nur ein Element in der politisch-moralischen Bewertung von Vergangenheit. Ebenso wichtig ist es zu betrachten, wie die Geschichte wissenschaftlich aufarbeitet und erforscht wurde und wie man die NS-Zeit und den eigenen Staat in die Geschichte einordnete.

2.3 Historische Aufarbeitung der Vergangenheit

Bei dem Versuch, die NS-Zeit in die bisherige Geschichte Deutschlands einzuordnen und vor allem den frisch gegründeten Staat von dieser Zeit abzugrenzen, machte man in der BRD zunächst verstärkt Rekurse auf die Klassik: „ indem sie sich auf die liberale Verfassungs- und Rechtstraditionen der deutschen Geschichte vor 1933, auf die Revolution von 1848/49, auf die Weimarer Verfassung, auf parlamentarische und parteipolitische Vorläufer und (...) auf den Widerstand gegen Hitler- vor allem den christlichen sowie den militärischen Widerstand, auch den demokratischer Politiker- bezog, definierte sich ihre neue politische Ethik ebenfalls im Rekurs auf Tendenzen der Geschichte.“ (Möller 2007:4)

Anschließend hat„die Zeitgeschichtsforschung (...)wegweisende Beiträge über das nationalsozialistische System hervorgebracht.“ (Jesse 1997:15): So wurde Anfang der 50er Jahre das Institut für Zeitgeschichte in München gegründet, dessen Hauptaufgabe darin bestand das Dritte Reich zu erforschen. Zwar kam es hierbei zu „ keinerlei apologetische Tendenzen zugunsten des NS-Systems“( Jesse 1997:15), jedoch wurden die Forschungsergebnisse zu dieser Zeit nicht ausreichend von der Öffentlichkeit wahrgenommen, weswegen die Ergebnisse nicht zu einer Vergangenheitsaufarbeitung im größeren Maßstab führten. Erst die Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 1958 in Ludwigsburg führte, wie oben erwähnt zum Ende der Vernachlässigung der strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Geschichte, was sich dann auch das Interesse an den Ergebnissen der historischen Erforschung der NSZeit erhöhte (Jesse 1997:15).

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Vergangenheitsaufarbeitung in der DDR und in der BRD (1945-1989)
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V123565
ISBN (eBook)
9783640281428
Dateigröße
390 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergangenheitsaufarbeitung
Arbeit zitieren
Linda vom Hofe (Autor:in), 2007, Vergangenheitsaufarbeitung in der DDR und in der BRD (1945-1989), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123565

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