Besteuerung der Betriebsveräußerung


Hausarbeit, 2022

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALT

I. Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen der Besteuerung
2.1 Einkommensteuer
2.2 Grunderwerbsteuer
2.3 Umsatzsteuer

3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns
3.1 Bestimmung des Veräußerungspreises
3.2 Bestimmung des Buchwertes
3.3 Veräußerungskosten

4 Einkommensteuerliche Vergünstigungen
4.1 Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG
4.2 Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG
4.3 Steuerbegünstigung nach §34 Abs. 1.3 EStG
4.4 Steuerbegünstigung nach §34 Abs.3 EStG

5 Fazit

Literaturverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

GrEStG: Grunderwerbsteuergesetz EStG: Einkommensteuergesetz

EStR: Einkommensteuer Rechtlinien

UStG: Umsatzsteuergesetz

ESt: Einkommensteuer

USt: Umsatzsteuer

GrESt: Grunderwerbsteuer

HGB: Handelsgesetzbuch

z.v.E: zu versteuernden Einkommen

VG: Veräußerungsgewinn

Verbl: Verbleibend

Vgl: Vergleich

Abs: Absatz Nr:

Nummer

i.H.v: In Höhe von

i.V.m: In Verbindung mit

i.S.v: Im Sinne von

O.g: Oben genannt

1. Einleitung

Bei der Veräußerung eines Unternehmens kommt es zu der Tatsache, dass dadurch Gewinne entstehen, auf die verschiedene Steuern anfallen, weil die Aufdeckung der stillen Reserven im Betrieb durch die Veräußerung erfolgt.

Dabei werden alle verdeckten stillen Reserven, ob im Grundstück, Gebäude oder in gelagerten Waren und im Firmenwert betrachtet, da sie die Grundlage für die Besteuerung darstellen.

Für die entstandenen Gewinne sichert der Begriff § 4 Abs.1 Nr.1 EstG eine vollständige Erfassung sowie die Abgrenzung des Betriebsvermögens durch Einlagen und Entnahmen.

Somit wären die Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von ganzen Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen auch ohne die Reglungen §14;16;18 EstG zu versteuern.1

Diese Arbeit zielt darauf, die Untersuchung der steuerlichen Konsequenzen der Veräußerung aller Grundlagen eines Betriebs und die damit zusammenhängende Gewinne zu ermitteln.

Es werden verschiedene Aspekte behandelt.

Es wird auf die steuerliche Behandlung der Gewinneinkünfte eingegangen.

2. Grundlagen der Besteuerung

2.1. Einkommensteuer

Ein Betrieb wird erst veräußert, wenn dagegen ein Entgelt erbracht wird.

Außerdem muss eine Übertragung auf einen neuen Erwerber erfolgen.

Der Veräußerer sollte die mit dem Betrieb verbundenen Tätigkeiten aufgeben.

Gemäß § 16 Abs.1 Nr1 EStG werden die Veräußerungseinkünfte der Einkünfte aus Gewerbebetrieb untergeordnet.

Nach § 14 Satz 1 EStG und § 18 Absatz 3 EStG gilt die Vorschrift ebenfalls für die entsprechenden Veräußerungsgewinne aus Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Veräußerung des Vermögens.

Die Betriebsveräußerungsgewinne werden gemäß § 34 EStG als außerordentliche Betriebseinkünfte behandelt und werden steuerlich unter Verwendung besonderer Rechenmethoden zur Ermittlung der Einkommensteuer betrachtet, worauf in späteren Punkten dieser Arbeit gezielt wird.

Für die Ermittlung der Einkommensteuer sollten die Einkünfte aus der Veräußerung des Betriebs ermittelt werden.

Die Methoden zur Ermittlung des Gewinns und der Steuern werden in den nächsten Abschnitten untersucht.

2.2. Grunderwerbsteuer

Bei der Veräußerung eines ganzen Betriebs wird es zu einem Eigentümerwechsel der Gebäude und des Grundstücks kommen.

Dieser Prozess wird gemäß § 1 Abs.1 Nr.1 GrEStG behandelt, welcher besagt, dass Rechtsvorgänge wie Kaufvertag und Übereignung der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Im Falle eines Rechtsträgerwechsels finden die § 5;6 GrEStG Anwendung.

Eine Steuerbefreiung auf das Rechtsgeschäft fällt an, wenn der vorherige Besitzer auch zu den neuen Eigentümern gehört (Übergang auf eine Gesamthand).

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich gemäß §8 GrEStG nach dem Wert der Gegenleistung.

Als Gegenleistung gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 GrEStG wird der Verkaufspreis betrachtet.

Der Steuersatz beträgt nach § 11 GrEStG 6,5% in NRW und 3,5% in anderen Bundesländern.

2.3. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer (indirekte Steuer) für steuerpflichtige Umsätze.

Nach § 1 Abs.1a und § 4 Abs.9 UStG sind die Umsätze im Rahmen einer Betriebsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Betrieb nicht umsatzsteuerpflichtig.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

- Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet werden
- Der Erwerber muss Unternehmer sein oder es mit dem Erwerb werden
- Der Erwerber muss beabsichtigen, mit dem übernommenen Geschäft, wenn auch in veränderter Form, weiterhin unternehmerisch tätig zu sein
- Ein Erwerb zur sofortigen Stilllegung genügt nicht2

Wird das Unternehmen ohne Umsatzsteuerberechnung veräußert und die Finanzverwaltung kommt im Nachhinein zum Ergebnis, dass keine umsatzsteuerfreie Betriebsveräußerung vorgelegen hat, löst dies eine Vorsteuerberichtigung zugunsten des Verkäufers aus.

Gemäß § 15a Abs.10 UStG ist der Veräußerer verpflichtet, dem Erwerber Angaben über die Durchführung der Berichtigung zu machen.

3. Ermittlung des Veräußerungsgewinn

3.1. Bestimmung des Veräußerungspreises

Gemäß § 16 Abs.2 EStG ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt.3

Der Veräußerungspreis ist der Gegenwert, den der Veräußerer durch das Veräußerungsgeschäft erlangt.

Eine private Schuldübernahme vom Erwerber als Veräußerungspreis oder als Teil davon, kommt auch in Frage.

- Der Veräußerungspreis besteht aus dem aktuellen Wert des Umlaufs und Anlagevermögens des Unternehmens
- Die Übernahme der Rückstellungen und Verbindlichkeiten
- Die enthaltenen stillen Reserven vom Grundstück und Gebäude sowie auch in Gütern, die mit der Zeit einen Wertzuwachs bilden (Gold; etc.)
- Nach Abzug der o.g. Werte verbleibt ein Restbetrag der den Firmenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs als den aktuellen Firmenwert verstanden wird.

3.2. Bestimmung des Buchwerts

Der Buchwert eines Unternehmens ist die Summe aller zu der Anschaffung oder Herstellungskosten bewerteten und um die nach Handel und Steuerrecht vorgeschriebenen Abschreibungen und Zuschreibungen korrigierten Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens.

Bei der Ermittlung der Werte findet die handelsrechtliche Rechnungslegung betreffende Vorschriften zur Anwendung.

Für die Ermittlung der Buchwerte sind die Bewertungsvorschriften nach § 6 EStG zu beachten.

Für abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen ergibt sich der Wert aus den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nach § 255 HGB, vermindert um die Abschreibungen § 7 EStG und erhöht um eventuelle Zuschreibungen.

[...]


1 Tipke/Lang Steuerrecht 18 völlig überarbeitete Auflage S273

2 Tipke/Lang Steuerrecht 18 völlig überarbeitete Auflage S547

3 Vgl. wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen 2020 S473

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Besteuerung der Betriebsveräußerung
Hochschule
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Veranstaltung
Wissenschaftliche Texterstellung
Note
2,0
Autor
Jahr
2022
Seiten
16
Katalognummer
V1240106
ISBN (eBook)
9783346666352
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Steuer, Betriebsveräußerung, Einkommensteuer, Besteuerung des Veräußerungsgewinn
Arbeit zitieren
Burhan Hammouda (Autor:in), 2022, Besteuerung der Betriebsveräußerung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1240106

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