Ein häufig diskutiertes Problem in der literaturwissenschaftlichen Hartmann-Forschung ist die Frage nach der Schuld in dessen Werken. Dabei ist zu klären ob die jeweiligen Protagonisten Schuld auf sich geladen haben und in welcher Art und Weise dies geschah. Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die weitere Auslegung der Werke ab. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des „verligens“ im „Erec“ Hartmanns von Aue. Hierbei soll zunächst geklärt werden, ob und wieweit das Problem des verligens als Schuld angesehen werden kann. Dazu sollen die Positionen Erecs und Enites gesondert betrachtet werden und anhand eines Verhaltenskodexes deren Betragen bewertet werden. Nachdem im ersten Teil die Frage der Schuld diskutiert wurde, soll im zweiten Teil auf die aventiure-Fahrt als Buße und Restituierung eingegangen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Protagonisten durch ihr schuldhaftes Verhalten aus der höfischen Gesellschaft heraus gefallen sind. Daher stehen besonders im Mittelpunkt der Verlauf der aventiuren und deren Auswirkung auf die Wiederherstellung der höfischen Daseinsform der Protagonisten. Einzeln betrachtet werden dabei die aventiuren, die für die Frage der Schuld und der Buße von besonderer Bedeutung sind.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE SCHULDFRAGE
2.1 RITTERLICHES TUGENDSYSTEM
2.2 ERECS SCHULD
2.3 ENITES SCHULD
3. DIE AVENTIURE -FAHRT
3.1 DER BEGINN DER AVENTIURE-FAHRT
3.2 DIE RÄUBEREPISODE
3.3 DIE ERSTE GRAFEN-EPISODE (GALOEIN)
3.4 DIE ERSTE BEGEGNUNG MIT GUIVREIZ
3.5 DIE ZWEITE GRAFEN-EPISODE (ORINGLES)
3.6 DIE VERSÖHNUNGSSZENE
3.7 DIE ZWEITE BEGEGNUNG MIT GUIVREIZ
3.8 DAS ABENTEUER AUF JOIE DE LA COURT
4. FAZIT
5. LITERATURVERZEICHNIS
5.1 ALLGEMEINES
5.2 QUELLEN
1. Einleitung
Ein häufig diskutiertes Problem in der literaturwissenschaftlichen Hartmann-Forschung ist die Frage nach der Schuld in dessen Werken. Dabei ist zu klären ob die jeweiligen Protagonisten Schuld auf sich geladen haben und in welcher Art und Weise dies geschah. Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die weitere Auslegung der Werke ab.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des „ verligens “ im „Erec“ Hartmanns von Aue. Hierbei soll zunächst geklärt werden, ob und wieweit das Problem des verligen s als Schuld angesehen werden kann. Dazu sollen die Positionen Erecs und Enites gesondert betrachtet werden und anhand eines Verhaltenskodexes deren Betragen bewertet werden. Nachdem im ersten Teil die Frage der Schuld diskutiert wurde, soll im zweiten Teil auf die aventiure -Fahrt als Buße und Restituierung eingegangen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Protagonisten durch ihr schuldhaftes Verhalten aus der höfischen Gesellschaft heraus gefallen sind. Daher stehen besonders im Mittelpunkt der Verlauf der aventiuren und deren Auswirkung auf die Wiederherstellung der höfischen Daseinsform der Protagonisten. Einzeln betrachtet werden dabei die aventiuren, die für die Frage der Schuld und der Buße von besonderer Bedeutung sind.
2. Die Schuldfrage
Schuld auf sich zu laden heißt fehlerhaftes Verhalten. Geht man jedoch von einem falschen Verhalten aus, muss es auch eine Norm des korrekten Verhaltens geben. Im folgenden Abschnitt soll erläutert werden welche Vorstellungen ritterlichen Benehmens in der Zeit der mittelhochdeutschen Epen vorherrscht. Anschließend ist zu klären inwiefern sich Erec und Enite an einem solchen Verhaltenskodex schuldig gemacht haben.
2.1 Ritterliches Tugendsystem
Der Begriff des „ritterlichen Tugendsystems“ wurde von Gustav Ehrismann in seinem 1919 in der Zeitschrift für deutsches Altertum, Bd. 56 veröffentlichten Aufsatz1 über „Die Grundlagen des ritterlichen Tugendsystems“ geprägt, der in der folgenden Zeit für heftige wissenschaftliche Diskussion sorgte. Inwiefern man von einem festgelegten System sprechen kann und inwieweit die einzelnen Tugenden aufeinander Bezug nehmen und tatsächlich in die Tat umgesetzt wurden, ist bisher nicht abschließend geklärt. Da in den meisten großen dichterischen Werken dieser Zeit jedoch ein Art Tugendkanon vorkommt, ist davon auszugehen, dass die Rezipienten eine Vorstellung dieses Wertekatalogs hatten, auch wenn sie über die im Folgenden geschilderte Entwicklung des Tugendsystems nicht informiert gewesen sein mussten.
Als Grundlage des ritterlichen Tugendsystems dienen die altgriechische Sittenlehre und die Ideenlehre Platons. Die Sittenlehre zielt ab auf die Erlangung der Glückseeligkeit als höchstes Gut; die Ideenlehre sieht im wahren Glück die „höchste Vollkommenheit der Seele“2. Die Seele teilt sich dabei in die drei Teile Vernunft, Mut und Begierde, wobei jedem Teil eine Tugend zukommt: der Vernunft die Weisheit, dem Mut die Tapferkeit und der Begierde die Selbstbeherrschung; durch die Gerechtigkeit werden alle diese Tugenden in das rechte Verhältnis gebracht3.
Nach Aristoteles ist die Tugend ein Verhalten der Seele und kann in zwei Teile unterschieden werden. Zum Einen gibt es die Tugenden des Denkens und zum Anderen die ethischen Tugenden, die aus der Beherrschung der Affekte resultieren4. Tugend ist das Mittel zwischen zwei extremen Verhaltensweisen, so dass das Maßhalten dem Wesen der Tugenden entspricht. Tapferkeit ist so beispielsweise das Mittelmaß zwischen Tollkühnheit und Feigheit5.
Neben den Tugenden wird bei den hier angesprochenen Modellen auch Bezug genommen auf materielle Güter – auch körperlicher Art –, die zum glücklichen Leben wünschenswert sind. Die christliche Morallehre schließlich wurde von Au]gustinus begründet und orientiert sich am Jenseits. Als die drei Haupttugenden lehrt Augustinus Glaube, Liebe und Hoffnung und beruft sich dabei auf den 1. Korintherbrief, Kapitel 13, wo es heißt:
Wenn ich mit Menschen- und Engelzungen redete und hätte die Liebe nicht, so wäre ich ein tönendes Erz oder eine klingende Schelle. Und wenn ich prophetische reden könnte und wüsste alle Geheimnisse und hätte allen Glauben, so dass ich Berge versetzen könnte, und hätte die Liebe nicht, so wäre ich nichts. Und wenn ich alle meine Habe den Armen gäbe und ließe meinen Leib verbrennen, und hätte die Liebe nicht, so wäre mir’s nicht nütze. Die Liebe ist langmütig und freundlich, die Liebe eifert nicht, die Liebe treibt nicht Mutwillen, sie bläht sich nicht auf, sie verhält sich nicht ungehörig, sie sucht nicht das Ihre, sie lässt sich nicht erbittern, sie rechnet das Böse nicht zu, sie freut sich nicht über die Ungerechtigkeit, sie freut sich aber an der Wahrheit; sie erträgt alles, sie glaubt alles, die hofft alles, sie duldet alles. [...] Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. (Lutherbibel: 1. Kor. 13, 1-7+13)
Der wahren Liebe entsprechen hierbei die Liebe zu Gott und die Nächstenliebe, die caritas. Augustinus sieht in den vier Grundtugenden verschiedene Ausdrucksformen der caritas, so dass wir hier erstmals eine Verbindung antiker und mittelalterlicher Vorstellungen haben6. Durch Petrus Lombardus wurden diese drei Tugenden mit den vier Kardinaltugenden Platons – Weisheit, Tapferkeit, Selbstbeherrschung und Gerechtigkeit – zum Siebenersystem vereint, dessen Einhaltung zu einem gottgefälligen Leben verhelfen soll7. Dabei beziehen sich die vorgenannten drei Tugenden Glaube, Liebe, Hoffnung auf Gott und sind von ihm eingegeben, während die vier Kardinaltugenden vom Menschen erworben werden können.
Das weltliche Tugendsystem schließlich gründet auf den drei Bereichen summum bonum, honestum und utile, das sind: die Lehre vom höchsten Gut – im christlichen Abendland also von Gott und damit von den drei göttlichen Tugenden –, die Lehre von den vier Kardinaltugenden und die Lehre vom Besitz8, so auch dargestellt von Walther von der Vogelweide in seinem Ersten Reichsspruch:
Ich saz ûf eime steine / und dahte bein mit beine
dar ûf sazte ich den ellenbogen, / ich hete in mîne hand gesmogen
mîn kinne und ein mîn wange. / dô dâht ich mir vil ange,
wes man zer welte sollte leben. / dekeinen rât konde ich gegeben,
wie man driu dinc erwurbe, / der deheinez niht verdurbe.
diu zwei sint êre und varnde guot, / daz dicke ein ander schaden tuot.
das dritte ist gotes hulde, / der zweier übergulde.9
In der ritterlichen Morallehre können die Tugenden noch einmal in Teiltugenden gegliedert werden. Wichtig für diese Differenzierung ist besonders das Werk „Moralis philosophia de honesto et utili“, dessen Herkunft nicht eindeutig belegt ist und entweder Hildebertus Cenomanensis, Hildebert von Lavardin oder Wilhelm von Conches zugeschrieben wird10. Als Beispiele hierfür seien genannt: Freigiebigkeit, Gottesfürchtigkeit und Freundschaft als Teiltugenden der Gerechtigkeit; Mut, Beständigkeit und Geduld als Teiltugenden der Tapferkeit; Bescheidenheit, Demut, Wohlerzogenheit und Mäßigkeit im Essen, Trinken und in der Erholung als jene der Selbstbeherrschung und schließlich als Untergliederung der utile Schönheit, Adel, Stärke, Reichtum, Macht, Ruhm und Ehre11.
Die Erziehung des Ritters zum moralischen, sittlichen Leben entspricht der Erlernung der Tugenden. Neben den schon angesprochenen antiken und christlichen Tugenden gehört auch die Aneignung schlichter gesellschaftlicher Fertigkeiten zur höfischen Erziehung. Dazu zählt unter Anderem die zuht, die zu Schicklichkeit und Anstand erzieht; sie regelt sowohl spezielle Umgangsformen beispielsweise bei Empfang und Verabschiedung, als auch das äußere Erscheinungsbild wie Kleidung, Körperpflege und Gebaren12. Besondere Bedeutung wird nun auch dem minne -Dienst als „Reizmittel zur Galanterie“13 zugeschrieben. Allerdings sorgt sie nicht nur für ein sittsames Verhalten des Ritters, sondern kann als Leidenschaft auch ins Verderben führen, wenn sie den Menschen wie eine Krankheit befällt und ihn seines Verstandes beraubt14.
Als Antrieb zum tugendhaften Leben gilt jedoch nicht die minne alleine. Höchstes Ziel des Ritters ist es Gott und der Welt zu gefallen. Dazu ist die arbeit, also die körperliche und geistige Schulung, oberstes Gebot15.
Ein weiterer überaus wichtiger Aspekt höfischen Lebens ist die fröude, die sich in den hochmittelalterlichen Werken meist in der Beschreibung einer idyllischen Umwelt und rauschender Feste spiegelt16.
In Hartmanns Werken selbst haben wir einige Tugendlisten aufgeführt; so beispielsweise im Klagebüchlein „ milte zuht diemuote “ (V. 1303), „ triuwe unde stæte “ (V. 1311), „ kiuscheit unde schame “ (V. 1315) sowie „ manheit “ (V. 1317)17. Im Erec findet sich keine Charakterisierung des Protagonisten, was damit zusammenhängen mag, dass Erec zu Beginn noch ein unerfahrener Ritter von jungem Alter ist. Allerdings haben wir eine genaue Beschreibung Gaweins, der als Idealbild des höfischen Ritters dargestellt wird. Er wird beschrieben als „ getriuwe und milte âne riuwe, stæte unde wol gezogen, sîniu worte unbetrogen, starc schœne und manhaft “ (V. 2734-2738). Auch auf die fröude und arbeit wird gesondert Bezug genommen: „ mit schœnen zühten was er vro “ (V. 2740) und „ ûf êre leit er arbeit “ (V. 2746).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der ritterliche Tugendbegriff sich zusammensetzt aus mehreren Modellen. Zum Einem aus dem antiken Modell mit den Tugenden Weisheit, Tapferkeit, Selbstbeherrschung und Gerechtigkeit, zum Anderen aus dem christlichem Modell mit den Tugenden Glaube, Liebe und Hoffnung. Hinzu kommt in Bezug auf das höfische Leben Ehre, Macht, Ruhm und Besitz, zu dem nicht nur materielle Güter zählen, sondern auch körperliche Werte wie Stärke, Schönheit und Gesundheit. Des Weiteren lassen sich die vier Kardinaltugenden unterteilen in gesellschaftliche Normen des Hofes, z.B. Wohlerzogenheit, Höflichkeit, Treue und damit verbunden Beständigkeit, sowie Freigebigkeit und Schutz den Bedürftigen gegenüber. Fröude, minne und arbeit spielen im alltäglichen Leben der literarischen Hofgesellschaft ebenfalls eine bedeutende Rolle.
2.2 Erecs Schuld
Die Frage nach der Schuld Erecs wird seit den 70er Jahren in einer Fülle an Publikationen kontrovers diskutiert. Konsens herrscht darüber, dass es ein Fehlverhalten Erecs gegeben haben muss. Da die aventiure -Fahrt als eine Bußfahrt aufgefasst wird, muss dieser ein schuldhaftes Verhalten vorausgegangen sein. Einig ist man sich auch darüber, dass die Buße und somit die Tilgung der Schuld mit den Räuber- aventiuren beginnt18.
Die verschiedenen Ansätze befassen sich mit dem Vergehen an einer ritterlichen Lebensweise oder an der minne - und/oder Eheauffassung. Gotzmann geht von einem Schuldkomplex aus, der gleich zu Beginn eingeleitet wird, als Erec ohne Waffen ausreitet und deshalb die Königin und Hofdame nicht verteidigen kann. Auch lässt er beide ohne Schutz zurück, um dem Dreiergespann Ritter, Dame und Zwerg hinterher zu reiten19. Entsprechend seines unritterlichen Verhaltens findet Erec als einzige Unterkunft ein heruntergekommenes Gebäude, in dem eine verarmte Familie lebt. Als weitere Schuld sieht Gotzmann die Tatsache an, dass Erec sich an dem Ideal „Schönheit gleich Adel“ vergeht, indem er Enite nicht neu einkleiden lässt. Im Folgenden stimmt Gotzmann mit weiteren Theorien überein, die Erecs Schuld in seiner Einstellung zur minne und Ehe sehen, allerdings geht die Autorin davon aus, dass dieses Verhalten lediglich Symptom seiner Initialschuld, des unritterlichen Verhaltens, sei20.
[...]
1 Ebenfalls abgedruckt in: Wapnewski, Peter (Hrsg.): Ehrismann, Gustav. Kleine Schriften, München 1969 und in: Eifler, Günter (Hrsg.): Ritterliches Tugendsystem, Darmstadt 1970.
2 Ehrismann, Gustav: Die Grundlagen des ritterlichen Tugendsystems, S. 1.
3 vgl.: ebd.
4 vgl.: ebd., S. 2.
5 vgl.: Ehrismann, Gustav: Die Grundlagen des ritterlichen Tugendsystems, S. 2.
6 vgl.: Wetzlmair, Wolfgang: Zum Problem der Schuld im ‚Erec’ und im ‚Gregorius’ Hartmanns von Aue, S. 7.
7 vgl.: Ehrismann, Gustav: Die Grundlagen des ritterlichen Tugendsystems, S. 4.
8 vgl.: ebd., S. 5f.
9 Walther von der Vogelweide: Leich, Lieder, Sangsprüche, S. 11.
10 vgl.: Ehrismann, Gustav: Die Grundlagen des ritterlichen Tugendsystems, S. 6.
11 Vgl.: ebd., S. 6f.
12 vgl.: Ehrismann, Gustav: Die höfische Morallehre, S. 85.
13 ebd., S. 87.
14 vgl.: ebd., S. 90.
15 vgl. ebd., S. 92.
16 vgl.: Naumann, Hans: Das Tugendsystem, S. 95.
17 Hartmann von Aue: Das Klagebüchlein
18 vgl.: Gotzmann, Carola C.: Deutsche Artusdichtung, S. 65.
19 vgl.: ebd., S. 68f.
20 vgl.: Gotzmann, Carola C.: Deutsche Artusdichtung, S. 72.
- Arbeit zitieren
- M.A. Ann-Sophie Manderbach (Autor:in), 2008, Die Schuldfrage und der Weg der Restituierung im "Erec" Hartmanns von Aue, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124172
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