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Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?

Title: Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?

Bachelor Thesis , 2008 , 70 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Simone Böckem (Author)

Social Work
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„Wir leben in einem lügenhaften, sehr heruntergekommenen Zeitalter. Die heutige Jugend zeigt kaum noch Respekt vor den Eltern. Sie ist von Grund auf verdorben, voller Ungeduld und ohne jede Selbstbeherrschung. Über die Erfahrungen und Weisheiten der Älteren spottet sie. Das sind sehr bedenkliche Zeichen und man muss vermuten, dass sich darin Verderben und Untergang des Menschengeschlechts drohend ankündigen.“

Man könnte meinen, diese Aussage ist brandaktuell geäußert, wenn man nicht darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass sie einer ägyptischen Inschrift aus der Ära des Mittleren Reiches, entnommen und datiert zwischen 2.100 und 1.700 vor Christi, entspringt. Dass sich bereits vor über 4000 Jahren mit dem Thema Jugend dahingehend auseinandergesetzt wurde, dass ihr ein negativ behaftetes Verhalten nachgesagt wird, lässt zumindest den Schluss zu, dass Jugend, solange es sie gibt, auch abweichendes Verhalten zum Ausdruck bringen kann. Als besorgniserregend wird dieses Verhalten aber gerade dann aufgefasst, wenn es sich in kriminellem widerspiegelt.

Nicht zuletzt der Münchener Vorfall kurz vor Weihnachten 2007, bei dem zwei Jugendliche einen Rentner brutal durch Fußtritte verletzten, nur weil er sie gebeten hatte das Rauchen zu unterlassen, erweckte vor allem in der Politik, unter Wortleitung des hessischen Politikers Roland Koch (CDU), rege Diskussionen. Nach Veröffentlichung der gefilmten Tat forderten die Justizminister der zehn Bundesländer mit Ministerpräsidenten aus CDU und CSU im Januar 2008 die Verschärfung des Jugendstrafvollzugs und des Jugendstrafrechts. Sie verlangten einen „konsequenten Umgang mit Jugendkriminalität, der voraussetze, dass strafrechtliche Sanktionen für jugendliche Täter spürbar sind“ und forderten „die Einführung eines sogenannten Warnschussarrests, die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre sowie die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren“.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz

2.1 Definition

2.2 Hell- und Dunkelfeldforschung der Jugendkriminalität

2.3 Abweichendes Verhalten von Jugendlichen

2.4 Besondere Probleme Jugendlicher

3 Jugendstrafrecht

3.1 Jugendstrafrecht und allgemeines Strafrecht

3.2 Der allgemeine Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht

3.3 Das materielle Jugendstrafrecht

3.3.1 Verantwortlichkeit von jugendlichen Straftätern im Sinne des JGG

3.3.2 Anwendung des JGG auf Heranwachsende

3.3.3 Rechtsfolgen

3.3.3.1 Erziehungsmaßregeln

3.3.3.2 Zuchtmittel

3.3.3.3 Jugendstrafe

4 Jugendstrafrechtliche Einordnung des Sozialen Trainingskurses

4.1 Weisungen nach § 10 JGG

4.2 Der spezielle Erziehungsgedanke im Sinne des § 10 JGG

4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen zur Anwendung des § 10 JGG

4.2.2 Spezielle Voraussetzungen zur Anwendung des § 10 JGG

4.3 § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG – Der Soziale Trainingskurs

5 Der Soziale Trainingskurs

5.1 Definition und Inhalte

5.2 Zielgruppe

5.2.1 Psychosoziale und juristische Aufnahmekriterien

5.2.2 Psychosoziale und juristische Ausschlusskriterien

5.3 Ziele des Sozialen Trainingskurses

5.4 Methodische Ausgestaltung des Sozialen Trainingskurses

5.4.1 Erlebnisorientierter Ansatz

5.4.2 Handlungsorientierter Ansatz

5.4.3 Gesprächsorienterter Ansatz

5.4.4 Lerntheoretischer/Verhaltensorientierter Ansatz

5.4.5 Mischformen

6 Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?

6.1 Unrechtsverdeutlichende Sanktionen im Jugendstrafrecht

6.1.1 Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 JGG

6.1.2 Zielsetzung des § 13 JGG

6.2 Der Soziale Trainingskurs als Zuchtmittel?

6.2.1 Inhalte

6.2.2 Zielgruppe

6.2.3 Ziele

6.2.4 Methodische Ausgestaltung

6.3 Mögliche Durchsetzung des Sozialen Trainingskurs als Zuchtmittel

7 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die theoretische und praktische Einordnung des Sozialen Trainingskurses (STK) als unrechtsverdeutlichende Sanktion im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit der STK neben seiner Funktion als erzieherische Weisung auch als Zuchtmittel eingesetzt werden kann, um eine Alternative zum freiheitsentziehenden Jugendarrest zu bieten.

  • Theoretische Grundlagen von Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz
  • Systematik des Jugendstrafrechts und der Erziehungsgedanke
  • Rechtliche und methodische Einordnung von Sozialen Trainingskursen
  • Analyse der Zuchtmittel gemäß JGG
  • Kritische Evaluation des STK als unrechtsverdeutlichende Sanktion

Auszug aus dem Buch

2.1 Definition

Will man sich den Begriffen der Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz, die oft synonym zueinander verwendet werden, nähern, trifft man zunächst auf den Kriminalitätsbegriff ganz allgemein.

Kriminalität orientiert sich dabei im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat und bezeichnet im strafrechtlich formellen Sinne all jene Handlungen als kriminell, die durch das Strafgesetz mit Strafe bedroht sind. Also Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen. Eingeengt wird dieser Begriff durch den natürlichen Kriminalitätsbegriff, der nach einer zeit- und raumunabhängigen Lösung sucht. Dabei wird sich an Handlungen, die zu allen Zeiten und in allen Kulturen als verwerflich eingestuft und entsprechend bestraft werden, demnach delicta mala per se, die auch ohne Verbot als verwerflich und sozialschädlich eingestuft werden, orientiert. Entgegen dieser Einengung gibt es einen Gegenvorschlag mit dem soziologisch materiellen Kriminalitätsbegriff, der eine Ausdehnung auf sozialschädliches, bzw. sozial abweichendes Verhalten fordert.

Damit wird ein Verhalten, das nicht den Regeln, Normen und Erwartungen seitens der Gesellschaft und sozialen Instanzen des Individuums entspricht, angesprochen. Normen können dabei weit gefasst als Verhaltensforderungen für wiederkehrende Situationen bezeichnet werden, die allerdings einem gesellschaftlichen Wandel unterworfen sind. „Was heute und hier Verbrechen ist, ist es vielleicht morgen und dort nicht mehr und umgekehrt“.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle rechtspolitische Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und leitet zur Fragestellung über, ob der Soziale Trainingskurs als Alternative zum Jugendarrest fungieren kann.

2 Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe, diskutiert die Bedeutung von Hell- und Dunkelfeldforschung sowie die Problematiken der Lebensphase Jugend.

3 Jugendstrafrecht: Der Abschnitt erläutert die Grundlagen des Jugendstrafrechts als Sonderstrafrecht, den Fokus auf Täterorientierung und die Dreiteilung der Rechtsfolgen in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.

4 Jugendstrafrechtliche Einordnung des Sozialen Trainingskurses: Hier erfolgt die rechtliche Verortung des STK als Weisung nach § 10 JGG und die Erläuterung des speziellen Erziehungsgedankens.

5 Der Soziale Trainingskurs: Dieses Kapitel widmet sich der inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung von STKs sowie der Frage nach geeigneten Zielgruppen und Kriterien für deren Auswahl.

6 Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?: Das Kernkapitel diskutiert die theoretische Möglichkeit, den STK als Zuchtmittel einzusetzen und damit den Aspekt der Unrechtsverdeutlichung stärker zu betonen.

7 Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Reflexion, die das Spannungsfeld zwischen theoretischer Option und praktischer Umsetzbarkeit des STK als Zuchtmittel hervorhebt.

Schlüsselwörter

Jugendstrafrecht, JGG, Soziale Trainingskurse, Jugendkriminalität, Zuchtmittel, Erziehungsgedanke, Jugenddelinquenz, Legalbewährung, Unrechtsverdeutlichung, Jugendstrafe, Jugendarrest, ambulante Maßnahmen, Resozialisierung, Diversion, Erziehungsmaßregeln.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, ob und wie der Soziale Trainingskurs (STK) als Sanktionsform innerhalb des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eingesetzt werden kann, insbesondere in seiner Funktion als unrechtsverdeutlichende Maßnahme.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Jugendstrafrecht, die Kriminologie bezüglich Jugenddelinquenz, die Systematik der ambulanten und stationären Sanktionen sowie die pädagogische Methodik von Trainingskursen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, zu klären, ob ein Soziales Training als Alternative zum stationären Jugendarrest gestaltet werden kann, indem es als Zuchtmittel eine Unrechtsverdeutlichung erreicht, ohne die Lebensführung der Jugendlichen zu stark zu beeinträchtigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Analyse juristischer Kommentierungen, kriminologischer Erkenntnisse und sozialpädagogischer Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht), eine detaillierte Erläuterung der Weisungen und Zuchtmittel im JGG sowie eine kritische Untersuchung des STK in beiden Sanktionskontexten.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Jugendstrafrecht, JGG, Sozialer Trainingskurs (STK), Zuchtmittel, Erziehungsgedanke, Delinquenz und Unrechtsverdeutlichung.

Warum ist der Jugendarrest Gegenstand der Kritik?

Der Jugendarrest wird kritisiert, da er hohe Rückfallraten aufweist und häufig eher als „Verlegenheitslösung“ bei intensiven Tätern eingesetzt wird, statt seiner eigentlichen erzieherischen Zielsetzung gerecht zu werden.

Könnte ein STK den Jugendarrest vollständig ersetzen?

Laut der Arbeit ist dies nur bedingt möglich, da der Jugendarrest eine andere Zielgruppe adressiert. Ein STK käme nur als ambulante Alternative in Frage, wenn er gezielt als Zuchtmittel umgestaltet und an die für diese Sanktionsform vorgesehenen Tätergruppen gerichtet würde.

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Details

Title
Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?
College
Leuphana Universität Lüneburg  (Bildungs-, Kultur-, Sozialwissenschaften)
Grade
2,0
Author
Simone Böckem (Author)
Publication Year
2008
Pages
70
Catalog Number
V124256
ISBN (eBook)
9783640293032
ISBN (Book)
9783640293155
Language
German
Tags
Soziale Trainingskurs Sanktion
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Simone Böckem (Author), 2008, Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124256
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