Kann ein Bausparvertrag wettbewerbsfähig sein?


Hausarbeit, 2008

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Variablenverzeichnis

1 Einleitung

2 Bausparfinanzierung
2.1 Gesetzliche Bestimmungen
2.2 Kollektivprinzip
2.3 Grundstruktur

3 Kapitalmarktfinanzierung
3.1 Ratensparvertrag und Hypothekarkredit
3.2 Unterschiede zur Bausparfinanzierung

4 Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeit des Bausparvertrags
4.1 Grundmodell
4.2 Erweitertes Grundmodell und Untersuchung am Standort Deutschland
4.2.1 Variables Bausparvolumen
4.2.2 Steuerliche Aspekte
4.2.3 Staatliche Förderung
4.2.4 Transaktionskosten
4.2.5 Zinszyklus
4.2.5.1 Flexible Zuteilungsdauern
4.2.5.2 Starre Zuteilungsdauern

5 Zusammenfassung

Mathematischer Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Finanzierungsvarianten

Tabelle 2: Grundmodell

Tabelle 3: erweitertes Grundmodell

Tabelle 4: erweitertes Grundmodell mit steuerlichen Aspekten

Tabelle 5: erweitertes Grundmodell mit Transaktionsgebühren

Variablenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Den Bausparkassen kommen heutzutage eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu: 2005 betrug ihr Anteil an der Wohnungsbaufinanzierung 33,3%1. Es stellt sich nun die Frage, wa- rum die Bausparfinanzierung seit ihrer Erfindung durch Georg Kropp2 im Jahre 1924 offen- sichtlich eine nicht unattraktive Finanzierungsrolle in unserer Gesellschaft spielt. Die vorlie- gende Arbeit befasst sich daher mit der Wettbewerbsfähigkeit dieser vom Kapitalmarkt losge- lösten Finanzierungsform. Dabei wird zunächst ein Einblick in die Finanzprodukte „Bauspar- finanzierung“ und „Kapitalmarktfinanzierung“ gegeben. Anschließend werden die alternati- ven Finanzierungsformen in einem komplexer werdenden Modell verglichen, indem auch die zuvor abstrahierten Aspekte der Steuern, staatlichen Förderung, Transaktionskosten und Zins- zyklus sukzessive Beachtung finden. Gleichzeitig wird empirisch untersucht, ob die ermittel- ten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland gegeben sind.

2 Bausparfinanzierung

2.1 Gesetzliche Bestimmungen

Bausparkassen sind nach dem Bausparkassengesetz (BSpKG) Spezialkreditinstitute3, die nicht dem im Kreditwesengesetz (KWG) festgehaltenen Verbots eines kollektiven Kreditsparsys- tems4 unterliegen. Ihr Geschäftsprinzip beruht auf der Gewährung von Darlehen, die aus- schließlich für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen5 verwendet werden dürfen. Die Darle- hen werden u.a. durch die Spar- und Tilgungsbeiträge der Bausparer sowie durch Wohnungs- bauprämien refinanziert. Mit dem Abschluss erwirbt der Bausparer nach Leistung von Spar- beiträgen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens.6

2.2 Kollektivprinzip

Das „Erklärungsmodell mit gleichbleibendem Zugang an Bauspareren“7 beschreibt die Idee des Bausparens folgendermaßen: Es werde angenommen, dass in jeder betrachteten Periode zehn neue Bausparer mit dem gleichen Ziel, ein Eigenheim im Wert von 100 Geldeinheiten (GE) zu erwerben, dem Kollektiv beitreten. Pro Periode kann jeder Bausparer zehn GE in Form von Spar- oder Tilgungsbeiträgen erbringen, die in die Zuteilungsmasse des Kollektivs fließen. Durch das Kollektivprinzip bildet die Summe der Einzahlungen nach einer Periode bereits eine Bausparsumme (=100 GE), die einem Bausparer als Darlehen gewährt werden kann. In jeder weiteren Periode können durch den Beitritt zehn weiterer Bausparer jeweils ein Darlehen mehr als in der Vorperiode gewährt werden. Durch das Ausscheiden der ersten zehn Bausparer nach der zehnten Periode bildet sich ein stationärer Zustand heraus: Das Verhältnis der zugeteilten zu den nicht zugeteilten Bausparverträgen beträgt von diesem Zeitpunkt an konstant 45 zu 55. Dadurch stabilisiert sich die Sparzeit für alle Bausparer bei 5,5 Perioden8. Würde jeder Bausparer für sich sparen, müsste jeder zehn Perioden bis zum Erwerb des Ei- genheims warten. Somit führt das Bausparen zu einem Wohlfahrtsgewinn9.

2.3 Grundstruktur

Der Bausparvertrag kann in vier zeitliche Abschnitte gegliedert werden: Abschlussphase, Sparphase, Zuteilungsphase und Tilgungsphase.10 Mit dem Abschluss des Bausparvertrags wird die Höhe der Bausparsumme festgelegt, die als Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungs- rate sowie das Mindestsparguthaben11 dient. Hat der Bausparer die Abschlussgebühr bezahlt, so beginnt die Sparphase. In diesem Stadium leistet der Bausparer Sparbeiträge, die zu einem vertraglich festgelegten Guthabenzins verzinst werden und unter bestimmten Voraussetzun- gen vom Staat subventioniert12 werden. Mit dem Erreichen der Mindestsparzeit13 und des Mindestsparguthabens erfüllt der Kunde die ersten Voraussetzungen, um das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Hat die Bewertungszahl des Bausparers, die die Sparerleistung des Bausparers widergibt14, die Zielbewertungszahl15 überschritten, so hat der Anwärter ein An- recht auf Zuteilung des Darlehens. Dieses entspricht i.d.R. der Differenz zwischen Bauspar- summe und Sparguthaben (zuzüglich Guthabenzinsen und staatlichen Subventionen). An- schließend geht der Vertrag in die Darlehensphase über, die durch die regelmäßige Tilgungs- leistung des Darlehens zu einem vertraglich festgelegten Darlehenszins gekennzeichnet ist. Die vollständige Tilgung des Darlehens stellt das Ende der vertraglichen Beziehung zwischen Bausparkasse und Bausparkunde dar.16

[...]


1 Vgl. [Verband der privaten Bausparkassen e.V.] (2006), S. 101.

2 Näheres hierzu in Langer (1965).

3 Vgl. [Bausparbibliotheken der Landesbausparkassen] (1984), S. 18.

4 Vgl. KWG (2007), §3 Nr. 2.

5 Vgl. BSpKG (2007), §1 Abs. 3.

6 Vgl. Stark (2003), S. 8.

7 Laux (1973), S. 19 ff.

8 Vgl. mathematischer Anhang A.1.

9 Vgl. Börner (2002), S. 353.

10 Vgl. Laux (2005), S. 15.

11 Das Mindestsparguthaben beträgt zwischen meist 40-50% der Bausparsumme (Vgl. Laux (2005), S. 72).

12 Vgl. Geyer (2008), S. 30 ff.

13 Die Mindestsparzeit liegt meist zwischen 18-84 Monaten (Vgl. Laux (2005), S. 71).

14 Näheres hierzu Laux (2005), S. 70-77.

15 Die Zielbewertungszahl ist die Zahl, die von der Bewertungszahl überschritten werden muss, um ein Anrecht auf Kreditzuteilung zu bekommen (Vgl. Laux (2005), S. 70). Sie wird im Folgenden außer Acht gelassen, da vorausgesetzt wird, dass der Anwärter die Mindestbewertungszahl immer erreicht.

16 Vgl. u.a. Stark (2003), S. 7-9, Zink (1984), S. 14 f.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Kann ein Bausparvertrag wettbewerbsfähig sein?
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Veranstaltung
Immobilienökonomie
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V123962
ISBN (eBook)
9783640295982
ISBN (Buch)
9783656604952
Dateigröße
1072 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kann, Bausparvertrag, Immobilienökonomie
Arbeit zitieren
Claudia Damm (Autor:in), 2008, Kann ein Bausparvertrag wettbewerbsfähig sein?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123962

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kann ein Bausparvertrag wettbewerbsfähig sein?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden