Die Berliner Stadtplanung zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert. Folgen und Aussichten


Hausarbeit, 2021

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Berlin im 18. Jahrhundert

3. Berlin im 19. Jahrhundert

4. Grundlagen der Berliner Bebauung und der Stadterweiterung
4.1 Baupolizeiliche Ordnung
4.2 Der Berliner Bebauungsplan
4.3 Planungsumfang und Inhalte
4.4 Planungsschwierigkeiten

5. Umsetzung und Neuordnung der Berliner Stadtplanung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Stadt Berlin. Heute ist sie die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zählt im Jahr 2021 rund 3,67 Millionen Einwohner:innen. Mit ihren 892 Quadratkilometern ist sie gleichsam die flächengrößte Gemeinde Deutschlands und bietet 4108 Menschen auf einem Quadratkilometer eine Heimat.1 Betrachtet man diese Stadt heute, so kann man nur schwer ihre Ursprünge erahnen. Berlin war lange Zeit eine Doppelstadt. Zusammen mit Cölln entstand sie aus einem Fischerdorf. Bekannt ist, dass die Vereinigung Cöllns und Berlin um 1307 enorme Handelsmöglichkeiten sowie eine Vielzahl an Rechten hervorbrachte, welche ein erstes größeres Bevölkerungswachstum hervorriefen.2 Begünstigt durch die monumentalen Bauten der preußischen Herrscher und die relativ guten Lebensbedingungen wuchs Berlin bis in das 18. Jahrhundert zu einer bevölkerungsreichen Stadt heran.3 Die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts einsetzenden Industrialisierungs- und Urbanisierungsprozesse riefen verstärkte Einwanderungen hervor, welcher die Stadt nicht gewachsen war.4 Immer wieder scheiterte der Versuch der Behörde, der Industrialisierung städtebaulich hinterherzukommen. So scheint der Hobrechtplan nahezu revolutionär mit seiner organisierten Stadtplanung.5 Gleichsam prägt der Hobrechtplan bis heute die Berliner Erscheinung und offenbart Kontexte einer fast vergessenen Zeit. Diese Arbeit widmet sich diesen Kontexten und hinterfragt die Entstehung der massenhaften Wohnungsnot am Ende des 19. Jahrhunderts. Am Anfang soll dazu die Stadtentwicklung des 18. und 19. Jahrhunderts in seinem historischen Kontext erläutert werden. Es folgen verschiedenste Baurechte, Ordnungen und Pläne, welche am Ende durch die Endsituation des 19. Jahrhunderts das Fazit einleiten werden.

2. Berlin im 18. Jahrhundert

Als Residenzstadt der Fürsten und Könige wuchs die Bevölkerung Berlins bis 1801 um 23 000 Menschen. Dabei kommt der Bebauung von Freiflächen ab 1721 unter Friedrich I. die erste größere Bedeutung zu. Gefördert durch verschiedenste Anreize entstand eine intensive Bautätigkeit, welche die Verdopplung der Bevölkerung begünstigte und zugleich die erste nennenswerte Überbevölkerung hervorbrachte. Diese, mit der Überbevölkerung der Stadt verknüpften Verhältnisse, vermochten auch Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. nicht zu ändern.[6] Zwar förderte Friedrich II. durchaus die baulichen Entwicklungen, jedoch beschränkten diese sich vor allem auf den zu seiner Zeit aufblühenden Bau von repräsentativen Bauwerken.[7] Friedrich Wilhelm I. sorgte für die Vernichtung und Überbauung der von Friedrich Wilhelm angelegten Festungswerke. Das Abreisen dieser Befestigungen rief gleichermaßen auch eine Stadterweiterung hervor, in deren Folge die Dorotheenstadt, die Friedrichstadt, die Spandauer- und die Stralauer Vorstadt erwuchsen.[8] Dem Zeitgeist entsprechend siedelten die Menschen neben ihren Arbeitsstätten und Kirchen. So sorgte die 1734 bis 1735 in der Friedrichstadt erbaute Justizbehörde für die Ansiedlung von Beamten. Viele Adlige siedelten sich in der repräsentativen Wilhelmstraße an, in der das Palais Venezobe erbaut wurde. Auch böhmische Textilarbeiter zog es in die Friedrichstadt, da dort die böhmische Bethlehems-Kirche entstand. Diese geschickte Taktik verhalf der Friedrichstadt zum größten Berliner Stadtviertel seiner Zeit. Weiterhin entstanden als Exerzierplätze geplant die Plätze, die wir heute als Mehringplatz, Leipziger Platz und der Platz am Brandenburger Tor kennen. Weiterhin wurden ab 1738 über sechs Meter hohe Zollschranken sowie Palisadenzäune im Norden und Osten der Stadt erbaut, welche die Soldaten an einer Desertation hindern sollte. Obgleich man erwähnen muss, dass schon in den 1730er-Jahren die Siedlungen über jene Schranken hinausgingen.[9]

Die Wohnungsnot konnte durch die neuen Stadtteile zwar minimiert werden, doch Friedrich Wilhelm I. bemühte sich nicht um eine Instandhaltung der Altstadt und bewirkte so das Entstehen eines neuen, weiter westlich gelegenen Zentrums. Finanziert durch eine eigens dafür gegründete Lotterie entstand unter Friedrich II. ein maßgeblich von Knobelsdorff geprägtes Stadtzentrum, welches durch die Straße „Unter den Linden“ repräsentabel werden sollte. Die bekanntesten Einzelgebäude dieses neuen Zentrums sind die heutige Staatsoper und das gegenüberliegende Palais, welche heute die Humboldt-Universität beherbergt. Des Weiteren die in Anlehnung an das römische Pantheon erbaute katholische Pfarrkirche, den Deutschen sowie den Französischen Dom, das Schauspielhaus und das Schloss Bellevue.6

Verursacht durch den zweiten schlesischen Krieg entstand eine Häuserspekulation, auf die hohe Behausungsziffern folgten. So bestärkten die selbst zugeführten hohen Bodenpreise den Ausbau Berlins in Form von Mehrfamilienhäusern. Die königliche Politik sorgte aber auch für eine erhöhte Kaufgeldverschuldung, welche die Bevölkerung langfristig belasten sollte. So lässt sich sagen, dass Friedrich II. die Grundlagen der Berliner Mietskaserne herbeiführte. Um das Jahr 1784 lebten in jedem Berliner Haus durchschnittlich 21,8 Menschen. Berlin stand gleich mit Madrid oder Rom.7 Friedrich Wilhelm II. führte den Bau der Mehrfamilienhäuser fort und verbot den Bau von Hinter- und Nebenhäusern. Ein Ergebnis dieser Regulierungen sind die im Jahr 1795 entstandenen 133 repräsentative Bauten.8 Die Garnisonsstadt wandele sich allmählich zur Bürger- und Residenzstadt. Die Bevölkerung wuchs durch die Bauernpolitik Friedrich Wilhelm II. zu einer wirtschaftlich starken Stadt heran. Die Bevölkerungszahlen stiegen alleine von 1786 bis 1805 um etwa 19 000 Menschen.9 Zusätzlich entstanden verschiedene Siedlungen im Berliner Umland, welche durch ihre Rolle als Ausflugsziel der Stadtbevölkerung profitierten und gleichzeitig wirtschaftliche Funktionen übernahmen. So produzierten diese Dörfer Lebensmittel, Garn und Seide.10

3 . Berlin im 19. Jahrhundert

Das Jahr 1806 markiert mit der Ordnung des Reichsfreiherrn von Stein den Wandel Preußens vom absolutistischen Ständestaat zu einem bürgerlichen Nationalstaat. Begründet durch die am 19.11.1808 von Stein veröffentlichte Ordnung, die für sämtliche Städte der preußischen Monarchie galt, wurde der Stadt erlaubt eigene, regierungsunabhängige Selbstverwaltungsorgane zu führen.11 Ebenfalls hervorzuheben ist das Oktoberedikt aus dem Jahr 1807, mit dem die traditionelle preußische Ständeordnung aufgehoben wurde.12 Dieses Edikt ermöglichte den eigenständigen Landerwerb, den Handel von Grund und Boden und somit eine Kapitalisierung des Bodens. Der vierte Paragraf dieser Städteordnung sorgte für eine regelrechten Massenzuzug aus den umliegenden Gebieten. Der Paragraf besagte nämlich die Zuständigkeit der Bezirke zum Städtischen Polizei- und Gemeindebezirk und damit auch den Geltungsbereich des Berliner Bürgerrechts. Bedingt durch Uneinigkeiten in der Berliner Stadtverwaltung galt dieses ab 1810 nur noch innerhalb der alten Zollmauern.13 Berlin hatte den Ruf, einen qualifizierten Arbeitsmarkt zu besitzen, genoss aufgrund der preußischen Regierung einen angesehenen Ruf und hatte der Industrie durch die Verkündung der Gewerbefreiheit im Jahr 1810 ein günstiges Ansiedlungsgebiet geschaffen.14 Besonders die Maschinen- und Instrumentenindustrie, die Bekleidungsindustrie sowie der Lokomotivbau siedelten sich in Berlin an und erforderten gleichermaßen Arbeitskräfte, welche nun verstärkt aus dem Umland nach Berlin strömten. Hinzu wurden weitere Einrichtungen wie Läden und Banken immer notwendiger. Sie förderten gleichsam die ökonomische Funktion Berlins.15 Die Regierung verstand die Macht, die in dieser Industrialisierung lag und bestärkte diese durch weitere Anreize. Darunter fielen die Charlottenburger Kaufmannschaft im Jahr 1820 sowie das 1821 eröffnete Gewerbeinstitut.

Weitere Faktoren für diese Entwicklung waren das preußische Zollgesetz von 1818 und die Gründung des deutschen Zollvereins im Jahr 1833/34 sowie die Abschaffung der Inlandszölle, welche den Freihandel ermöglichten. Weiterhin entstand zugunsten der immer weiter steigenden Bevölkerung eine immer besser werdende Verkehrsinfrastruktur. Zu den schon vorhandenen Flüssen, Kanälen und Straßen kamen ab 1838 erste Fernverkehrslinien der Eisenbahn und ab 1851 eine kleine Verbindungsbahn für Güterverkehr und Truppentransporte.16 Der explosionsartige Anstieg der Bevölkerungsdichte veranlasste die Regierung, die Wohnverhältnisse herabzusetzen. Es entstanden immer kleinere und unvorteilhaftere Wohnungen.17 Die Kapitalisierung der Stadt begünstigte, dass nicht mehr das Gebäude selbst, sondern der Boden den Wert des Hauses bestimmen konnte.18 Gab es 1815 durchschnittlich sechs Wohnungen in einem Haus, so stieg die Anzahl bis 1860 auf fast zehn Wohnungen. Waren 1815 etwa 30 Menschen in einem Haus, so waren es 1860 schon 49 Menschen. Die Mieten stiegen und machten das Wohnen in der Stadt für viele der Arbeiter unmöglich. Betrug der durchschnittliche Mietwert einer Wohnung um das Jahr 1850 noch 95 Taler, so stieg dieser bis 1860 auf 130 Taler im Jahr.19

Die daraus entstandenen sozialen Probleme waren eine große Herausforderung für die Stadtentwicklung. Es wurden neue Kapazitäten an Raum und Infrastruktur notwendig, die man jedoch im Stadtgebiet nicht umzusetzen konnte.20 Noch im Jahr 1824 versuchten die Gebrüder Träger zusammen mit baukundigen Helfern auf einem Gelände in Wedding etwa 40 Vierfamilienhäuser zu bauen und durch eine Lotterie zu verlosen. Diese Bauspekulation lehnte der Magistrat ab, sah sich jedoch für die Schaffung des immer dringender benötigten Wohnraums nicht weniger verantwortlich wie die Staatsbehörden.21 Einen weiteren Versuch, diese Not zu bekämpfen, leistete auch der Sozialreformer Huber.

Durch die Entstehung einer gemeinnützigen Organisation auf der Grundlage einer Baugenossenschaft konnte er mit dem Architekten Hoffmann 1847 die erste gemeinnützliche Baugesellschaft Berlins gründen. Diese wurde durch den Prinzen von Preußen, den späteren König Wilhelm I. gefördert und sollte den Arbeitern langfristig einen günstigen Wohnraum ermöglichen. Obgleich Hoffmann gehofft hatte, die Mieter würden über viele Jahrzehnte in den Wohnungen wohnen, waren nach dreißig Jahren nur 13 der ursprünglich 92 Wohnungen noch von den Erstmietern bewohnt. Die Genossenschaft zerfiel an ihrer fehlerhaften Planung und wurde an die 1852 neu gegründete Alexandra Stiftung übergeben.22 Man hätte dieses Problem durch Eingemeindungen und einen Bebauungsplan schnell behoben, doch erschwerten die zuständigen Instanzen diese Entwicklung, denn die Städteordnung enthielt nicht, wer über Änderungen des Stadtgebietes entscheiden sollte.23

4 .Grundlagen der Berliner Bebauung und der Stadterweiterung

Durch die Einigung der Kräfte 1828, dass Berliner Hufeland in das Weichbild der Stadt aufzunehmen, erweiterte sich das Umland im Norden und Osten der Stadt24. Diese Grundlage nutzte das staatliche Polizeipräsidium, um sich 1825 vom Baurat Johann Carl Ludwig Schmidt Bebauungsmöglichkeiten auf städtischem Gebiet aufzeigen zu lassen.25 Zusammen mit Plänen des Künstlers Peter Joseph Lenné und einem von Karl Friedrich Schinkel entworfenen Bebauungsplan entstanden Pläne, welche die Stadtentwicklung voranbringen sollten. In Folge entstand ein Bebauungsplan für das Köpenicker Feld und weitere Teilbebauungspläne für die Flächen vor dem Oranienburger Tor, zwischen dem Landsberger und Stralauer Tor, der Dorotheenstadt sowie der Friedrich-Wilhelm-Stadt.

Der Bebauungsplan sah dabei immer ein rechtwinkliges Straßen­Rastersystem vor, in welches Plätze und Kirchen integriert wurden. Obgleich diese Pläne nicht realisiert wurden, bildeten sie später eine Grundlage des Hobrechtplans.26 Die notwendigen Eingemeindungen scheiterten an der Angst vor Kosten und führten gleichsam zu einem Widerstand der Einwohner und der Stadtverordneten. Um in dieser Situation konsequent zu werden, machte Berlin Gebrauch von einer Ordnung, die so eigentlich nicht für sie gültig war. In Folge entschied sich die Regierung ab 1832 für eine umfassende Erweiterung der Stadt.27 Dieses bedeutete die Eingemeindung von Nordwestlichen Gebieten sowie die Erweiterung an den ehemaligen Lauf des Landwehrgrabens. Eine im Jahr 1830 von der Regierung geforderte Ausdehnung über den Graben hinaus lehnten die Stadtverordneten zu diesem Zeitpunkt ab. Erst 1840 gaben sie nach, wodurch der Landwehrgraben als Stadtgrenze festgesetzt wurde.28 Unterdessen reichte Lenné 1840 einen weiteren von ihm und Schinkel entworfenen Bebauungsplan für das Gebiet einer alten Pulverfabrik ein. Doch auch dieser wurde 1842 aufgrund fehlender Gelder verworfen. Jedoch wurde es Lenné erlaubt, einen weiteren Plan für den nun erworbenen Berliner Norden zu erstellen. Obgleich dieser im Jahr 1853 genehmigt wurde, hätte dieser Plan nie der wachsenden Bevölkerung gerecht werden können.29

4.1 Baupolizeiliche Ordnung

Bis 1853 unterstanden der Städtebau und das Bauwesen in Berlin einer Bauordnung aus dem Jahre 1641. Diese wurde lediglich durch eine Verordnung aus dem Jahr 1763 sowie einem sich anschließende Oberservanzrecht ergänzt. Um diese Ordnungen für den Wohnungsbau nützlich zu machen, ordnete der Polizeipräsident Carl Ludwig von Hinckeldey diese und verfasste die Ordnung vom 21.4.1853, die mit einer Verordnung vom 12.03.1860 weiter konkretisiert wurde.30

[...]


1 Statistiken zur Hauptstadt Berlin. Unter: de.statista.com/themen/3210/grossstadt-berlin/ (aufgerufen am 26.09.2021)

2 Hegemann, Werner Hg. Ulrich Conrads: Das steinerne Berlin. Braunschweig 1979, S.20-25

3 Giersberg, Hans-Joachim : Friedrich als Bauherr. Studien zur Architektur des 18. Jahrhunderts in Berlin und Potsdam. Berlin 1986, S.: 18-21

4 Kieß, Walter: Urbanismus im Industriezeitalt. Von der klassischen Stadt zur Garden City. Berlin 1991, S.: 65-66)

5 Michael Stürzenhofer: Als Berlin entworfen wurde. Unter: www.zeit.de/wirtschaft/2018- 11/hobrecht-plan-berlin-bebauung (26.09.2021)

6 Giersberg, 1986, S.:19-28

7 Hegemann, 1979 S: 122

8 Ebenda S.: 185-186

9 Kieß, 1991, S.:65-66

10 Ribbe, 1987, S.: 349-400

11 Krebsbach, August: Stein'sche Städteordnung. Die Preußische Städteordnung von 1808, Köln 1980, S.:11-19

12 Schoeps 1967, S. 119

13 Hegemann, 1979 S.187-189

14 Kieß, 1991 S.: 65-66

15 Ingrid Thienel: Verstädterung, städtische Infrastruktur und Stadtplanung. Berlin zwischen 1850 und 1914. In: Zeitschrift für Stadtgeschichte, Stadtsoziologie und Denkmalpflege, Jg. 4, 1977, H. 1, S. 55-57

16 Kieß, 1991, S.: 65-66

17 Hegemann,1979, S.:187-188

18 Hoffmann-Axthelm, Dieter: Die dritte Stadt. Frankfurt a. M. 1993, S.: 114-115

19 Hegemann, 1979, S.:187-192

20 Hartog, Rudolf: Stadterweiterungen im 19.Jahrhundert. Stuttgart 1962, S.:31

21 Kieß,1991, S. 67-68

22 Thomas Adam, Fayetteville (Arkansas): Die englischen Wurzeln der deutschen Baugenossenschaft (Teil 1). In: Zeitschrift für Stiftungs und Verreinswesen. Jg. 4, 2020, S.: 123-124

23 Hegemann, 1979, S. 187-192

24 Ebenda, S.: 190

25 Gabi Dolff-Bonekämper, Angela Million, Elke Pahl-Weber (Hg.): Das Hobrechtsche Berlin. Wachstum, Wandel und der Wert der Berliner Stadterweiterung. Berlin 2018, S.:37-39

26 Kieß, 1991, S.:69-70

27 Hegemann, 1979, S. 190-193

28 Kaeber, Ernst: Beiträge zur Berliner Geschichte. Berlin 1964, S.: 264-271

29 Gabi Dolff-Bonekämper u.a. (Hg.), 2018, S.: 39

30 Hegemann,1979, S.: 215

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Berliner Stadtplanung zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert. Folgen und Aussichten
Hochschule
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig  (Kunstwissenschaften)
Veranstaltung
Geschichte der Stadt seit 1800
Note
1,3
Autor
Jahr
2021
Seiten
18
Katalognummer
V1239862
ISBN (eBook)
9783346661784
ISBN (Buch)
9783346661791
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Text behandelt den Umbau Berlins im 19. Jahrhundert Der Dozent war äußerst zufrieden
Schlagworte
Hobrecht, Berlin, Stadtplanung, Hobrechtplan, Moderne Stadtplanung, Berlin um 1900, Berlin im 18. und 19. Jahrhundert, Stadterweiterung, Neuordnung
Arbeit zitieren
Elena Peusch (Autor:in), 2021, Die Berliner Stadtplanung zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert. Folgen und Aussichten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1239862

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