Die Arbeit thematisiert die stete Hinwendung zum Leben und eine sich verändernde Sichtweise auf die Aufgabe der Privatrechtswissenschaft. Es geht um den Niedergang der Begriffsjurisprudenz, den Zweck im Recht, Recht und Gerechtigkeit, Wissenschaft und Recht, Interessenjurisprudenz und die Verknüpfung von Zeit und Recht.
"Die Idee des Rechts ist ewiges Werden, das Gewordene aber muss dem neuen Werden weichen, denn- Alles, was entsteht, Ist wert, dass es zugrunde geht."
Das Zivilrechtsdenken befand sich in Deutschland während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch im Dornröschenschlaf. Doch handelte es sich vor allem um die Zeit einer extremen Gesellschaftsdynamik und des wirtschaftlichen Aufschwungs. Von der Landwirtschaft zur Schwerindustrie, industrielle Massenproduktion, wachsender Wohlstand, wachsende Bevölkerung, Liberalismus. Es musste sich die Frage gestellt werden, wie man das Leben in einem werdenden modernen Wirtschafts- und Industriestaate rechtlich betrachten muss.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Was ist Naturalismus?
III. Rudolf von Jhering- Einführung
IV. Vertrauliche Briefe über die heutige Jurisprudenz
V. Im juristischen Begriffshimmel. Ein Phantasiebild.
VI. Der Kampf um´s Recht
VII. Der Zweck im Recht- Inhalt und System
1. Gott, Natur und Tier
2. Der Wille
3. Interesse und Zweck
4. Gesellschaft und Staat
a) Lohn als Hebel der Gesellschaft
b) Zwang als Hebel des Staates
c) Sittlichkeit und Ethik
VIII. Jherings Theorie- Stellungnahme
IX. Heck und Jhering
X. Das Problem der Rechtslücken
XI. Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz
XII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit untersucht, inwiefern der sogenannte Rechtsnaturalismus das deutsche Zivilrechtsdenken nachhaltig verändert hat und ob er als maßgeblicher rechtstheoretischer Impuls für eine lebensnahe Rechtswissenschaft gelten kann. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Rechtstheorie von Rudolf von Jhering sowie der Interessenjurisprudenz durch Philipp Heck.
- Entwicklung und Kernmerkmale des Rechtsnaturalismus
- Rudolf von Jherings Zwecklehre und Kritik an der Begriffsjurisprudenz
- Die Interessenjurisprudenz von Philipp Heck als lebensnahe Methodenlehre
- Verhältnis von Rechtswissenschaft, Praxis, Staat und Gesellschaft
Auszug aus dem Buch
Im juristischen Begriffshimmel. Ein Phantasiebild.
Wir begleiten Jhering in seinem Traum in das Jenseits- in das Jenseits der Theoretiker. „Es herrscht die finsterste Nacht. Der Weltkörper, auf dem das theoretische Jenseits sich befindet, gehört nicht mehr zum Sonnensystem, es scheint kein Sonnenstrahl hinein. Die Sonne ist die Quelle alles Lebens, aber die Begriffe vertragen sich nicht mit dem Leben, sie haben eine Welt für sich nöthig, in der sie ganz für sich allein existiren, fern von jeglicher Berührung mit dem Leben.“ Die Seligen, welche in jenem Jenseits ihren Frieden gefunden haben, sind diejenigen, welche zu Lebzeiten an die Herrschaft der Begriffe geglaubt haben- mithin überwiegend Romanisten der alten Schule. In diesem Himmel gibt es viel wundersame Maschinen, wie die Haarspaltemaschine, die Kletterstange der juristischen Probleme, oder auch den Konstruktionsapparaten.
Die Kletterstange der juristischen Probleme zeichnet sich dadurch aus, dass die Probleme bloß dazu da sind, um zum Klettern anzuregen, nicht um gelöst zu werden- wo bliebe da der Spaß? Eine besonders interessante Materie bildet für den Konstruktionsapparat das Tüfteln an einfachen Verhältnissen. Denn „je komplizierter das Verhältnis, desto leichter die Konstruktion; je einfacher desto schwieriger.“ Ein für die Theoretiker sehr angenehmer Zustand bildet auch der Umstand, dass in diesem Stückchen Himmel das Denken und das Sein zusammenfallen. Das Gedachte ist das Sein, über das Sein muss nicht gedacht werden, folglich ein glückseliger Zustand für die so zahlreich vertretenen Romanisten, die ihren Blick nicht aus ihrem Studienzimmer werfen müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Vorbemerkung stellt die Forschungsfrage nach dem Einfluss des Rechtsnaturalismus auf das Zivilrechtsdenken und legt den Fokus auf Jhering und Heck.
II. Was ist Naturalismus?: Das Kapitel beschreibt den Naturalismus als universelle Entwicklung des ausgehenden 19. Jahrhunderts und deren Popularisierung in den Wissenschaften.
III. Rudolf von Jhering- Einführung: Jhering wird als Inkarnation des Wendepunkts im Rechtsdenken hin zur naturalistischen Lehre hervorgehoben.
IV. Vertrauliche Briefe über die heutige Jurisprudenz: Hier werden Jherings anonyme Briefkritiken an der historischen Rechtsschule analysiert, die auf die Kluft zwischen Theorie und Praxis hinweisen.
V. Im juristischen Begriffshimmel. Ein Phantasiebild.: Mit literarischem Genie karikiert Jhering hier die Welt der klassischen Begriffsjurisprudenz als realitätsfernes Jenseits.
VI. Der Kampf um´s Recht: Die Schrift wird als Appell für den legalen Kampf und die Pflichterfüllung gegenüber der Gesellschaft und dem Recht selbst dargestellt.
VII. Der Zweck im Recht- Inhalt und System: Dieses zentrale Kapitel erörtert Jherings Zwecklehre als philosophisch-theoretischen Rechtsschöpfungsbericht.
VIII. Jherings Theorie- Stellungnahme: Die wissenschaftliche Debatte um die Komplexität und die konträren Deutungen von Jherings Werk wird hier beleuchtet.
IX. Heck und Jhering: Das Kapitel vergleicht die Ansätze von Jhering und Heck bezüglich der notwendigen Hinwendung der Jurisprudenz zum Leben.
X. Das Problem der Rechtslücken: Die Analyse konzentriert sich auf Hecks Methodik zur Handhabung richterlicher Rechtsfindung bei lückenhaften Gesetzen.
XI. Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz: Hier wird Hecks Mittelweg der historischen Interessenforschung vorgestellt, die eine normative Füllung des Gesetzgeberwillens verlangt.
XII. Fazit: Das Fazit fasst Jherings und Hecks Beitrag zur Etablierung einer lebensorientierten, multikausal begründeten Zivilrechtswissenschaft zusammen.
Schlüsselwörter
Rechtsnaturalismus, Rudolf von Jhering, Philipp Heck, Interessenjurisprudenz, Begriffsjurisprudenz, Rechtstheorie, Rechtswissenschaft, Zweck im Recht, Rechtslücken, Gesetzesauslegung, Recht des Stärkeren, Rechtsgefühl, Rechtsgeschichte, Soziale Zwecke, Rechtspflege.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das grundlegende Ziel dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht, inwieweit der Rechtsnaturalismus das deutsche Zivilrechtsdenken verändert hat und ob er als zukunftsweisender, rechtstheoretischer Ansatz dienen kann, indem er Recht als zweckmäßige Sicherung gesellschaftlicher Interessen begreift.
Welche Rolle spielt die Trennung von Praxis und Theorie?
Die Trennung wird insbesondere bei Rudolf von Jhering kritisiert, der die Lehre der historischen Rechtsschule als realitätsfern und zu abstrakt einstufte, während er auf eine praxisnahe, am Zweck orientierte Rechtswissenschaft drängte.
Was versteht man unter der Begriffsjurisprudenz im Kontext der Arbeit?
Sie wird von Jhering und Heck als eine Form der Rechtswissenschaft kritisiert, die ihre Grundlagen ausschließlich auf ein System von Begriffen stützt, ohne dabei die tatsächlichen Bedürfnisse und Entwicklungen der Gesellschaft und des Lebens mit einzubeziehen.
Welche zentrale Methode verfolgt Philipp Heck?
Heck verfolgt die Interessenjurisprudenz, bei der der Richter Interessenlagen gegeneinander abwägt und das Gesetz nicht logisch abstrakt, sondern normativ im Sinne des Schutzes Lebensinteressen auslegt.
Was bedeutet Jherings Schlachtruf „Durch das römische Recht, aber über dasselbe hinaus“?
Der Ausspruch verdeutlicht Jherings Anerkennung der historischen Größe des römischen Rechts, bei gleichzeitiger Ablehnung seiner unkritischen Anwendung auf die modernen, sozial veränderten Lebensverhältnisse.
Was charakterisiert das Verhältnis von Staat und Gesellschaft bei Jhering?
Jhering sieht das Recht als System durch Zwang gesicherter sozialer Zwecke innerhalb des Staates, wobei Staat und Gesellschaft langfristig auf eine harmonische, fortschreitende Annäherung zusteuern.
Wie begründet Heck die Entscheidung über Rechtslücken?
Heck lehnt sowohl das freie Richterermessen (als Gefahr für die Rechtssicherheit) als auch die starre Subsumtion unter Begriffe ab und wählt eine Methode der sinngemäßen Gebotsergänzung auf Basis von Werturteilen des Gesetzes.
Inwiefern beeinflusst die Interessenjurisprudenz die Rolle des Richters?
Der Richter fungiert bei Heck nicht als bloßer Anwender von Paragrafen, sondern als Diener des Gesetzes, dessen Aufgabe es ist, die in den Gesetzesnormen enthaltenen materiellen Interessen präzise herauszufiltern und diese dem realen Lebensbegehren anzupassen.
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- Maximilian Wöhler (Autor:in), 2022, Der Einfluss des Rechtnaturalismus auf das deutsche Privatrechtsdenken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1240000