Gibt es einen Zusammenhang von Rassismus und Strafrecht in Deutschland und den USA? Ist gar das Strafrechtssystem in einem dieser Staaten rassistisch oder begünstigt es zumindest derartige Tendenzen? Diese Arbeit wird versuchen auf den folgenden 20 Seiten jene Fragen aus einer kriminalwissenschaftlichen Sicht zu beantworten. Black Lives Matter – seit Jahren wächst in den USA der gesellschaftliche Druck, die Lage von Afroamerikanern im Strafrechtssystem zu verbessern. Dies sorgt auch in Deutschland für gesellschaftliche und rechtspolitische Kontroversen über Minderheiten und ihre Berührungspunkte mit der Justiz.
Ein Problemfeld, das aus wissenschaftlicher Sicht durch seine praktische und interdisziplinäre Bedeutung auch über das Strafrecht hinaus hohe Relevanz aufweist.
Der vorliegende Text basiert auf einer Studienarbeit, die der Verfasser im Rahmen seiner Juristischen Universitätsprüfung im Wintersemester 2021/2022 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg angefertigt hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Rassismus in der tatbestandlichen Dogmatik
2. Rassismus im Kontext der strafrechtlichen Praxis
2.1 Zulässigkeit von Racial Profiling
2.2 Struktureller Rassismus in Rechtsprechung und Vollzug?
2.2.1 Opferschutz bei rassistisch motivierten Straftaten
2.2.1.1 §46 Abs. 2 StGB in Deutschland
2.2.1.2 Hate Crime Laws in den USA
2.2.2 Statistische Lage bezüglich rassistisch motivierter Straftaten
2.2.3 Selbstverständnis von Strafe
2.2.3.1 Im deutschen Strafrecht
2.2.3.2 Im US-Amerikanischen Strafrecht
2.2.4 Der Strafvollzug als Cofaktor
2.2.4.1 Situation von Afroamerikanern im Strafvollzug
2.2.4.2 Situation von Nichtdeutschen im Strafvollzug
3. Kriminologische Ansätze
3.1 Broken-Windows-Theorie in den USA
3.2 Stigmatisierung und Erleben des Andersseins
3.2.1 Ansatz der Kulturkonfliktstheorie
3.2.2 Der Etikettierungsansatz – Werden Straftäter gemacht?
4. Sind Minderheiten wirklich häufiger kriminell?
4.1 Kriminalstatistische Situation In Deutschland
4.2 Kriminalstatistische Situation in den USA
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen Rassismus und Strafrecht in Deutschland und den USA, um zu analysieren, ob die jeweiligen Strafrechtssysteme rassistisch geprägt sind oder entsprechende Tendenzen begünstigen.
- Vergleich der strafrechtlichen Dogmatik und Praxis hinsichtlich rassistisch motivierter Straftaten.
- Analyse von Racial Profiling und strukturellem Rassismus in Rechtsprechung und Strafvollzug.
- Untersuchung kriminologischer Theorien wie der Broken-Windows-Theorie und des Etikettierungsansatzes.
- Kritische Würdigung der Kriminalstatistiken zur Beurteilung der Kriminalitätsbelastung von Minderheiten.
- Diskussion von Lösungsansätzen zur Vermeidung gesellschaftlicher Ausgrenzung und Straffälligkeit.
Auszug aus dem Buch
1. Rassismus in der tatbestandlichen Dogmatik
Der Duden definiert Rassismus als die Theorie, nach der Menschen, bzw. Bevölkerungsgruppen mit bestimmten biologischen oder ethnisch-kulturellen Merkmalen anderen von Natur aus über- bzw. unterlegen sein sollen. Dem bedeutungstechnisch gleichgestellt sind entsprechende institutionelle, gesellschaftliche oder ähnliche Strukturen, durch die Menschen diskriminiert werden. Gerade letztere Definition ist im Bezug zum Strafrecht als Ausdruck staatlicher Gewalt über Menschen von Relevanz und Hauptaugenmerk dieser Arbeit. Weder das deutsche noch das US-Strafrecht kennen „Rassismus“ als eigenen Tatbestand.
Dennoch ist er in Deutschland tatbestandlich gelegentlich relevant. §130 StGB z.B. soll primär den öffentlichen Frieden, vor der Propagierung fremdenfeindlicher Aussagen schützen. Taugliche Tathandlung ist hierbei die Aufstachelung zum Hass gegen eine durch ihre Herkunft bestimmte Gruppe. Erst im Mai 2021 wurde die Einführung eines neuen §192a StGB beschlossen, der die „verhetzende Beleidigung“ künftig unter Strafe stellen und eine tatbestandliche Strafbarkeitslücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung schließen soll.
Bei Propagandadelikten nach §§86f kann durch die häufig damit verbundene Verherrlichung des Nationalsozialismus ebenso von einem Tatbestand mit rassistischem Bezug gesprochen werden. Einigkeit besteht auch, dass Rassismus ein niedriger Beweggrund des §211 StGB ist. Aber rassistische Straftaten machen nur einen winzigen Teil der Gesamtkriminalität aus.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Rassismus in der tatbestandlichen Dogmatik: Untersucht die fehlende explizite Strafbarkeit von „Rassismus“ als Tatbestand in beiden Ländern und beleuchtet bestehende Ansätze zur Erfassung bei spezifischen Deliktsgruppen.
2. Rassismus im Kontext der strafrechtlichen Praxis: Analysiert die Zulässigkeit von Racial Profiling und strukturelle Aspekte im Opferschutz, Strafvollzug sowie dem Selbstverständnis der Strafe im Vergleich.
3. Kriminologische Ansätze: Beleuchtet kriminologische Theorien wie die Broken-Windows-Theorie und den Etikettierungsansatz hinsichtlich ihrer Rolle bei der Stigmatisierung und dem Erleben des Andersseins.
4. Sind Minderheiten wirklich häufiger kriminell?: Hinterfragt auf Basis polizeilicher Kriminalstatistiken und soziologischer Gegebenheiten die tatsächliche Kriminalitätsbelastung von Minderheiten in Deutschland und den USA.
Schlüsselwörter
Rassismus, Strafrecht, Deutschland, USA, Racial Profiling, Strafvollzug, Kriminalität, Minderheiten, Kriminologie, Broken-Windows-Theorie, Etikettierungsansatz, Diskriminierung, Strafzumessung, Sozialisation, Kriminalstatistik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern das Strafrechtssystem in Deutschland und den USA rassistisch geprägt ist oder Diskriminierungen gegenüber Minderheiten begünstigt.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Rolle von Rassismus in der Strafrechtsdogmatik, Racial Profiling, die Behandlung von Minderheiten im Strafvollzug sowie kriminologische Erklärungsansätze für Kriminalität.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu ermitteln, ob die Strafrechtssysteme der beiden Staaten rassistische Tendenzen aufweisen oder Minderheiten strukturell benachteiligen, sowie die Rolle der Kriminalwissenschaft dabei zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Autor verwendet einen rechtsvergleichenden Ansatz und stützt sich auf kriminologische Theorien sowie die kritische Analyse offizieller Kriminalstatistiken beider Länder.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei große Bereiche: Die strafrechtliche Dogmatik, die Praxis der Strafverfolgung und den Strafvollzug, sowie kriminologische Ansätze und deren Anwendung auf die statistische Situation.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Rassismus im Strafrecht, strukturelle Diskriminierung, Migration, Racial Profiling und die kritische Analyse von Kriminalitätsraten.
Warum unterscheidet sich die Bewertung von „Hate Crimes“ zwischen Deutschland und den USA so stark?
Während in Deutschland vor allem der öffentliche Friede geschützt wird, existieren in den USA spezifische „Hate Crime Laws“, die bei einer Vielzahl von Delikten strafverschärfend wirken können, basierend auf der Auswahl des Opfers.
Welche Rolle spielt die Berichterstattung der Medien laut dem Etikettierungsansatz?
Medienberichte können Kriminalität verzerrt darstellen und mit bestimmten Ethnien assoziieren, was zu Stigmatisierung führt und das Selbstbild der betroffenen Minderheiten negativ beeinflussen kann.
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- Pascal Horst (Author), 2021, Strafrecht und Rassismus. Ein Vergleich zwischen Deutschland und den USA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1243133