Die Intention bei der Gründung einer GmbH ist, dass die Gesellschaft mit dem Betriebsvermögen unbeschränkt haftet und die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter beschränkt die Haftung tragen. Vielen Geschäftsführern ist dabei unbewusst, wie schnell aus einem beruflichen Risiko ein persönliches werden kann. Infolgedessen ist die Haftung des Geschäftsführers ein gegenwärtig viel diskutiertes und strittiges Thema. Insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die Haftung des Geschäftsführers klärungsbedürftig geworden. Um der pandemiebedingter Insolvenzwelle entgegenzuwirken hat die Bundesregierung durch die Einführung des SanInsFoG und StaRUG die Haftung des Geschäftsführers modifiziert. Mit der Modifizierung wurde § 64 GmbHG a. F. durch § 15b InsO n. F. substituiert. Beide Rechtsnormen thematisieren die Haftung des Geschäftsführers in Bezug auf die Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Des Öfteren führte § 64 GmbHG zur Rechtsunsicherheit der Parteien, da aus der Rechtsnorm nicht ersichtlich wurde, welche Zahlungen während der Insolvenz geleistet werden dürfen oder ab wann die Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenzphase in facto greift. Auch wenn die Sachverhalte sukzessiv durch die Rechtsprechungen präzisiert wurden, tauchten wiederholt Fragestellungen auf, die kontinuierlich untersuchungsbedürftig waren bspw., ob die Steuerschuld beim Fiskus beglichen werden muss, wenn die Gesellschaft nicht mehr solvent ist.
Ziel der Einführung des § 15b InsO ist, dass diese Rechtsnorm die Problemstellungen des § 64 GmbHG kompensiert. Dies impliziert nun die Fragestellung, ob die Entscheidung zu der Einführung des § 15b InsO begrüßenswert ist.
Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend die Haftung eines Geschäftsführers bei Pflichtverletzung erläutert. Im Nachgang werden die Gründe einer Insolvenz herausgearbeitet. Die darauffolgenden Kapitel akzentuieren die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 64 GmbHG und § 15b InsO. Dabei wird der Fokus der vorliegenden Arbeit auf dem Vergleich der beiden Paragraphen liegen.
Aus Praktikabilitätsgründen wird es in dieser Arbeit bei der Erläuterung des Insolvenzverfahrens keine Übersicht zu der Insolvenzantragspflicht gem. § 1 COVInsAG geben. Berücksichtigt sind Rechtsprechungen und Gesetze bis zum 11. November 2021.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Haftung der Geschäftsführer
- Insolvenz
- § 64 GmbHG a. F.
- Entwicklung der Vorschrift
- Tatbestandsmerkmale
- § 15b InsO n. F.
- Entwicklung der Vorschrift
- Tatbestandsmerkmale
- Vergleich § 64 GmbHG a. F. und § 15b InsO n. F.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Kontext der Insolvenz und vergleicht die Rechtsnormen § 64 GmbHG a. F. und § 15b InsO n. F. Sie untersucht die Entwicklung dieser Vorschriften, die Tatbestandsmerkmale, und beleuchtet insbesondere die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden Normen.
- Entwicklung der Rechtsnormen § 64 GmbHG a. F. und § 15b InsO n. F.
- Tatbestandsmerkmale der beiden Vorschriften
- Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a. F. und § 15b InsO n. F.
- Die Folgen der Insolvenz für den Geschäftsführer
- Die Bedeutung der Rechtsprechung für die Anwendung der Vorschriften
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über die Thematik und die Relevanz des Themas der Geschäftsführerhaftung im Insolvenzrecht. Sie beleuchtet die Problematik der Rechtsunsicherheit, die durch den § 64 GmbHG a. F. entstanden ist und die Zielsetzung der Einführung von § 15b InsO n. F. erläutert.
Das zweite Kapitel beleuchtet die generelle Haftung der Geschäftsführer einer GmbH.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit dem Insolvenzbegriff und den relevanten Aspekten der Insolvenz für die Geschäftsführerhaftung.
Das vierte Kapitel analysiert den § 64 GmbHG a. F. und die Entwicklung der Vorschrift sowie die relevanten Tatbestandsmerkmale.
Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit dem § 15b InsO n. F. und die Entwicklung der Vorschrift sowie die relevanten Tatbestandsmerkmale.
Das sechste Kapitel vergleicht die beiden Vorschriften und beleuchtet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen § 64 GmbHG a. F. und § 15b InsO n. F. im Hinblick auf die Haftung des Geschäftsführers.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, der Entwicklung des Rechts der Geschäftsführerhaftung, den Tatbestandsmerkmalen der §§ 64 GmbHG a. F. und 15b InsO n. F., und dem Vergleich beider Vorschriften. Wichtige Schlüsselbegriffe sind unter anderem Insolvenzrecht, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbHG, Insolvenzordnung, Geschäftsführerhaftung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Rechtsprechung und COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG).
- Arbeit zitieren
- Justyna Jakubiak (Autor:in), 2021, Vergleich der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a. F. und § 15b n. F. InsO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1239059