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Verfassungsrechtliche Probleme bei Öffnungsklauseln in Tarifverträgen

Unter besonderer Berücksichtigung aktueller Fragestellungen und praktischer Aspekte

Title: Verfassungsrechtliche Probleme bei Öffnungsklauseln in Tarifverträgen

Term Paper , 2007 , 14 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Sarah von Leiden (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Wenn bei der Tarifpolitik in früheren Jahren vor allem der angestrebte Lebensstandard der Beschäftigten das Hauptaugenmerk der Gewerkschaften war, sind seit einigen Jahren noch ganz andere Erwägungen hinzu getreten. Zum einen haben gesamtwirtschaftliche und politische Hintergründe Änderungen erfahren – man denke nur an die seit Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit oder an die Globalisierung – zum anderen mag die Wiedervereinigung eine Rolle gespielt haben, wenn man bedenkt dass dort die Auflösungserscheinungen des Flächentarifvertrages besonders augenfällig sind. Infolge dessen konnten sich tarifliche Öffnungsklauseln vielerorts durchsetzen. Die Stellung, welche betrieblichen Regelungen gegenüber Tarifverträgen gebührt, oder auch ordnungspolitisch gebühren sollte, ist nicht nur ein Dauerbrenner in juristischen und verbandsnahen Fachkreisen. Ob seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung ist die Diskussion auch regelmäßig Gegenstand der allgemeinen Medien.
Inwieweit beispielsweise betriebliche Bündnisse dabei zulässig sind und welche Befugnisse ihnen zugestanden sein sollen, ist politisch umstritten. Immer wieder ist auch die – bislang noch – Außenseiterposition zu vernehmen, man möge doch den Tarifvorrang zu Gunsten eines Betriebsvorrangs abschaffen. Zum Mainstream darf sich zugehörig fühlen, wer die Auffassung vertritt, Tarifverträge seien zu statisch und zu unbeweglich, darüber hinaus zu wenig an den Bedürfnissen der Betriebsparteien ausgerichtet und sowieso überreguliert.
Die beschriebenen Tendenzen zur Öffnung enthalten aus dieser Sicht eine wünschenswerte Dynamik sowohl der Tarifverträge, als auch der Politik der Akteure. Dennoch besteht eine Gefahr darin, dass die Grenzen beider Instanzen unscharf werden. Zu untersuchen ist, inwieweit bei diesen Tendenzen der Wille des Gesetzgebers gewahrt wird,
der ja beide Rechtsetzungsinstanzen voneinander getrennt wissen wollte. Ferner ist zu betrachten, bis zu welcher Grenze betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Gründe Öffnungsklauseln überhaupt zulassen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Mehr Mitbestimmungsrechte für den BR – durch Tarifpartner verleihbar?

2.1 Tarifrechtliche Betrachtung

2.2 Tarifvertragsgesetz (TVG) § 1 und 3

2.2.1 Art 20 II Satz 1 Grundgesetz

2.2.2 Art. 9 III Grundgesetz

2.3 § 4 Abs. 3 Alt. 1 Tarifvertragsgesetz

3. Wieweit erlaubt das Betriebsverfassungsrecht Öffnungsklauseln?

3.1 § 77 III BetrVG

3.2 Leitprinzipien des Betriebsverfassungsgesetzes

4. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von tariflichen Öffnungsklauseln, durch die den Betriebsparteien (insbesondere dem Betriebsrat) erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten zugewiesen werden. Ziel ist es, zu klären, ob diese Delegationen mit dem Grundgesetz, dem Tarifvertragsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbar sind, ohne die Tarifautonomie oder die Schutzfunktion der Koalitionen zu untergraben.

  • Verfassungsrechtliche Fundierung der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG)
  • Analyse der Delegation von Befugnissen an Betriebsparteien
  • Rechtliche Bewertung von § 3 TVG und § 77 Abs. 3 BetrVG
  • Konflikt zwischen Flächentarifverträgen und betrieblicher Flexibilität
  • Demokratische Legitimation von betrieblichen Regelungen

Auszug aus dem Buch

1. Einleitung

Wenn bei der Tarifpolitik in früheren Jahren vor allem der angestrebte Lebensstandard der Beschäftigten das Hauptaugenmerk der Gewerkschaften war, sind seit einigen Jahren noch ganz andere Erwägungen hinzu getreten. Zum einen haben gesamtwirtschaftliche und politische Hintergründe Änderungen erfahren – man denke nur an die seit Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit oder an die Globalisierung – zum anderen mag die Wiedervereinigung eine Rolle gespielt haben, wenn man bedenkt dass dort die Auflösungserscheinungen des Flächentarifvertrages besonders augenfällig sind. Infolge dessen konnten sich tarifliche Öffnungsklauseln vielerorts durchsetzen.

Die Stellung, welche betrieblichen Regelungen gegenüber Tarifverträgen gebührt, oder auch ordnungspolitisch gebühren sollte, ist nicht nur ein Dauerbrenner in juristischen und verbandsnahen Fachkreisen. Ob seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung ist die Diskussion auch regelmäßig Gegenstand der allgemeinen Medien.

Inwieweit beispielsweise betriebliche Bündnisse dabei zulässig sind und welche Befugnisse ihnen zugestanden sein sollen, ist politisch umstritten. Immer wieder ist auch die – bislang noch – Außenseiterposition zu vernehmen, man möge doch den Tarifvorrang zu Gunsten eines Betriebsvorrangs abschaffen. Zum Mainstream darf sich zugehörig fühlen, wer die Auffassung vertritt, Tarifverträge seien zu statisch und zu unbeweglich, darüber hinaus zu wenig an den Bedürfnissen der Betriebsparteien ausgerichtet und sowieso überreguliert.

Die beschriebenen Tendenzen zur Öffnung enthalten aus dieser Sicht eine wünschenswerte Dynamik sowohl der Tarifverträge, als auch der Politik der Akteure. Dennoch besteht eine Gefahr darin, dass die Grenzen beider Instanzen unscharf werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Wandel der Tarifpolitik und das wachsende Bedürfnis nach betrieblicher Flexibilität durch Öffnungsklauseln angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen.

2. Mehr Mitbestimmungsrechte für den BR – durch Tarifpartner verleihbar?: Dieses Kapitel untersucht die tarif- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Übertragung von Regelungsbefugnissen auf Betriebsparteien unter Berücksichtigung von Art. 9 GG und dem TVG.

3. Wieweit erlaubt das Betriebsverfassungsrecht Öffnungsklauseln?: Es wird analysiert, inwieweit das BetrVG, insbesondere § 77 III, den Spielraum für betriebliche Vereinbarungen begrenzt oder Öffnungsklauseln ermöglicht.

4. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass das bestehende Gesetzesgefüge einen Rahmen bietet, der Öffnungsklauseln grundsätzlich zulässt, warnt aber vor einer Aushöhlung des Kollektivschutzes in betriebsratlosen Unternehmen.

Schlüsselwörter

Öffnungsklauseln, Tarifverträge, Tarifautonomie, Mitbestimmungsrechte, Betriebsverfassungsgesetz, TVG, Grundgesetz, Koalitionsfreiheit, Tarifvorrang, Betriebsvereinbarungen, Flächentarifvertrag, Günstigkeitsprinzip, Betriebsparteien, Arbeitnehmerrechte, Arbeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungs- und arbeitsrechtlichen Zulässigkeit von tariflichen Öffnungsklauseln, die es ermöglichen, tarifliche Standards auf betrieblicher Ebene anzupassen oder zu ergänzen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Fokus stehen das Spannungsverhältnis zwischen Tarifautonomie, den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Tarifvertragsgesetzes (TVG) und den Grenzen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob die Delegation von Regelungskompetenzen an Betriebsräte mit den grundgesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Koalitionsfreiheit, vereinbar ist.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte, höchstrichterlicher Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literaturdiskussion.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine tarifrechtliche Betrachtung (TVG), eine betriebsverfassungsrechtliche Analyse (§ 77 III BetrVG) und eine Erörterung der demokratischen Legitimation betrieblicher Regelungen.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Publikation am besten?

Die zentralen Begriffe sind Tarifautonomie, Öffnungsklauseln, Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und das Günstigkeitsprinzip.

Wie steht die Arbeit zum Günstigkeitsprinzip im Verhältnis von TV zu BV?

Die Arbeit stellt dar, dass die herrschende Meinung das Günstigkeitsprinzip grundsätzlich auf das Verhältnis von Tarifvertrag zu Betriebsvereinbarung anwendet, sofern keine spezifischen Regelungssperren bestehen.

Welche kritische Sichtweise wird bezüglich betriebsratloser Betriebe geäußert?

Es wird aufgezeigt, dass in Unternehmen ohne Betriebsrat die Gefahr besteht, dass die von den Gewerkschaften intendierte Schutzfunktion des Flächentarifvertrags verloren geht.

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Details

Title
Verfassungsrechtliche Probleme bei Öffnungsklauseln in Tarifverträgen
Subtitle
Unter besonderer Berücksichtigung aktueller Fragestellungen und praktischer Aspekte
College
University of Hamburg
Course
Verfassungsrecht III
Grade
1,7
Author
Sarah von Leiden (Author)
Publication Year
2007
Pages
14
Catalog Number
V123964
ISBN (eBook)
9783640296002
ISBN (Book)
9783640301775
Language
German
Tags
Verfassungsrechtliche Probleme Tarifverträgen Verfassungsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sarah von Leiden (Author), 2007, Verfassungsrechtliche Probleme bei Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123964
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